Mitzeichnung der beteiligten Stellen Das Referat AKR hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Referat WFB hat Kenntnis genommen, weist aber darauf hin, dass es sich bei manchen Begünstigten der vorgeschlagenen freiwilligen Sozialleistung um einen Personenkreis handeln kann, für den der Bundesgesetzgeber nach § 7 Abs. 1 SGB II bzw. § 23 Abs. 3 SGB XII - nicht zuletzt auf Betreiben der kommunalen Spitzenverbände - eine Sozialleistungsberechtigung explizit ausgeschlossen hat. Bei einer Evaluation der Maßnahme vor einer eventuellen Verlängerung der Befristung über das Jahr 2021 hinaus ist deshalb auf diesen Aspekt gesondert einzugehen. Im Übrigen sieht Referat WFB die Einführung einer weiteren städtischen Freiwilligkeitsleistung im Gesamtkontext der anstehenden gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben und vor dem Hintergrund einer sich zunehmend eintrübenden Konjunktur als kritisch an. . In Vertretung Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen: -- <Anlagen> zum Seitenanfang