Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
364/2023
GZ:
Sitzungstermin: 19.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Krasovskij th
Betreff: Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V"

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 26.05.2023, GRDrs 364/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Interessenbekundung des Jobcenters mit "BIWAQ VorOrt - Digitale
Bildung, Beratung und Begegnung in sechs Stuttgarter Stadtteilen" am ESF Plus-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V" wird Kenntnis genommen.


2. Der Einreichung des Antrags auf eine Förderung im Rahmen des ESF Plus-Förderprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V“, sofern die Interessenbekundung zugelassen wird, wird zugestimmt.

3. Im Falle einer Antragsbewilligung wird zugestimmt, die Bedingungen der Förderrichtlinie (s. Anlage 1) zu erfüllen.

4. Der Weiterleitung der Fördermittel an den Teilvorhabenpartner des Projekts - die Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung e. V. (GJB) - in Höhe von voraussichtlich insgesamt 1.294.454,68 EUR wird zugestimmt.


5. Sofern der Förderantrag bewilligt wird, wird die Verwaltung ermächtigt, beim Jobcenter Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 1,0 Vollzeitkraft (VZK) Projektleitung in EG 13 TVöD und 0,6 VZK Sachbearbeiter*in für die finanztechnische Abwicklung in EG 10 TVöD für die Durchführung des Projektes BIWAQ VorOrt - Digitale Bildung, Beratung und Begegnung in sechs Stuttgarter Stadtteilen“ für die Dauer der Projektlaufzeit vom 01.07.2023 bis 31.06.2026 einzustellen. Die Einstellung des Personals in EG 10 TVöD darf unbefristet erfolgen.

6. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden zu 90 % aus ESF- und Bundesmitteln bezuschusst. Der 10-prozentige Eigenanteil der Landeshauptstadt Stuttgart liegt voraussichtlich bei 47.770,28 EUR und wird im THH 290 - Jobcenter, Amtsbereich 2909010 - Verwaltung und Amtsbereich 2903121 - Grundsicherung nach SGB II, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen und Kontengruppe 443 - Geschäftsaufwendungen gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Diese Niederschrift enthält Anonymisierungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

BMin Dr. Sußmann verweist eingangs auf die Vorlage.

Nach einer Verständnisfrage von StRin Durst (CDU) zur Vorlage erläutert die Leiterin der Abteilung "Markt und Integration" (29-3) beim Jobcenter, dass bei den angebotenen Modulen im Vorfeld bewusst keine minimale oder maximale Dauer der Teilnahme festgelegt worden sei. Dies richte sich nach der individuellen Bedarfslage der Personen, die das Projekt nutzen und hänge beispielsweise davon ab, wie schnell bestimmte erforderliche digitale Kompetenzen vermittelt werden können oder wie schnell es gelinge, die allgemeine Beschäftigungsfähigkeit der Personen wiederherzustellen.

StRin Durst möchte ferner wissen, ob es auch sinnvoll sei, dass die Projektteilnehmenden beispielsweise nur eines der drei aufeinander aufbauenden Module belegen. Diese Frage bleibt jedoch unbeantwortet.


Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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