Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1365/2023
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 01.12.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Herr Dr. Görres (AfU), Herr Hummel (SWS)
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt
Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 17.11.2023, GRDrs 1365/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der kommunale Wärmeplan der Landeshauptstadt Stuttgart (Anlage 1) wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den kommunalen Wärmeplan der Landeshauptstadt Stuttgart fristgerecht beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen und damit die Anforderungen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg zu erfüllen.

3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des Wärmeplans konsequent voranzutreiben und die Fortschritte mit einem Monitoring zu überwachen. Dazu sind auch die Stadtwerke Stuttgart, die EnBW und weitere erforderliche Akteure in den Prozess zu integrieren.


4. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Fortschritte und neuen Entwicklungen in Fortschreibungen des Kommunalen Wärmeplans darzustellen. Die Fortschreibungen sollen mit dem Ziel eines 2-Jahres-Rhythmus erfolgen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der in der Anlage zur Drucksache veröffentlichte "Bericht kommunale Wärmeplanung - Übersicht Stellungnahmen und Hinweise" ist aufgrund der Größe der Anlagen im KSD oder im Internet unter www.stuttgart.de/waermewende einsehbar.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.

Herr Dr. Görres (AfU) - Folien 1 bis 12 sowie 19 - und Herr Hummel (SWS) - Folien 13 bis 18 - berichten im Sinne der angehängten Präsentation.

Aus dem Bericht werde ersichtlich, so BM Pätzold, dass die Stadtwerke Stuttgart (SWS) parallel bereits in die Umsetzungsplanung eingestiegen seien. Dies sei positiv, da vor Ort Fragen aufgeworfen würden, wann das Wärmenetz errichtet sei und welche Kosten es mit sich bringe. Einige Fragen könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, weshalb es wichtig sei, im nächsten Jahr in den Stadtbezirken zu informieren. Wie von Herrn Dr. Görres ausgeführt sei es wichtig, die Wärmeplanung fortzuschreiben. Der Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung stelle eine gute Grundlage dar, um darauf aufzubauen, und Teile hiervon würden bereits umgesetzt.

StRin Münch (90/GRÜNE) betont, das Verfahren zur Kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) sei derart weit gediehen, dass in der heutigen Sitzung bereits der vorläufige Abschluss des Strategieprozesses vorgestellt werden könne und nun über die Umsetzung diskutiert werde. Es seien einige Potenziale an Umweltwärme in der Stadt vorhanden, die für Nahwärmenetze genutzt werden können. Der Neckar werde noch etwas "unbeleuchtet" und die Biomasse (z. B. Grün-Hackschnitzel, Holzverwertung) werde in größerem Umfang ans Umland abgegeben, als in der LHS selber verbraucht werde. Das Biomassenpotenzial werde als eine Quelle für künftige Nahwärmenetze laut der städtischen Strategieplanung noch nicht ausgeschöpft. Herr Dr. Görres betont hierzu, ein gewisses Potenzial sei bereits für den Stadtbezirk Feuerbach vorgesehen. Es bestehe eine Art Übergangsphase, da als Ziel das gesamte Stadtgebiet Stuttgarts genutzt werden solle. Dieses Ziel werde rasch erreicht.

Ein weiterer wichtiger Teil der Strategie sei die Botschaft "Runter vom Gas", und sie setze sehr stark auf eine erhebliche Sanierungstiefe bis kW 55, so StRin Münch. Hierbei sei eine Energieeinsparung von 33 Prozent vorgesehen. Daher könne zukünftig bei der netzgebundenen Wärmebereitstellung mit geringeren Vorlauftemperaturen gearbeitet werden. Für die Umsetzung gebe der Kommunale Wärmeplan wesentliche Maßnahmen vor. Ihre Fraktion habe für die Doppelhaushaltsplanberatungen eine kostenlose Energieberatung, ein Wärmpumpenprogramm, ein Heizungsaustauschprogramm sowie ein Programm für die Förderung von Wärmenetzanschlüssen beantragt, um so die Wärmewende voranzutreiben. Hierbei sei es ihrer Fraktion wichtig, die Bürgerinnen und Bürger einzubinden. Es stelle ein Problem dar, dass sich nicht die gesamte Bürgerschaft die entsprechenden Maßnahmen leisten könne. Daher sei es wichtig, den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen, um für sie machbare Maßnahmen
oder Förderprogramme herausfinden zu können. Ein positives Beispiel stelle das Gebiet Winterhalde im Stadtbezirk Bad Cannstatt dar, wo die Anwohnerschaft Grün-Hackschnitzel als städtische Biomasse übernähmen, welche sonst von der Stadt außerhalb des Stadtgebiets abgegeben würde. Zudem bestehe dort eine Heizzentrale auf einer geeigneten städtischen Fläche. Insgesamt könne so eine enorme Menge an Umweltenergie erschlossen und zu einem relativ günstigen Wärmepreis angeboten werden. Die Umsetzung der Wärmewende bedeute auch, hierbei städtische Flächen zu nutzen oder sogar zu erwerben. Es sei ein erheblicher Ausbau der Kapazitäten des Stuttgarter Stromnetzes notwendig, wozu ebenso viele Flächen benötigt würden. So sei die Stadtplanung für die Wärmewende sehr wichtig.


StRin Münch erklärt, um in den Stadtbezirken vorstellig zu werden, lägen zu den Haushaltsplanberatungen entsprechende Anträge bezüglich der KfW-Projekte vor. Das Ehrenamt solle in den Stadtbezirken gestützt werden und sogenannte Solar-Coaches seien bereits im Einsatz, die lokale Veranstaltungen zum Thema Wärmewende durchführten. Dort werde ebenso die Kommunale Wärmeplanung vorgestellt. Die Solar-Coaches benötigten einen Ansprechpartner bei der Stadt und eine Koordinationsstelle. Positiv seien die straßengenauen Karten (mit Hausnummern) zur Wärmeplanung im Internet zu bewerten. Ebenso würden dort in einer Liste häufig gestellte Fragen beantwortet. Die Stadträtin weist darauf hin, dass im Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung zahlreiche Rechtschreibfehler enthalten seien. Dies zeige das hohe Tempo und das große Engagement bei seiner Erstellung. Herr Dr. Görres ergänzt hierzu, alle Rechtschreibfehler würden noch vor der Abgabe des Berichts an das Regierungspräsidium Stuttgart korrigiert.

Die grundsätzliche Würdigung der Kommunalen Wärmeplanung sei bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt (AKU) erfolgt, so StR Kotz (CDU). Das Land Baden-Württemberg liege bei diesem Thema grundsätzlich weit vorne und habe sich als Spitzenreiter vor den anderen Bundesländern positioniert. Die Thematik sei bereits vor dem "Heizungsgesetz" behandelt und vorangetrieben worden. Die LHS habe die Wärmeplanung in einer gewissen Vorbildfunktion für andere Städte in einer besonders guten Qualität und einer besonderen Tiefe und Logik erarbeitet. Dieser Anspruch zeige sich bei genauer Durcharbeitung des Gesamtwerks der Wärmeplanung. Die hellgrauen Flächen (Einzelversorgung) der vorgelegten Planung erweckten im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz den Eindruck, dass die Art der Energieversorgung nun positiv verlaufe. Ebenso entstehe so der Eindruck, durch die Wärmenetze könne hier eine Lösung gefunden werden. Allerdings betreffe dieser Sachverhalt lediglich die hochverdichteten Gebiete und eine Eigentümerstruktur in der Art, dass geeignete Anschlussmöglichkeiten erarbeitetet und umgesetzt werden könnten. Trotz der Kommunalen Wärmeplanung müssten zahlreiche Gebäudebesitzer eine eigene Lösung finden. Häufig werde hinsichtlich der Energieträger bei der Wärmeerzeugung der Begriff "Gaskessel" aufgeführt. In den Gebäuden, in denen wenigsten eine Zentralheizung vorhanden sei, sei dies schon erfreulich. Dort sei die nachgelagerte Infrastruktur, wie Heizkörper, Fußbodenheizung oder Rohrnetz, bereits installiert. Viele Gebäude habe die Verwaltung richtigerweise unter der Rubrik "Gaskessel" verbucht, wobei es sich um Gas-Einzelöfen oder Gas-Kachelöfen handele. In diesen Fällen seien die Investitionen sehr hoch und mit großen Einschränkungen bezüglich des bewohnten Zustands verbunden. Es sei zu begrüßen, dass die Stadt das Thema Wärmenetze derart stark aufgreife. Es bestehe die Problematik, wie der Aspekt der farbigen Flächen auf dem Wärmeplan mit den Wärmenetzen erreicht werden könne. Auf einigen Folien der Präsentation sei klar aufgezeigt worden, welche Gebiete u. a. auch mit Bestandsgebäuden zunächst angegangen werden sollten. StR Kotz schlägt vor, das auf einer Folie der Präsentation dargestellte Szenario bis zum Jahr 2035 für die ersten vier Jahre zu verfeinern. Dort sollten für die von der Verwaltung herausgefilterten Gebiete aufgelistet werden, wie lange die Planungsphasen seien, in welchem Quartal die Bauarbeiten begonnen würden und wann die Inbetriebnahme erfolgen werde. Damit erhalte man ein Gefühl, ob die Entwicklung in der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2035 funktioniere. Herr Dr. Görres erklärt, die Verwaltung werde diesem Anliegen nachkommen und werde dies im nächsten Jahr so darlegen.

StR Kotz betont, in Bezug auf den Synergiepark im Stadtbezirk Vaihingen sei von der Verwaltung hervorgehoben worden, dort sei hinsichtlich eines externen Unternehmens eine große Dynamik zu verzeichnen. Im Gemeinderat werde eine derartige Kombination nicht von allen Stadträten als positiv befunden, da privates Kapital eingesetzt und eine Gewinnerzielung beabsichtigt sei. StR Kotz kritisiert, es werde viel Zeit bei der Entwicklung von Projekten verloren, da die Abstände zwischen referats- oder abteilungsübergreifenden Gesprächen zu lang sei. Ein Unternehmen der freien Wirtschaft arbeite in wesentlich kürzeren Zeittakten. Durch die Einreichung des Kommunalen Wärmeplans beim Regierungspräsidium Stuttgart entsteht nach Auffassung des Stadtrats noch keine rechtliche Verpflichtung aus dem Wärmegesetz. Dazu müssten zunächst unter der umfassenden Wärmeplanung einzelne Steckbriefe erstellt und beschlossen werden. Seiner Kenntnis nach sei noch nicht bekannt gewesen, ob das Land oder die Kommune diese Steckbriefe beschließt. Auf die Frage des Stadtrats nach dem Zeitpunkt der Verbindlichkeit der Planung, und wann hierüber ein Beschluss erfolgen solle, betont Herr Dr. Görres, die Verbindlichkeit ergebe sich durch einen Beschluss im Gemeinderat. Dies setze voraus, dass beispielsweise die SWS auch Aussagen über den Preis, die Termine und die Finanzierung erteilt hätten. Nach dem Beschluss werde Quartier für Quartier abgearbeitet. In wie vielen Gebieten im nächsten Jahr eine Umsetzung erfolgen werde, könne momentan noch nicht beantwortet werden.

Die Darstellung der einzelnen Projekte durch Herrn Dr. Görres und Herrn Hummel zeige, dass nicht lediglich ein Ziel gesetzt worden sei, sondern dass die SWS im letzten Jahr erheblich gestärkt worden seien, um in die Umsetzung zu kommen, so StR Dr. Jantzer (SPD). Nun sei das Zielbild für das Jahr 2035 geschärft worden, und es könne der Bevölkerung in den Stadtbezirken deutlich gemacht werden, wie groß und ernsthaft die Aufgabe der Wärmewende sei. Allerdings bestehe, wie von StR Kotz ausgeführt, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Verbindlichkeit. Für seine Fraktion sei es stets das wichtigste Ziel gewesen, den Bürgerinnen und Bürgern die Wärmewende klarzumachen, da dieses Thema beispielsweise im Gegensatz zur Mobilität jeden einzelnen Menschen betreffe. In absehbarer Zeit werde sich die Bevölkerung die Frage stellen, zu welchem Zeitpunkt die Umsetzung des Wärmeplans erfolge. Der Stadtrat äußert die Bitte an die Verwaltung, diesbezüglich eine Verbindlichkeit herzustellen. StR Dr. Jantzer sieht beim Neckar das größte Wärmepotenzial, da dadurch trotz aller Hürden bis zu einem Viertel des Wärmebedarfs der Stadt erschlossen werden könne. Die Stadt Hannover habe sich die Verbindlichkeit des Wärmeplans auf Ende nächsten Jahres vorgenommen. Für Stuttgart bestehe im Zusammenhang mit der EnBW eine große Herausforderung und es werde nicht leichtfallen, an dieser Stelle zu einer Verbindlichkeit zu kommen. Die Wärmewende stelle in erster Linie eine Stromwende dar, da zahlreiche Gebäude mit Wärmepumpen idealerweise versorgt werden sollten. Zudem würden zukünftig die großen Netze mit effektiven Wärmepumpen befeuert werden. Dadurch entstehe ein enormer Aufwand im Strombereich, und daher stelle der erste Schritt die Ertüchtigung des Stromnetzes dar, damit die Wärmewende erreicht werden könne. Es solle hierüber in der gleichen Weise wie mit den SWS im nächsten Jahr mit Stuttgart Netze diskutiert werden. Es handle sich schließlich um eine Verdopplung des Strombereichs, und in diesem Zusammenhang müssten Straßen geöffnet werden. Es sei wichtig, nun den Transformationspfad Strom zu beschreiten. Der Gasbereich sei von der Bedeutung her erwähnt worden, allerdings müsse zuvor der Strombereich priorisiert werden und hierbei sichergestellt werden, dass die Wärmeversorgung der einzelnen Gebäude funktioniere. Es sei bekannt, welche Bedarfe vorlägen, und seine Fraktion habe zu den Haushaltplanberatungen einen entsprechenden Antrag gestellt. Stuttgart Netze habe in ihrem Wirtschaftsplan vorgesehen, dieses Vorhaben umzusetzen. Der Stadtrat äußert die Bitte, dass die Verwaltung im nächsten Jahr über die weitere Entwicklung weiter informiert. Zu dem Thema Stromnetze erklärt Herr Dr. Görres, hierzu müsse noch eine Prüfung seitens der Verwaltung erfolgen. Dies wird jedoch nicht als erster Schritt geschehen, sondern parallel zur Betrachtung der Wärmeleitungen. Es sei sinnvoll, die Wärmeleitungen und die Stromleitungen in einem offenen Graben gleichzeitig zu verlegen.

StR Dr. Jantzer betont, angesichts der Größe der Aufgabe werde eine stringente Transformationskultur in der Stadt benötigt. Dies treffe ebenso auf einen organisatorischen Rahmen (organizational setting) zu. Es bestünden derart viele Schnittstellen, sodass es schwierig sei, Geschwindigkeit aufzunehmen. Seine Fraktion habe daher den Beginn einer Grundstruktur für ein themenübergreifendes Projektmanagement vorgeschlagen. Eine Zuarbeit für BM Pätzold, das Tiefbauamt, das Baurechtsamt, das Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie die Stadtplanung und -entwicklung sei nötig. Wie bereits von StR Kotz ausgeführt betreffe dies zunächst die nächsten vier Jahre, in denen eine Umsetzungsplanung durchgeführt werden müsse.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) betont, ein Tag nach dem Beginn der Weltklimakonferenz sei es passend, sich in der heutigen Sitzung mit dem zentralen Baustein des klimagerechten Umbaus der Stadt zu beschäftigen. Aus globaler Sicht seien keine guten Nachrichten zu verzeichnen, da auf ein Szenario bei der globalen Erderwärmung zugesteuert werde, welches Grund zur Sorge sein müsse. Als eine der reichsten Regionen und Städte solle daher die LHS zeigen, dass eine Energiewende gelingen könne. Es stelle sich nicht lediglich die Frage, woher zukünftig die Wärme komme, sondern betrachte ebenso den Aspekt, dass allein in Deutschland 5,5 Mio. Menschen frieren mussten, da sie sich die behagliche Energie nicht mehr leisten könnten. Die Diskussion über die Wärmewende stelle daher ein ursoziales Thema dar, bei dem beide Aspekte berücksichtigt werden müssten. Bezüglich der vorgestellten Kommunalen Wärmeplanung der Stadt teile seine Fraktionsgemeinschaft vollumfänglich das Zielszenario 2035: Die Endenergie in der LHS müsse sinken und fossiles Gas müsse ersetzt werden. Im Endeffekt sei nun konkreter bekannt, wo sich die zukünftigen Netzgebiete und die Einzelversorgungsgebiete befänden. Die Verwaltung habe ausgeführt, dass dieser Prozess ein Beginn sei. In diesem werde mit der Bürgerschaft und den Initiativen vor Ort weiter diskutiert, um neue Potenziale und Standorte zu erschließen. In mehreren Wortbeiträgen sei ausgeführt worden, das Potenzial des Neckars müsse entschiedener genutzt werden. Dieses Anliegen solle verknüpft werden mit dem Aspekt, dass das Fernwärmenetz auch zukünftig das größte Netz bleibe. In diesem Zusammenhang ist dem Stadtrat beim Zielszenario die Transformation noch zu unsicher, da unklar sei, woher die große Menge an Fernwärme kommen solle. Bei Berücksichtigung der Potenziale des Neckars dränge sich die glaubhafte Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung auf. Bei den wachsenden Netzen und bei den Einzelversorgungsgebieten sei das Szenario dagegen stimmig. Am 05.12.2023 werde der Bundesgerichtshof (BGH) sein lang erwartetes Urteil zum Fernwärmenetz in Stuttgart verkünden und es sei zu hoffen, dass die Stadt hierauf mehr Einfluss nehmen könne. Es sei ausgesagt worden, bei der Eignung der Gebiete nicht lediglich die Wärmedichte zu berücksichtigen, sondern ebenso die Eigentümerstruktur. Es sei hierbei taktisch geeigneter, nicht gleich zu Beginn des Beratungsprozesses die kompliziert gelagerten Wohnungseigentümergemeinschaften anzugehen und Kapazitäten zu binden. Es stelle sich andererseits die Frage, ob hierdurch nicht ganze Gebiete aus der Umsetzung herausfielen. Möglicherweise bestehe seitens der Verwaltung in Bezug auf die Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Strategie.

StR Rockenbauch betont, der Begriff Einzelversorgung bedeute nicht Alleinversorgung, bei der die Bürgerschaft sich nicht selbst überlassen bleiben dürfe. Herr Hummel erklärt, die SWS könnten keine 400.000 Vertriebler einstellen, um die Kunden zu beraten. Vielmehr solle die Beratung über digitale Lösungen erfolgen. Herr Hummel betont hierzu, in diesem Zusammenhang müsse das Gespräch mit der gesamten Bürgerschaft gesucht werden. Die Einfamilienhäuser wie in Feuerbach müssten zwar miteingebunden werden, damit das Netz möglichst umfangreich werde, allerdings gehe die Planung von großen Abnehmern aus. Herr Dr. Görres ergänzt in Bezug auf die Eigentümerstruktur, es sei besser und einfacher, mit wenigen Eigentümern ein Gebiet anzugehen und zu starten. Die bedeute jedoch nicht, diejenigen Bürgerinnen und Bürger in unmittelbarer Nähe unberücksichtigt zu lassen. Daher sei auf den Folien der Präsentation von Herrn Hummel oftmals der Begriff Ankerkunde aufgeführt worden. Beispielsweise bestehe für ein Gebiet im Stadtbezirk Zuffenhausen noch keine Lösung hinsichtlich eines Ankerkunden. Dennoch werde dieses Gebiet, in dem die Einzelversorgung nicht funktioniere, genau begutachtet. Bei der Eigenversorgung werde ein kleiner Verbund mit wenigen Besitzern in Form eines Mikronetzes nicht ausgeschlossen, sondern dieser Verbund stelle einen Bestandteil der Eigenversorgung dar.

Planungen bestünden in der Stadt zwar bereits viele, aber es stelle sich nun die Frage nach der Umsetzung, so StR Rockenbauch. Für den Stadtrat fehlt es in diesem Zusammenhang noch an einem entsprechenden Vorausblick. Es sei begrüßenswert, dass die Verwaltung mit der Wärmeplanung klar benenne, welche enorme Aufgabe diese mit sich bringe: Über 5.000 Flurstücke benötigten eine andere Art der Wärmeversorgung, und bei der Einzelversorgung seien 3.400 Wärmepumpen pro Jahr erforderlich, wobei es derzeit jährlich lediglich rund 150 bis 300 Geräte seien. Jede Wärmepumpe, die aufgrund des organisatorischen Hochstaus in den Jahren 2024 und 2025 nicht installiert werde, müsse dann ab 2026 und 2027 eingebaut werden. Das Gleiche gelte für den Ausbau der Wärmenetze auf einer Länge von 27 km. Wie von StR Dr. Jantzer ausgesagt, müsse zudem der Ausbau des Stromnetzes berücksichtigt werden. Die Sanierungsquote liege lediglich bei 1,5 Prozent, wobei 4 Prozent erforderlich seien. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, wie diese Quote mehr als verdoppelt werden könne. Die Verwaltung habe die Summe von 315 Mio. Euro pro Jahr genannt, die für die entsprechenden Förderprogramme nötig sei, damit sich die Bürgerschaft die Wärmewende leisten könne. Diesen Betrag habe selbst seine Fraktionsgemeinschaft in den anstehenden Doppelhaushaltsplanberatungen nicht beantragt, so StR Rockenbauch. In den Haushaltsplanberatungen stelle sich daher die zentrale Frage, ob lediglich Symbolpolitik betrieben werden solle, oder ob die Klimaneutralität und die Wärmewende ernstgenommen werde. Falls die Gelder nicht eingestellt würden, würden sich die notwendigen Mittel im nächsten Doppelhaushalt für Förderprogramme enorm verteuern. In den nächsten zehn Jahren müssten rund 3 Mrd. Euro in die Wärmewende investiert werden, wogegen diese Summe für andere Großprojekte genutzt werde. Ebenso seien in der Stadtverwaltung eine entsprechende übergreifende Organisationseinheit mit einem regelmäßigen Austausch notwendig. In diesem Zusammenhang seien personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. Die Projekte der SWS seien zwar sehr positiv zu bewerten, reichten jedoch noch nicht aus. Schlussendlich müsse neben den organisatorischen Voraussetzungen zügig an der Schnittstelle mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Informationsveranstaltungen in den 23 Stadtbezirke hinausgegangen werden und die Bürgerschaft an ihren Gebäuden aufgesucht werden. Es stelle sich die Frage, wo sich die Beratungskapazitäten befänden, damit diejenigen Bürger*innen, die die Förderprogramme abrufen wollten, auch rasch aus einer Hand beraten werden sollten. Bei der strategischen Aufgabe der Klimaneutralität und der Wärmewende handle es sich um kein "normales" Produkt, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Die Wärmversorgung müsse als Daseinsvorsorge verstanden werden und nicht lediglich als Geschäftsmodell für die SWS. Schließlich sei es wichtiger, dass sich die Wärmewende für die Bürgerschaft und nicht für die SWS rechne.

StR Ozasek (PULS) äußert seinen Dank an die Verwaltung und an die SWS für das seiner Auffassung nach "Planwerk auf höchstem fachlichen Niveau." In den Bericht seien zahlreiche Aspekte wie Gutachten, Studie und fachliche Gespräche eingeflossen. Der Schulterschluss zwischen Verwaltung und SWS sei zu begrüßen, da die Aufgabe lediglich gemeinsam gestemmt werden könne. Der "Wärmewende-Turbo" müsse rasch gezündet werden, da das Treibhausgas-Budget im Wärmesektor in Deutschland aktuell um 35 Mio. Tonnen überschritten sei. Es sei sehr positiv zu bewerten, dass zum gestrigen Auftakt der Weltklimakonferenz das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Urteil auf Klage des BUND und der Deutschen Umwelthilfe gefällt habe, die Bundesregierung zu verpflichten, ein Sofortprogramm im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Daher müsse die Bundesregierung massiv nachsteuern, da sie bislang eine verantwortungslose Gebäudepolitik, wie das verwässerte Gebäudeenergiegesetz, betrieben habe. Falls dieses nicht korrigiert werde, würden Millionen Haushalte in unbezahlbare Energiekosten und -belastungen hineingeführt, da die Abhängigkeit von fossiler Energie im Gebäudesektor nicht aufgelöst werden solle. Die LHS stehe mit dem heute präsentierten strategischen Werkzeug sehr gut dar. Für 53 Quartiere bestehe die Perspektive, ein regeneratives Wärmesystem zu errichten. Allerdings besitze das Planwerk einen hohen Abstraktionswert. Daher müsse der Fachplan in einen Transformationsfahrplan überführt werden. Ebenso müsse das Trendszenario in ein Zielbild geführt werden, was lediglich über Disruption möglich sei. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, bei Stuttgart Netze in die Netzstrategie einzusteigen. Dieses habe eine Zeitlang gedauert und es sei unerfreulich, dass Stuttgart Netze in der heutigen Sitzung nicht vertreten sei. Schließlich sei Stuttgart Netze ein wesentlicher und wichtiger Partner. Wasserstoff werde bei der Gebäudewärmeversorgung keine Rolle spielen dürfen, und es werde hierfür keinen Transformationsplan geben. Es müsse in eine Stilllegungsplanung für das Erdgasverteilnetz eingetreten werden, was planmäßig und strategisch erfolgen müsse. Parallel dazu müssten die SWS mit alternativen Technologien bereitstehen, um die Wärmversorgung sicherzustellen. 61 Prozent der Gebäude würden noch mit Erdgas versorgt und dieser Zustand müsse beseitigt werden, da dieser nicht zukunftsfähig sei. Nach Auffassung des Stadtrats würde sich beispielsweise die Stuttgarter City anbieten, um die Erdgasverteilnetze in einem ersten Schritt stillzulegen. In der Stuttgarter City als Pilotbezirk liege die besondere Situation vor, dass dort kein produzierendes Gewerbe, wenig Wohnfunktionen und dafür große zusammenhängende Einheiten vorlägen. Zudem sei in der Innenstadt bereits die Fernwärme als Alternative vorhanden. Der Stadtrat würde es begrüßen, wenn die Stuttgarter City zum Pilotbezirk erklärt würde und wie aus der Erdgasversorgung ausgestiegen und in die regenerative Energieversorgung eingetreten werde. Herr Hummel erklärt hierzu, in der Innenstadt müsse ebenso die Kühlung der Gebäude berücksichtigt werden. Bei den Unternehmen gebe die Arbeitsstättenrichtlinie im Sommer eine maximale Temperatur von 36 Grad am Arbeitsplatz vor, weshalb ein entsprechendes Kühlungsangebot geschaffen werden müsse.

StR Ozasek betont, der Weg aus dem Erdgas heraus sei alternativlos und es gelte, die Kompetenzen der Stuttgart Netze in diesem Bereich auf die Realisierung der Wärmenetze zu richten. Dieses könne als Dienstleistungsgeschäft für die SWS durchgeführt werden. Die SWS seien für die Zukunft gut aufgestellt: So seien die Quartierswärmelösungen bis hin zur Einzelversorgung aufgezeigt worden. Ebenso sei die gesamte hierfür benötigte Technologie und das entsprechende Know-how vorhanden. Die SWS sollten das strategische Ziel operationalisieren, die Umweltwärmequellen zu erschließen. Hierbei sei die SWS erfolgreich unterwegs und es bestünden der Technologie-Mix, die regenerative Wärme sowie die wachsenden adaptiven Netze, wie beispielsweise im Stadtbezirk Feuerbach. Ebenso sei dargestellt worden, wie in strategische Partnerschaften, wie beim Synergiepark im Stadtbezirk Vaihingen, eingetreten werden könne. Schlussendlich stelle auch ein einzelversorgtes Gebiet kein Problem dar, da die Wärmepumpe eine unglaublich clevere und einfache Technologie mit einem enormen Potenzial bis hin zu Prozesswärme für Industrie sei. In diesem Bereich stelle die Wärmepumpe mittlerweile einen geeigneten Technologiepfad dar, der ein Weg aus der Erdgasversorgung sei. Die Gewerke und vor allem das Handwerk würden benötigt, und hier müsse mehr Wärmekompetenz erreicht werden. In diesem Zusammenhang sei beim Handwerk in Stuttgart eine Qualifizierungsoffensive erforderlich. In der derzeitigen Situation beim Handwerk in Stuttgart könne die Wärmewende nicht gestemmt werden. Ebenso würden die Ämter, wie beispielsweise das Tiefbauamt, die Stadterneuerung, die Stadtplanung sowie das Baurechtsamt benötigt, um hochzuskalieren (u. a. 3.400 Wärmepumpen pro Jahr, 27 km Wärme-Trasse pro Jahr). Einen wichtigen Punkt stelle die Kommunikation dar. Die Quartiers-Steckbriefe sind nach Auffassung von StR Ozasek viel zu technisch ausgestaltet und an Fachplaner adressiert, da es an Klarheit und einfacher Sprache fehle. Die Quartiers-Steckbriefe müssten für die Menschen in der Stadt Komplexität reduzieren. Falls dort klar ausformuliert werde, dass in einigen Jahren in einem Quartier ein Wärmenetz errichtet werde oder in einem Quartier die Einzelversorgung kommen werde, könne nicht in die Erneuerung der Gasheizung investiert werden, sondern könne die Beratung des Energieberatungszentrums (EBZ) aufgesucht werden. Zudem würden kluge Lösungen und eine digitale Vorberatung benötigt. Schließlich könnten nicht, wie von StR Rockenbauch ausgeführt, 200.000 Beratungsgespräche geführt werden. Vielmehr seien KI-gestützte Technologien erforderlich, die, ausgehend von den vorhandenen Daten des Planwerks und der Steckbriefe in den Quartieren, diese Vorberatung übernähmen. Die Verwaltung solle Anstrengungen unternehmen, ob dieses Vorgehen möglich sei. Alle Aktivitäten müssten in die "JETZTKLIMACHEN-Kampagne" eingehen, damit das Vorgehen bis zum Zielbild in den öffentlichen Raum der Stadtgesellschaft ausgerollt werde. StR Ozasek kritisiert an der Beschlussvorlage und den hierin enthaltenen Ausführungen, dass die EnBW oftmals als Partner genannt wird. Die EnBW besitze jedoch das Interesse, die Abhängigkeit in gasförmige Energieträger zu erhalten, da dies ihr Geschäftsmodell darstelle. Zudem wolle sie ihre Erdgas-Assets (Erdgasvorteile) und ihre Infrastrukturen werthaltig in die Zukunft führen. Die EnBW arbeite nicht für, sondern gegen die Wärmewende und sei daher keine Partnerin für die Wärmewende in Stuttgart. Dies zeige sich allein schon am Fernwärmesystem, welches weiterhin ineffizient als Hochtemperatursystem gefahren werden solle. Es sei kein Transformationspfad für dieses fossile Wärmeversorgungssystem vorhanden. Ebenso sei keine Einspeisung z. B. aus Großwärmepumpen aus dem Neckar möglich, da es sich um ein Hochtemperatursystem handle. Daher müsse es zu einem regenerativen Fernwärmenetz werden. Der Stadtrat appelliert, man solle nicht dem "Wasserstoff-Märchen" aufsetzen, welches Teil einer Desinformationskampagne und die Überlebensstrategie der fossilen Energiekonzerne sei. Dagegen solle ein wirklicher Transformationspfad für das Fernwärmesystem ausformuliert werden. Aus Sicht seiner Fraktionsgemeinschaft gehe es darum, genügend finanzielle Mittel für das erforderliche Personal bereitzustellen. Hierbei würden alternative Finanzierungwege, wie Klimasparbriefe oder "Green-Bonds" benötigt, um das in der Stadt in großer Menge vorhandene private Vermögen für Klimapolitik zu aktivieren. In diesem Zusammenhang sei die Stadtkämmerei im Referat WFB gefordert, im ersten Quartal 2024 erneut einen Bericht vorzulegen, welche Möglichkeiten hierzu bestünden.

Auf die Frage von StR Dr. Oechsner (FDP), warum er den Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung in gedruckter Form erhalten habe, erklärt Herr Dr. Görres, es sei lediglich ein Ausdruck pro Fraktion verschickt worden, da manche Menschen besser einen ausgedruckten Bericht in Papierform nachvollziehen könnten.

An StR Dr. Oechsner gewandt erläutert Herr Dr. Görres, das Regierungspräsidium Stuttgart prüfe die Kommunale Wärmeplanung anhand von bestimmten Kriterien. Herr Neft (AfU) ergänzt, diese Prüfung werde nach der Theorie nach den Anforderungen gemäß § 31 Absatz 3 des Klimagesetzes durchgeführt. In der Praxis würde gemäß den Forderungen der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) geprüft. Das Regierungspräsidium habe eine Checkliste von der KEA erhalten und werde die methodische Herangehensweise an die Wärmeplanung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen. Um dem Regierungspräsidium den Zugang zur Wärmeplanung der Stadt zu erleichtern, werde am 16.01.2024 ein Termin mit dem Regierungspräsidium im Amt für Umweltschutz durchgeführt. Herr Neft geht davon aus, dass im ersten Quartal 2024 ein Abschluss der Prüfung erfolgt.

Herr Dr. Görres antwortet auf die Frage von StR Dr. Oechsner, warum eine Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung alle zwei Jahre geschehe, da doch die Erstellung und die Überarbeitung jeweils 12 Monate dauerten, eine Fortschreibung lasse sich wesentlich rascher erstellen als eine Erstausarbeitung. In der Planung bestehe eine derartige Dynamik, dass technologisch eine Offenheit gegenüber allen Aspekten bestehe. Auch neue Entwicklungen flössen in die Planungen ein.

Es dürften keine Technologien zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sei, wie sich die Situation in beispielsweise fünf Jahren darstelle, so StR Zaiß (FW). So habe man vor fünf Jahren nicht geahnt, welche Fortschritte aktuell bei der Energiewende erzielt würden. Es stelle sich die Frage, wer bereit sei, welchen Anteil seines Einkommens für die Wärmewende abzugeben. Schließlich sei die Wärmewende ohne private Investitionen nicht möglich. Der Stadtrat erkundigt sich, welche Bürger bereits für dieses Thema investiert hätten. Es werde oftmals lediglich über die Wärmewende diskutiert, aber konkrete Maßnahmen bestünden nicht. Es sei selbstverständlich wichtig, dass die Wärmewende rasch komme, allerdings müsse hierbei ein Schritt nach dem anderen gesetzt werden. Es bestünden zwar Projekte der Wärmewende beispielsweise in den Stadtbezirken Vaihingen, Feuerbach und Bad Cannstatt, allerdings beträfen diese nicht den jeweiligen gesamten Stadtbezirk. Das vorhandene Fernwärmenetz sei zwar ein Hochtemperaturnetz, allerdings benötigten die daran angeschlossenen Unternehmen diese hohe Temperatur. Bei der gesamten Thematik sei ein entsprechendes Augenmaß der wichtigste Aspekt. Auf die Frage des Stadtrats, ob bei den zahlreichen im Bericht aufgeführten Flurstücken alle Flurstücke erfasst worden seien, oder ob es sich lediglich um Gebäudeflurstücke oder bebaute Flurstücke handle, betont Herr Dr. Görres, es seien alle bebauten und unbebauten Flächen berücksichtigt worden. Entsprechende Entscheidungen über deren Nutzung sollten zeitnah getroffen werden.

StR Köhler (AfD) betont, er entnehme der Diskussion Zweifel an der realistischen Einschätzung an gewissen Umsetzungsnotwendigkeiten. Dies betreffe die Vervielfachung einiger Zahlen, wie der Anzahl der Wärmepumpen. Es sei lediglich angedeutet worden, dass laut eigenem Gutachten und laut eigener Einschätzung eine Investition im zweistelligen Milliardenbereich allein für die Bürger notwendig sei. Die Wärmewende sei
extrem kostspielig und deren Finanzierung über Förderprogramme könne kein Konzept darstellen. Es stelle sich zudem die Frage, was eine Investition im zweistelligen Milliardenbereich für jeden einzelnen Haushalt bedeute. In einzelnen Fällen werde sich sogar eine extreme Verteuerung ergeben. Bei der gesamten Diskussion komme die Sinnhaftigkeit über eine derartige Geschwindigkeit zu kurz. Die Förderzahlen der fossilen Energieträger wie Kohle stiegen sogar in den USA an. Die lokale Politik sei notwendigerweise an das weltweite Transformationsgeschehen angebunden. Es müsse sich zwar nicht in einer Fundamentalopposition zu einer Veränderung begeben werden, allerdings müsse bedacht werden, ob Maßnahmen umgesetzt werden müssten, die von der großen nur auf Zeit regierenden Koalition auf Bundesebene "mit heißer Nadel gestrickt worden seien." Es stelle ein Problem dar, dass keine gesamtgesellschaftliche Meinung zu dieser Thematik bestehe. Daher bestehe stets die Gefahr "eines völligen Kippens" der Vorhaben. Der Stadtrat betont, er sei einverstanden damit, sich Gedanken über eine Verbesserung der Energieversorgung zu machen. Allerdings erhalte die Kommunale Wärmeplanung, die von Bundesebene ausgehend auf derart politisch dünnem Eis gebaut sei, von seiner Fraktion keine Zustimmung.


In Bezug auf die Ausführungen von StR Rockenbauch zur Finanzierung der sozialen Gestaltung der Wärmewende betont StR Dr. Jantzer, er stimme ihm in vielen Aspekten zu. Allerdings widerspricht der Stadtrat der Aussage, der Gemeinderat unterstütze in den Doppelhaushaltsplanberatungen den Klimafahrplan nicht mit allen Kräften. Falls noch zusätzliche finanzielle Mittel für entsprechende Maßnahmen hierzu nötig seien, könnten diese noch in der 2. oder 3. Lesung beschlossen werden. Mit dieser Auffassung gehe seine Fraktion die Haushaltsplanberatungen an. Falls im Landesgesetz die Formulierung aufgeführt wäre "Klimaschutz ist Pflichtaufgabe", wäre dies absolut zu begrüßen. Dies würde zusätzliche finanzielle Mittel von Bund und Land ermöglichen. Die Wärmewende werde deshalb derart kostspielig, da die Stadt keine gesicherten Zahlungen vom Land erhalte. Dennoch gehe seine Fraktion mit der Haltung in die Haushaltsplanberatungen, als wenn das Gesetz bereits Gültigkeit besitze. Bis zum Jahr 2035 würden 500 Mio. Euro benötigt, die die Stadt noch in Stuttgart Netze einbringen müsse. Diese Summe müsse in den Doppelhaushaltsplanberatungen abgebildet werden. In der laufenden Transformation bestünden noch offene Punkte. Seine Fraktion habe sich erkundigt, ob Bürgschaften für die Sanierung erhältlich seien, da bekannt sei, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Eigenkapital für ein Förderprogramm nicht aufbringen könnten. Bei diesem Aspekt sei die Stadt auf Landesebene angewiesen, dass diese Sanierungen auch in sozial unmöglichen Situationen stattfinden könnten. Zudem müsse die soziale Gestaltung der Förderprogramme überdacht werden, was eine kontinuierliche Aufgabe darstelle. Derzeit werde lediglich bei denjenigen Bürgern gefördert, die einen Eigenanteil aufbringen könnten. Ein weiterer wichtiger Punkt betreffe die Umsetzungsorganisation, welche in dem laufenden Transformationsprozess noch nicht finanziert sei. Zusätzliche Ressourcen könne der Gemeinderat nicht nur in den Doppelhaushaltsplanberatungen, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt beschließen. StR Dr. Jantzer widerspricht dem Eindruck, dass die Verwaltung oder die Fraktionen entsprechende Maßnahmen ausbremsen.

StR Rockenbauch betont, die AfD stehe nicht nur am rechtsextremen Rand, sondern sie vertrete mit ihrer Auffassung die absolute Minderheit in der deutschen Gesellschaft, dass der Klimawandel nicht relevant sei. Dagegen kippe gerade das Weltklima und zahlreiche ökologische Systeme, was wissenschaftlich bewiesen sei. Da sich die AfD bei dem Anteil von 1 Prozent der Klimazweifler in der Wissenschaft einreihe, sei bekannt, dass sie nicht lediglich am rechtsextremen Rand stehe, sondern sich auch bei der Gruppe befinde, die ein Problem mit Zahlen, Daten und Fakten habe. StR Rockenbauch betont, er grenze sich, wie auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung, klar von der Auffassung der AfD ab. Ein anderer Aspekt sei es, wenn die Menschen aus finanziellen Gründen keine Klimaschutzmaßnahmen ohne Förderung durchführen könnten. Daher stelle sich die Frage, wie die Wärmewende sozial gerecht organisiert werden könne. Diese Fragestellung sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Gegen die Gestaltung eines Teils der Wärmewende als Geschäftsmodell beispielsweise mit Green Bonds (Grüne Staatsanleihen) sei nichts einzuwenden. Da jedoch die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 umgesetzt werden solle, bestehe eine Frage der Daseinsvorsorge, die die öffentliche Hand garantieren müsse. Er habe die erwähnten 300 Mio. Euro in den Haushaltsplanberatungen auch nicht beantragt, da sie eine derart hohe Summe darstellten, die er sich nicht vorstellen könne, so der Stadtrat. Laut der McKinsey-Studie koste die klimagerechte Transformation die Gesamtgesellschaft in Stuttgart 12 Mrd. Euro. Diese Summe entspreche etwa den Kosten für das umweltzerstörende Bahnprojekt Stuttgart 21. Kritisch sieht der Stadtrat das Einverständnis des Gemeinderats für kostspielige Großbauprojekte, während am Klimaschutz und bei der Wärmewende gespart werde.

An StR Rockenbauch gewandt betont StR Kotz, das Projekt Stuttgart 21 könne nicht mehr zurückgedreht werden. Die Auffassung, mehr Mittel in den Klimaschutz zu investieren und dafür andere Projekte zu verschieben oder zu streichen, teile seine Fraktion nicht. Zum einen würden derartige Projekte, wie die Großhalle am Cannstatter Wasen oder Investitionen in sportliche oder kulturelle Einrichtungen, deshalb durchgeführt, um die Stadt im Sinne der Wirtschaftsförderung und hinsichtlich der Arbeitsplätze attraktiv zu erhalten. Falls diese Attraktivität nicht mehr gegeben wäre, würden die Menschen der Stadt fernbleiben. Dadurch könnten zahlreiche Aufgaben, wie die der Energiewende, nicht mehr umgesetzt werden. Des Weiteren seien Großprojekte für das gesellschaftliche Anerkennen der großen finanziellen Herausforderungen der Energiewende wichtig. Daher müsse die LHS in der Breite auch andere attraktive Maßnahmen durchführen, wie den Bau der Neuen Arena 3.0 als Nachfolgehalle der Schleyer-Halle, damit die Klimawende funktioniere.

StRin Münch betont, die ausufernde Diskussion zeige die Bedeutung der infrastrukturellen Grundsatzentscheidung, die mit Wärmewende geschaffen werde. Allerdings solle man nun wieder zum Kernthema des Tagesordnungspunkts zurückkehren. Schließlich sei die Bedeutung des Themas nun ausreichend kommuniziert worden.

StR Rockenbauch widerspricht den Ausführungen von StR Kotz bezüglich seiner dargelegten Priorisierung von Großbauprojekten im Verhältnis zu Investitionen in den Klimaschutz. Die Wärmewende mit lokaler Wertschöpfung stelle ein enormes Konjunkturprogramm für das Handwerk und die Unternehmen dar.

StR Kotz habe lediglich ausgeführt, bei allen Aspekten müsse die Gesamtstadt mit ihren Gesamtbedürfnissen betrachtet werden, korrigiert BM Pätzold. Ansonsten müsste die Fraktionsgemeinschaft von StR Rockenbauch konsequenterweise sämtliche Anträge in den Haushaltsplanberatungen zurückziehen, die nicht im Zusammenhang mit dem Klimaschutz stünden. Es sei zu begrüßen, dass Anfang des nächsten Jahres im Gemeinderat eine Generaldebatte zum Klimaschutz geführt werde.

Herr Hummel ergänzt, Großveranstaltungen und Klimaschutz stellten nicht immer einen Widerspruch dar. Beispielsweise habe die SWS bezüglich der Neuen Arena 3.0
2028 Vorschläge abgegeben, wie die Veranstaltungsstätte als Energiequelle genutzt werden könne. Da pro Körper mit 100 Watt Abwärme gerechnet werde, könne bei 13.000 Menschen diese Wärme genutzt werden. Das Netz am NeckarPark befinde sich direkt neben dem Veranstaltungsort.


Zahlreiche Ämter und Eigenbetriebe hätten sich bereits nach Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung erkundigt, so Herr Dr. Görres. Die Kommunale Wärmeplanung werde eine Veränderung innerhalb der Verwaltung nach sich ziehen. In Bezug auf das mehrfach angesprochene Thema der Flusswasserwärmenutzung erklärt Herr Dr. Görres, die EnBW habe bei diesem Aspekt ein großes Interesse. Die Verwaltung wolle diesen Prozess nicht erst mit den SWS und danach mit der EnBW oder einem anderen Energieversorger durchführen. Daher sei ein Gesprächstermin über das Thema geplant, wie das Verfahren für die Nutzung der Flusswärme abläuft. Die EnBW habe nicht ohne Grund die Erfahrungen über diesen Aspekt in Karlsruhe am Laufen, da sich die Nutzung der Flusswärme nicht nur in Gaisburg, sondern auch in Münster anbiete. Schließlich bestehe dort ein enormes Potenzial, welches genutzt werden müsse. Das Thema der Einzelversorgung werde die Verwaltung über das Energieberatungszentrum (EBZ) angehen, welches die zentrale Anlaufstelle der Beratung in Stuttgart darstelle. Falls sich ein Interessent direkt an die Verwaltung wende, sei dort ebenso entsprechendes Know-How vorhanden, um ihn über die vorliegenden Förderprogramme geeignet beraten und lenken zu können. Dies treffe auch umgekehrt auf das EBZ und die SWS zu. Bezüglich einer besseren Übersetzung der Quartiers-Steckbriefe führt Herr Dr. Görres aus, diesem Thema werde sich die Verwaltung annehmen.

Herr Hummel betont zum Aspekt der Flusswasserwärmenutzung, hierzu lägen bei den SWS einige Projekte vor. Die vorgestellten Projekte würden aktuell von neun Projektleitungen gestemmt. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht müsse er darauf achten, dass nicht noch weitere zwölf Projekte in das Team aufgenommen würden. Themen wie die Flusswassernutzung und die geothermische Erschließung von Sportflächen, wie auf der Waldau im Stadtbezirk Degerloch, könnten nicht an externe Projektleiter vergeben werden, sondern müssten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SWS bearbeitet werden. Dabei werde darauf geachtet, dass genügend Personal für die jeweiligen Projekte zuständig sei. Die Flusswasserwärmenutzung und die Sportflächennutzung stellen für Herrn Hummel im nächsten Jahr die Projekte mit höchster Priorität dar. Zudem beschäftigten sich die SWS mit der Thematik der Transformation. Hierbei werde geprüft, wie einerseits nur noch niedrigtemperierte Netze im Neubau mit 30 Grad und im Bestand mit 55 Grad geschaffen werden könnten, andererseits die Bürgerschaft nicht zusätzlich zu einem Netzanschluss noch eine Sanierung durchführen müsse. Dieser Sachverhalt treffe beispielsweise auf ein Projekt im Stadtteil Hausen im Stadtbezirk Weilimdorf zu, bei dem neben der technischen Anbindung eine wirtschaftliche Perspektive für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werde. In Bezug auf das mehrfach angesprochene Thema der Verbindlichkeit betont Herr Hummel, es bestehe die Pflicht, zuvor dem SWS-Aufsichtsrat die gesamten Kennzahlen vorzustellen und diese genehmigen zu lassen. Zur Thematik der Kosten erklärt Herr Hummel, die SWS verstünden sich nicht als Wirtschaftsunternehmen mit einer Renditeanforderung von 40 Prozent. Sein erster Anspruch für seine Abteilung sei der, dass über einen Betrachtungszeitraum von 25 Jahren ein positiver Kapitalwert erzielt werde. Dies ermögliche andere attraktive Preisgestaltungsmöglichkeiten gegenüber der Bürgerschaft. Eine Entscheidung über die Art der Wirtschaftlichkeit müsse schlussendlich der SWS-Aufsichtsrat treffen. Bei neuen Bebauungsplänen müsse es gelingen, diese klimagerecht zu erstellen. Im Bürgerhospital hätten bedauerlicherweise wieder keine dachaufgestellten Wärmepumpen eingesetzt werden dürfen, obwohl dies die kostengünstigste Variante darstelle.


Da keine weiteren Wortmeldungen bestehen, stellt BM Pätzold die Vorlage zur Abstimmung und stellt fest:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt stimmt dem Beschlussantrag bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu.

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