Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Referat Jugend und Bildung

Gz: JB/SI
GRDrs 145/2023
Stuttgart,
06/27/2023


Stadtteilhäuser, Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren PLUS: Sachstand 2023 und Planungen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.07.2023
24.07.2023

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Stadtteilhäuser sind das Stuttgarter Modell für Generationenhäuser. Angebote der Altenhilfe und der Jugendhilfe sind in diesen Häusern zusammengeführt. Die fachlichen Grundlagen wurden mit der GRDrs 304/2020 „Stadtteilhäuser - Beschlüsse zu Rahmenkonzeption, Raumprogramm, Auswahl- und Förderkriterien sowie zu 2 Standorten“ beschlossen.
Stadtteilhäuser und PLUS-Standorte in Stuttgart unterstützen die SDG-Ziele (Sustainable Development Goals) für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (keine Armut), Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und Nr. 10 (weniger Ungleichheit).
Auch Häuser mit begrenzten Raumressourcen können sich mittels der sogenannten „PLUS-Option“ zu „kleinen Stadtteilhäusern“ weiterentwickeln (vgl. GRDrs 398/2020 „Konzeption, Förderung und Standorte für künftige Begegnungsstätten für Ältere PLUS und Stadtteil- und Familienzentren PLUS“).
Seit 2020 wurden 12 Einrichtungen entweder in die Stadtteilhaus- oder die PLUS-Förderung aufgenommen. Das Jugendamt und das Sozialamt informieren mit dieser Vorlage über die bisherige Umsetzung in den Häusern und geben eine Übersicht über die neuen Vorhaben und Planungen inklusive der Mittelbedarfe. Die Vorlage enthält zudem zwei Punkte zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts.

A. Neue Stadtteilhäuser

Ausführungen zum Stand der Planungen und zur Fertigstellung der Vorhaben: Anlage 1, Ziffer 3, Übersicht 1

Mit der GRDrs 100/2021 wurde unter Punkt 2 gezeigt, welche Planungsgrundlagen zu neuen Standorten und zur Weiterentwicklung bestehender Häuser führen können. Hierzu zählen die sozialräumliche Bedarfsanalyse, die Infrastrukturplanung im Rahmen städtebaulicher Entwicklungen sowie Anträge von Trägern, die Bedarfe aufzeigen.
Für den Doppelhaushalt 2024/2025 wird vorgeschlagen, in vier Stadtbezirken Stadtteilhäuser aufzubauen, die diese Voraussetzungen erfüllen:

StadtbezirkEinrichtungFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.1
StammheimStadtteilhaus Korntaler Straße (Mehrbedarf ohne aktuellen Förderbetrag als Begegnungsstätte für Ältere)
0
80.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
0
80.000
4.1
OstStadtteilhaus am Stöckach
0
368.191
4.1
Bad CannstattStadtteilhaus im Veielbrunnen-Neckarpark
0
368.191
4.1
NordStadtteilhaus Bürgerhospital
0
326.034
Summe Mehrbedarf Jugendamt
0
1.062.416

Zuzüglich entstehen Investitionszuschüsse Kosten von bis zu 125.000 EUR je Neubau.

Für das neue Stadtteilhaus im Gebiet des ehemaligen Bürgerhospitals (Nord) ist voraussichtlich in 2025 ein Trägerauswahlverfahren erforderlich (Begründung s. Punkt 3, Übersicht 1). Deshalb werden trotz der Fertigstellung in 2026 oder später Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 326.034 EUR p.a. ab 2026 ff. beantragt.

B. Stärkung der Verwaltungsaufgaben in vorhandenen Einrichtungen

Ausführungen zur Begründung des Stellenbedarfs für Verwaltungsaufgaben: Anlage 1, Ziffer 4.2

Für die Verwaltung ist der von verschiedenen Trägern dargelegte Verwaltungsaufwand nachvollziehbar, und sie schlägt daher vor, alle Begegnungsstätten für Ältere, Stadtteil- und Familienzentren, alle PLUS-Standorte sowie Stadtteilhäuser mit zusätzlichen 0,5 Stellenanteilen je Einrichtung für Verwaltungstätigkeiten auszustatten, wie von den Trägern beantragt. Die als Koordinator*innen tätigen Fachkräfte sollen so entlastet werden.

AmtFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.2
SozialamtErweiterung der Förderung um 0,5 Verwaltungsstellen für 25 hauptamtlich geführte Begegnungsstätten für Ältere, 3 Begegnungsstätten PLUS und 2 Stadtteilhäuser
647.000
647.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
647.000
647.000
4.2
JugendamtErweiterung der Förderung um 0,5 Verwaltungsstellen je Angebot (hier sind nur Stadtteilhäuser und PLUS-Einrichtungen dargestellt)
263.178
270.690
Summe Mehrbedarf Jugendamt
263.178
270.690


C. Höhere Eingruppierung der Leitungskräfte

Ausführungen zur Begründung der höheren Eingruppierung der Leitungskräfte: Anlage 1, Ziffer 4.3

Für die Verwaltung ist die von einigen Trägern dargelegte Begründung zur höheren Eingruppierung von Koordinator*innen bzw. Leitungen nachvollziehbar, und sie schlägt eine entsprechende höhere Eingruppierung vor.

AmtFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.3
SozialamtMehrbedarf durch höhere Eingruppierung in
25 hauptamtl. geführten Begegnungsstätten für Ältere, 3 Begegnungsstätten PLUS und 2 Stadtteilhäusern
252.000
252.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
252.000
252.000
4.3
JugendamtEingruppierung der Koordinator*innen nach S15 TVöD SuE (hier sind nur Stadtteilhäuser und PLUS-Einrichtungen dargestellt)
64.207
65.407
Summe Mehrbedarf Jugendamt
64.207
65.407

D. Reinigungskosten

Ausführungen zur Begründung einer erhöhten Förderung von Reinigungskosten: Anlage 1, Ziffer 4.4

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine an die Bedürfnisse der nutzenden Personen einer Einrichtung angepasster Hygieneplan und eine angemessene Reinigung öffentlicher Einrichtungen unumgänglich ist. Die allgemeinen Preissteigerungen schlagen sich auch hier nieder. Für die Verwaltung ist der von einigen Trägern dargestellte Bedarf nachvollziehbar, und sie schlägt vor, folgende Verbesserung umzusetzen:

AmtFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.4
SozialamtErhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Reinigungskosten in 28 Begegnungsstätten für Ältere, in 3 BG PLUS und 2 Stadtteilhäusern
70.000
70.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
70.000
70.000
4.4
JugendamtErhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Reinigungskosten (hier sind nur Stadtteilhäuser und PLUS-Einrichtungen dargestellt)
27.084
27.084
Summe Mehrbedarf Jugendamt
27.084
27.084



E. Einrichtung einer Außenstelle in Hausen

Ausführungen zur Begründung der Einrichtung einer Außenstelle: Anlage 1, Ziffer 2.1

Das Stadtteil- und Familienzentrum Giebel betreibt seit Januar 2023 eine Außenstelle in Hausen. Diese Außenstelle soll in die Regelförderung übernommen werden.

TrägerFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.5
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHFörderung einer Außenstelle in Hausen
25.894
27.015
Summe Mehrbedarf Jugendamt
25.894
27.015

F. Aufnahme des MüZe Vaihingen in die Stadtteilhausförderung

Es wird vorgeschlagen, das bestehende Stadtteil- und Familienzentrum in die Stadtteilhaus-Förderung aufzunehmen.

TrägerFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.6
MüZe Vaihingen e.V.Erweiterung des Stadtteil- und Familienzentrums zum Stadtteilhaus
204.641
207.798
Summe Mehrbedarf Jugendamt
204.641
207.798

G. Aufnahme von Stadtteil- und Familienzentren/Begegnungsstätten in die PLUS-Förderung

Darstellung der einzelnen Einrichtungen: Anlage 1, Ziffer 4.7.1

Mit der Erweiterung um die sogenannte PLUS-Option können vorhandene Stadtteil- und Familienzentren/ Begegnungsstätten auf Bedarfe in den Stadtteilen reagieren. Sie öffnen sich weiteren Zielgruppen und bringen Generationen zusammen.

AmtFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.7.1
SozialamtAufnahme von 2 Begegnungsstätten in die PLUS Förderung
35.000
35.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
35.000
35.000
4.7.2
Jugendamt Aufnahme von 4 Stadtteil- und Familienzentren in die PLUS Förderung
131.488
141.988
Summe Mehrbedarf Jugendamt
131.488
141.988

Zuzüglich entstehen 2024/2025 Kosten für Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 318.000 EUR.


H. Modul-Erweiterungen bestehender PLUS-Einrichtungen / Stadtteilhäuser

Für das Stadtteilhaus Hallschlag wird das Modul für Gemeinwesenarbeit, für das Stadtteilhaus Neugereut das Modul für aufsuchende Arbeit beantragt:

TrägerFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.7.3
AWO StuttgartBefristete Einführung des Moduls 5.3
Gemeinwesenarbeit im STH Hallschlag
41.000 EUR
43.000 EUR
Summe Mehrbedarf Sozialamt
41.000
43.000
4.7.3
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHStadtteilhaus Neugereut: Erweiterung um das Modul aufsuchende Arbeit
19.625 EUR
20.175 EUR
Summe Mehrbedarf Jugendamt
19.625
20.175


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt Sozialamt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
4.1.1 Betriebskosten neues Stadtteilhaus Stammheim
0
80
160
160
160
4.2 Verwaltungskosten
647
647
647
647
647
4.3 Höhergruppierungen
252
252
252
252
252
4.4 Reinigungskosten
70
70
70
70
70
4.7.1.a bis d:
Ausbau BG zu PLUS-Einrichtungen
35
35
35
35
35
4.7.3 Erweiterung Bestandseinrichtung
41
43
0
0
0
Nachrichtlich:
Betriebskosten BG PLUS Böckinger Str.
0
0
180
180
180
Finanzbedarf
Sozialamt
1045
1127
1344
1344
1344
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan für das Sozialamt bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Betriebskosten
BG PLUS Böckinger Str.
0
0
0
0
0
Betriebskosten
STH Hallschlag
358
358
358
358
358
Betriebskosten
BfÄ Stammheim
67
67
67
67
67
Betriebskosten
BfÄ Wangen
115
115
115
115
115
Betriebskosten
BfÄ West
137
137
137
137
137
Finanzhaushalt / Neue Investitionen Sozialamt (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
4.1.1 Bau- u. Ausstattungskosten BG PLUS Böckinger Str.
40
40
0
0
4.1.1 Bau- u. Ausstattungskosten STH Stammheim
63
63
0
0
4.7.1.a bis d: Bau- u. Ausstattungskosten für BG PLUS
29
289
476
240
Finanzbedarf Sozialamt
132
392
476
240
Ergebnishaushalt Jugendamt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
4.1.2 Betriebskosten neue Stadtteilhäuser
0
1.062,5
1.062,5
1.062,5
1.062,5
4.2 Verwaltungskosten
263,2
270,7
270,7
270,7
270,7
4.3 Höhergruppierungen
64,3
65,5
65,5
65,5
65,5
4.4 Reinigungskosten
27,1
27,1
27,1
27,1
27,1
4.5 Außenstelle Giebel
25,9
27,1
27,1
27,1
27,1
4.6 MüZe Vaihingen e.V.
204,7
207,8
207,8
207,8
207,8
4.7.2 Ausbau von SFZ zu PLUS-Einrichtungen
131,5
142,0
142,0
142,0
142,0
4.7.3 Erweiterung Bestandseinrichtungen
19,7
20,2
20,2
20,2
20,2
Finanzbedarf Jugendamt
736,4
1.822,9
1.822,9
1.822,9
1.822,9
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan für das Jugendamt bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Stadtteil- und Familienzentren 51F
3.316,1
3.316,1
3.316,1
3.316,1
3.316,1
Stadtteilhäuser 51F00041
202,0
202,0
202,0
202,0
202,0
Summe Jugendamt
3.518,1
3.518,1
3.518,1
3.518,1
3.518,1
Finanzhaushalt / Neue Investitionen Jugendamt (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
4.1.2 Bau- u. Ausstattungskosten STH Stöckach
62,5
62,5
0
0
0
4.1.2 Bau- u. Ausstattungskosten STH Bad Cannstatt
62,5
62,5
0
0
0
4.1.2 Bau- u. Ausstattungskosten STH Nord
62,5
62,5
0
0
0
Finanzbedarf Jugendamt
187,5
187,5
0
0
0
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1 zu GRDrs 145/2023: Ausführliche Begründung
Anlage 2 zu GRDrs 145/2023: Karte soziale Treffpunkte A3


Ausführliche Begründung

Stadtteilhäuser sind das Stuttgarter Modell für Generationenhäuser. Angebote der Altenhilfe und der Jugendhilfe sind in diesen Häusern zusammengeführt. Die fachlichen Grundlagen wurden mit der GRDrs 304/2020 „Stadtteilhäuser - Beschlüsse zu Rahmenkonzeption, Raumprogramm, Auswahl- und Förderkriterien sowie zu 2 Standorten“ beschlossen.

Auch Häuser mit begrenzten Raumressourcen können sich mittels der sogenannten „PLUS-Option“ zu „kleinen Stadtteilhäusern“ weiterentwickeln (vgl. GRDrs 398/2020 „Konzeption, Förderung und Standorte für künftige Begegnungsstätten für Ältere PLUS und Stadtteil- und Familienzentren PLUS“).

Mit dieser Vorlage informieren das Jugendamt und das Sozialamt über die Umsetzung seit 2020 und über die weiteren Planungen:
· Punkt 1: Übersicht über geförderte und beschlossene Einrichtungen und Beschreibung der inhaltlichen Umsetzung in den 12 Häusern
· Punkt 2: Konzeptionelle Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts
· Punkt 3: Übersicht über geplante neue Vorhaben und Anträge der Träger zum Haushalt
· Punkt 4: Darstellung der Mittelbedarfe.

Stadtteilhäuser und PLUS-Standorte in Stuttgart unterstützen die SDG-Ziele (Sustainable Development Goals) für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (keine Armut), Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und Nr. 10 (weniger Ungleichheit).

Im Zusammenhang mit dieser Vorlage stehen zwei weitere Vorlagen zu den Stadtteil- und Familienzentren (Förderbereich Jugendamt) und den Begegnungsstätten für Ältere (Förderbereich Sozialamt). In den beiden Vorlagen werden die „klassischen“ Förderbereiche der Fachämter behandelt, die die Basisförderung für die generationen- und zielgruppenübergreifende PLUS-Option sind.
· GRDrs 449/2023 Stadtteil- und Familienzentren: Sachstand und Bedarfe
· GRDrs 344/2023 Begegnungsstätten für Ältere – Weiterentwicklungen ab dem Jahr 2024



1. Sachstand

1.1. Übersicht über die geförderten und beschlossenen Einrichtungen

In Stuttgart werden aktuell drei Stadtteilhäuser in Ost, im Hallschlag und in Neugereut betrieben. Ein viertes Stadtteilhaus in Zuffenhausen wird voraussichtlich Ende 2024 baulich fertigstellt. Alle vier Einrichtungen waren früher (bzw. sind noch) Begegnungsstätten oder Stadtteil- und Familienzentren, die nun generationenübergreifend arbeiten.

Die Tabelle unten zeigt weitere 10 Einrichtungen in verschiedenen Stadtbezirken, die als PLUS-Standorte gefördert werden und arbeiten. Das Stadtteil- und Familienzentrum PLUS in Feuerbach ist nach wie vor nicht betriebsbereit, da die laufende Sanierung abgeschlossen werden muss.

Stadtbezirk
Einrichtung
Umsetzung
Anmerkungen
Stadtteilhäuser
Bad Cannstatt
Stadtteilhaus Hallschlag (im Forum 376),
Am Römerkastell 69

AWO Stuttgart

Ab 01.01.2022
Zum 01.06.2021 Übernahme der Trägerschaft für das gesamte Haus inklusive des ehem. Stadtteil- und Familienzentrums (ehem. Träger Kinderhaus Hallschlag) durch die AWO Stuttgart.
Mühlhausen
Stadtteilhaus Neugereut,
Flamingoweg 24

Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Ab 01.01.2022
Zuvor ab 01.01.2021 als PLUS-Standort gefördert.
Ost
Stadtteilhaus am Ostendplatz,
Ostendstraße 83

AWO Stuttgart

Ab 01.10.2020
Zuffenhausen
Stadtteilhaus Zuffenhaus,
Lothringer Straße 13a

AWO Stuttgart

Ende 2024 /

Anfang 2025

Weiterentwicklung der bestehenden Begegnungsstätte.

Späterer Betriebsstart aufgrund verzögerter Baufertigstellung.

PLUS-Standorte
Botnang
Begegnungsstätte PLUS,
Botnang, Griegstraße 8

AWO Stuttgart

Ab 01.01.2022
Botnang
Familien- und Nachbarschafts-zentrum PLUS Botnang-Nord,
Paul-Lincke-Straße 8

Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.

Ab 01.04.2021
Feuerbach
In Planung: Stadtteil- und Familienzentrum PLUS Feuerbach,
St.-Pöltener-Straße 29

Trägerschaft: offen

Voraussichtlich Januar 2024
(Angabe: Liegenschaftsamt)
Betriebsstart möglich nach Sanierung der Räumlichkeiten durch das Liegenschaftsamt.

Das Trägerauswahlverfahren zur Vergabe der Trägerschaft ist in 2023 vorgesehen.

Mitte
Begegnungsstätte PLUS
Bischof-Moser-Haus,
Wagnerstraße 45

Caritasverband f. Stuttgart e. V.

Ab 01.05.2021
Münster
Begegnungsstätte PLUS Münster,
Schussengasse 1 - 5

Dienste für Menschen gGmbH

Ab 01.10.2021
Obertürkheim
Stadtteil- und Familienzentrum PLUS Obertürkheim,
Heidelbeerstraße 5

Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Ab 01.01.2021
Ost
Stadtteil- und Familienzentrum PLUS Gaisenhaus,
Hornbergstraße 99

Pistoriuspflege e. V.

Ab 01.03.2021
Untertürkheim
Stadtteil- und Familienzentrum PLUS Mäulentreff,
Mäulenstraße 5

Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Ab 01.01.2021
Weilimdorf
Stadtteil- und Familienzentrum PLUS Pfaffenäcker,
Kaiserslauterer Straße 14

Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Ab 01.01.2022
West
EKiZ – Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West,
Ludwigstraße 41 - 42

Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West e. V.

Ab 01.01.2021
Die Karte in Anlage 2 stellt alle bestehenden und beschlossenen, aber noch nicht umgesetzten Stadtteilhäuser, PLUS-Standorte, Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere in Stuttgart dar.

1.2. Umsetzung der Generationenarbeit in den Einrichtungen

Zwölf Einrichtungen wurden zwischen 2020 und 2022 als Stadtteilhaus oder PLUS-Standort in die Förderung aufgenommen. Die Sozialplanung des Sozialamts und die Jugendhilfeplanung haben diese Einrichtungen zum Stand der Umsetzung befragt. Erhoben wurden die aktuellen und geplanten Angebote sowie die Herausforderungen bei der Generationenarbeit.
Zu beachten ist die Corona-Pandemie im Erhebungszeitraum; sie hat die Arbeit der Einrichtungen generell und die Umsetzung der Generationenarbeit im Besonderen erheblich beeinträchtigt und erschwert.
Es werden allgemeine Entwicklungslinien und Themen dargestellt, nicht die Umsetzung in den einzelnen Einrichtungen. Die wichtigsten Ergebnisse der Befragung sind im Folgenden thesenhaft zusammengefasst.

· Der offene Café-Treff als Herzstück jeder Einrichtung wird in fast allen Häusern intergenerativ oder zumindest zu bestimmten Anlässen für unterschiedliche Generationen geöffnet.
· Einrichtungen, die bisher eher im Bereich der Altenhilfe (Begegnungsstätten) oder im Bereich der Jugendhilfe (Stadtteil- und Familienzentren) aktiv waren und erfahren sind, öffnen ihre Häuser für Angebote des für sie neuen Fachsystems. · Unterstützungsangebote in wichtigen Bereichen der Altenhilfe (Pflege, Demenz) und der Jugendhilfe (Frühe Förderung von Familien) sind in den Einrichtungen, die aus dem jeweils anderen Fachsystem kommen, noch ausbaufähig.
· Fast alle Einrichtungen bieten intergenerative Treffs und Angebote zur Begegnung und Unterstützung der Generationen an, wobei das Ausmaß und der erkennbare Entwicklungsstand der Häuser variieren.
· Die Einrichtungen benennen Herausforderungen, die vor allem im Zusammenhang mit dem vielfältigen Aufgabenspektrum und dem intergenerativen Transformationsprozess der Einrichtungen stehen und offenbar eher zunehmen.
2. Erweiterung des Rahmenkonzepts und der Förderung

In den ersten Jahren der Umsetzung wurde deutlich, dass das Rahmenkonzept um einzelne Aspekte erweitert werden muss:
· Die Möglichkeit, bei Bedarf kleine Außenstellen von bestehenden Häusern einzurichten und
· Stadtteilhäuser und PLUS-Standorte als wichtige Akteure der sozialen Quartiersentwicklung zu verstehen, die Aufgaben für die Verstetigung dieser Prozesse übernehmen können.

2.1. Außenstellen

In bestimmten Gebieten kann eine kleine Außenstelle eines bestehenden Stadtteilhauses, eines Stadtteil- und Familienzentrums oder einer Begegnungsstätte (sowohl als PLUS-Standort als auch in herkömmlicher Form) geschaffen und gefördert werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
· Einwohnerinnen und Einwohner, die in Stadtteilen bzw. Wohngebieten in Randlagen oder in schwieriger topografischer Lage eines Bezirkes wohnen, können die Angebote außerhalb des Wohngebiets nur schwierig oder nicht erreichen.
· In einem Stadtteil/ Wohngebiet gibt es Bedarf an sozialen Treffpunkten, aber die Einwohnerzahl ist zu gering, um eine größere Einrichtung zu schaffen.
· Ein hoher Anteil der Einwohnerschaft eines Stadtteils/ Wohngebiets ist durch Armut und soziale Problemlagen geprägt.

Voraussetzungen für die Umsetzung:
· In angemessener Entfernung des Stadtteils bzw. Wohngebiets gibt es ein Stadtteilhaus oder ein Stadtteil- und Familienzentrum/eine Begegnungsstätte (als PLUS-Standort oder in herkömmlicher Form), das die Trägerschaft der Außenstelle übernehmen kann.
· Es sind geeignete Räumlichkeiten mit ca. 50 bis 100 m2 mit mindestens einem großen Raum und einer Küche vorhanden.

Durch eine Außenstelle können Begegnungs- und Unterstützungsangebote für Einwohnerinnen und Einwohner mit überschaubaren Raum- und Personalressourcen ermöglicht werden. Gefördert werden Stellenanteile bis zu 20 % und Sachkosten.

2.2. Stadtteilhäuser, PLUS-Standorte und Soziale Quartiersentwicklung

Das Modul 5.3 „Gemeinwesenarbeit“ ermöglicht bereits heute auf Antrag die befristete Förderung von Stellenanteilen, um eine aufsuchende und vernetzende Arbeit im Quartier zu leisten und wichtige Themen der Quartiersentwicklung aufzugreifen.
Dieses Modul ist beispielsweise für die neuen Stadtteilhäuser am Stöckach und im Veielbrunnen-Neckarpark vorgesehen, weil dort in den nächsten Jahren wichtige Entwicklungsprozesse in den Quartieren weiterlaufen bzw. anstehen (s. Punkt 3, Übersicht 1)

Eine weiterführende Aufgabe für Stadtteilhäuser und andere soziale Treffpunkte kann die „Verstetigung“ von Quartiersentwicklungsprozessen sein. Eine Einrichtung übernimmt nach dem Ende der Projektförderung dauerhaft Aufgaben für die Quartiersentwicklung. Das sind in der Regel Aufgaben, die während der Projektförderung bei der Quartierskoordination (bspw. der Gemeinwesenarbeit des Jugendamtes oder dem Stadtteilmanagement im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) angesiedelt waren.

Dieser Verstetigungsansatz durch ein Stadtteilhaus oder einen sozialen Treffpunkt basiert auf ähnlichen Erfahrungen der sozialen Ämter und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen (Stadterneuerung). Er wurde im Rahmen des Entwicklungsprojekts „Rahmenkonzeption Soziale Quartiersentwicklung“ ämterübergreifend erarbeitet (vgl. GRDrs 392/2023 Strategie zur sozialen Quartiersentwicklung – Entwicklung und Umsetzung einer Rahmenkonzeption).

Die für die Verstetigung zu leistenden Aufgaben und die erforderlichen Ressourcen werden voraussichtlich zum Haushalt 2026/2027 in einem neuen Zusatz-Modul zum Rahmenkonzept festgelegt.

3. Vorhaben und Planungen für neue Stadtteilhäuser und PLUS-Standorte ab 2023

In der GRDrs 100/2021 wurde unter Punkt 2 gezeigt, welche Planungsgrundlagen zu neuen Standorten und zur Weiterentwicklung bestehender Häuser führen können. Das sind
· sozialräumliche Bedarfsanalysen der Sozialplanung des Sozialamts und Jugendhilfeplanung
· die Infrastrukturplanung im Rahmen städtebaulicher Entwicklungen und
· Anträge von Trägern, die sozialräumliche Bedarfe und einrichtungsbezogene Möglichkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung von Häusern aufzeigen.

Im Idealfall können alle genannten Faktoren in der Gesamtschau miteinander verbunden und abgewogen werden, bspw. im Rahmen eines Planungsprozesses für einen Stadtbezirk. Immer wieder jedoch laufen Entwicklungsstränge zeitversetzt, etwa Entscheidungsprozesse innerhalb der Träger, Anregungen und Bedarfshinweise aus den Stadtbezirken und planerische Verfahren. Trotzdem sollten möglichst alle Perspektiven und Einschätzungen einbezogen werden, was allerdings Planungsprozesse verlängern und Entscheidungen verzögern kann.

In den folgenden Übersichten sind alle baulichen Vorhaben und Anträge von Trägern zur Information aufgelistet. Aus den oben angeführten Gründen und sofern aus Sicht der Verwaltung erforderlich werden Anmerkungen zum Stand der Planungen und der Beschlussreife der Anträge gemacht.

Übersicht 1: Geplante Bauvorhaben für Stadtteilhäuser
Stadtbezirk
Geplante Vorhaben
Planerische Anmerkungen
Vsl. Fertig-
stellung
Ost
Stadtteilhaus am Stöckach,
Hackstraße 2A

Bauträger: SWSG

Trägerschaft: offen

Neubau im Rahmen des Sanierungsgebiets Stuttgart 29 und Ersatz des bisherigen Stadtteil- und Familienzentrums in der Metzstraße.

Das Trägerauswahlverfahren zur Vergabe der Trägerschaft ist in 2024 vorgesehen.

Das Stadtteilhaus soll Aufgaben der Gemeinwesenarbeit des Jugendamtes weiterführen, deren Projekt enden wird.

Ca. 1. Halbjahr 2025
Nord
Stadtteilhaus im Gebiet Bürgerhospital

Bauträger: SWSG

Trägerschaft: offen

Neubau im Neubaugebiet Bürgerhospital; Stadtteilhaus in Kombination mit Bürgersaal.

Das Stadtteilhaus soll der neue Treffpunkt der wachsenden und diversen Nachbarschaften westlich der Heilbronner Straße werden. Das im gleichen Wirkungsgebiet liegende FaZ Nord der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH (Heilbronner Straße 109) wird durch das Stadtteilhaus im Bürgerhospital abgelöst und dann den Betrieb einstellen.

Die Trägerschaft des Stadtteilhauses soll durch ein Trägerauswahlverfahren vergeben werden.
Die laufende Förderung über das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus für das FaZ Nord kann grundsätzlich auf das Stadtteilhaus übertragen werden, vorausgesetzt der Bund stimmt dem Antrag auf Mittelübertragung und dem (gegebenenfalls neuen) Träger zu.

Das Trägerauswahlverfahren zur Vergabe der Trägerschaft muss deshalb in diesem Fall frühzeitiger bereits in 2025 erfolgen. Im Anschluss daran muss das (mindestens einjährige) Antragsverfahren beim Bund durchgeführt werden und vor Betriebsstart des Stadtteilhauses abgeschlossen sein.

Ca. 2026 oder später
Bad Cannstatt
Stadtteilhaus im Veielbrunnen-Neckarpark,
Areal Altes Zollamt

Bauträger: Stadt Stuttgart

Trägerschaft: offen

Erweiterung des Bestandsgebäudes auf dem Areal des Alten Zollamts im Neubaugebiet Neckarpark. Nachfolge für den Stadtteiltreff in der Morlockstraße.

Die Trägerschaft wird in 2023 durch ein vorgezogenes Trägerauswahlverfahren vergeben (vgl. GRDrs 875/2022). Der Träger des Stadtteilhauses soll somit noch vor der Baufertigstellung und gemeinsam mit dem ebenfalls im „Alten Zollamt“ ansässigen soziokulturellen Zentrum (Kulturinsel) in den kooperativen Planungsprozess für das Areal eingebunden werden.

Ab Betriebsstart soll das Stadtteilhaus Aufgaben der Gemeinwesenarbeit des Jugendamtes weiterführen, deren Projekt enden wird.

Ca. 2. Halbjahr 2025
Stammheim
Stadtteilhaus Stammheim,
Korntaler Straße 1A

Bauträger: Stadt Stuttgart

Trägerschaft: offen

Sanierung des alten Feuerwehrhauses und Umwandlung der bisherigen Begegnungsstätte für Ältere in der Korntaler Straße in ein Stadtteilhaus. Stadtteilhaus in Kombination mit Bürgersaal geplant.

Das Trägerauswahlverfahren zur Vergabe der Trägerschaft ist in 2024 vorgesehen.

Mitte 2025
Plieningen
Stadtteilhaus Plieningen,
Scharnhauser Str. 19

Bauträger: SWSG

Trägerschaft: offen

Neubauvorhaben eines Stadtteilhauses in Kombination mit Wohnen für Studierende und Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige.
Ca. Ende 2026
Sillenbuch
Stadtteilhaus Sillenbuch,
Kirchheimer Straße

Bauträger: Stadt Stuttgart

Neubauvorhaben eines Stadtteilhauses im Rahmen des Bürger- und Veranstaltungszentrums Sillenbuch
Ca. Ende 2028
Untertürkheim
Stadtteilhaus Untertürkheim,
Strümpfelbacher Straße 38 (Julius-Lusser-Haus)

Bauträger: Stadt Stuttgart

Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes geplant. Im Gebäude sind ein Stadtteilhaus, Räume für verschiedene Vereine und weitere soziale Angebote vorgesehen.
Offen; ohne Termin
Übersicht 2: Anträge von Trägern zu Stadtteilhäusern
Stadtbezirk
Vorhaben / Anträge von Trägern
Planerische Anmerkungen
Mögliche Umsetzung
Vaihingen
Stadtteil- und Familienzentrum Vaihingen/ Eltern-Kind-Treff MüZe
Ernst-Kachel-Str. 5

Eltern-Kind-Treff MüZe e.V.

Der Eltern-Kind-Treff MüZe wird nach Trägerangaben vsl. im 2. HJ 2024 den neuen Standort Doggerstraße 11-13 beziehen. Die höheren Mietkosten für die Fläche von 320 m2 wurden im HH 2022/2023 beschlossen (vgl. GRDrs 8/2022).

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen am neuen Standort sind erfüllt.

Der Antrag entspricht der sozial- und jugendhilfeplanerischen Bedarfseinschätzung im Bezirk.

2. Halbjahr 2024
Übersicht 3: Geplante Bauvorhaben für PLUS-Standorte
Stadtbezirk
Geplante Vorhaben
Planerische Anmerkungen
Vsl. Fertig-
stellung
Zuffenhausen
Begegnungsstätte PLUS,
Böckinger Straße

Bauträger: SWSG

Trägerschaft: Offen

Neubau einer Begegnungsstätte PLUS im Neubaugebiet Böckinger Straße (Stadtteil Rot)
Ende 2026/ Anfang 2027
Übersicht 4: Anträge von Trägern zu PLUS-Standorten
Stadtbezirk
Vorhaben / Anträge von Trägern
Planerische Anmerkungen
Mögliche Umsetzung
Möhringen
SOS Kinder- und Stadtteilzentrum Fasanenhof,
Europaplatz 28

SOS Kinderdorf e.V.

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Januar 2024
Ost
Familien- und Begegnungszentrum T-RiO 9a Raitelsberg,
Abelsbergstraße 9a

Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Januar 2024
Weilimdorf
Stadtteil- und Familienzentrum Giebel,
Mittenfeldstraße 61

Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Januar 2024
Wangen
FiZ Wangen,
Inselstraße 3

Familie im Zentrum (FiZ) e.V.

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen sind erfüllt.

FiZ und Begegnungsstätte haben eine gemeinsame Verantwortung für die Generationenarbeit in Wangen. Die Weiterentwicklung der Einrichtungen soll in Kooperation und zeitgleich erfolgen.

Januar 2024
Wangen
Begegnungsstätte für Ältere Wangen,
Ulmer Straße 347

Evangelische Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen sind erfüllt.

FiZ und Begegnungsstätte haben eine gemeinsame Verantwortung für die Generationenarbeit in Wangen. Die Weiterentwicklung der Einrichtungen soll in Kooperation und zeitgleich erfolgen.

2024
West
Begegnungsstätte für Ältere,
Rosenbergstraße 192

Evangelische Kirchengemeinde Stuttgart-West

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen sind erfüllt.
2024
Vaihingen
Begegnungsstätte für Ältere,
Supperstraße 28-32

Eigenbetrieb Leben und Wohnen

Neubau der Begegnungsstätte für Ältere im Hans-Rehn-Stift in Rohr und Umwandlung in eine Begegnungsstätte PLUS.

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen sind erfüllt.

2026
Nord
Begegnungsstätte für Ältere,
Lenbachstr. 105

DRK Kreisverband Stuttgart e. V.

Neubau der Begegnungsstätte für Ältere Killesberg und Umwandlung in eine Begegnungsstätte PLUS.

Die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen sind erfüllt.

2027
Übersicht 5: Anträge von Trägern zu Außenstellen
Stadtbezirk
Vorhaben / Anträge von Trägern
Planerische Anmerkungen
Mögliche Umsetzung
Weilimdorf
Außenstelle Hausen,
Hausenring 93

des Stadtteil- und Familienzentrums Giebel,
Mittelfeldstraße 61

Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

In Trägerschaft des SFZ Giebel wird seit 2023 die Außenstelle in Hausen betrieben (s. Punkt 2.1 Erweiterung des Rahmenkonzepts) und über nicht abgeflossene Mittel zwischenfinanziert. Der Weiterbetrieb erfordert Fördermittel.

Der Antrag entspricht der sozial- und jugendhilfeplanerischen Bedarfseinschätzung in Hausen.

Seit 2023

Die in den Übersichten 1 bis 5 dargestellten Vorhaben und Anträge sind in gesamtplanerischer Abwägung sinnvoll.



4. Mittelbedarfe

4.1. Mittelbedarfe für neue Einrichtungen

4.1.1 Mittelbedarf Sozialamt für 1 Begegnungsstätte PLUS (Neubau)

Nachrichtlich:

StadtteilEinrichtungFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.1.1
ZuffenhausenBG PLUS Böckinger Straße
0
0
Summe Mehrbedarf Sozialamt
0
0

Die BG PLUS in der Böckinger Straße wird voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027 fertiggestellt. 2024/2025 entstehen Kosten für Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu
80.000 EUR.

4.1.1 Mittelbedarf Sozialamt für 1 Stadtteilhaus (Neubau)

StadtteilEinrichtungFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.1.1
StammheimStadtteilhaus Stammheim
0
80.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
0
80.000

Zuzüglich entstehen 2024/2025 Kosten für Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 125.000 EUR.

4.1.2 Mittelbedarf Jugendamt für 3 Stadtteilhäuser

StadtteilEinrichtungFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.1.2
OstStadtteilhaus am Stöckach
0
368.191
4.1.2
Bad CannstattStadtteilhaus im Veielbrunnen-Neckarpark
0
368.191
4.1.2
NordStadtteilhaus Bürgerhospital
0
326.034
Summe Mehrbedarf Jugendamt
0
1.062.416

Zuzüglich entstehen 2024/2025 Kosten für Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 125.000 EUR je Neubau.


4.2. Mittelbedarfe für Verwaltungsaufgaben

Verschiedene Träger haben einen Antrag zum DHH 2024/2025 gestellt, in dem sie ein immer höheres Arbeitsaufkommen für die in der Koordination eines Stadtteil- und Familienzentrums tätigen Personen beschreiben. Neben den verschiedenen Verwaltungstätigkeiten bleibe mit der aktuellen Personalausstattung immer weniger Zeit für die pädagogische Arbeit der hauptamtlichen Fachkräfte, die darin bestehen soll, im Austausch mit den Familien zu sein und Konzepte entsprechend der Bedarfe der Menschen zu erarbeiten.

Für die Verwaltung ist der Bedarf nachvollziehbar, und sie schlägt daher vor, alle Begegnungsstätten für Ältere, Stadtteil- und Familienzentren, alle PLUS-Standorte sowie Stadtteilhäuser mit zusätzlichen 0,5 Stellenanteilen je Einrichtung für Verwaltungstätigkeiten auszustatten, wie von den Trägern beantragt. Die als Koordinator*innen tätigen Fachkräfte sollen so entlastet werden.

Es wird im Weiteren auf die Mitteilungsvorlagen zu den Stadtteil- und Familienzentren verwiesen.

Anmerkung:
Der Mehrbedarf für die 30 Einrichtungen in Zuständigkeit des Sozialamts für 2024 und 2025 wurde analog der Pauschalen vom Jugendamt, jedoch auf Basis 2022 ohne Tarifsteigerungen/Zulagen berechnet.

AmtFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.2
SozialamtErweiterung der Förderung um 0,5 Verwaltungsstellen für 25 hauptamtlich geführte Begegnungsstätten für Ältere
531.000
531.000
Erweiterung der Förderung um 0,5 Verwaltungsstellen je Angebot für 3 Begegnungsstätten PLUS
68.000
68.000
Erweiterung der Förderung um 0,5 Verwaltungsstellen je Angebot für 2 Stadtteilhäuser
48.000
48.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
647.000
647.000
4.2
JugendamtErweiterung der Förderung um 0,5 Verwaltungsstellen je Angebot (hier sind nur Stadtteilhäuser und PLUS-Einrichtungen dargestellt)
263.178
270.690
Summe Mehrbedarf Jugendamt
263.178
270.690


4.3. Änderung des Titels und Eingruppierung der Leitungen bzw. Koordinator*innen

Die Tätigkeiten der Leitung einer Begegnungsstätte für Ältere bzw. Koordination eines Stadtteil- und Familienzentrums sowie eines PLUS-Standortes und Stadtteilhauses entsprechen den Aufgaben einer Leitung, wie sie im bundesweiten Vergleich in Stadtteil- und Familienzentren überwiegend genutzt wird.
Verschiedene Träger von Jugendamt geförderten Einrichtungen hatten unter der Federführung der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH mit einem Haushaltsantrag auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.

Für die Verwaltung ist die Begründung zur höheren Eingruppierung von Koordinator*innen bzw. Leitungen nachvollziehbar, und sie schlägt eine entsprechende höhere Eingruppierung vor.

Es wird im Weiteren auf die Mitteilungsvorlagen zu den Stadtteil- und Familienzentren verwiesen.
Zur Berechnung der Mehrkosten wurde der Differenzbetrag zwischen SuE 12 Stufe 4 und SuE 15 Stufe 4 zugrunde gelegt. Entsprechend wurde vom Sozialamt der Mehrbedarf für die Stellen in 25 hauptamtlich geführten Begegnungsstätten für Ältere, 3 Begegnungsstätten PLUS und 2 Stadtteilhäuser, jedoch auf Basis der Pauschalen 2022 ohne Tarifsteigerungen/ Zulagen, errechnet.

AmtFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.3
SozialamtMehrbedarf durch höhere Eingruppierung in
25 hauptamtl. geführten Begegnungsstätten für Ältere
212.000
212.000
Mehrbedarf durch höhere Eingruppierung in
3 Begegnungsstätten PLUS
36.000
36.000
Mehrbedarf durch höhere Eingruppierung
in 2 Stadtteilhäusern
4.000
4.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
252.000
252.000
4.3
JugendamtEingruppierung der Koordinator*innen nach S15 TVöD SuE (hier sind nur Stadtteilhäuser und PLUS-Einrichtungen dargestellt)
64.207
65.407
Summe Mehrbedarf Jugendamt
64.207
65.407

Für die vom Sozialamt geförderten Einrichtungen würde die neue Förderung zwei Neuerungen mit sich bringen: zum einen die verbesserte Eingruppierung der Leitungen, zum anderen eine Angleichung der bestehenden Förderung an die Einrichtungen der Jugendhilfe.

Daraus ergibt sich für die Förderung der Begegnungsstätten ein höherer Mehraufwand als bei den vom Jugendamt geförderten Stadtteil- und Familienzentren bzw. PLUS-Einrichtungen und Stadtteilhäusern.

Aus planerischer Sicht ist diese Gleichstellung sinnvoll, werden doch an die Einrichtungen und die dort arbeitenden Fachkräfte die gleichen Anforderungen gestellt.
Zudem wurden seit 2020 durch das Stuttgarter Modell für Generationenhäuser Angebote der Altenhilfe und der Jugendhilfe in Stadtteilhäusern und PLUS-Einrichtungen zusammengeführt, daher wäre eine identische Förderung angemessen und sachgerecht.


4.4. Mittelbedarfe für Reinigung

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine an die Bedürfnisse der nutzenden Personen einer Einrichtung angepasster Hygieneplan und eine angemessene Reinigung öffentlicher Einrichtungen unumgänglich ist. Die allgemeinen Preissteigerungen schlagen sich auch hier nieder.
Verschiedene Träger von vom Jugendamt geförderten Einrichtungen hatten unter der Federführung der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH einen Haushaltsantrag für die Erhöhung der maximal förderfähigen Reinigungskosten um 30 % beantragt.
Für die Verwaltung ist der dargestellte Bedarf nachvollziehbar, und sie schlägt vor, diese Verbesserung umzusetzen.

Es wird im Weiteren auf die Mitteilungsvorlagen zu den Stadtteil- und Familienzentren verwiesen.

AmtFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.4
SozialamtErhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Reinigungskosten in 28 Begegnungsstätten für Ältere
57.000
57.000
Erhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Reinigungskosten in 3 BG PLUS
6.000
6.000
Erhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Reinigungskosten in 2 Stadtteilhäuser
7.000
7.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
70.000
70.000
4.4
JugendamtErhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Reinigungskosten (hier sind nur Stadtteilhäuser und PLUS-Einrichtungen dargestellt)
27.084
27.084
Summe Mehrbedarf Jugendamt
27.084
27.084


4.5. Mittelbedarf für die Förderung einer Außenstelle beim Stadtteil- und Familienzentrum Giebel

Das Stadtteil- und Familienzentrum Giebel betreibt seit Januar 2023 eine Außenstelle in Hausen. Diese Außenstelle soll in die Regelförderung übernommen werden.
Es wird auf Punkt 2.1 in dieser Vorlage zur ausführlichen Erläuterung des Konzepts verwiesen.

TrägerFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.5
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHFörderung einer Außenstelle in Hausen
25.894
27.015
Summe Mehrbedarf Jugendamt
25.894
27.015


4.6. Erweiterung des Stadtteil- und Familienzentrums MüZe Vaihingen e.V. zum Stadtteilhaus

TrägerFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.6
MüZe Vaihingen e.V.Erweiterung des Stadtteil- und Familienzentrums zum Stadtteilhaus
204.641
207.798
Summe Mehrbedarf Jugendamt
204.641
207.798


4.7. Sonstiger Ausbau

4.7.1 Ausbau von Begegnungsstätten für Ältere zu PLUS-Einrichtungen

TrägerFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.7.1.a
Evang. Kirchengemeinde
S-Wangen
Umwandlung der Begegnungsstätte S-Wangen zur PLUS-Einrichtung inkl. Erweiterung um Modul 3
24.000
24.000
4.7.1.b
Evang. Kirchengemeinde
S-West
Umwandlung der Begegnungsstätte für Ältere S-West zur PLUS-Einrichtung
11.000
11.000
4.7.1.c
ELWNeubau und Umwandlung der Begegnungsstätte Hans-Rehn-Stift zur PLUS-Einrichtung
0
0
4.7.1.d
DRK Kreisverband StuttgartNeubau und Umwandlung der Begegnungsstätte Auf dem Killesberg zur PLUS-Einrichtung
0
0
Summe Mehrbedarf Sozialamt
35.000
35.000

Zuzüglich entstehen 2024/2025 Kosten für Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 318.000 EUR.


4.7.2 Ausbau von Stadtteil- und Familienzentren zu PLUS-Einrichtungen

TrägerFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.7.2a
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHErweiterung des Stadtteil- und Familienzentrum Giebels zur PLUS-Einrichtung
32.872
35.497
4.7.2b
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHErweiterung des Stadtteil- und Familienzentrum Raitelsberg T-RIO zur PLUS-Einrichtung
32.872
35.497
4.7.2c
Familien im Zentrum e.V.Erweiterung des Stadtteil- und Familienzentrum FiZ Wangen zur PLUS-Einrichtung
32.872
35.497
4.7.2d
SOS Kinderdorf Stuttgart e.V.Erweiterung des Stadtteil- und Familienzentrums Stuttgart zur PLUS-Einrichtung
32.872
35.497
Summe Mehrbedarf Jugendamt
131.488
141.988



4.7.3 Erweiterungen bestehender PLUS-Einrichtungen / Stadtteilhäuser

Modul-Erweiterungen bestehender PLUS-Einrichtungen / Stadtteilhäuser
Für das Stadtteilhaus Hallschlag wird das Modul für Gemeinwesenarbeit, für das Stadtteilhaus Neugereut das Modul für aufsuchende Arbeit beantragt:

TrägerFinanzbedarf in EUR
2024
2025
4.7.3
AWO StuttgartBefristete Einführung des Moduls 5.3
Gemeinwesenarbeit im STH Hallschlag
41.000
43.000
Summe Mehrbedarf Sozialamt
41.000
43.000
4.7.3
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHStadtteilhaus Neugereut: Erweiterung um das Modul aufsuchende Arbeit
19.625
20.175
Summe Mehrbedarf Jugendamt
19.625
20.175

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Anlage 2 zu GRDrs_145-2023_Karte Treffpunkte_A3.pdf