Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
382/2018
Stuttgart,
07/10/2018
Unterstützung der Krankenhäuser in Stuttgart
bei der Gewinnung von Pflegekräften
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Krankenhausausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.07.2018
20.07.2018
Beschlußantrag:
1. Dem Konzept zur Unterstützung der Krankenhäuser in Stuttgart bei der Gewinnung von Pflegekräften durch Bereitstellung günstiger Personalwohnungen wird zugestimmt.
2.1 Der Anmietung zu den in der Begründung genannten Konditionen von bis zu 40 Appartements im Haus am Killesberg des DRK-Kreisverbands Stuttgart e.V. zur Nutzung als Personalwohnungen für Stuttgarter Krankenhäuser mit einem jährlichen Aufwand in Höhe von 331.000 EUR wird zugestimmt. Die Anmietung erfolgt voraussichtlich ab dem 01.09.2018 und endet am 31.12.2022.
2.2 Der jährliche Aufwand in Höhe von ca. 331.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Amtsbereich 2307030, Kontengruppe 42310 – Mieten und Pachten, gedeckt und im Wege der internen Verrechnung dem Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107040, Abteilung Krankenhausbereich, Kontengruppe 481 Aufwendungen für interne Leistungen, weiterverrechnet.
3.1 Der Weitervermietung der Personalwohnungen an interessierte Stuttgarter Krankenhäuser, die einen Versorgungsauftrag haben, ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung von Wohnraum für deren neu angeworbenes Pflegepersonal entsprechend der in der Begründung dargestellten Bedingungen wird zugestimmt.
3.2 Die Erträge aus der Weitervermietung von jährlich ca. 278.000 EUR werden im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107040 Abteilung Krankenhausbereich, Kontengruppe 340 Privatrechtliche Leistungsentgelte vereinnahmt.
Begründung:
Für die Krankenhäuser in Stuttgart ist die Situation zur Gewinnung von Pflegekräften äußerst schwierig. Die Mitglieder des Verbandes der Krankenhäuser in Stuttgart e.V. sind sich einig, dass die Krankenhäuser in Stuttgart das Problem gemeinsam angehen müssen.
In mehreren Arbeitssitzungen mit Fachleuten aus der Leitungsebene der Bereiche Pflege, Personal und Öffentlichkeitsarbeit wurden Möglichkeiten für ein gemeinsames Handeln erarbeitet. Die Palette reicht von gezielten Werbeaktionen im Ausland, in bestimmten Bundesländern und Regionen, bis hin zu allgemeinen öffentlichkeitswirksamen Aktionen.
Das größte Problem in der Personalgewinn ist jedoch die Wohnungsfrage. Die Geschäftsführer der Krankenhäuser berichten, dass häufig Bewerber von außerhalb interessiert sind, aber keinen bezahlbaren Wohnraum finden und sich dann für Stellen in anderen Regionen entscheiden. Zumindest für die ersten Monate wäre es deshalb für interessierte Bewerber/-innen wichtig, ein Zimmer bzw. ein Appartement zum „Ankommen“ in der Stadt angeboten zu bekommen.
Die Landeshauptstadt hat den gesetzlichen Auftrag, die Versorgung der Stuttgarter Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen. Hierzu sind auch die Krankenhäuser in nicht-städtischer Trägerschaft zwingend erforderlich. Deshalb ist es angebracht, dass die Landeshauptstadt diese Krankenhäuser bei der Beschaffung von Wohnraum für neu einzustellendes Pflegepersonal unterstützt.
Es bietet sich nun die Möglichkeit, freie Appartements im „Haus am Killesberg“ anzumieten, das vom DRK noch bis Ende 2022 betrieben wird. Die Appartements sind mit einer eigenen Küchenzeile und einer Sanitäreinheit ausgestattet.
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Die Landeshauptstadt mietet rd. 40 Appartements für den Zeitraum bis Ende 2022 vom DRK an. Die Miete beträgt 10 €/m²/Monat, die pauschalierten Nebenkosten 4,30 €/m²/Monat.
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Die Appartements werden nach einem Verteilungsschlüssel (Anzahl der Planbetten) an die Krankenhäuser zu einem vergünstigten Mietpreis (einschl. Nebenkosten) von 12 €/m²/Monat „untervermietet“. Das Risiko, die Wohnungen ggf. nicht nahtlos weitervermieten zu können, geht zu Lasten der Krankenhäuser.
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Der Verzicht auf 2,30 €/m²/Monat ist der Beitrag der Landeshauptstadt. Über die Laufzeit bis 31.12.2022 summiert sich dieser auf ca. 231.000 EUR (jährlich rd. 53.000 EUR).
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Voraussetzung für die Belegung durch die Krankenhäuser ist, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einziehen, die von außerhalb Stuttgarts neu angeworben wurden.
Durch die Anmietung entsteht ein jährlicher Aufwand in Höhe von ca. 331.000 EUR. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Amtsbereich 2307030, Kontengruppe 42310 – Mieten und Pachten, aus dem veranschlagten Anmietungsbudget gedeckt.
Die Mietkosten werden als interne Verrechnung dem Teilergebnishaushalt 810 Bürgermeisteramt (Amtsbereich Abteilung Krankenhauswesen) weiterbelastet. In diesem Amtsbereich werden die Erträge aus der Weitervermietung (jährlich rd. 278.000 EUR) vereinnahmt. Somit wird die städtische Subvention verursachungsgerecht im Bereich der Abteilung Krankenhauswesen ausgewiesen.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen
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