§ Neue Investitionsvorhaben
Im Schulbau zeigt sich – wie auch in anderen Wirtschaftsbereichen – dass die Kostenentwicklungen aufgrund Preissteigerungen zu teilweise deutlich höheren Investitionskosten führen als ursprünglich veranschlagt. Dies stellt eine Herausforderung für das zügige Fortsetzen des schulischen Investitionsprogramms dar.
Auch hat sich das Gesamtvolumen des Investitionsprogramms – und damit auch der Umfang der einzelnen Projekte - weiter erhöht; tendenziell werden die Vorhaben umfassender und komplexer. Im Hinblick auf die Projektbearbeitung / Zeitschiene ist daher eine durchgängige Anpassung und Aktualisierung auf Grundlage der aktuellen Kapazitäten im Schulverwaltungsamt und Hochbauamt erfolgt (d.h. teilweise auch Neupriorisierung bei noch nicht begonnenen Projekten).
Trotz einer wiederum herausragenden Anzahl an beschlossenen Vorhaben und Investitionsmaßnahmen im Schulbau, mussten bei den Haushaltsplanberatungen auch Einschnitte verzeichnet werden, da Vorhaben aufgrund der verminderten Spielräume im Gesamtfinanzierungsrahmen nicht (weiter) finanziert werden konnten. Dies hat in einzelnen Fällen Projektunterbrechungen und –verzögerungen zur Folge. Betroffen sind insbesondere diejenigen Vorhaben, die sich noch in frühen Projektentwicklungsphasen befinden. · Die Gesamtzahl der Projekte im schulischen Investitionsprogramm hat sich wie folgt entwickelt:
Zum Jahr 2023 umfasst das 2010 beschlossene Schulsanierungsprogramm ein Maßnahmenvolumen mit einem finanziellen Umfang von 769,7 Mio. Euro. Die jährliche zusätzliche Mittelbereitstellung für die nächsten beiden Jahre wurde daher entsprechend angepasst: Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln der vergangenen Jahre in Höhe von 79 Mio. Euro werden im Doppelhaushalt 2024/2025 insg. 35 Mio. Euro bereitgestellt.
Um eine effizientere Bearbeitung des Schulsanierungsprogramms zu erreichen, wird zu Beginn einer Planung nicht nur die im Schulsanierungsprogramm gelistete Einzelmaßnahme betrachtet, sondern ein ganzheitlicher Blick auf den Zustand des Gebäudes gerichtet. Erkenntnisse aus der Schulentwicklungsplanung, schulorganisatorische Anforderungen und technische Voraussetzungen (zum Beispiel Digitalisierung) werden hierbei ebenfalls berücksichtigt.
Dies führt einerseits dazu, dass sich in den meisten Fällen ein wesentlich größerer Sanierungsbedarf für das untersuchte Gebäude ergibt, meist verbunden mit einer längeren Bearbeitungszeit in der Planung und einer deutlichen Steigerung im Mittelbedarf gegenüber der gelisteten Maßnahme. Andererseits wird damit der Schule nach Abschluss der Maßnahme ein ganzheitlich saniertes Gebäude übergeben, das in den kommenden Jahren ohne weitere bauliche Einschränkungen genutzt werden kann. Die Dauer der Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund laufender kleinerer Sanierungsmaßnahmen wird dadurch reduziert. Durch die Zusammenfassung einzelner Sanierungsmaßnahmen wird die Effizienz der Bearbeitung erhöht.
Das Schulverwaltungsamt ist bestrebt, Verfahren weiter zu optimieren / zu beschleunigen und ist hierzu auch mit anderen Ämtern der Verwaltung im Gespräch.
In den Stuttgarter Schulen gibt es immer noch rund 975 Klassenzimmer ohne Internetzugang. Somit fehlt die Möglichkeit, Onlinemedien im Unterricht zu nutzen. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen die Vernetzung und Anbindung an das schulweite Intranet (SWIS) mittels LTE-SIM-Karten und LTE-WLAN-Router zu finanzieren. Mit dieser Lösung soll kurzfristig und flexibel eine Basis-WLAN-Lösung mit Internetzugang für die betroffenen Klassenzimmer geschaffen werden. Die LTE-Lösungen sind als Interimslösung konzipiert – parallel wird der Ausbau der Vollvernetzung weiter vorangetrieben. Sobald die Vollvernetzung einer Schule erreicht ist, werden die LTE-SIM-Karten gekündigt und die LTE-Lösung rückgebaut. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 11,7 Mio. Euro für die Jahre 2024 bis 2028.
Für die Wiederbeschaffung der im Rahmen des DigitalPakts Schule angeschafften Hard- und Software an den Schulen, die Erweiterung der Supportstruktur und die E-Checks für einen nachhaltigen digitalen Unterricht hat der Gemeinderat für 2024 10,1 Mio. Euro und ab 2025 jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 21,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für die Wiederbeschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten wie iPads, Notebooks oder Convertibles wurde folgende Beschränkung seitens des Gemeinderats festgelegt:
· Grundschulen: Schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler werden nicht ersetzt.
· Sekundarstufe 1: Schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler werden nur bei Prüfungsvorbereitungs- und Prüfungsklassen ersetzt. Hierzu zählen die Klassen 8 bis 10 der Sekundarstufe 1.
· Sekundarstufe 2: Schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler werden nur bei Prüfungsvorbereitungs- und Prüfungsklassen ersetzt. Hierzu zählt die komplette Sekundarstufe 2.
· Berufliche Schulen und SBBZ: Schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler werden ersetzt.
· Lehrkräfte: Schulgebundene mobile Endgeräte für Lehrkräfte werden nicht ersetzt.
Bezüglich der Finanzierungsbeteiligung des Landes Baden-Württemberg bei der Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg laufen aktuell Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KLV) und dem Land Baden-Württemberg zur „Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“. Auch zum DigitalPakt 2.0 werden Gespräche zwischen dem Bund und den Bundesländern geführt. Wenn sich bei den Verhandlungen zur „Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“ und dem „DigitalPakt 2.0“ eine Finanzierungsbeteiligung ergibt, wird eine Wiederbeschaffung der ausstehenden schulgebundenen Endgeräte umgesetzt.
Für Erstattungen von Personalkosten an freie Träger sowie 10% Inklusionszuschlag ergeben sich Mehrkosten von maximal 370.000 Euro pro Jahr, die der Gemeinderat bewilligt hat.
Für das Bildungsangebot an den Beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies, dass die seitherigen Bildungsgänge Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB), Berufseinstiegsjahr (BEJ) und Ausbildungsvorbereitung (AV) in den künftigen Bildungsgang AVdual mit seinen verbindlichen Bausteinen AVdual-Begleitung und regionales Übergangsmanagement überführt werden. Diese verbindlichen Bausteine sind durch den Schulträger umzusetzen. Insgesamt sind 9 öffentliche berufliche Schulen von der Überführung der Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in AVdual betroffen. Die hierfür zusätzlichen Mittelbedarfe wurden vom Gemeinderat bewilligt. Vom Land sind Zuschüsse zu erwarten.