1. Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung 2. Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten 3. Interkulturelle Öffnung der Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten 4. Generationenübergreifendes Arbeiten 5. Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte Die Erfahrungen der ersten Umsetzungsphase 2016/2017 zeigen, wie wichtig ein weiterer Ausbau der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere ist. Bei den Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Ältere gab es 33.362 Besuche (einzelne Teilnahmen) von Personen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung. Diese Zielgruppe wird besonders durch Angebote im Rahmen von Modul 2 erreicht. In den Veranstaltungen des Moduls 3 „Interkulturelle Öffnung von Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten“ gab es 9.137 Besuche von Personen mit Migrationshintergrund. Menschen mit Behinderung nahmen 4.730-mal an Veranstaltungen teil, vor allem in den Begegnungsstätten, die Modul 1 „Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung“ anbieten. Die ersten Erfahrungsberichte zur Umsetzung von Modul 5 „Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte“ liegen im Oktober 2017 vor. Die gemeinsame Arbeit der Stadtteil- und Familienzentren und der Begegnungsstätten für Ältere wird weiterentwickelt. Planungsprozesse für Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere werden gemeinsam von Jugendhilfeplanung und Sozialplanung begleitet, um generationenübergreifende Begegnungen zu ermöglichen. Bestehende Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere werden gemeinsam weiterentwickelt. In S-Hallschlag und S-Zuffenhausen sollen jeweils ein Stadtteil- und Familienzentrum und eine Begegnungsstätte in einem Haus entstehen. Die Planung und die Umsetzung werden gemeinsam durch die Jugendhilfeplanung und die Sozialplanung begleitet (vgl. GRDrs 495/2017„‘Forum 376‘ im Hallschlag und ‘Das Zuffenhaus‘: Neue Orte der Begegnung für alle Generationen“). Für „Orte der Begegnung im Quartier“ wird ein gemeinsames Rahmenkonzept entwickelt. Dieses Konzept wird im Jahr 2018 den gemeinderätlichen Gremien vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen
Das Fachamt hat insgesamt 30 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen. Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR, WFB und JB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Werner Wölfle Bürgermeister Anlagen: 1. Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 2. Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart 3. Module der Arbeit der Begegnungsstätten Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere ab 2018
· Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unterstützen, · Lebensqualität und Selbstständigkeit im Alter erhalten, · soziale Isolation älterer Menschen vermeiden, · Selbstwertgefühl älterer Menschen steigern, · ehrenamtliches Engagement fördern und nutzen, · Mitgestaltung und Partizipation älterer Menschen ermöglichen, · Offenheit und Toleranz zwischen den Generationen und Kulturen fördern.
Es gibt in der Landeshauptstadt Stuttgart aktuell 34 Begegnungsstätten. Davon werden 29 Begegnungsstätten hauptamtlich (Typ 2) und 5 Begegnungsstätten ehrenamtlich (Typ 1) geführt.
Im Jahr 2015 gab es verschiedene Veränderungen. Eine neue Begegnungsstätte in S-Botnang wurde in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. eröffnet. Die ehrenamtlich geleitete Begegnungsstätte in S-Vaihingen des Deutschen Roten Kreuzes wurde geschlossen, da die Räumlichkeiten nicht barrierefrei waren. Im Jahr 2016 wurde die Trägerschaft der Begegnungsstätte Luginsland von der Evangelischen Gartenstadtkirchengemeinde Untertürkheim übernommen. Zuvor hatte die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. diese Begegnungsstätte betrieben.
Träger von Begegnungsstätten für Ältere sind Verbände der Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Vereine oder ehrenamtlich geleitete Begegnungsstätten. Die Trägervielfalt bereichert die Vielfalt der Angebote in den Begegnungsstätten und ermöglicht damit vielen Menschen den Zugang. Die Begegnungsstätten sind im Quartier vernetzt und bieten im jeweiligen Sozialraum differenzielle Angebote. Die Seniorinnen und Senioren werden in die Auswahl und Gestaltung der Angebote mit einbezogen. Die Sozialverwaltung hat Eckpunkte einer konzeptionellen Weiterentwicklung der Begegnungsstätten erarbeitet. Dabei wurden Empfehlungen zur Weiterentwicklung von den Trägern der Begegnungsstätten, aus der Kommunalen Gesundheitskonferenz und der Vernetzung mit der Jugendhilfeplanung aufgenommen. In diesem Prozess wurde auch der Ansatz der künftigen städtischen Förderung des Angebotes erarbeitet. Die Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten entstand in einem partizipativen Prozess mit den Trägern der Begegnungsstätten im Zeitraum von November 2014 bis März 2015. Grundlage waren Ergebnisse verschiedener Vorhaben und Projekte:
· GRDrs 515/2004 „Weiterentwicklung von Begegnungsstätten in Stuttgart – Abschlussbericht zum Projekt“
· GRDrs 626/2010 „Bericht Begegnungsstätten 2010“
· GRDrs 655/2011 „Partizipative Altersplanung 2011 – Selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter in der Landeshauptstadt Stuttgart“
· GRDrs 608/2013 „Ergebnisse des Alterssurveys 2012: Älter werden in Stuttgart – Generation 50plus"
· Ergebnisse des Projektes „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Begegnungsstätten“ (GRDrs 938/2010 „Ergebnisse des KVJS-Projektes „Neue Bausteine in der Eingliederungshilfe“ in Bezug auf ältere Menschen mit Behinderung nach ihrem Ausscheiden aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)“)
· Ergebnisse des Projektes „Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten“ (GRDrs 26/2015 „Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten – Abschlussbericht“)
· GRDrs 628/2013 „Begegnungen im Stadtteil fördern und Nachbarschaften stärken: Ansätze und Akteure in Stuttgart, die Orte der Begegnung im Gemeinwesen entwickeln.“
· Ergebnisse der Kommunalen Gesundheitskonferenz 2013/2014 (GRDrs 827/2014 „‘Gesund älter werden‘ – Ziele und Handlungsempfehlungen zum Schwerpunktthema der Stuttgarter Gesundheitskonferenz 2013/2014“).
5 Module entwickeln die Arbeit in den Begegnungsstätten weiter (vgl. Anlage 3 zu GRDrs 189/2017 „Module der Arbeit der Begegnungsstätten“):
1. Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung 2. Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten 3. Interkulturelle Öffnung der Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten 4. Generationenübergreifendes Arbeiten 5. Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte Alle Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart mussten im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2016 neue Konzeptionen erstellen. In der Konzeption wurde der Bezug zum Sozialraum nachgewiesen. Es wurden die Inhalte der Arbeit und Kooperationsbeziehungen sowie die Personalausstattung dargestellt. Falls Module angeboten werden, wurde die geplante praktische Umsetzung der Inhalte der Module in der Konzeption beschrieben.
Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Inhalte der Begegnungsstätten für Ältere wurde im Jahr 2016 ein neues Berichtswesen eingeführt. Es wurden sowohl allgemeine Angaben zum Betrieb der Begegnungsstätte, wie die Öffnungszeiten und die Anzahl der Mitarbeitenden, als auch Angaben zu Besucherzahlen erhoben. Die Daten sind aussagekräftig und zeigen auf, wie groß und vielfältig das Angebot in den Begegnungsstätten für Ältere bereits ist und wie gut es frequentiert wird. Die Zahlen schwanken gemäß der Personalausstattung der einzelnen Begegnungsstätten. Die Angaben von 2 Begegnungsstätten fehlen. Das gemeinsame Berichtswesen wird weiterentwickelt.
Im Jahr 2016 fanden 244.391 Besuche (einzelne Teilnahmen) in Angeboten der Begegnungsstätten für Ältere statt. Es wurden 77.301 Mittagessen ausgegeben. Bei den Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Ältere gab es 33.362 Besuche von Personen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung. In den Veranstaltungen des Moduls 3 „Interkulturelle Öffnung von Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten“ gab es 9.137 Besuche von Personen mit Migrationshintergrund. Menschen mit Behinderung nahmen 4.730-mal an Veranstaltungen teil, vor allem in den Begegnungsstätten, die Modul 1 „Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung“ anbieten. In den Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart waren im Jahr 2016 776 Ehrenamtliche aktiv.
Die Begegnungsstättenleiterinnen und -leiter geben in ihren Jahresberichten an, welche Themen in der Beratung und im Alltag in der Arbeit in den Begegnungsstätten besonders relevant waren. Am häufigsten wurden die Themen Wohnsituation und Unterstützung im Alltag, gerontopsychiatrische Erkrankungen, Beratung zum Pflegestärkungsgesetz und zur Pflegesituation sowie Beratung bei familiären Konflikten genannt. Diese Themen zeigen, dass die Begegnungsstätten für Ältere ihrem Auftrag gerecht werden (siehe Kapitel 1. Grundlagen der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart).
Beispielhaft werden im Folgenden Angebote dargestellt, die im Rahmen der Module der Begegnungsstättenarbeit entstanden sind. In Modul 1 „Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung“ wurden die bestehenden Angebote weitergeführt. In der Begegnungsstätte Hedelfingen (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) findet ein inklusives Gymnastikangebot und ein inklusiver Männerkochkurs für Männer ohne Kochkenntnisse statt. Für Modul 2 „Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten“ ist in der Begegnungsstätte Altes Waschhaus in S-Hallschlag (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) das Angebot „Hallschlag-Singers“ entstanden. In der Begegnungsstätte S-Ost (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) findet im Rahmen des Moduls 2 das Angebot „Rollator-Walking“ statt. In der Begegnungsstätte der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. in S-Mitte findet für das Modul 3 „Interkulturelle Öffnung der Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten“ ein internationaler Frauenchor statt. In der Begegnungsstätte in S-Untertürkheim (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) wurde ein russisch-deutscher Kulturclub gegründet. Beispiele für generationenübergreifende Angebote (Modul 4) sind das Angebot „Kreativ für Groß und Klein“ im Haus der Begegnung Giebel e. V. und das Generationenfrühstück in der Begegnungsstätte Altes Waschhaus in S-Hallschlag (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) in Kooperation mit dem Kinderhaus Hallschlag. Die ersten Jahresberichte zu Modul 5 „Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte“ liegen im Oktober 2017 vor. Über die differenzierten Erfahrungen im Bereich aufsuchende Arbeit wird in einer gesonderten Gemeinderatsdrucksache berichtet, sobald aussagekräftige Erkenntnisse vorliegen.
Um das Angebot in den Begegnungsstätten mit verbindlichen Öffnungszeiten von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr mindestens an 5 Tagen in der Woche, einer verbindlichen Ansprechstruktur und einem zeitgemäßen Angebot sicherzustellen, wird eine personelle Ausstattung jeder Begegnungsstätte für Ältere mittelfristig mit einer Vollzeitstelle angestrebt. Ausgehend von der Personalkostenpauschale in Höhe von 44.827 EUR und einer jährlichen Steigerung in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 2 %, ergibt sich für die Verbesserung der Personalausstattung ein Mittelmehrbedarf im Jahr 2018 in Höhe von 57.154 EUR sowie 58.298 EUR im Jahr 2019.
Die Anträge auf Erhöhungen der Stellenanteile für den regulären Betrieb einer Begegnungsstätte für Ältere werden sozialplanerisch befürwortet und unterstützt. Die Träger werden im Rahmen einer neuen Konzeption die Verwendung der zusätzlichen Stellenanteile nachweisen.
Ausgehend von der Personalkostenpauschale in Höhe von 44.827 EUR und einer jährlichen Steigerung in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 2 % ergibt sich ein Mittelmehrbedarf im Jahr 2018 in Höhe von 182.894 EUR sowie 186.552 EUR im Jahr 2019 (vgl. Tabelle S. 3 Ziffer 2). 3. Die Erhöhung der Personalkostenpauschale um 10 %
Jeder Ausbau von Stellen, sowohl für die Verbesserung der Personalausstattung als auch für die Weiterentwicklung der Begegnungsstättenarbeit, verursacht bei den Trägern eine Steigerung der einzusetzenden Eigenmittel. Diese müssen die Träger selber erwirtschaften. Es ist jedoch für die Träger nicht möglich, den sich durch Stellenausbau ergebenden zusätzlichen Eigenmittelbedarf aus der Begegnungsstättenarbeit zu erwirtschaften. Nur mit der Erhöhung der Personalkostenpauschale um 10 % sind die Träger in der Lage, die von der Verwaltung geplanten notwendigen Verbesserungen zu finanzieren und mitzutragen. Die Ergebnisse aus den Verwendungsnachweisen der Träger für das Jahr 2016 zeigen, dass in 75 % aller Begegnungsstätten mehr als 20 % der Kosten und in 22 % aller Begegnungsstätten sogar ca. 50 % der Kosten aus Eigenmitteln finanziert werden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der einzelnen Träger von Begegnungsstätten ist es nicht möglich, einen durchschnittlichen Eigenmittelanteil über alle Begegnungsstätten hinweg zu benennen.
Ausgehend von der Personalkostenpauschale in Höhe von 44.827 EUR (Erhöhung um 10 %) und einer jährlichen Steigerung in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 2 % errechnen sich folgende Mehrbedarfe:
a) für den Stellenbestand (27,05) zum 31.12.2016 für 2018 in Höhe von 123.682 EUR und für 2019 in Höhe von 126.156 EUR,
b) für die geplante Verbesserung der Personalausstattung um 1,25 Stellen in 4 Begegnungsstätten im Jahr 2018 in Höhe von 5.715 EUR und im Jahr 2019 in Höhe von 5.830 EUR,
c) für 4 Stellen für neue Module zur Weiterentwicklung der Arbeit in bisher nicht ausgewählten Begegnungsstätten für 2018 in Höhe von 18.291 EUR und für 2019 in Höhe von 18.656 EUR. Tabelle 3: Übersicht Stellenausbau ab 2018
S-Feuerbach: Im Stuttgarter Stadtbezirk Feuerbach bestehen Planungen für ein neues Stadtteil- und Familienzentrum im Burgenlandzentrum. Die Planungen haben die Bedarfe für Familien und Senioren im Blick und beziehen die bestehende Begegnungsstätte Pfostenwäldle (Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V.) mit ein. Das Ziel ist eine stärkere Vernetzung der Angebote der Begegnungsstätte für Ältere mit dem geplanten Stadtteil- und Familienzentrum. Zum Beispiel können Angebote der Begegnungsstätte für Ältere auch in den Räumlichkeiten des Stadtteil- und Familienzentrums stattfinden. Finanzielle Mittel für das geplante Stadtteil- und Familienzentrum sind mit der GRDrs 489/2017 „Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) in Stuttgart: Aktuelle Entwicklungen, Ausbauvorhaben und Weiterentwicklung der Fördergrundlagen“ für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 angemeldet. 2. Bestehende Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere werden gemeinsam weiterentwickelt
S-Untertürkheim: Die Angebote des „Mäulentreff“ (Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH) und der Begegnungsstätte Untertürkheim (Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V.) wurden vernetzt und für weitere Zielgruppen geöffnet. Es besteht ein regelmäßiges generationenübergreifendes Frühstücksangebot, das abwechselnd in den beiden Einrichtungen stattfindet.
S-Botnang: Die Angebote des FuN - Familien- und Nachbarschaftszentrums (Träger Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.) und der Begegnungsstätte für Ältere (Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V.) sollen vernetzt und für weitere Zielgruppen geöffnet werden. Es bestehen erste Ideen für gemeinsame Angebote. 3. Geplante Orte der Begegnung, die als Bausteine ein Stadtteil- und Familienzentrum und eine Begegnungsstätte für Ältere enthalten, werden in der Planung und in der Umsetzung gemeinsam begleitet
In den geplanten Häusern werden die Stadtteil- und Familienzentren und die Begegnungsstätten für Ältere sehr eng miteinander kooperieren, indem sie zum Beispiel gemeinsame Räume und gemeinsame Angebote nutzen.
S-Bad Cannstatt / Hallschlag: Das in der GRDrs 263/2015 „Ausbau und Weiterentwicklung der Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) in Stuttgart“ beantragte „Forum 376“ wird beim Aufbau von Jugendamt und Sozialamt begleitet. Das Gebäude wird Mitte 2018 fertiggestellt werden. Konzeptionelle Überlegungen zur Zusammenarbeit des Stadtteil- und Familienzentrums und der Begegnungsstätte für Ältere bestehen bereits.
S-Zuffenhausen: Das in der GRDrs 263/2015 „Ausbau und Weiterentwicklung der Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) in Stuttgart“ beantragte „Zuffen-Haus“ wird bei der Entwicklung eines gemeinsamen Betriebskonzepts von Jugendamt und Sozialamt begleitet. Konzeptionelle Überlegungen und ein gemeinsames Raumprogramm bestehen bereits. Die konzeptionellen Überlegungen werden während der Umbauphase des Hauses weiterentwickelt.
Finanzielle Mittel für die geplanten Stadtteil- und Familienzentren in S-Bad Cannstatt / Hallschlag und S-Zuffenhausen sind mit der GRDrs 495/2017 „‘Forum 376‘ im Hallschlag und ‘Das Zuffenhaus‘: Neue Orte der Begegnung für alle Generationen“ für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 angemeldet.
Für „Orte der Begegnung“ soll ein gemeinsames inhaltliches und förderspezifisches Rahmenkonzept entwickelt werden. Erste Überlegungen wurden bereits formuliert und werden momentan verwaltungsintern abgestimmt. Die Erfahrungen der engen Kooperation einzelner Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere werden darin aufgenommen. Den gemeinderätlichen Gremien wird das Rahmenkonzept in den Haushaltsjahren 2018/2019 vorgestellt.
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