Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 189/2017
Stuttgart,
07/12/2017


Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere ab 2018



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich24.07.2017

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1


Der demografische Wandel stellt die Landeshauptstadt Stuttgart, wie alle anderen Kommunen, vor große Herausforderungen. Im Jahr 2016 lebten in der Landeshauptstadt Stuttgart 109.763 Einwohnerinnen und Einwohner ab 65 Jahren. Dies sind 18 % der Stuttgarter Bevölkerung.

Die absolute Zahl der älteren Einwohnerinnen und Einwohner wird weiter kontinuierlich zunehmen. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich 112.900 Einwohnerinnen und Einwohner 65 Jahre und älter sein (19 % der Gesamtbevölkerung). Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 118.400 Einwohnerinnen und Einwohner 65 Jahre und älter sein (20 % der Gesamtbevölkerung).

Seit den 1970er Jahren gibt es in Stuttgart Begegnungsstätten für Ältere. Übergreifend werden in den Begegnungsstätten für Ältere Angebote und Räume vorgehalten, in denen den Bedürfnissen von älteren Menschen nach Kommunikation und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Rechnung getragen wird. Der Einsamkeit und Isolation älterer Menschen wird entgegengewirkt.

Mit GRDrs 225/2015 „Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart“ wurde über die notwendige Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart berichtet. Die Weiterentwicklung der inhaltlichen Arbeit und der Förderung entstand in einem partizipativen Prozess mit den Trägern der Begegnungsstätten für Ältere im Zeitraum von November 2014 bis März 2015. In den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 erfolgte die Bewilligung eines Teils der beantragten finanziellen Mittel in Höhe von 221.828 EUR (siehe GRDrs 105/2016 „Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart – Umsetzung der Haushaltsplanbeschlüsse 2016/2017“).

Mit dieser Vorlage wird nun der fehlende Teil der Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere eingebracht (vgl. Anlage 1, Kapitel 4 ff). Zur Finanzierung sind zusätzlich Mittel im Jahr 2018 in Höhe von 388.000 EUR und 396.000 EUR ab dem Jahr 2019 erforderlich.

Die Schaffung gleicher Rahmenbedingungen in allen hauptamtlich geführten Begegnungsstätten für Ältere ist der Sozialverwaltung ein wichtiges Anliegen. Diese umfassen eine angemessene Fachlichkeit und die Umsetzung gemeinsamer Qualitätsstandards bei der Umsetzung von Angeboten. Um das Angebot in den Begegnungsstätten mit verbindlichen Öffnungszeiten von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr mindestens an 5 Tagen in der Woche, einer verbindlichen Ansprechstruktur und einem zeitgemäßen Dienstleistungscharakter sicherzustellen, wird für die personelle Ausstattung einer Begegnungsstätte für Ältere mittelfristig eine Vollzeitstelle angestrebt.

Auf Grundlage der demografischen Herausforderungen, der Ergebnisse verschiedener Projekte und der Praxis in den Begegnungsstätten wurden 2016/2017 fünf Module zur Weiterentwicklung der Arbeit in den Begegnungsstätten entwickelt und teilweise umgesetzt (vgl. Anlage 3):

1. Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung
2. Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten
3. Interkulturelle Öffnung der Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten
4. Generationenübergreifendes Arbeiten
5. Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte

Die Erfahrungen der ersten Umsetzungsphase 2016/2017 zeigen, wie wichtig ein weiterer Ausbau der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere ist. Bei den Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Ältere gab es 33.362 Besuche (einzelne Teilnahmen) von Personen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung. Diese Zielgruppe wird besonders durch Angebote im Rahmen von Modul 2 erreicht. In den Veranstaltungen des Moduls 3 „Interkulturelle Öffnung von Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten“ gab es 9.137 Besuche von Personen mit Migrationshintergrund. Menschen mit Behinderung nahmen 4.730-mal an Veranstaltungen teil, vor allem in den Begegnungsstätten, die Modul 1 „Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung“ anbieten. Die ersten Erfahrungsberichte zur Umsetzung von Modul 5 „Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte“ liegen im Oktober 2017 vor.

Die gemeinsame Arbeit der Stadtteil- und Familienzentren und der Begegnungsstätten für Ältere wird weiterentwickelt. Planungsprozesse für Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere werden gemeinsam von Jugendhilfeplanung und Sozialplanung begleitet, um generationenübergreifende Begegnungen zu ermöglichen. Bestehende Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere werden gemeinsam weiterentwickelt. In S-Hallschlag und S-Zuffenhausen sollen jeweils ein Stadtteil- und Familienzentrum und eine Begegnungsstätte in einem Haus entstehen. Die Planung und die Umsetzung werden gemeinsam durch die Jugendhilfeplanung und die Sozialplanung begleitet (vgl. GRDrs 495/2017„‘Forum 376‘ im Hallschlag und ‘Das Zuffenhaus‘: Neue Orte der Begegnung für alle Generationen“).

Für „Orte der Begegnung im Quartier“ wird ein gemeinsames Rahmenkonzept entwickelt. Dieses Konzept wird im Jahr 2018 den gemeinderätlichen Gremien vorgestellt.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1. Verbesserte Personalausstattung
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
57
58
58
58
58
58
2. Weiterentwicklung (neue Module)
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
183
187
187
187
187
187
3. Erhöhung Personalkostenpauschale um 10 %
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
a) Stellenbestand
124
126
126
126
126
126
b) Verbesserung Personal
6
6
6
6
6
6
c) Weiterentwicklung (neue Module)
18
19
19
19
19
19
Finanzbedarf
388
396
396
396
396
396
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
2.837
2.873
2.873
2.873
2.873
2.873

Das Fachamt hat insgesamt 30 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR, WFB und JB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister



Anlagen:

1. Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019
2. Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart
3. Module der Arbeit der Begegnungsstätten


Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere ab 2018


Die grundlegenden Aufgaben der Begegnungsstätten in der Landeshauptstadt Stuttgart wurden in der GRDrs 655/2011 „Partizipative Altersplanung 2011 – Selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter in der Landeshauptstadt Stuttgart“ beschrieben:

Leitbilder
· Die Begegnungsstätten treten für ein selbstbestimmtes Leben älterer Menschen in ihrem Quartier ein.
· Die Leistungsinhalte der Begegnungsstätten sind quartiersbezogen und gemeinwesenorientiert.
· Der ältere Mensch und sein Umfeld stehen im Mittelpunkt, unabhängig von sozialem, ökonomischem und rechtlichem Status, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Bildung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
· Bürgerschaftliches Engagement wird von den Begegnungsstätten gefördert und fortlaufend unterstützt.
· Die Begegnungsstätten leisten Vernetzungsarbeit mit anderen Angeboten der Altenhilfe und nehmen Partizipationsansätze auf. Zielstellungen
Mit der Arbeit in Begegnungsstätten der Landeshauptstadt Stuttgart soll eine Stabilisierung und/oder Verbesserung der physischen, psychischen oder sozialen Situation von Seniorinnen und Senioren bewirkt werden. Dies umfasst:

· Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unterstützen,
· Lebensqualität und Selbstständigkeit im Alter erhalten,
· soziale Isolation älterer Menschen vermeiden,
· Selbstwertgefühl älterer Menschen steigern,
· ehrenamtliches Engagement fördern und nutzen,
· Mitgestaltung und Partizipation älterer Menschen ermöglichen,
· Offenheit und Toleranz zwischen den Generationen und Kulturen fördern.

Aufgabenstellungen der Begegnungsstätten
· Begegnung und Bildung
· Beratung und Vermittlung
· Kooperation und Vernetzung
· Öffentlichkeitsarbeit
· Förderung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement Ein wichtiger Bestandteil in der Arbeit der Begegnungsstätten sind auch die Hol- und Bringdienste. Ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Verwirrte oder Personen mit psychischen Schwierigkeiten sind oft nicht mehr in der Lage, selbstständig zu öffentlichen Veranstaltungen zu gelangen. Um diesem Personenkreis die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, bieten Träger der freien Wohlfahrtspflege Fahrdienste an, die von der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden (vgl. Partizipative Altersplanung 2011 – Selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter in der Landeshauptstadt Stuttgart, S. 226).


Die Arbeit in den Begegnungsstätten für Ältere hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Zielgruppen der Begegnungsstätten haben sich weiter ausdifferenziert. Sowohl jüngere oder körperlich gesunde als auch ältere oder körperlich eingeschränkte Seniorinnen und Senioren, teilweise mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen, werden erreicht. Die Besucherinnen und Besucher der Begegnungsstätten bringen unterschiedlichste Ressourcen und Problemlagen mit, auf die individuell einzugehen ist.

Eine weitere Herausforderung stellt die Begleitung und Einbindung von Ehrenamtlichen dar, da diese das Angebot aktiv mitgestalten möchten und Wert auf ein abwechslungsreiches ehrenamtliches Engagement legen (vgl. Partizipative Altersplanung 2011 – Selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter in der Landeshauptstadt Stuttgart, S. 92).

Die Aufgabenerweiterung der Begegnungsstätten durch die Leitlinien der „Partizipativen
Altersplanung 2011 – Selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter in der Landeshauptstadt Stuttgart“ führte zu einem Anstieg der Anforderungen an die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Begegnungsstätten, ohne dass die Personalstellen erhöht wurden.


Zur Vorbereitung der Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Begegnungsstätten von September 2014 bis März 2016 geschult. Die Schulung mit dem Titel „Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren heute und in der Zukunft für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Begegnungsstätten für Ältere“ wurde über Mittel in Höhe von 10.000 EUR aus dem Programm „Anlaufstellen für Ältere“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert. Die Teilnehmenden der Fortbildung wurden zu Multiplikatoren ausgebildet, die ihre erworbenen Kenntnisse weiteren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen sollen.

Die Fortbildung trug zu einer besseren Vernetzung der Begegnungsstätten untereinander bei und ermöglichte einen kontinuierlichen Informationsaustausch. Dadurch sollen die Angebote der Begegnungsstätten in den Stadtbezirken gestärkt werden. Insbesondere die Leitungen von Begegnungsstätten in der Landeshauptstadt Stuttgart sollen angeregt werden, durch das vermittelte Wissen neue passende Konzepte für ihre Arbeit zu entwickeln.


Im Jahr 2016 lebten in der Landeshauptstadt Stuttgart 109.763 Einwohnerinnen und Einwohner ab 65 Jahren. Dies sind 18 % der Stuttgarter Bevölkerung, an die sich das Angebot der Begegnungsstätten vorrangig richtet.

Es gibt in der Landeshauptstadt Stuttgart aktuell 34 Begegnungsstätten. Davon werden 29 Begegnungsstätten hauptamtlich (Typ 2) und 5 Begegnungsstätten ehrenamtlich (Typ 1) geführt.

Im Jahr 2015 gab es verschiedene Veränderungen. Eine neue Begegnungsstätte in S-Botnang wurde in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. eröffnet. Die ehrenamtlich geleitete Begegnungsstätte in S-Vaihingen des Deutschen Roten Kreuzes wurde geschlossen, da die Räumlichkeiten nicht barrierefrei waren. Im Jahr 2016 wurde die Trägerschaft der Begegnungsstätte Luginsland von der Evangelischen Gartenstadtkirchengemeinde Untertürkheim übernommen. Zuvor hatte die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. diese Begegnungsstätte betrieben.


Träger von Begegnungsstätten für Ältere sind Verbände der Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Vereine oder ehrenamtlich geleitete Begegnungsstätten. Die Trägervielfalt bereichert die Vielfalt der Angebote in den Begegnungsstätten und ermöglicht damit vielen Menschen den Zugang. Die Begegnungsstätten sind im Quartier vernetzt und bieten im jeweiligen Sozialraum differenzielle Angebote. Die Seniorinnen und Senioren werden in die Auswahl und Gestaltung der Angebote mit einbezogen.

Die Sozialverwaltung hat Eckpunkte einer konzeptionellen Weiterentwicklung der Begegnungsstätten erarbeitet. Dabei wurden Empfehlungen zur Weiterentwicklung von den Trägern der Begegnungsstätten, aus der Kommunalen Gesundheitskonferenz und der Vernetzung mit der Jugendhilfeplanung aufgenommen. In diesem Prozess wurde auch der Ansatz der künftigen städtischen Förderung des Angebotes erarbeitet.

Die Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten entstand in einem partizipativen Prozess mit den Trägern der Begegnungsstätten im Zeitraum von November 2014 bis März 2015.

Grundlage waren Ergebnisse verschiedener Vorhaben und Projekte:

· GRDrs 515/2004 „Weiterentwicklung von Begegnungsstätten in Stuttgart
Abschlussbericht zum Projekt“

· GRDrs 626/2010 „Bericht Begegnungsstätten 2010“

· GRDrs 655/2011 „Partizipative Altersplanung 2011 – Selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter in der Landeshauptstadt Stuttgart“

· GRDrs 608/2013 „Ergebnisse des Alterssurveys 2012: Älter werden in Stuttgart –
Generation 50plus"

· Ergebnisse des Projektes „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Begegnungsstätten“ (GRDrs 938/2010 „Ergebnisse des KVJS-Projektes „Neue Bausteine in der Eingliederungshilfe“ in Bezug auf ältere Menschen mit Behinderung nach
ihrem Ausscheiden aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)“)

· Ergebnisse des Projektes „Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten“ (GRDrs 26/2015 „Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten
Menschen in Begegnungsstätten – Abschlussbericht“)

· GRDrs 628/2013 „Begegnungen im Stadtteil fördern und Nachbarschaften stärken:
Ansätze und Akteure in Stuttgart, die Orte der Begegnung im Gemeinwesen entwickeln.“

· Ergebnisse der Kommunalen Gesundheitskonferenz 2013/2014 (GRDrs 827/2014
„‘Gesund älter werden‘
Ziele und Handlungsempfehlungen zum Schwerpunktthema der Stuttgarter Gesundheitskonferenz 2013/2014“).

Die Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten erfolgt modular und baut auf einem Dienstleistungs- und Serviceangebot und einer eindeutigen Ansprechstruktur auf. Grundlage der erfolgreichen Weiterentwicklung waren die Beschlüsse der Haushaltsplanberatungen 2016/2017.

Die Bewilligung eines Moduls als Angebot in einer Begegnungsstätte ist von den Sozialdaten des Stadtbezirks und der sozialplanerischen Stellungnahme abhängig. Über die noch fehlenden finanziellen Mittel zur Erweiterung des Angebotes entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018/2019.


5 Module entwickeln die Arbeit in den Begegnungsstätten weiter (vgl. Anlage 3 zu GRDrs 189/2017 „Module der Arbeit der Begegnungsstätten“):

1. Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung
2. Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten
3. Interkulturelle Öffnung der Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten
4. Generationenübergreifendes Arbeiten
5. Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte

Alle Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart mussten im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2016 neue Konzeptionen erstellen. In der Konzeption wurde der Bezug zum Sozialraum nachgewiesen. Es wurden die Inhalte der Arbeit und Kooperationsbeziehungen sowie die Personalausstattung dargestellt. Falls Module angeboten werden, wurde die geplante praktische Umsetzung der Inhalte der Module in der Konzeption beschrieben.


Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Inhalte der Begegnungsstätten für Ältere wurde im Jahr 2016 ein neues Berichtswesen eingeführt. Es wurden sowohl allgemeine Angaben zum Betrieb der Begegnungsstätte, wie die Öffnungszeiten und die Anzahl der Mitarbeitenden, als auch Angaben zu Besucherzahlen erhoben. Die Daten sind aussagekräftig und zeigen auf, wie groß und vielfältig das Angebot in den Begegnungsstätten für Ältere bereits ist und wie gut es frequentiert wird. Die Zahlen schwanken gemäß der Personalausstattung der einzelnen Begegnungsstätten. Die Angaben von 2 Begegnungsstätten fehlen. Das gemeinsame Berichtswesen wird weiterentwickelt.

Im Jahr 2016 fanden 244.391 Besuche (einzelne Teilnahmen) in Angeboten der Begegnungsstätten für Ältere statt. Es wurden 77.301 Mittagessen ausgegeben. Bei den Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Ältere gab es 33.362 Besuche von Personen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung. In den Veranstaltungen des Moduls 3 „Interkulturelle Öffnung von Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten“ gab es 9.137 Besuche von Personen mit Migrationshintergrund. Menschen mit Behinderung nahmen 4.730-mal an Veranstaltungen teil, vor allem in den Begegnungsstätten, die Modul 1 „Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung“ anbieten. In den Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart waren im Jahr 2016 776 Ehrenamtliche aktiv.

Die Begegnungsstättenleiterinnen und -leiter geben in ihren Jahresberichten an, welche Themen in der Beratung und im Alltag in der Arbeit in den Begegnungsstätten besonders relevant waren. Am häufigsten wurden die Themen Wohnsituation und Unterstützung im Alltag, gerontopsychiatrische Erkrankungen, Beratung zum Pflegestärkungsgesetz und zur Pflegesituation sowie Beratung bei familiären Konflikten genannt. Diese Themen zeigen, dass die Begegnungsstätten für Ältere ihrem Auftrag gerecht werden (siehe Kapitel 1. Grundlagen der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart).


Beispielhaft werden im Folgenden Angebote dargestellt, die im Rahmen der Module der Begegnungsstättenarbeit entstanden sind. In Modul 1 „Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung“ wurden die bestehenden Angebote weitergeführt. In der Begegnungsstätte Hedelfingen (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) findet ein inklusives Gymnastikangebot und ein inklusiver Männerkochkurs für Männer ohne Kochkenntnisse statt. Für Modul 2 „Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten“ ist in der Begegnungsstätte Altes Waschhaus in S-Hallschlag (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) das Angebot „Hallschlag-Singers“ entstanden. In der Begegnungsstätte S-Ost (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) findet im Rahmen des Moduls 2 das Angebot „Rollator-Walking“ statt. In der Begegnungsstätte der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. in S-Mitte findet für das Modul 3 „Interkulturelle Öffnung der Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten“ ein internationaler Frauenchor statt. In der Begegnungsstätte in S-Untertürkheim (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) wurde ein russisch-deutscher Kulturclub gegründet. Beispiele für generationenübergreifende Angebote (Modul 4) sind das Angebot „Kreativ für Groß und Klein“ im Haus der Begegnung Giebel e. V. und das Generationenfrühstück in der Begegnungsstätte Altes Waschhaus in S-Hallschlag (AWO Kreisverband Stuttgart e. V.) in Kooperation mit dem Kinderhaus Hallschlag. Die ersten Jahresberichte zu Modul 5 „Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte“ liegen im Oktober 2017 vor. Über die differenzierten Erfahrungen im Bereich aufsuchende Arbeit wird in einer gesonderten Gemeinderatsdrucksache berichtet, sobald aussagekräftige Erkenntnisse vorliegen.


Tabelle 1: Grundlagen der Förderung/Jahr
KostenartBerechnungsbasis
Miet- und Nebenkosten90 % der tatsächlichen Kosten
Reinigungskosten90 % der tatsächlichen Kosten
Obergrenzen: 27,20 EUR/m², bis zu 250 m² Fläche
FachpersonalkostenPauschale je Stelle: 44.827 EUR
Sachkosten60 % der tatsächlichen Kosten
Obergrenzen: 16.433 EUR

Auf Grundlage der Verwendungsnachweise des Jahres 2015 erhielten die Träger der Begegnungsstätten für Ältere im Jahr 2016 städtische Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2.416.506 EUR einschließlich der im Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossenen zusätzlichen Mittel.

In den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 wurden zur Weiterentwicklung der Begegnungsstättenarbeit und zur Verbesserung der Finanzierung insgesamt 221.828 EUR zur Verfügung gestellt. Davon entfielen 179.328 EUR auf zusätzliche Module in der Begegnungsstättenarbeit und 42.500 EUR auf die Erhöhung der Reinigungskostenpauschale.

Die zur Verfügung gestellten Mittel reichten nicht aus, um in allen Begegnungsstätten die Weiterentwicklung umzusetzen. Deshalb wurden nach Absprache mit dem Gemeinderat Begegnungsstätten in Stadtteilen und Stadtbezirken ausgewählt, in denen ein hoher Anteil an Transferleistungsbeziehern und an über 65-jährigen Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung lebt.

In einigen Begegnungsstätten konnte die Umsetzung der Module aufgrund des Mangels an pädagogischen Fachkräften und der geringen Umfänge der bewilligten Stellenanteile im Einzelfall erst im 1. Halbjahr 2017 beginnen (lediglich in der Begegnungsstätte „Die Brücke“ werden die neuen Module in der Begegnungsstättenarbeit wegen personeller Probleme noch nicht umgesetzt).

Folgende Begegnungsstätten für Ältere konnten im Jahr 2017 eine Förderung für zusätzliche Stellen zur Umsetzung neuer Module erhalten. Bei der Berechnung der Beträge wurde die Steigerung des Förderbudgets entsprechend der Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2016/2017 berücksichtigt.

Tabelle 2: Bewilligte Module der Weiterentwicklung der Arbeit Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart
Träger/BegegnungsstätteModule
(1 bis 5)
Stellen-
anteile
Förderung
2017
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V.
S-Untertürkheim3, 4, 5
0,40
17.896
S-Hallschlag: Altes Waschhaus 2, 3, 4, 5
0,55
24.606
S-Fasanenhof2, 5
0,40
17.896
S-Ost: Ostendplatz 2, 3, 5
0,45
20.133
S-Süd: Altes Feuerwehrhaus 2, 3, 5
0,45
20.133
S-Botnang5
0,20
8.948
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
S-Mitte2, 3
0,30
13.422
Caritasverband für Stuttgart e. V.
S-Mitte: Bischof-Moser-Haus3, 5
0,25
11.185
S-Mühlhausen: St. Ulrich2, 3, 5
0,50
22.370
Ev. Gesamtkirchengemeinde Bad-Cannstatt
S-Bad Cannstatt: Die Brücke 2, 5
0,40
17.896
Evangelische Kirchengemeinde Wangen
S-Wangen4
0,10
4.474
Evangelische Steigkirchengemeinde Bad Cannstatt
S-Hallschlag: Steiggemeindehaus 4
0,10
4.474
Haus der Begegnung Giebel e. V.
S-Giebel4
0,10
4.474
Gesamt
4,20
187.904

Modul 1 = Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Seniorinnen und Senioren mit geistiger Behinderung
Modul 2 = Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Begegnungsstätten für Ältere
Modul 3 = Interkulturelle Öffnung von Begegnungsstätten für ältere Migrantinnen und Migranten
Modul 4 = Generationenübergreifende Angebote in Begegnungsstätten für Ältere
Modul 5 = Aufsuchende Arbeit für ältere Menschen im Umfeld einer Begegnungsstätte

Folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten konnten aufgrund fehlender Haushaltsplanbeschlüsse nicht umgesetzt werden:

1. Die Verbesserung der Personalausstattung um insgesamt 1,25 Stellen (vgl. Tabelle 3)

Um das Angebot in den Begegnungsstätten mit verbindlichen Öffnungszeiten von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr mindestens an 5 Tagen in der Woche, einer verbindlichen Ansprechstruktur und einem zeitgemäßen Angebot sicherzustellen, wird eine personelle Ausstattung jeder Begegnungsstätte für Ältere mittelfristig mit einer Vollzeitstelle angestrebt.


Ausgehend von der Personalkostenpauschale in Höhe von 44.827 EUR und einer jährlichen Steigerung in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 2 %, ergibt sich für die Verbesserung der Personalausstattung ein Mittelmehrbedarf im Jahr 2018 in Höhe von 57.154 EUR sowie 58.298 EUR im Jahr 2019.

Die Anträge auf Erhöhungen der Stellenanteile für den regulären Betrieb einer Begegnungsstätte für Ältere werden sozialplanerisch befürwortet und unterstützt. Die Träger werden im Rahmen einer neuen Konzeption die Verwendung der zusätzlichen Stellenanteile nachweisen.

2. Insgesamt 4,0 Stellen für den Ausbau der Begegnungsstättenarbeit (27 neue Module) in weiteren 13 Begegnungsstätten für Ältere (vgl. Tabelle 3)

Ausgehend von der Personalkostenpauschale in Höhe von 44.827 EUR und einer jährlichen Steigerung in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 2 % ergibt sich ein Mittelmehrbedarf im Jahr 2018 in Höhe von 182.894 EUR sowie 186.552 EUR im Jahr 2019 (vgl. Tabelle S. 3 Ziffer 2).

3. Die Erhöhung der Personalkostenpauschale um 10 %

Jeder Ausbau von Stellen, sowohl für die Verbesserung der Personalausstattung als auch für die Weiterentwicklung der Begegnungsstättenarbeit, verursacht bei den Trägern eine Steigerung der einzusetzenden Eigenmittel. Diese müssen die Träger selber erwirtschaften. Es ist jedoch für die Träger nicht möglich, den sich durch Stellenausbau ergebenden zusätzlichen Eigenmittelbedarf aus der Begegnungsstättenarbeit zu erwirtschaften. Nur mit der Erhöhung der Personalkostenpauschale um 10 % sind die Träger in der Lage, die von der Verwaltung geplanten notwendigen Verbesserungen zu finanzieren und mitzutragen.

Die Ergebnisse aus den Verwendungsnachweisen der Träger für das Jahr 2016 zeigen, dass in 75 % aller Begegnungsstätten mehr als 20 % der Kosten und in 22 % aller Begegnungsstätten sogar ca. 50 % der Kosten aus Eigenmitteln finanziert werden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der einzelnen Träger von Begegnungsstätten ist es nicht möglich, einen durchschnittlichen Eigenmittelanteil über alle Begegnungsstätten hinweg zu benennen.

Ausgehend von der Personalkostenpauschale in Höhe von 44.827 EUR (Erhöhung um 10 %) und einer jährlichen Steigerung in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 2 % errechnen sich folgende Mehrbedarfe:

a) für den Stellenbestand (27,05) zum 31.12.2016 für 2018 in Höhe von 123.682 EUR und für 2019 in Höhe von 126.156 EUR,

b) für die geplante Verbesserung der Personalausstattung um 1,25 Stellen in 4 Begegnungsstätten im Jahr 2018 in Höhe von 5.715 EUR und im Jahr 2019 in Höhe von 5.830 EUR,

c) für 4 Stellen für neue Module zur Weiterentwicklung der Arbeit in bisher nicht ausgewählten Begegnungsstätten für 2018 in Höhe von 18.291 EUR und für 2019 in Höhe von 18.656 EUR.


Tabelle 3: Übersicht Stellenausbau ab 2018
TrägerBegegnungs-
stätten
Personal-
stellen
(Stand: 2017)
Personalstellen/
Erhöhung
geplant
ab 2018
Zusätz-
liche
Module
geplant ab 2018
Stellen-
erhöhung
gesamt
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. S-Feuerbach: Pfostenwäldle
1,0
0,30
0,30
S-Möhringen: Salzäcker
1,0
0,30
0,30
S-Bad Cannstatt:
Seelbergtreff
1,0
0,60
0,60
S-Hedelfingen
1,0
0,40
0,40
S-Dürrlewang
1,0
0,40
0,40
S-Zuffenhausen
1,0
0,60
0,60
Ev. Altenheimat e. V.S-Weilimdorf:
Lindenbachsee
0,6
0,20
0,30
0,50
Caritasverband für Stuttgart e. V.S-Mühlhausen:
St. Monika
1,0
0,10
0,10
Degerlocher
Frauenkreis e. V.
S-Degerloch
0,75
0,25
0,30
0,55
Eigenbetrieb
Leben & Wohnen
S-Vaihingen: Hans-Rehn-Stiftung
1,5
0,10
0,10
Ev. Thomasgemeinde
Kaltental und
Dachswald
S-Kaltental
0,6
0,40
0,10
0,50
Dienste für MenschenS-Münster
0,6
0,20
0,20
Ev. Paul-Gerhardt-Gemeinde StuttgartS-West
0,6
0,40
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Perspektivisch (in rd. 2 Jahren) soll die ehrenamtlich geführte Begegnungsstätte in Stuttgart-Stammheim der Trägergemeinschaft Begegnungsstätte Stammheim in eine hauptamtliche Begegnungsstätte umgewandelt werden.

In Stuttgart-Stammheim besteht darüber hinaus schon länger der Wunsch nach einem Stadtteil- und Familienzentrum. Ein entsprechender Arbeitskreis hat sich gebildet und beschäftigt sich mit den räumlichen Anforderungen. Ziel ist es, das leerstehende ehemalige Feuerwehrgerätehaus und das ehemalige Gemeindehaus für das geplante Zentrum zu nutzen. Es wird angestrebt, eine enge gemeinsame Kooperation zwischen Begegnungsstätte und Stadtteil- und Familienzentrum zu entwickeln.

Die in GRDrs 105/2016 „Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart - Umsetzung der Haushaltsplanbeschlüsse 2016/2017“ genannten Prozesse der Zusammenarbeit von Begegnungsstätten für Ältere und Stadtteil- und Familienzentren werden weiterverfolgt.


1. Alle Planungsprozesse werden gemeinsam von Jugendhilfeplanung und Sozialplanung begleitet

S-Feuerbach: Im Stuttgarter Stadtbezirk Feuerbach bestehen Planungen für ein neues Stadtteil- und Familienzentrum im Burgenlandzentrum. Die Planungen haben die Bedarfe für Familien und Senioren im Blick und beziehen die bestehende Begegnungsstätte Pfostenwäldle (Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V.) mit ein. Das Ziel ist eine stärkere Vernetzung der Angebote der Begegnungsstätte für Ältere mit dem geplanten Stadtteil- und Familienzentrum. Zum Beispiel können Angebote der Begegnungsstätte für Ältere auch in den Räumlichkeiten des Stadtteil- und Familienzentrums stattfinden. Finanzielle Mittel für das geplante Stadtteil- und Familienzentrum sind mit der GRDrs 489/2017 „Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) in Stuttgart: Aktuelle Entwicklungen, Ausbauvorhaben und Weiterentwicklung der Fördergrundlagen“ für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 angemeldet.

2. Bestehende Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere werden gemeinsam weiterentwickelt

S-Untertürkheim: Die Angebote des „Mäulentreff“ (Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH) und der Begegnungsstätte Untertürkheim (Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V.) wurden vernetzt und für weitere Zielgruppen geöffnet. Es besteht ein regelmäßiges generationenübergreifendes Frühstücksangebot, das abwechselnd in den beiden Einrichtungen stattfindet.

S-Botnang: Die Angebote des FuN - Familien- und Nachbarschaftszentrums (Träger Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.) und der Begegnungsstätte für Ältere (Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V.) sollen vernetzt und für weitere Zielgruppen geöffnet werden. Es bestehen erste Ideen für gemeinsame Angebote.

3. Geplante Orte der Begegnung, die als Bausteine ein Stadtteil- und Familienzentrum und eine Begegnungsstätte für Ältere enthalten, werden in der Planung und in der Umsetzung gemeinsam begleitet

In den geplanten Häusern werden die Stadtteil- und Familienzentren und die Begegnungsstätten für Ältere sehr eng miteinander kooperieren, indem sie zum Beispiel gemeinsame Räume und gemeinsame Angebote nutzen.

S-Bad Cannstatt / Hallschlag: Das in der GRDrs 263/2015 „Ausbau und Weiterentwicklung der Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) in Stuttgart“ beantragte „Forum 376“ wird beim Aufbau von Jugendamt und Sozialamt begleitet. Das Gebäude wird Mitte 2018 fertiggestellt werden. Konzeptionelle Überlegungen zur Zusammenarbeit des Stadtteil- und Familienzentrums und der Begegnungsstätte für Ältere bestehen bereits.

S-Zuffenhausen: Das in der GRDrs 263/2015 „Ausbau und Weiterentwicklung der Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) in Stuttgart“ beantragte „Zuffen-Haus“ wird bei der Entwicklung eines gemeinsamen Betriebskonzepts von Jugendamt und Sozialamt begleitet. Konzeptionelle Überlegungen und ein gemeinsames Raumprogramm bestehen bereits. Die konzeptionellen Überlegungen werden während der Umbauphase des Hauses weiterentwickelt.

Finanzielle Mittel für die geplanten Stadtteil- und Familienzentren in S-Bad Cannstatt / Hallschlag und S-Zuffenhausen sind mit der GRDrs 495/2017 „‘Forum 376‘ im Hallschlag und ‘Das Zuffenhaus‘: Neue Orte der Begegnung für alle Generationen“ für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 angemeldet.

Für „Orte der Begegnung“ soll ein gemeinsames inhaltliches und förderspezifisches Rahmenkonzept entwickelt werden. Erste Überlegungen wurden bereits formuliert und werden momentan verwaltungsintern abgestimmt. Die Erfahrungen der engen Kooperation einzelner Stadtteil- und Familienzentren und Begegnungsstätten für Ältere werden darin aufgenommen. Den gemeinderätlichen Gremien wird das Rahmenkonzept in den Haushaltsjahren 2018/2019 vorgestellt.

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Anlage 2 zu GRDrs 189_2017.pdf
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Anlage 3 zu GRDrs 189_2017.pdf