Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 593/2023
Stuttgart,
06/20/2023


Welthaus Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Internationaler AusschussKenntnisnahmeöffentlich21.06.2023

Bericht:

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 (GRDrs 1226/2013 – s. auch GRDrs 756/2016, GRDrs 1475/2017, GRDrs 310/2020) Mittel in Höhe von jährlich 100.000 EUR als dauerhaften Zuschuss für den Verein Welthaus Stuttgart e.V. bewilligt.

Das Welthaus Stuttgart bietet seit seiner Eröffnung im Jahr 2014 unter dem Dach des Welthaus Stuttgart e.V. in zivilgesellschaftlicher Selbstverwaltung verschiedenen „Eine Welt“- und Migrantengruppen sowie verschiedenen Netzwerken und Initiativen eine Wirkungsstätte und Möglichkeit, Projekte konzipieren und der Öffentlichkeit vorstellen zu können.

Die Räumlichkeiten des Welthauses Stuttgart e.V. sind von der Landeshauptstadt Stuttgart vom Land Baden-Württemberg angemietet und stehen dem Verein in Form eines Untermietvertrages zur Verfügung. Miet- und Nebenkosten werden mit dem Zuschussbetrag verrechnet, der Auszahlungsbetrag, ca. 30.000 EUR (Stand 2022) finanziert insbesondere die Programm-Entwicklung (Programm-Koordination, Programmkosten, Öffentlichkeitsarbeit).

Die aktuellen und längerfristig zu erwartenden Kostensteigerungen bei den Nebenkosten belasten den Verein erheblich. Hinzu kommt ein stark zugenommener Bedarf, das Vereins-Programm – v.a. die Projektentwicklungen – die aufgrund der Corona-Pandemie seit 2020 stark rückläufig gewesen sind, nun umfassend und modifiziert starten lassen zu können. Die öffentliche Präsenz ist für das Welthaus seit Bestehen von existenzieller Bedeutung; auch hier hat die Pandemie für einen erheblichen Rückgang gesorgt, der mit engagierter und umfassender Öffentlichkeitsarbeit nun behoben werden muss.

Aufgrund dieser Gemengelage benötigt der Verein Welthaus Stuttgart e.V. ab dem Haushaltsjahr 2024 dauerhaft eine Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 105.000 EUR jährlich.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Erhöhung des städtischen Zuschusses
5
5
5
5
5
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
städtischer Zuschuss
100
100
100
100
100
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
5
5
5
5
5
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
5
5
5
5
5
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

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