Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 362/2021
Stuttgart,
07/16/2021


Projektergebnisse: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.07.2021
26.07.2021

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Die Verwaltung berichtet in dieser Vorlage über die Ergebnisse des referats- und ämterübergreifenden Projekts „Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“. Die konkreten Maßnahmenempfehlungen, die sich daraus für die Haushaltsplanberatungen 2022/2023 ableiten lassen werden fachlich begründet dargestellt.

Im Rahmen der Kurzfassung des Berichts werden die Ziele und Inhalte des Projektauftrags konkretisiert. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen des ämterübergreifenden Projekts und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zusammenfassend aufgeführt. Die Anlage enthält eine ausführliche Begründung der Empfehlungen je Arbeitsgruppe.

Die Einbettung des Projektauftrags in bestehende gesamtstädtische Vorhaben zu Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften findet in der Vorlage GRDrs 188/2021 statt. Darin hat die Fachverwaltung die langfristigen Handlungserfordernisse für die Weiterentwicklung von Gemeinschaftsunterkünften beschrieben. Dargestellt wird außerdem ein Strategiewechsel bei der Struktur der Sozialunterkünfte.









1. Projektauftrag und Zielsetzung

Das referatsübergreifende Projekt wurde im Juli 2020 vom ehemaligen Oberbürgermeister Fritz Kuhn mit der Zielsetzung verabschiedet, die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, die in Sozial Sozialunterkunft: Vorübergehende ordnungsrechtliche Unterbringung von Alleinstehenden, Paaren und Familien die von akuter Obdachlosigkeit bedroht sind. - und Gemeinschaftsunterkünften Gemeinschaftsunterkunft: Vorübergehende Unterbringung von geflüchteten Alleinstehenden, Paaren und Familien. leben, zu verbessern und hierfür geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.

Bei den Unterkünften handelt es sich um unterschiedliche Unterbringungsformen, die allerdings beide nur als zeitweise Überbrückung dienen sollen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes ist inzwischen allerdings die durchschnittliche Wohndauer deutlich länger als gewünscht, sodass Kinder und Jugendliche teilweise über mehrere Jahre in den Unterkünften aufwachsen. Neben engen Wohnverhältnissen, wenig Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten sowie fehlenden Teilhabemöglichkeiten hat sich die Situation der Bewohner*innen im vergangenen Jahr unter der Corona-Pandemie noch weiter verschärft. So konnten bspw. Abstands- und Hygieneregelungen nur bedingt eingehalten werden, sodass Unterkünfte teilweise aufgrund von Quarantänefällen geschlossen werden mussten. Die Corona-Pandemie wirkt sich unterschiedlich stark auf Bevölkerungsgruppen aus. Zu berücksichtigen sind insbesondere Kinder und Jugendlichen, die etwa aufgrund der beengten Unterbringungssituation, der erschwerten Bildungsteilhabe, der tendenziell eher geringen sozialen Kontakte und Unterstützungsnetzwerke und der belastenden Lebenssituationen, von den Auswirkungen besonders stark betroffen sind und sein werden. Unter anderem war die erschwerte Lebenssituation ein Impuls für den Projektauftrag.

Grundlage und Orientierungshilfe des Projektauftrags stellen die UN-Kinderrechtskon­vention und deren Auslegung dar, auf deren Einhaltung sich der Gemeinderat mit dem Beschluss des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune verpflichtet hat (vgl. GRDrs 1510/2019). Mit dem Leitbild Inklusion zur Umsetzung der Ziele der UN-Behinderten­rechtskonvention UN-BRK (GRDrs 793/2015) hat der Gemeinderat außerdem entschieden, Stuttgart zu einem inklusiven Gemeinwesen zu entwickeln. Dies schließt alle Menschen in der Stadtgesellschaft ein, auch Kinder und Jugendliche in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften.

Zur Projektumsetzung wurde federführend das Sozialamt unter Einbeziehung der Fachämter und Abteilungen anderer Referate beauftragt, sodass gemeinsam mit der jeweiligen Fachexpertise der Blick auf die Lebens- und Teilhabebedingungen von Kindern und Jugendlichen in Unterkünfte gerichtet wird, der Ist-Stand abgebildet und Handlungserfordernisse abgeleitet werden können. Für eine abgestimmte und ganzheitliche Vorgehensweise war eine referatsübergreifende enge Kooperation zur Umsetzung des Projekts daher unabdingbar.

Das Projektende ist für Dezember 2021 geplant. Als Ergebnis sollte ein Rahmenkonzept mit langfristigen Strategien entwickelt sowie erste Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung für den Haushalt 2022/2023 erstellt werden. Mit der GRDrs 188/2021 wird als Rahmenkonzept der Strategiewechsel bei den Unterkünften vorgelegt. Die kurz- und mittelfristig umsetzbaren Vorschläge werden in der vorliegenden Vorlage dargestellt.

Im Rahmen der Projektstruktur wurden Arbeitsgruppen zu den folgenden drei Themen etabliert:
Die AG-Mitglieder*innen der Fachämter wurden vorab festgelegt. Aufgrund der starken thematischen Nähe und großen Schnittmenge von AG 2 und AG 3, fand eine personelle Verschränkung durch die AG-Leitungen statt. Darüber hinaus wurden Fachkräfte aus dem Praxisfeld der Jugend- und Flüchtlingshilfe punktuell hinzugezogen. Je Arbeitsgruppe werden die für die Haushaltsplanberatungen relevanten Ergebnisse im Folgenden zusammenfassend und in der Anlage ausführlich dargestellt.


2. Konkrete Maßnahmenvorschläge aus den Arbeitsgruppen

Um eine übersichtliche Darstellung der Ergebnisse zu ermöglichen, werden in diesem Kapitel nur die Maßnahmen mit Haushaltsrelevanz aufgelistet. Darüber hinaus wird in Abschnitt 2.2.4 der Anlage auf weitere Prozesse und Maßnahmen verwiesen, die zur Deckung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen aus Unterkünften beitragen und bereits im Regelsystem bearbeitet oder im Rahmen von Konzeptionsentwicklungen berücksichtigt werden.

2.1 AG 1: Gebäude und Wohnen

2.1.1 Gemeinschaftsunterkünfte (GU)

a.) Umstellung auf 10 qm Schlaf-/Wohnfläche pro Bewohner*in
Zum 31.12.2020 wurde die Umstellung auf 7 qm pro Bewohner*in komplett abgeschlossen. Die Bestandserhebung hat deutlich gemacht, dass die Wohn- und Schlaffläche von
7 qm für eine bedarfsgerechte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht ausreicht, weshalb die Umstellung des Platzanspruches von 7 qm auf 10 qm von Seiten der Fachverwaltung empfohlen wird. Mit der Umstellung könnte bereits ab dem 01.01.2022 begonnen und anschließend weiter sukzessive umgesetzt werden.


Im Zuge der Umstellung wird auch der Ansatz geprüft, Bewohner*innen aus den Sozialunterkünften im Rahmen eines Models in freien Etagen oder Bestandsbauten aus dem Bereich der Flüchtlingsunterkünfte mit 10 qm unterzubringen.


b.) Kindgerechte Ausstattung von Kinderzimmern
Wird die Umstellung von 7 qm auf 10 qm vorgenommen, soll der so gewonnene Platz bei den Kindern und Jugendlichen dafür genutzt werden, um die Zimmer kindgerecht auszustatten und um jedem Schulkind einen eigenen Schreibtisch und Schreibtischstuhl zur Verfügung stellen zu können.


c.) Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurden die Gemeinschaftsunterkünfte daraufhin geprüft, welche baulichen Optimierungen vorzunehmen sind. Die Umsetzung erfordert einen zusätzlichen Mittelbedarf, welcher von der Liegenschaftsverwaltung grob kalkuliert wurde.


d.) Maßnahmen für Sicherungsvorkehrungen
In den Gemeinschaftsunterkünften wurden potenzielle Sicherheitsrisiken überprüft. Die identifizierten Verbesserungspotenziale sollen ausgeschöpft und die Ergebnisse umgesetzt werden. Dazu zählen:

BedarfAmt
2022 (EUR)
2023( EUR)
Hängeregale in den SanitärräumenSozialamt
35.500
0
Hängeschränke in den KüchenSozialamt
89.000
89.000
Installation von kindersicheren SteckdosenLiegenschaftsamt
193.500
193.500
Fenstersicherung für KinderLiegenschaftsamt
10.000
10.000
Abschließbare Sanitärbereiche Liegenschaftsamt
159.000
0
Mehraufwand gesamt
487.000
292.500

Insgesamt kalkulierter Mehrbedarf für die AG 1 – Gemeinschaftsunterkünfte für 2022 und 2023: 2.1.2 Sozialunterkünfte (SU)

Die strukturellen und baulichen Herausforderungen der Sozialunterkünfte sind in der GRDrs 188/2021 ausführlich beschrieben. Ziel der Fachverwaltung ist ein Strategiewechsel bei den Sozialunterkünften. Zur Umsetzung des Planungsvorhabens sollen zwei Modelle erprobt werden:
Der zusätzliche Finanzbedarf für das Liegenschaftsamt ist gebunden an eine Umsetzungsoption für Modell 1 und wird ausschließlich zweckgebunden zur Verfügung gestellt.


2.2 AG 2: Angebote für Kinder und Jugendliche

Etablierung des Fachkräftetandems
Zur Unterstützung der Bildungs- und Lebenssituation von Familien aus Sozialunterkünften in S-Ost und S-Zuffenhausen empfiehlt die Fachverwaltung die Förderung eines Fachkräftetandems je Bezirk für einen Projektzeitraum von vier Jahren. Das Angebot verfolgt das Ziel, die Bildungs-, Beteiligungs- und Teilhabechancen der Kinder und Jugendlichen aus Unterkünften zu erhöhen. Gleichzeitig ermöglicht es eine niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit zu den Eltern.

Zusätzlicher Bedarf an Personalkostenförderung für das Fachkräftetandem (Jugendamt)
Insgesamt 1 VK ab 01.01.2022 (S-Zuffenhausen)
Insgesamt 1 VK ab 01.09.2022 (S-Ost)

Zusätzlicher Bedarf für Sachmittel:
insgesamt 20.000 Euro p.a.



Aufstockung des Beratungsangebots ‚Recht auf Zukunft‘
‚Recht auf Zukunft‘ der AGDW ist eine Beratungsstelle für Familien aus der europäischen Union, die sich an einem niedrigschwelligen Beratungsansatz orientiert und im Sinne der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe agiert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viel Zeit (teilweise bis zu 24 Monate) vergeht, bis eine Anbindung an Regelangebote erfolgreich ist. Aufgrund der langen Begleitung der Klient*innen und der gleichzeitig gestiegenen Anfragen in den letzten Jahren, kann aktuell der aufsuchenden Arbeit nicht nachgegangen werden, da die Beratungsstelle für das komplette Stuttgarter Stadtgebiet zuständig ist. Daher empfiehlt die Verwaltung eine Aufstockung um 0,8 auf insgesamt 2,0 der zuständigen Fachkraftstellen.


Lerngruppen für Kinder und Jugendliche aus Gemeinschaftsunterkünften
Seit November 2020 wird in drei Gemeinschaftsunterkünften das Projekt ‚Lerngruppen‘ umgesetzt. Aktuell wird das Angebot bis 31.10.2021 über das Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen der Projektreihe „Starke Kinder chancenreich“ gefördert.

Ab 01.11.2021 könnten die Lerngruppen durch die Umwidmung von Mitteln, die bereits vorhanden sind, weitergeführt werden. Für die Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für Kinder mit Migrationshintergrund (HSL) steht dem Jugendamt ein jährliches Budget von 136.400 € zu Verfügung. Durch den steten Ausbau der Ganztagesgrundschulen ist der Bedarf an diesen Lernangeboten gesunken. Der Personalaufwand und der Aufwand für die Sachkosten der Lerngruppen i. H. v. 75.000 Euro p. a. kann somit aus dem Budget des Jugendamtes vollständig gedeckt werden. Eine Refinanzierung aus Bundesmitteln im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ ist zudem angedacht. Sobald die Ausschreibung veröffentlicht wird, sollen diese Mittel beantragt werden.

Zur Fortführung des Angebots bedarf es allerdings eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses, der die Verwaltung ermächtigt, Personal im Umfang von 1,39 FK-Stellen in der Vergütungsgruppe SuE 4 außerhalb des Stellenplans über die Dauer der Projektförderung vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2023 zu beschäftigen. Die Verwaltung bringt nach den Sommerferien eine entsprechende Beschlussvorlage in die gemeinderätlichen Gremien ein.

Insgesamt kalkulierter Mehrbedarf für die AG 2 für 2022 und 2023:

Insgesamt kalkulierter Mehraufwand (Jugendamt)
Im Jahr 2022: insgesamt 155.100 Euro
Im Jahr 2023: insgesamt 209.100 Euro



Weitere Handlungsbedarfe
In der Anlage in Kapitel 2.2.4 werden zusätzliche Maßnahmen zur Deckung der bestehenden Bedarfe, die ohne Haushaltsrelevanz verfolgt oder im Rahmen eines anderen Prozesses eingebracht werden können, dargestellt.


2.3 AG 3: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften

Kindersprechstunde
Entsprechend der lokalen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen des Aktionsplans zur Kinderfreundlichen Kommune der LHS Stuttgart stellt die in der Arbeitsgruppe 3 konzipierte Kindersprechstunde eine Maßnahme zur Stärkung von Beteiligung von neuzugewanderten Kindern dar. Ziel ist es, Kinderrechte zu vermitteln und erfahrbar zu machen, Selbstwirksamkeit zu stärken sowie Partizipation und Teilhabe zu fördern. Das Modellprojekt soll in sechs Gemeinschaftsunterkünften mit einem jeweiligen Stellenumfang von 0,25 für eine Projektlaufzeit von vier Jahren von den freien Trägern der Flüchtlingshilfe umgesetzt werden.










Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahmen/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026 TEUR
2027 ff.
TEUR
AG 1 Gebäude und Wohnen
    1. Förderung Träger der Wohlfahrtspflege – Heimleitung Teilergebnishaushalt THH 500 – Sozialamt - 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 430 Transferleistungen
650,0
650,0
650,0
650,0
650,0
    2. Neubeschaffungen bis einschließlich 800 EUR (s. Nr. 2.1.1 b. und d.)

    Teilergebnishaushalt THH 500 – Sozialamt - 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

183,5
118,0
0
0
0
    3. Verbesserung der Aufenthaltsqualität (2.1.1.c)
    THH 230, Amtsbereich 2307030 –Immobilienverwaltung / 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
150,0
150,0
150,0
150,0
150,0
    4. Installation von kindersicheren Steckdosen (2.1.1. d.)
    THH 230, Amtsbereich 2307030 -Immobilienverwaltung / 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
193,5
193,5
0
0
0
    5. Fenstersicherung für Kinder (2.1.1. d.)THH 230, Amtsbereich 2307030 -Immobilienverwaltung/ 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
    6. Abschließbare Sanitär-
    bereiche (2.1.1. d.)
    THH 230, Amtsbereich 2307030 -Immobilienverwaltung / 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
159,0
0
0
0
0
    7. Förderung Personal Sozialunterkünfte Teilergebnishaushalt THH 500 – Sozialamt - 1.31.40.01.14.00-500 Obdachlosenunterkünfte / 4310 Transferleistungen
72,0
72,0
72,0
72,0
    8. Anmietkosten Sozialunterkünfte

    Teilergebnishaushalt THH 230, Amtsbereich 2307030 –Immobilienverwaltung/42310

667,2
667,2
667,2
667,2
    9. Umbau / Instandhaltung Sozialunterkünfte

    Teilergebnishaushalt THH 230, Amtsbereich 2307030 –Immobilienverwaltung/42110

280,0
50
50
50
Zwischensumme
2.365,6
1.911,1
1.599,6
1.599,6
810
AG2 Angebote für Kinder und Jugendliche
    10. Mobile Jugendarbeit
    Teilergebnishaushalt THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103162 – sonstige Förderung freier Träger / 43100
46,3
71,0
71,0
71,0
0
    11. Kinder- und Familienzentren
    Teilergebnishaushalt THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103162 – sonstige Förderung freier Träger / 43100
13,4
40,6
40,6
40,6
0
    12. Beratungsangebote
    Teilergebnishaushalt THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103162 – sonstige Förderung freier Träger / 43100
95,4
97,5
97,5
97,5
56,9
Zwischensumme
155,1
209,1
209,1
209,1
56,9
AG3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
    13. Personalkostenförderung
    Teilergebnishaushalt THH 500 – Sozialamt - 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 430 Transferleistungen
136,5
139,3
141,0
143,0
0
    14. Sachmittel
    Teilergebnishaushalt THH 500 – Sozialamt - 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 430 Transferleistungen
10,0
10,0
10,0
10,0
0
Zwischensumme
146,5
149
151
153
0
Finanzbedarf
2.667,2
2.269,5
1.959,7
1.961,7
1.656,5
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
    1. Förderung Träger der Wohlfahrtspflege – Heimleitung 1.13.40.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 430 Transferleistungen
3.040,0
2.640,0
2.640,0
2.640,0
2.640,0
    2. Neubeschaffungen bis einschließlich 800 EUR 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
332,0
316,0
316,0
316,0
316,0
    3. Mobile Jugendarbeit
    Teilergebnishaushalt THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103162 – sonstige Förderung freier Träger/51F00009/43100
3.850,0
3.906,0
3.906,0
3.906,0
3.906,0
    4. Kinder- und Familienzentren
    Teilergebnishaushalt THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103162 – sonstige Förderung freier Träger / 51F00002/43100
575,0
584,5
584,5
584,5
584,5
    5. Beratungsangebote
    Teilergebnishaushalt THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103162 – sonstige Förderung freier Träger/51F00039/43100
5.955,0
6.053,0
6.053,0
6.053,0
6.053,0
Im Teilhaushalt 230-Liegenschaftsamt ist im Verwaltungsvorschlag zum Doppelhaushalt 2022/2023 eine Erhöhung des investiven und konsumtiven Bauunterhaltungsbudgets in Höher von 3,5 Mio. EUR p. a. vorgesehen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat SI hat die Vorlage mit folgender Stellungnahme von SI-BB mitgezeichnet.

"Stellungnahme der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung nach § 15 Abs. 3 und 4 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG):

Art. 7 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) behandelt die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung und stellt sicher, dass sie gleichberechtigt wie andere Kinder alle Menschenrechte und Grundfreiheiten beanspruchen können. Gleichzeitig verpflichtet er, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dies zu gewährleisten. Ähnliches findet sich in Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 und Art. 23 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Bereits durch die UN-KRK ist anerkannt, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, dies gilt in besonderer Weise für Kinder und Familien mit Behinderung. Es stellt die Grundlage des konzeptionellen Handelns und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen dar.

In Verbindung mit Art. 9, 25, 28 und 26 UN-BRK ist zu gewährleisten, dass behinderten Kindern und Jugendlichen sowie den für deren Betreuung Verantwortlichen jene Unterstützung und Maßnahmen zuteilwerden, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumständen angemessen sind. Die Herstellung von Barrierefreiheit bildet das Kernstück des (Landes-) Behindertengleichstellungs-gesetzes (BGG, L-BGG). Es konkretisiert die zu diesem Zweck zu treffenden Maßnahmen.

Neben weiterführender gesetzlicher Regelungen (z.B. SGB VIII, SGB IX, Landesbauordnung, DIN 18040) sind ausdrücklich barrierefreie und bedarfsgerechte Lebensumstände, ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Teilhabeangebote in der Stadtgesellschaft anzustreben. Demnach sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Kindern mit Behinderung einen Zugang zu allen Einrichtungen, die für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten und eine angemessene Unterbringung sicherzustellen.

Für behinderte Kinder und Jugendliche und ihre Familien bedeutet dies, dass sie ein barrierefreies Umfeld benötigen und vielmals einen erhöhten Platzbedarf im Wohnumfeld (aufgrund von Hilfs-/Rehamittel u.a.) haben. Auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt haben sie aus diesem Grund beispielsweise Anspruch auf einen barrierefreien und größeren Wohnraum.

Insoweit muss bei der Überprüfung der Mindeststandards und der Weiterentwicklung der Sozial- und Gemeinschaftsunterkünfte das Kriterium der Barrierefreiheit hinsichtlich der allgemeinen Zugänglichkeit und des Wohnraums Berücksichtigung finden. Barrierefreiheit ist für diesen Personenkreis eine Notwendigkeit. Gerade Einrichtungen und Liegenschaften in städtischer Trägerschaft müssen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.

Kinder, Jugendliche und die für ihre Betreuung Verantwortlichen benötigen Ansprechpersonen, die die spezifische Beratungs- und Leistungsangebote für diesen Personenkreis kennen und diese barrierefrei vermitteln können.

Damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung sich beteiligen können, Schul- und Freizeitangebote nutzen können, benötigen sie geeignete Rahmenbedingungen (z.B. barrierefreie Räume, Gebärdensprachdolmetschende, ggfs. andere Assistenz).

Im Jahr 2015 verabschiedete der Stuttgarter Gemeinderat das Leitbild zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Stuttgart (GRDrs 793/2015). Die Ergebnisse des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wurden bekräftigt und der politische Wille bekundet, schrittweise Barrieren abzubauen und die behinderten Einwohner:innen stärker zu beteiligen. Im Jahr 2018 hat Stuttgart als erste europäische Stadt zur Nr. 17 Inklusion für Menschen mit Behinderung der "European Pillar of Social Rights" das europäische Versprechen abgegeben, Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Inklusion in der Stadt zu befördern. Politischer und verwaltungsgemäßer Anspruch ist, dass alle Menschen in Stuttgart bestmögliche Bedingungen an Barrierefreiheit vorfinden, um ein gutes Leben führen zu können und am Leben in der Stadtgesellschaft teilzuhaben.

Bestreben muss sein, dass alle Kinder und Jugendlichen in inklusiven Wohn- und Lebensumfeldern aufwachsen und exklusive Strukturen abgebaut werden."






Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1: Ausführliche Darstellung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen und Begründung der konkreten Maßnahmenvorschläge



Anhänge

Anhang 1: Bestandserhebung der Angebot für Familien aus Unterkünften
Anhang 2: Konzept zur Kindersprechstunde


Ausführliche Darstellung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen und Begründung der konkreten Maßnahmenvorschläge


1.) AG 1: Gebäude und Wohnen

Die Arbeitsgruppe, die sich mit dem Themenbereich ‚Gebäude und Wohnen‘ befasst, hat sich innerhalb zweier Untergruppen getrennt voneinander einerseits mit den Gemeinschafts- und andererseits mit den Sozialunterkünften befasst. Die Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt.

1.1. Gemeinschaftsunterkünfte

Umstellung auf 10 qm Schlaf-/Wohnfläche pro Bewohner*in

Kinder und Jugendliche verbringen durchschnittlich mehrere Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft. Auch nach der 7 qm Umstellung fehlen ihnen eigene Kinder- und Jugendzimmer. Ihre Grundbedürfnisse nach Schutz, Rückzugsmöglichkeiten, Entfaltung und Freiraum werden in der jetzigen Wohnsituation weitestgehend nicht erfüllt. Platz zum Spielen und Lernen gibt es für die Kinder und Jugendlichen kaum. Um die Wohnsituation längerfristig und nachhaltig zu verbessern soll eine Umstellung des aktuellen Platzanspruchs von 7 qm auf 10 qm pro Person erfolgen. Dadurch können geeignete Unterbringungsstrukturen und Raum für alle Familienmitglieder geschaffen werden. Im Rahmen bereits erfolgter Modelberechnungen bedeutet eine 10 qm-Umstellung konkret, dass Kindern und Jugendlichen größtenteils eigene Zimmer ermöglicht werden könnten. Durch die Bereitstellung von 10 qm pro Person wird Raum für eine gesunde und bedarfsgerechte Entwicklung der Kinder und Jugendlichen geschaffen.

Aus Sicht der Verwaltung könnte die Umstellung ab dem 01.01.2022 beginnen und gemäß den prognostizierten Belegungszahlen und tatsächlichen Platzkapazitäten Zug um Zug umgesetzt werden.

Zum 01.01.2022 belaufen sich die tatsächlich zu Verfügung stehenden Unterbringungskapazitäten in den Flüchtlingsunterkünften auf 5.487 Plätze á 7 qm, welche insgesamt auf 3.320 Plätze á 10 qm umgewandelt werden.

Zu Beginn des Jahres 2022 können aufgrund bis dahin vorhandener freier Kapazitäten ca. 350 Plätze á 10 qm geschaffen werden; ab März 2022 im Durchschnitt monatlich weitere 24 Plätze á 10 qm. In der Summe sind das rund 580 Plätze im Jahr 2022 und rund 280 Plätze im Jahr 2023.
Dem Rechenmodell zur 10 qm-Umstellung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Das bisherige Verfahren sah einen kontinuierlichen Platzabbau entsprechend der prognostizierten Zuweisungen in der Flüchtlingsunterbringung vor. Sofern der Gemeinderat der 10qm-Umstellung zustimmt, entsteht für die Hausleitung ein Mehrbedarf von 650.000 EUR im DHH 2022/2023. Im Gebäudebereich hätte dies zur Folge, dass der bisherige Ansatz aus dem vergangenen DHH 2020/2021 unverändert fortgeschrieben wird.

Die Umstellung der 10 qm-Regelung soll in den Flüchtlingsunterkünften stufenweise erfolgen. Hierbei sollen zuerst die Bestandsobjekte unter Beachtung der jeweiligen Quote an Kindern und Jugendlichen umgestellt werden, da hier in den meisten Fällen ein schlechterer Wohnstandard herrscht wie in den Systembauten. Die Umstellung selbst erfolgt grundsätzlich unterkunftsweise. Aus Gründen der Gleichbehandlung, des enormen Verwaltungsaufwandes beim Vorhalten von zwei unterschiedlichen Platzansprüchen in einer Unterkunft und der besseren Umsetzbarkeit würde die 10 qm-Umstellung grundsätzlich für alle Bewohner*innen einer umzustellenden Gemeinschaftsunterkunft erfolgen.

In der zweiten Stufe soll die Umstellung in den Systembauten unter Beachtung der jeweiligen Restlaufzeiten erfolgen. Auch hier werden die Systembauten mit den meisten Kindern und Jugendlichen prioritär umgestellt.


Kindgerechte Ausstattung von Kinderzimmern

Im Zuge der 10 qm-Umstellung soll der gewonnene Platz genutzt werden, damit jedes Schulkind in einer Gemeinschaftsunterkunft einen eigenen Schreibtisch und Schreibtischstuhl erhalten kann. Für das Jahr 2022 ist mit einem Mehraufwand in Höhe von 59.000 EUR und im Jahr 2023 in Höhe von 29.000 EUR zu rechnen.


Verbesserung der Aufenthaltsqualität

Zur Realisierung der baulichen Optimierungsbedarfe bedarf es einem stärkeren Fokus auf den Bereich der Schönheitsreparaturen. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel stehen bisher nicht zur Verfügung. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann der genaue Finanzbedarf zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Die Liegenschaftsverwaltung geht von einem jährlichen Mehrbedarf von 150.000 EUR aus. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen im DHH 2022/2023 ließe sich der Mittelbedarf für den DHH 2024/2025 dann deutlich detaillierter bestimmen.


Maßnahmen für Sicherungsvorkehrungen in den Gemeinschaftsunterkünften

Im Projekt wurden nachfolgende Maßnahmen erarbeitet, um potenzielle Sicherheitsrisiken für Kinder und Jugendliche in den Gemeinschaftsunterkünften nachhaltig zu reduzieren.



1.2 Sozialunterkünfte

Zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozialunterkünften wurde die Sozialverwaltung mit der GRDrs 188/2021 „Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ beauftragt, kurzfristige Maßnahmen zu entwickeln, um die in derselben Vorlage beschriebenen Handlungserfordernisse umzusetzen. Darüber hinaus soll die Verwaltung ein Konzept zur Einleitung des Strategiewechsels zur Abkehr vom Betreibermodell und folglich mit alternativen Unterbringungsmodellen für Sozialunterkünfte erarbeiten, um daraus eine Beschlussvorlage zur mittel- bis langfristigen Umsetzung vorzubereiten.

Der angestrebte Strategiewechsel soll stufenweise konzipiert, erprobt und umgesetzt werden. In einer ersten Pilotphase sollen zwei Modelle erprobt werden, deren Umsetzung im DHH 2022/23 finanzielle Mittel erfordert.

Modell 1: Anmietung und Betrieb eines hotelähnlichen Gebäudekomplexes durch die
Landeshauptstadt Stuttgart


Durch die Anmietung eines kompletten Gebäudes (im Gegensatz zu einzelnen Zimmern) und dem damit verbundenen Hausrecht können Unterstützungs- und Steuerungskonzepte für die Familien erprobt und umgesetzt werden, sodass die Anbindung an das Regelsystem durch die fallsteuernden Stellen besser umgesetzt werden kann. Gleichzeitig kann die räumliche Situation, vor allem für die Kinder und Jugendlichen angemessener gestaltet werden, indem verstärkt auf Sicherheit und Fördermöglichkeiten geachtet wird. Hierzu entwickelt die Verwaltung geeignete Modelle und prüft die weitere Akquise, den Ankauf oder die Anmietung von geeigneten Immobilien durch die Landeshauptstadt Stuttgart.

Ausgehend von einem Referenzgebäude, das mit seinen baulichen Gegebenheiten den konzeptionell verfolgten Zielen sehr nahekommt, wurde eine Kostenvergleichsberechnung mit dem Ziel durchgeführt, die Nutzung möglichst mehrerer (problematischer) Sozialunterkünfte zu beenden.

Der Berechnung wurde als Referenz eine Kapazität von 30 Zimmern für bis zu 87 Personen (bei Vollbelegung) zugrunde gelegt. Die bestehenden Zimmer können für Familiengrößen mit 2 und 3 Personen genutzt werden. Nebeneinanderliegende Zimmer können auch für größere Familien genutzt werden. Aus dieser Referenzgröße kann eine Beispielrechnung für eine Sozialunterkunft in städtischer Verantwortung berechnet werden:

Tabelle 1: Kostenkalkulation Modell 1
Gebäude-/ Betriebs-/ Ausstattungskosten (Mittelbedarf für 87 Plätze, incl. Hausmeister)59.800 EUR
Kosten pro Monat für Stellenanteil päd. Hausleitung (analog Flüchtlingsbereich)6.000 EUR
Gesamtsumme monatlich65.800 EUR

Für eine Lösung mit bis zu 87 Bewohnern, wie hier modellhaft entwickelt, muss eine pädagogische Hausleitung eingeplant werden, die sich an den Aufgaben in den Flüchtlingsunterkünften orientiert.

Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 789.600 EUR. Im Rahmen des Pilotprojekts ist im Doppelhaushalt 2022/23 außerdem ein einmaliger Finanzbedarf für Umbau- und Instandhaltung/Einrichtung von 230.000 EUR zu veranschlagen.

Die Kosten für die Unterbringung in Sozialunterkünften bei gleicher Belegungsanzahl liegen im Vergleich dazu bei ca. 670 EUR pro Person pro Monat. Dabei ist zu beachten, dass die Möglichkeiten in einem angemieteten Gebäudekomplex im Gegensatz zu Bedingungen in den Sozialunterkünften viele Vorteile bringen:

Modell 2: Frei werdende Platzkapazitäten in Bestandsbauten, die aktuell noch für geflüchteten Menschen genutzt werden, für Familien aus Sozialunterkünften einsetzen.

Ein weiterer Ansatz, der in der ersten Stufe erprobt werden soll, ist die Umwidmung von Etagen oder größeren Einheiten in Bestandsbauten aus dem Bereich der Flüchtlingsunterkünfte. Auch in diesem Modell bestehen bessere Unterstützungs- und Steuerungsmöglichkeiten für die untergebrachten Familien. Gegenüber dem Modell 1 sind die Möglichkeiten zur Anpassung geringer und ein Entlastungseffekt gegenüber einem großen Gebäude nur sukzessive zu erwarten.

Mit der Umsetzung und Erprobung dieses Ansatzes geht der Verzicht auf den bislang verfolgten Platzabbau im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte einher (vgl. 1.1). In der Konsequenz verzichtet die Stadt auf diese Kostenreduzierung für den DHH 2022/23. Demgegenüber sind allerdings die Einsparung der anfallenden Kosten für die Sozialunterkünfte zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird die infrage kommenden Bestandsbauten auf die Möglichkeit einer Umnutzung prüfen und jeweils eine Kosten-Nutzen-Berechnung erstellen.


Ausblick – Konzept Strategiewechsel
Neben den vorgestellten Modellen muss der angestrebte Strategiewechsel konzeptionell vorangetrieben werden. Dazu prüfen das Sozialamt und das Liegenschaftsamt weitere Ansätze und Modelle und berechnen die benötigten Ressourcen für den DHH 2024/2025.

Perspektivisch kann dabei u. a. die Umwandlung bestehender Systembauten in Betracht gezogen werden. Für Flüchtlingsunterkünfte gab es jedoch in der Vergangenheit Einsprüche betroffener Anwohner*innen, sodass eine Zustimmung des Regierungspräsidiums zur Umnutzung bzw. Verlängerung der Baugenehmigungen nicht sicher ist. Weiterhin kann derzeit keine Einschätzung gegeben werden, inwieweit eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land im Rahmen der Flüchtlingskostenerstattung entsteht, wenn Systembauten umgewandelt werden. Beide Aspekte werden von der Verwaltung geprüft und sind zwingende Voraussetzung für die Umsetzung des Ansatzes, bestehende Systembauten umzuwandeln.

Gleichzeitig fließen in die strategischen Überlegungen die weiteren Ansätze (z. B. Housing First) und Entwicklungen im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe (vgl. GRDrs 648/2020 „Die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe 2021 - Grundlagen und Ziele“, GRDrs 1016/2020 „Verbesserung der Situation in Sozialunterkünften“) ein.

2.) AG 2 – Angebote für Kinder und Jugendliche

Die AG 2 hatte zum Auftrag die bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften zu sammeln und den Ist-Stand abzubilden (vgl. 2.1). Daraus ableitend wurden Lücken und Bedarfe identifiziert und konkrete Maßnahmenvorschläge formuliert (vgl. 2.2).

Zu Beginn fand eine Austauschrunde mit Fachkräften, die in der Praxis mit Kindern und Jugendlichen aus Unterkünften arbeiten, statt. In dieser Runde wurden wichtige Hinweise auf die dringlichsten Handlungsbedarfe gegeben. Es wurden die folgenden Punkte thematisiert:


In einem zweiten Schritt startete die eigentliche Arbeitsgruppensitzung mit den delegierten Kolleg*innen aus den Fachämtern. Neben den Hinweisen aus der Praktikerrunde, konnten Ergebnisse aus der AG 3 in die Diskussion einfließen. Es wurde entschieden sich in der weiteren Bearbeitung insbesondere den folgenden Themen zu widmen:
Wichtig war es den AG-Mitgliedern, bestehende Freizeit- und Unterstützungsangebote im Umfeld der Unterkünfte mitzudenken und konzeptionelle Veränderungen zu nutzen, um Handlungsbedarfe einzubringen. Auch wurde deutlich, dass die Zugangsfrage zum Regelunterstützungssystem von besonderer Bedeutung ist, an der angedockt werden kann (vgl. Kapitel 2.2.4).





2.1 Ergebnisse der Bestandserhebung von Angeboten für Familien aus Unterkünften

Die Arbeitsgruppe hat zunächst eine Bestandserhebung zu Angeboten für Familien aus Gemeinschafts- und Sozialunterkünfte erarbeitet und daraus eine Übersicht erstellt (vgl. Anhang 1). In den Sitzungen wurde von den Fachkräften und Kolleg*innen der Fachämter mehrfach zurückgemeldet, dass Angebote für Kinder und Jugendliche nicht getrennt von jenen für Familien betrachtet werden könne. Hintergrund ist, dass die Probleme und Bedarfe der Eltern immer einen größeren Raum einnehmen, weil sie in den meisten Fällen dringlicher und/oder existenziell notwendig sind. Daher können Angebote für Kinder und Jugendliche nur dann wahrgenommen werden, wenn gleichsam die Themen der Eltern bearbeitet werden. Aus diesem Grund bildet die Bestandserhebung auch Elternangebote ab. Die Angebote wurden nach Themenbereichen sortiert:
Die tabellarisch aufgearbeitete Übersicht ist der Vorlage angehängt (vgl. Anhang 1). Die Bestandserhebung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In den Gemeinschafts- und Sozialunterkünften finden viele Angebote bedarfsbezogen, punktuell und projektbasiert statt, sodass eine vollständige Erhebung nicht möglich ist. Vieles findet auch im (Einzel-)Kontakt über ehrenamtliche Strukturen statt. Es wurde deshalb davon abgesehen, jedes einzelne Angebot des Bürgerschaftlichen Engagements aufzulisten.

Die Übersicht zeigt trotzdem deutlich, dass sich mittlerweile ein breites Angebotsspektrum für die Gemeinschaftsunterkünfte entwickelt hat. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass durch die bestehenden Rahmenbedingungen der Unterbringung (mit Hausleitung und Integrationsmanagement) sowie Schule, Kita, Beratungszentrum, Jugendhilfeträger und ehrenamtlich Engagierte, eine Vielzahl an Akteuren mit den Familien in Kontakt sind, sodass Bedarfe klar benannt und von unterschiedlichen Systemen transparent gemacht werden. Auch über den Pakt für Integration und unterschiedliche Projektfördermöglichkeiten sind zahlreiche Angebote in Stuttgart entstanden. Während der Bestandserhebung wurde aber auch deutlich, dass projektfinanzierte Angebote meist nur für kurze Zeit angelegt sind und daher trotz guter Beteiligung und positiven Erfahrungen nur zeitlich befristet angeboten werden. Gleichzeitig müssen sich bestehende Angebote auch stetig, aufgrund der Fluktuation in den Gemeinschaftsunterkünften, an den jeweiligen Bedarfen orientieren und an den jeweiligen Bewohner*innen ausrichten. Die Bestandserhebung kann somit immer nur einen aktuellen Ausschnitt an Angeboten repräsentieren. Gleichsam ist zu beachten, dass die Angebote unterschiedliche Reichweiten haben und es je Unterkunft teils große Unterschiede gibt, sodass die Bewohner*innen sowie Kinder und Jugendlichen der Gemeinschaftsunterkünfte stadtweit unterschiedlich gut mit Freizeit-, Lern-, Kultur- und Unterstützungsangeboten versorgt sind bzw. erreicht werden.

Die Bestandserhebung der Angebote für Familien aus Sozialunterkünften zeigt einen deutlichen Unterschied. Die Familien in Sozialunterkünften sind weit weniger im Fokus der Stadtgesellschaft. Ehrenamtliche Strukturen, vergleichbar mit den Freundeskreisen der Gemeinschaftsunterkünfte, gibt es dort nicht. Deshalb wurde 2017 eine Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement für Kinder und deren Familien in Sozialunterkünften im Sozialamt geschaffen, deren Hauptaufgabe es ist, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und zu koordinieren sowie tragfähige Kooperationsstrukturen aufzubauen. Das bildet sich auch in der Bestandserhebung ab. Diese zeigt deutlich, dass insbesondere Einzelveranstaltungen und Angebote, die über Ehrenamtliche und das Bürgerschaftliche Engagement umgesetzt werden, Anklang finden. Strukturell verankerte Regelangebote gibt es dagegen bislang nur vereinzelt. Ein Grund hierfür ist sicherlich der erschwerte Zugang zu den Familien in Sozialunterkünften, da es auch keine fachliche Ansprechperson vor Ort, analog der Gemeinschaftsunterkünfte, gibt. Damit Angebote wahrgenommen werden, bedarf es oftmals eines Vertrauensverhältnisses, welches viel Zeit und Präsenz vor Ort erfordert. Bei den Kindern und Jugendlichen aus Sozialunterkünften gelingt es der Mobilen Jugendarbeit, der Koordinierungsstelle für das Bürgerschaftliche Engagement und den bürgerschaftlich Engagierten immer wieder, den Kontakt aufzubauen. Zu den Eltern ist es häufig schwieriger einen Zugang herzustellen, weshalb eine bedarfs- und zielgruppenorientierte Ausweitung der Angebote für Familien aus Sozialunterkünften anzustreben ist.

Die Bestandserhebung diente der Arbeitsgruppe als wichtige Grundlage um anhand der Bedarfsmeldungen Lücken identifizieren und auf die bereits etablierten Angebote aufbauen zu können, ohne dabei Doppelstrukturen zu schaffen.


2.2 Konkrete Planungsvorhaben der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe hat anhand der Diskussionsrunden mit den Fachkräften aus der Praxis und den Kolleg*innen der Fachämter sowie der Bestandserhebung, Themenbereiche identifiziert, für die Handlungsbedarf bestehen.

2.2.1 Fachkräftetandem zur Unterstützung der Bildungs- und Lebenssituation von Familien aus Sozialunterkünften

Wie bereits dargestellt, wurde als zentraler Bedarf die niedrigschwellige, alltags- und lebensweltorientierte Unterstützung von Familien aus Sozialunterkünften im Rahmen der Arbeitsgruppe erkannt. In enger Abstimmung mit den bestehenden Regelsystemen (vgl. Kasten) wird deshalb empfohlen, das als Pilotprojekt konzipierte Fachkräftetandem in S-Ost für eine erweiterte Erprobung fortzuführen und dieses in S-Zuffenhausen ebenfalls zur Erprobung zu etablieren.



In Stuttgart werden die offene bzw. mobile Jugendarbeit und Schulsozialarbeit bezirksbezogen möglichst vom gleichen Träger durchgeführt. Die Schulsozialarbeit ist über die Vorbereitungsklassen mit den Kindern und Jugendlichen aus Sozialunterkünften im Kontakt. Über ihren Auftrag der Mobilen Jugendarbeit in S-Ost und S-Zuffenhausen suchen sie diese auch im Sozialraum auf. Bereits seit über einem Jahr macht die Mobile Jugendarbeit den jungen Menschen in diesem Rahmen ein Angebot. Die Erfahrung der Mobilen Jugendarbeit in S-Ost und S-Zuffenhausen mit Kindern und Jugendlichen aus Sozialunterkünften zeigt, dass durch das Vertrauensverhältnis der Kinder und Jugendlichen zur Mobilen Jugendarbeit sich auch häufig ein niedrigschwelliger Kontakt zu den Eltern ergibt.

Diese positiven Erfahrungen der Mobilen Jugendarbeit sollen für die nächsten vier Jahre gestärkt und abgesichert werden. Ein Schwerpunkt in S-Ost und S-Zuffenhausen zu setzen ist deshalb sinnvoll, weil in den beiden Bezirken die Sozialunterkünfte mit den meisten Familien liegen. Um neben den jungen Menschen (über die Mobile Jugendarbeit) auch die Bedarfe der Eltern beantworten zu können, ist der Einsatz von einem Fachkräftetandem sinnvoll. Daher setzt sich das Tandem aus einer 50 % Fachkraft der Mobilen Jugendarbeit und einer 50 % Fachkraft zusammen, die sich um die Belange der Eltern kümmert (vgl. GRDrs 187/2021). Daraus ergibt sich die folgende Zusammenstellung für die beiden Stadtbezirke:














Inhaltlich liegt der Schwerpunkt des Tandems auf den Kindern und Jugendlichen. Die Arbeit mit den Eltern ergibt sich daraus als eine niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit. In Abgrenzung zu den bestehenden Systemen zeichnet sich das Angebot des Fachkräftetandems über die folgenden Punkte aus:
Der Einsatz des Fachkräftetandems wird von Seiten der bestehenden Regelsysteme unterstützt. Es agiert in enger Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Fallmanagement des Sozialamtes und den Beratungszentren des Jugendamtes. Es wird bei positiver Beschlussfassung eine bezirksbezogene Kooperationsvereinbarung erarbeitet, die klare Zuständigkeiten der Systeme auf Arbeitsebene definiert und damit eine Rollen- und Auftragsklarheit schafft, sodass keine Doppelstrukturen entstehen. Das Modellprojekt wird in seiner Wirkungsweise und seiner Rolle im bestehenden System evaluiert.

Die Verwaltung empfiehlt das Fachkräftetandem in S-Ost, das ab September 2021 bereits für ein Jahr über Projektmittel der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft finanziert wird (GRDrs 187/2021) bis Ende 2025 weiter zu fördern sowie das Fachkräftetandem in S-Zuffenhausen ab 01.01.2022 für 4 Jahre neu in die Förderung aufzunehmen.


2.2.2 Aufstockung des Beratungsangebots „Recht auf Zukunft“

Die Beratungsstelle „Recht auf Zukunft“ ist eine Beratungsstelle für Familien aus der europäischen Union. Das Angebot richtet sich an Klient*innen aus dem gesamten Stuttgarter Stadtgebiet. Familien aus der europäischen Union, die aktuell in einer Sozialunterkunft wohnen, bereits Erfahrungen mit dem System gesammelt haben oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind werden unterstützt und beraten. Hauptsächliches Ziel ist es, durch die Klärung der Bedarfe und Anbindung an die Regelstrukturen, eine gesellschaftliche Teilhabe den Familien zu ermöglichen.

Die Beratungsthemen umfassen schwerpunktmäßig neben der Erklärung des Gesundheitssystems, die Arbeitssuche, das Bildungswesen und weitere grundlegende Bedürfnisse. Die Fachkräfte der Beratungsstelle suchen die Familien häufig auch in ihrem Zuhause aktiv auf und kooperieren mit allen relevanten Fachstellen und Behörden. Hauptzielsetzung ist die Anbindung an die Regelstrukturen.

Die Aufstockung des Beratungsangebots wird als zusätzliche Stellschraube in der niedrigschwelligen Unterstützung von Familien in Sozialunterkünften und ergänzend zur Alltagsunterstützung der Fachkräftetandems gesehen, um auch Familien aus anderen Stadtbezirken ein Angebot zu machen.

Da die Beratungsanfragen in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, beantragt die AGDW für den Haushalt 2022/2023 eine Aufstockung der Personalressourcen um 1,3 VZ-Stellen auf insgesamt 2,5 Stellen. Die Verwaltung hält eine Aufstockung um 0,8 auf insgesamt 2,0 VZ-Stellen für ausreichend, anlässlich der Neustrukturierung des Regelsystems rund um die Sozialunterkünfte (vgl. GRDrs 188/2021).


2.2.3 Lerngruppen für Kinder und Jugendliche aus Gemeinschaftsunterkünften

Die Stadt Stuttgart bietet vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche aus Gemeinschaftsunterkünften. Bei knapp 100 Unterkünften gibt es allerdings noch immer einen deutlichen Bedarf, insbesondere im Bereich ‚Lernförderung‘. Das Jugendamt der Stadt Stuttgart, Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz, realisiert daher seit November 2020 drei Lerngruppen für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren aus Gemeinschaftsunterkünften. Standorte der Lerngruppen sind zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Zuffenhausen sowie eine in Wangen. Die Lerngruppen sind ein Baustein der Integrationsleistungen der Stadt. Die Besonderheit des Formats liegt in ihrem niedrigschwelligen und individuellen Zugang sowie der kontinuierlichen Beziehungsarbeit direkt vor Ort. Die Kinder und Jugendlichen werden durch die Studierenden dort abgeholt, wo sie leben. Sie erhalten nicht nur Lernangebote, sie werden sozial und integrativ gefördert, es werden Beziehungen und Vertrauen aufgebaut – Grundstein für eine gelingende Integration.
Das Angebot ist weder durch die Schulform noch durch das Alter begrenzt und erreicht diejenigen Kinder und Jugendlichen, die infolge des Corona-Lockdowns besonders benachteiligt sind.

Das Projekt wird aktuell noch über das Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen der Projektreihe „Starke Kinder chancenreich“ bis 31.10.2021 gefördert. Eine Fortführung wird für weitere zwei Jahre angestrebt. Ab 01.11.2021 besteht die Möglichkeit, die Lerngruppen durch die Umwidmung von zur Verfügung stehenden HSL-Mitteln weiter zu fördern. Voraussetzung ist allerdings die Bewilligung durch den Gemeinderat, 1,39 FK-Stellen außerhalb des Stellenplans des Jugendamtes zu schaffen. Die Verwaltung bringt nach den Sommerferien eine entsprechende Beschlussvorlage in die gemeinderätlichen Gremien ein.

2.2.4 Weitere Handlungsbedarfe

Einige von den evaluierten Handlungsbedarfen für Kinder und Jugendliche aus Sozial- und Gemeinschaftsunterkünfte werden mit den bereits dargestellten Maßnahmen nicht abgebildet. Grund hierfür ist, dass parallel zum Projekt weitere konzeptionelle Vorhaben in anderen Abteilungen und Ämtern bereits geplant werden, in welche die Ergebnisse einfließen konnten. Zusätzlich wurden weitere Planungsvorhaben in den Regelstrukturen der Fachämter angestoßen. Der Vollständigkeit halber, wird auf diese Prozesse in diesem Kapitel verwiesen.

Lernen
Sowohl Fachkräfte aus der Praxis berichten, als auch die Ergebnisse verschiedener Beteiligungen zeigen, dass viele der Kinder und Jugendlichen große Freude am Lernen haben und gleichzeitig eine große Notwendigkeit der Unterstützung in Bezug auf die schulische Bildungsteilhabe vorhanden ist. Hierzu wird an dieser Stelle auf die bestehenden Projekte und Vorhaben verwiesen:
Bewegung und Sport
Die beengten Wohnverhältnisse wecken bei einem Großteil der Kinder und Jugendlichen den Wunsch nach Bewegungs- und Sportmöglichkeiten in den Unterkünften selbst, deren Außenbereiche oder auch im unmittelbaren Sozialraum. Weniger steht dabei der mit einer hohen Verbindlichkeit und wettkampforientierte Vereinssport im Vordergrund. Verstärkt geht es um Bewegungsangebote zum Spaß haben.
Diesbezüglich haben sich die Arbeitsgruppenleitungen von AG 2 und 3 mit dem Amt für Sport und Bewegung in Verbindung gesetzt und bestehende Bedarfe in die dortigen konzeptionellen Vorhaben eingespeist. Anbei die Ergebnisse:

Freizeit- und Ferienangebote
Die Arbeitsgruppenergebnisse zeigen deutlich, dass Kinder und Jugendliche aus Unterkünften nur selten bei den regulären Freizeit- und Ferienangebote ankommen, weshalb die folgenden Planungsprozesse angestoßen wurden:
Alltag und Erziehung

3. AG 3 – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften

3.1 Ausgangssituation / Problembeschreibung

Erwachsene in den Gemeinschaftsunterkünften können die Soziale Beratung des Integrationsmanagements in den Unterkünften in Anspruch nehmen. Dort erhalten sie Unterstützung bei Fragen rund um das Leben in der Unterkunft sowie bei sozialen, organisatorischen oder alltagsbezogenen Fragestellungen. Für Kinder aus den Unterkünften gibt es kein entsprechendes kindgerechtes Angebot. Und dies obwohl gerade Kinder mit Fluchthintergrund besonders schutzbedürftig sind und durch die Lebensumstände in denen sich ihre Familie befinden, nur eingeschränkte Möglichkeiten der Selbstentfaltung haben.
Im Austausch mit den pädagogischen Fachkräften und den ehrenamtlich Engagierten wird zudem deutlich, dass Kinder oftmals in den Unterkünften in besonderen Spannungsverhältnissen leben. So sind sie nicht nur verschiedenen sozialen Erwartungen zwischen Schule, Eltern, Geschwistern, Sozialarbeiter*innen usw. ausgesetzt, sondern auch in die Konflikte, die im beengten Zusammenleben entstehen können (zwischen Eltern, Geschwistern, anderen Bewohner*innen, zwischen Eltern und Sozialarbeiter*innen etc.) direkt oder indirekt involviert.

In Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonventionen sind u.a. Art. 22 (Flüchtlingskinder haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe) sowie Art. 12,13,14,17 (das Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Mitbestimmung) im Kontext der Kinder in Gemeinschaftsunterkünften besonders zu beachten.


3.2 Arbeitsergebnisse der AG 3 Beteiligung

Um die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im ämterübergreifenden Prozess entsprechend zu berücksichtigen, wurde auf bereits durchgeführte Befragungen und Beteiligungen, an denen Kinder und Jugendliche aus Unterkünften teilnahmen, zurückgegriffen. Wünsche, Bedürfnisse und Themen, die in den Befragungen und Beteiligungen gehäuft eingebracht wurden, wurden in der Auswertung thematisch gebündelt. Die Ergebnisse flossen in die Arbeit der AG 1 und AG 2 ein. Im Rahmen der AG 3 wurden Erfahrungen zum Thema Beteiligung in den Unterkünften anhand eines Praxisaustauschs diskutiert und zusammengetragen. Davon ableitend wurde das Konzept der Kindersprechstunde (vgl. Anhang 2) in Gemeinschaftsunterkünften ausgearbeitet, welches zur Erprobung über einen Zeitraum von 4 Jahren, vorgeschlagen wird (s.u. 3.2.3).


3.2.1 Zentrale Ergebnisse bisher durchgeführter Beteiligungen
Die Arbeitsgruppe wertete gemeinsam bisher durchgeführte Befragungen und Beteiligungsprojekte, bei denen Kinder und Jugendlichen aus Gemeinschaftsunterkünften beteiligt waren, aus. Die Ergebnisse wurden thematisch gebündelt. In folgenden Themenfelder zeigen sich Bedarfe und offene Wünsche seitens der Kinder und Jugendlichen:

Aufenthalt im Öffentlichen Raum
Kinder und Jugendliche haben einen äußerst beengten Wohnraum, deshalb erhält der Öffentliche Raum einen besonders wichtigen Stellenwert. Er ermöglicht, nicht angeleitetes freies Spiel, Bewegung etwa auf öffentlichen Sport- und Spielplätzen, Gleichaltrige zu treffen, bietet Kontaktmöglichkeiten und Ablenkung. Sowohl der Stadtteil und die sozialräumliche Anbindung erhalten dadurch einen wichtigen Stellenwert, ebenso das Außengelände der Unterkünfte, das v.a. bei jüngeren Kindern und Jugendlichen durch den eingeschränkteren Bewegungsradius als „Spielzimmer“ fungiert.

Bewegung und Sport
Kinder und Jugendlichen aus den Unterkünften haben das Bedürfnis nach Sport und Bewegung. In ihrem Bedürfnis müssen sich Kinder und Jugendlichen oft stark einschränken, da in den Unterkünften der Platz für Bewegung fehlt und in den Bildungsinstitutionen (Schule) das Einüben von konzentriertem Arbeiten und Lernen sowie von Impulskontrolle im Vordergrund stehen. Da die Kinder und Jugendliche nicht an jeder Schule am Sportunterricht teilnehmen können, fehlt oftmals auch diese Möglichkeit der angeleiteten Bewegung. Vereinsangebote erfordern eine hohe Verbindlichkeit und eine regelhafte sportliche Tätigkeit. Auch sind die (Fahrt-)wege zu solchen angeleiteten Sportangeboten oftmals zu weit, vor allem für jüngere Kinder und Jugendliche. Lernen
Die Kinder und Jugendlichen sind größtenteils wissbegierig und motiviert zu Lernen. Im schulischen Kontext wünschen sich die Kinder und Jugendlichen weitere Lerninhalte über das Deutschsprachlernen hinaus. Auch außerhalb der Schule besteht der Wunsch, Räume zur Verfügung zu haben, in denen gelernt werden kann und die dafür (technisch) ausgestattet sind. W-Lan
Kinder und Jugendlichen haben das Bedürfnis und den Wunsch der digitalen Teilhabe. Ohne W-Lan haben Kinder und Jugendliche einen begrenzten Zugang zur digitalen Welt und können an dieser nur eingeschränkt teilhaben. In der Corona-Situation hängt zudem die Bildungsteilhabe vom Internetzugang ab.

Die Rückmeldungen der Kinder- und Jugendlichen flossen in die Arbeit der AG 1 und AG 2 ein und wurden dort entsprechend aufgegriffen. Unabhängig davon gibt es teils bereits bestehende Prozesse, die sich mit den Themenfeldern beschäftigen, diese werden im Rahmen der Berichterstattung der AG 2 dargestellt (vgl. Kapitel 2.2.4). Offene Themen werden zudem in den Regelstrukturen der AG-Mitglieder weiterbearbeitet werden. 3.2.2 Ergebnisse des Praxisaustauschs zu Beteiligungsprojekten
Anhand eines Praxisaustauschs konnten bisherige Erfahrungswerte zu Beteiligungsprojekten gebündelt sowie die Ausgangssituation analysiert werden. Am Praxisaustausch beteiligt waren pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche der Flüchtlingshilfe sowie der Sozialunterkünfte. Darüber hinaus beteiligten sich Vertreter*innen des Jugendmigrationsdiensts, der Mobile Jugendarbeit und des Spielmobils. Folgende Erkenntnisse wurden herausgearbeitet: A. Sozialunterkünfte:
In den Sozialunterkünften sind keine Beteiligungsangebote und –projekte bekannt, mit denen die Kinder und Jugendlichen angesprochen werden konnten. Im regelmäßigen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen sind hingegen vereinzelt ehrenamtlich Engagierte sowie die Mobile Jugendarbeit. Die prekäre Wohnsituation überlagert alle anderen Bedürfnisse und steht Entfaltungsmöglichkeiten im Weg. B. Gemeinschaftsunterkünfte:
In den vergangenen Jahren konnten in einzelnen Gemeinschaftsunterkünften projekthaft erste Ansätze (Kinderrat in der Unterkunft, Workshops zu Kinderrechten etc.) zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen temporär ausprobiert werden. Diese wurden über das Einzelengagement von Haupt- und Ehrenamt initiiert. Eine explizite Zuständigkeit und Anlaufstelle zum Thema Beteiligung fehlt bisher. Aufgrund der beschriebenen Ausgangssituation wird allerdings darin ein hoher Bedarf formuliert. Zur Stärkung der Kinderrechte, der Selbstwirksamkeit der Kinder sowie der Vermittlung von demokratischen Werten und Regeln, braucht es eine explizite Ansprechperson vor Ort. Nur so können Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt der Unterkünfte zur Sprache kommen und berücksichtigt werden.



3.2.3 Maßnahmenvorschlag AG 3: Kindersprechstunde
Ableitend von den Ergebnissen des Praxisaustauschs erarbeitete die AG 3 ein Konzept für eine Kindersprechstunde (Anhang 2). Die Kindersprechstunde wird zur Erprobung vorerst für die Gemeinschaftsunterkünfte vorgeschlagen. Die darin gewonnenen Erfahrungen können dann perspektivisch auch auf die Sozialunterkünfte übertragen werden. Über die Kindersprechstunde sollen Strukturen für nachhaltigere Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendlichen aus Unterkünften geschaffen werden.

Entsprechend der lokalen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen des Prozesses zur Kinderfreundlichen Kommune der LHS Stuttgart stellt die im folgenden dargestellte Kindersprechstunde eine Maßnahme zur Stärkung von Beteiligung von neuzugewanderten Kindern dar (vgl. Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune, Maßnahme 3.2, S. 36).


Folgende konkrete Ziele sollen über die Kindersprechstunde erreicht werden:
· Die Partizipation und Teilhabe von Kindern in ihrer direkten Lebenswelt soll gestärkt werden.
· Die Kinder in den Unterkünften sollen eigene Sorgen, Wünsche und Bedürfnisse äußern können.
· Die Kinderrechte sollen vermittelt und für die Kinder erfahrbar werden.
· Die Selbstwirksamkeit der Kinder soll insgesamt gestärkt werden.
· Die Kindersprechstunde soll bestehende Beteiligungsstrukturen für die Zielgruppe zugänglicher und nutzbar machen.

Die Kindersprechstunde richtet sich in der Erprobungsphase an Kinder im Alter zwischen 6 bis 14 Jahren und soll als Modellprojekt über vier Jahre erprobt werden. Hierfür ist eine projektbegleitende Evaluation vorgesehen. Durchgeführt wird die Sprechstunde von Fachkräften der Träger der Flüchtlingssozialarbeit. Anhand eines eigenen Arbeitskreises, der gemeinsam vom Sozialamt (Sozialplanung) und dem Kinderbüro (OB-KB) geleitet wird, findet eine trägerübergreifende Vernetzung statt. So ist einerseits die enge Anbindung an das zuständige Amt der Flüchtlingsarbeit gewährleistet und es wird gleichzeitig die bestehende Expertise zum Thema Kinderrechte und -beteiligung einbezogen.



zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Anhang 1_Bestandserhebung_Angebote.pdf
File Attachment Icon
Anhang 2_Konzept_Kindersprechstunde.pdf