Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 19.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:aus dem Gesundheitsamt, Baurechtsamt, Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Stadtplanung und Wohnen
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Bebauungsplan Leonhardsviertel
- mündlicher Bericht -

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform beigefügt.

Diese Niederschrift enthält Anonymisierungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


Nach einer kurzen Einführung durch BMin Dr. Sußmann stellt der Leiter der Abteilung "Verwaltung und Recht" (63-1) beim städtischen Baurechtsamt den Ratsmitgliedern analog der Präsentation die Möglichkeiten der Regelung zur Rotlichtnutzung im Leonhardsviertel vor. Es würden konkret zwei Varianten zur Auswahl stehen, über die der Gemeinderat im Rahmen der beabsichtigten bauplanungsrechtlichen Änderungen zu entscheiden habe, nämlich der Ausschluss oder die Zulassung von Bordellen und bordellartigen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe zu den Details die Präsentation). Das Leonhardsviertel sei einst im Zuge der Festsetzung des Bebauungsplans Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen Stuttgart-Mitte im Jahr 2016 ausgenommen worden. Bei einer Zulassung des Prostitutionsgewerbes im Leonhardsviertel bestehe nach Ansicht der Verwaltung die Wahrscheinlichkeit einer Zunahme von Bordellbetrieben.

Im Folgenden macht der Leiter der Abteilung "Gesundheitliche Versorgung, Amtsärztliche Gutachten" (53-2) beim städtischen Gesundheitsamt einige allgemeine Ausführungen zum Thema Prostitution im Stuttgarter Stadtgebiet und konkret im Leonhardsviertel und der Entwicklung des Gewerbes seit der Corona-Pandemie. Weiter berichtet er über das Stuttgarter Hilfesystem für weibliche und männliche Prostituierte.

Nach Schätzungen der Polizei und der Ordnungsbehörde würden in Stuttgart täglich ca. 400 Frauen der Prostitution nachgehen, davon 75 Frauen im Leonhardsviertel und ca. 84 Frauen innerhalb des City-Rings (siehe rot markierten Zulässigkeitsbereich in der Präsentation). Nach Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Jahr 2017 sei das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis an die Bordelle und die Überwachung des Prostitutionsgewerbes zuständig. Insgesamt seien für die Gesamtstadt 88 Erlaubnisanträge beim AföO eingegangen. Es wurden 5 Gewerbeerlaubnisse erteilt, darunter an 4 Vermittlungsagenturen, wo nur eine Anbahnung aber keine direkte Prostitution stattfinde, sowie innerhalb des City-Rings an das Drei-Farben-Haus. 44 Betrieben habe man die Erlaubnis versagt, wobei bei 35 Betrieben gerade über den Widerspruch bzw. die Rechtsklage entschieden werde. Zudem sei in 19 Fällen nach Kontrollen eine Betriebsuntersagung ausgesprochen worden. Ferner habe es zum Teil nach intensiver Beratung 26 Antragsrücknahmen gegeben und über 13 Anträge sei noch nicht abschließend entschieden worden.

Seit der Corona-Pandemie lasse sich im Prostitutionsgewerbes ein deutlicher Wandel beobachten, fährt der Berichterstatter des Gesundheitsamtes weiter fort. Die Ausübung der Prostitution verlagere sich zunehmend aus den Bordellen in Privatwohnungen, Airbnb-Unterkünften, Pensionen oder Hotels, die im ganzen Stadtgebiet verteilt sind. Ein Grund dafür sei, dass diese Unterkünfte für die Prostituierten, bezogen auf die Miete, oftmals deutlich günstiger sind, als ein Zimmer in einem Laufhaus, und die Frauen somit weniger Freier bedienen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Gemäß dem Gesetz brauche eine Prostituierte, die in einem Bordell arbeitet, zudem zusätzlich eine Wohnung. Die Verlagerung der Prostitution außerhalb der Bordelle sei zudem durch die flächendeckenden Schließungen der Laufhäuser zuzeiten des Lockdowns während der Corona-Pandemie befördert worden.

Diese zunehmende Verlagerung im Prostitutionsgewerbe habe auch nach der Corona-Pandemie weiterhin Bestand und zeige sich auch im Rahmen des Anmeldeverfahrens nach dem ProstSchG. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres habe das städtische Gesundheitsamt 136 Anmeldebescheinigungen ausgestellt. Dabei haben 60 % der Frauen angegeben, in Bordellen oder bordellartigen Betrieben zu arbeiten, und 40 % in Privatwohnungen oder im Escort-Bereich. Die Ausübung der Prostitution in Privatwohnungen stelle ordnungsrechtlich einen Graubereich dar, solange in einer Wohnung nicht mehrere Frauen im Wechsel arbeiten.

Der Berichterstatter geht im Weiteren auf das Hilfesystem in Stuttgart ein, welches unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für weibliche und männliche Prostituierte anbiete. Dieses Hilfssystem werde durch das Gesundheitsamt koordiniert. Direkt im Leonhardsviertel würden sich mit dem Café La Strada und dem Café Strich-Punkt zwei wichtige Anlaufstellen für Frauen und Männer, die der Prostitution nachgehen, befinden, die einen niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem ermöglichen. Die Teams aus den Anlaufstellen und dem Sozialdienst des Gesundheitsamtes seien im Rahmen von Straßensozialarbeit regelmäßig in einschlägigen Szenelokalen im Leonhardsviertel sowie an bekannten Standorten, wo sich Prostituierte aufhalten, aber auch im übrigen Stadtgebiet unterwegs, würden Beratung und Hilfe anbieten, darunter auch eine ärztliche Sprechstunde, und bei Bedarf an Hilfsangebote vermitteln. Ab kommenden Monat sollen im Rahmen der Straßensozialarbeit auch Sprachvermittlerinnen eingesetzt werden. Beim Sozialdienst des Gesundheitsamtes gebe es ein gut angenommenes Angebot der anonymen Beratung für Prostituierte und eine HIV/STI-Beratungssprechstunde. Im Zuge der Anmeldung der Prostituierten nach dem ProstSchG finde immer ein Informations- und Beratungsgespräch zusammen mit einer gesundheitlichen Beratung, und, falls gewünscht, einer medizinischen Untersuchung statt. Zu diesem Thema kündigt die Verwaltung eine ausführliche Berichterstattung für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses (SGA) am 24.07.2023 an.

Aufgrund der dargestellten Veränderungen im Prostitutionsgewerbe müsse sich auch das Hilfesystem mit seinen Angeboten entsprechend daran anpassen, auch wenn die Kernziele und Aufgaben - von Armut betroffenen Personen beistehen und ihnen einen Zugang zu sozialer Sicherung und medizinischer Versorgung sicherzustellen - unverändert blieben, so der Abteilungsleiter weiter. Beim Gesundheitsamt sei deshalb bereits die Dokumentation der Unterstützungsangebote angepasst worden, um planerisch und konzeptionell besser auf die Entwicklungen reagieren zu können.

Die Entscheidung, die Prostitution im Leonhardsviertel zu erlauben oder zu verbieten, würde aus Sicht des Gesundheitsamtes zunächst wohl keine signifikanten Veränderungen für die Hilfsangebote nach sich ziehen - auch, weil das Gewerbe im Viertel zunächst wohl weiterbestehen werde, bis mögliche Rechtsverfahren abgeschlossen sind. Man werde die Entwicklungen aber beobachten und ggf. auf Entwicklungen reagieren.

Bezugnehmend auf das Café La Strada erklärt der Berichterstatter, dass die Anlaufstelle trotz zuletzt leicht sinkender Besucherzahlen weiterhin eine wesentliche Stütze des Hilfesystems darstelle. Das Café werde mittlerweile auch von Frauen besucht, die außerhalb des Leonhardsviertels arbeiten.

Ein Mitarbeiter der Abteilung "Gesundheitsförderung, -planung und -berichterstattung" (53-5) beim städtischen Gesundheitsamt berichtet zur Zahl der über das Anmeldeverfahren beim Gesundheitsamt erreichten weiblichen und männlichen Prostituierten. Im vergangenen Jahr seien 331 Anmeldebescheinigungen ausgestellt worden. Dabei konnten über 200 Frauen und 88 Männer (dies sei ein großer Teil der Zielgruppe) für eine Beratung sensibilisiert werden. Das Café La Strada werde regelmäßig von ca. 30 Frauen besucht, das Café Strich-Punkt von ca. 20 - 30 Männern. Die Verwaltung gehe davon aus, dass über die Straßensozialarbeit ein Großteil der Prostituierten erreicht werde, die außerhalb der Innenstadt ihrem Geschäft nachgehen. Aufgrund der Veränderungen im Gewerbe solle künftig auch das Angebot der Straßensozialarbeit angepasst und weiterentwickelt werden. Ein Ziel sei es auch, das hybride Streetwork im Internet auszubauen, um einem veränderten Konsumverhalten und der Tatsache, dass sich das Angebot (Anbahnung der Prostitution häufig über einschlägige Foren) zunehmend ins Internet verlagere, Rechnung zu tragen. Insgesamt wolle man in Zukunft gemeinsam mit den Trägern die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote weiter verbessern. Denn wie in anderen Bereichen der sozialen Arbeit, spiele das Thema der Darstellbarkeit auch hier eine große Rolle, andernfalls würden die Angebote durch die Menschen aus Unwissenheit oder Unsicherheit nicht angenommen.

Im Verlauf der anschließenden Aussprache begrüßt StRin Rühle (90/GRÜNE) die vielfältigen Beratungs- und Hilfsangebote für Prostituierte und betont die Notwendigkeit einer effizienten Straßensozialarbeit, um auf die aktuellen Entwicklungen der Dezentralisierung der Prostitution sowie der Verlagerung in Privatwohnungen, Hotels etc. sowie das Internet zu reagieren.

Die Stadträtin erkundigt sich, weshalb das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) so viele Gewerbeerlaubnisanträge abgelehnt habe und nur fünf Anträgen stattgegeben worden ist. Der Frage schließt sich auch StRin Höh (FDP) an. Hierzu erklärt der Leiter der Abteilung "Sicherheit und Ordnung" (32-2) beim AföO, dass laut der städtischen Vergnügungsstättenkonzeption Prostitution in der Gesamtstadt mit Ausnahme des City-Rings nicht gestattet sei. Der Bereich des Leonhardsviertels sei damals in der Satzung bewusst ausgeklammert worden.

Um den Vorgaben des ProstSchG Rechnung zu tragen überprüfe das AföO im Zuge der Entscheidung über eine gewerberechtliche Betriebserlaubnis die Zulässigkeit des Betreibers, und ob die Mindestanforderungen des ProstSchG zum Schutz der Frauen erfüllt seien. Zudem werde geprüft, ob der Betrieb eine Baugenehmigung vorlegen bzw. eine erreichen könne. Dies sei außerhalb des City-Rings bauplanungsrechtlich durch die Vergnügungsstättenkonzeption ausgeschlossen, weshalb für diesen Bereich die Erlaubnisanträge aufgrund des Baurechts per se abgelehnt würden, auch wenn der Betreiber zuverlässig ist oder die Mindestanforderungen nach dem ProstSchG erfüllt würden. Die Ablehnung der Betriebserlaubnis bedeute aber nicht, dass der Betrieb sofort eingestellt werden müsse. Um ein Haftungsrisiko auszuschließen ordne das AföO keinen Sofort-Vollzug an. Falls die Betriebe den Rechtsweg wählen und gegen die Ablehnung der Betriebserlaubnis vorgehen, dürfe der Betrieb aufrechterhalten werden, solange noch nicht über die Klage entschieden sei. Ferner habe das AföO 437 Kontrollen von Betrieben durchgeführt und dabei 19 Betriebsuntersagungen ausgesprochen, da die Betriebe antragspflichtig seien, aber keinen Antrag auf Betriebserlaubnis gestellt hätten.

Innerhalb des City-Rings, so der Berichterstatter weiter, gebe es zwei bordellartige Betriebe - das Drei-Farben-Haus - hier sei die Erlaubnis erteilt worden, da man von einer Baugenehmigung ausgehen könne, und ein Etablissement in der Marienstraße - hier sei die Erlaubnis aus anderen Gründen (weitere beschränkende Rahmenbedingungen siehe Präsentation) abgelehnt worden.

Bezugnehmend auf die Verlagerung der Prostitution in Privatwohnungen und Pensionen möchte StRin Rühle wissen, ob es Anhaltspunkte dafür gebe, dass in manchen Wohnungen mehrere Frauen im Wechsel der Prostitution nachgehen würden, oder dass in einem Mietshaus mehrere Wohnungen zu diesem Zwecke angemietet werden. Der Berichterstatter des AföO erklärt hierzu, dass die Ordnungsbehörde immer zusammen mit der Polizei Hinweisen zu vermuteter Prostitution im Privatwohnraum nachgehe bzw. die Polizei auch selber investigativ im Internet ermittle. Allerdings sei hier der Zugriff eingeschränkt, da viele der Wohnungen häufig nur für einen kurzen Zeitraum angemietet werden und bei Kontrollen regelmäßig bereits leerstehend vorgefunden würden.

In ihrer weiteren Wortmeldung spricht sich StRin Rühle dafür aus, dass die Anlaufstelle für Prostituierte im Café La Strada trotz leicht rückläufiger Besucherzahlen sowie das Café Strich-Punkt keinesfalls aufgegeben werden dürften, - auch wenn die Prostitution im Leonhardsviertel verboten werden sollte. Ähnlich äußern sich im weiteren Verlauf der Aussprache auch die StRinnen Halding-Hoppenheit (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Höh und Schumann (PULS). Darauf eingehend versichern sowohl BMin Dr. Sußmann als auch der Leiter der Abteilung 53-2 beim Gesundheitsamt, dass es seitens der Verwaltung keine Planungen hinsichtlich einer Aufgabe oder der räumlichen Veränderung der beiden gut etablierten Anlaufstellen gebe.

Ferner erklärt die Verwaltung nach einer Nachfrage von StRin Meergans (SPD), dass die langfristigen Auswirkungen der Entscheidung über eine Zulassung oder das Verbot von Prostitution im Leonhardsviertel, und die damit verbundenen direkten Auswirkungen auf die Lebensrealität der weiblichen und männlichen Prostituierten und deren soziale und gesundheitliche Situation noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden könnten. Hier seien viele Faktoren mitbeteiligt, die berücksichtigt werden müssten. In diesem Zusammenhang sei wichtig sicherzustellen, dass sich die einzelnen Träger und ihre Hilfs- und Beratungsangebote an die Änderungen der Bedarfe und Verhältnisse anpassen und insbesondere auch die Erreichbarkeit der Angebote gewährleistet werde. BMin Dr. Sußmann betont, dass etwaige bauplanungsrechtliche Änderungen immer nur in enger Begleitung der Hilfesysteme durchgeführt werden könnten.

Gegenüber StRin Rühle erklärt der Leiter der Abteilung 53-2 beim Gesundheitsamt, dass derzeit kein Bedarf für ein weiteres mobiles Hilfsangebot zusätzlich zu den bestehenden sozialen und medizinischen Beratungs- und Hilfsangeboten für Prostituierte sowie der Straßensozialarbeit gesehen werde. Ein wichtiges Thema sei auch der Zugang zu Bordellen oder bordellartigen Einrichtungen. Hier gebe es gesicherte Zugangsrechte nur für die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes und des AföO, während die Mitarbeiter der Träger der Prostitutionshilfe auf Kooperation angewiesen sind, und die Sozialarbeit deshalb gut koordiniert und abgestimmt werden müsse, um möglichst viele Frauen zu erreichen, wenn Zugang zu den Einrichtungen gewährt werde.

Im weiteren Verlauf der Aussprache verweist StRin Bulle-Schmid (CDU) auf die möglichen Gefahren und Auswirkungen eines Verbots von Prostitution im Leonhardsviertel. Die Stadträtin bezeichnet das Leonhardsviertel für die Prostituierten als eine relativ gesicherte und sozial betreute Umgebung, die auch durch die Polizei aufgrund der räumlichen Begrenztheit gut kontrolliert werden könne. Bei einer drohenden Verlagerung im Falle des Verbots von Prostitution im Leonhardsviertel sieht StRin Bulle-Schmid die Gefahr eines Kontrollverlustes der Ordnungsorgane und damit einer möglichen Verschlechterung der Situation für die Frauen. Sie bittet die anwesende Polizei diesbezüglich um eine Einschätzung. Außerdem äußert die Stadträtin im Hinblick auf die Verlagerung der Prostitution in Privatwohnungen und Hotels die Befürchtung, dass die Frauen dort schlechter geschützt und im schlimmsten Fall gewaltbereiten Freiern ausgeliefert seien. Vor diesem Hintergrund müsse möglicherweise darüber nachgedacht werden, das Prostitutionsgewerbe im Leonhardsviertel zu erlauben bzw. die Betriebe dort weiterhin zu dulden. Eine ähnliche Meinung vertritt im Folgenden auch StR Dr. Mayer (AfD). Auch er verweist auf die Sichtbarkeit der Szene im Leonhardsviertel, gut kontrollierbare Verhältnisse, eine emotionale Verortung für Prostituierte und ihre Kunden sowie fest etablierte Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Bezugnehmend auf die Wortmeldung von StRin Bulle-Schmid nimmt ein Kollege des Stuttgarter Polizeipräsidiums Stellung zum Thema. Er bestätigt, dass das Leonhardsviertel für die Polizei ein leicht zu kontrollierender Bereich sei. Die Beamten seien bei den Einrichtungen bekannt und würden auch die vor Ort tätigen Frauen mittlerweile gut kennen. Es gebe im Rahmen des Streifendienstes kaum Probleme. Zugleich bestätigt der Polizeibeamte auch die bereits dargestellte Tendenz der massiven Verlagerung der Prostitution aus den Bordellen in die Privatwohnungen und Hotels, die über die gesamte Stadt verteilt sind. Die Zahl der Frauen, die in offiziellen Bordellen tätig seien, nehme beständig ab.

StRin Bulle-Schmid fragt im Weiteren nach der vermuteten Dunkelziffer bei Prostituierten, die täglich in Stuttgart tätig seien und erklärt, dass sie die Schätzungen der Polizei (400 in Stuttgart tätige Prostituierte) für zu gering halte. Ferner möchte die Stadträtin wissen, wie viele der Prostituierten in der Gesamtstadt durch die Angebote des Hilfesystems nicht erreicht würden.

Im Folgenden macht StRin Meergans (SPD) in ihrer Wortmeldung deutlich, dass es, unabhängig davon, wie die Entscheidung bezüglich der Rotlichtnutzung im Leonhardsviertel ausfallen werde, wichtig sei, auch weiterhin eine gute Erreichbarkeit der Zielgruppe der weiblichen und männlichen Prostituierten für die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote sicherzustellen. Ähnlich äußern sich hierzu auch die StRinnen Halding-Hoppenheit und Schumann. Gemeinsam mit StRin Höh machen die Stadträtinnen darauf aufmerksam, dass auch die Situation der illegal in Stuttgart tätigen Prostituierten und Personen, die unter Zwang zur Prostitution gezwungen werden (Stichwort Menschenhandel), stärker in den Blick genommen und verbessert werden müsse. StRin Höh erkundigt sich nach der vermuteten Zahl der illegal beschäftigten weiblichen und männlichen Prostituierten in der Stadt.

StRin Meergans nimmt anschließend Bezug auf das weitere Bebauungsplanverfahren. Die Stadträtin plädiert in diesem Zusammenhang dafür, dass die im Leonhardsviertel lebenden Bürgerinnen und Bürger bei der Frage, ob die Prostitution dort künftig zugelassen oder verboten wird, beteiligt werden sollten - wie durch die Verwaltung und Herrn Oberbürgermeister zugesagt. Dies sei bislang nicht geschehen. Andernfalls sehe man sich ohne ein Bürgervotum nicht in der Lage, politisch weiter über das Thema zu entscheiden. Die stattgefundene Veranstaltung zu Themen des Viertels habe den Aspekt der Prostitution nach Aussicht der Stadträtin nicht oder nicht ausreichend beleuchtet. Für eine stärkere Bürgerbeteiligung sprechen sich auch die StRinnen Bulle-Schmid und Schumann aus.

Der Leiter der Abteilung 63-1 beim städtischen Baurechtsamt gibt im weiteren Verlauf der Aussprache zu bedenken, dass die im festgelegten Zulässigkeitsbereich den Bordellen und bordellartigen Betrieben auferlegten Einschränkungen bei einer Zulassung der Rotlichtnutzung im Leonhardsviertel aufgrund der Größe des Viertels und der dortigen Bebauung so nicht umgesetzt werden könnten. Ferner vertritt der Verwaltungsmitarbeiter die Ansicht, dass bei einer Erlaubnis der Prostitution im Leonhardsviertel mit einer Zunahme der Bordellbetriebe gerechnet werden müsse, da diese Nutzung für Vermieter wirtschaftlich lukrativer sein könnte als bspw. Wohnen. Diese Einschätzung wird durch StR Dr. Mayer infrage gestellt. Er argumentiert mit der zu beobachtenden zunehmenden Verlagerung der Prostitution in den Privatwohnraum und der Abnahme der Attraktivität von Bordellen für die Frauen.

Anschließend meldet sich BVin Kienzle (Mitte) zu Wort und gibt, bezugnehmend auf die Entscheidung des Ausschlusses oder der Erlaubnis der Prostitution im Leonhardsviertel,zu bedenken, dass bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollte, dass in der Leonhardsvorstadt bzw. in näherer Umgebung mit dem Bau eines Film- und Medienhauses, eines Mobilitätshubs sowie der Neubebauung des Züblin-Areals große städtebauliche Veränderungen geplant seien. Darauf macht im Folgenden auch eine Mitarbeiterin des Amtes für Stadtplanung und Wohnen aufmerksam.

Abschließend äußert sich BMin Dr. Sußmann zum weiteren Vorgehen. Die Vorsitzende erklärt, dass sie sich zur Frage, wie eine Bürgerbeteiligung bei dem Thema aussehen könnte, mit dem Referat SWU verständigen werde. Ferner werde sie das Meinungsbild aus der heutigen Sitzung für die weitere Planung in die Verwaltung tragen.

Darauf eingehend, bittet StRin Meergans darum, die Ratsmitglieder nach der verwaltungsinternen Abstimmung in einer Sitzung des Ältestenrates über das weitere Vorgehen und die geplante Beratungsfolge zu informieren bzw. diese dort zu besprechen.

Ferner werden weitere wenige Verständnisfragen der Ratsmitglieder durch die Verwaltung beantwortet.


Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von dem Bericht Kenntnis genommen.

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