Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
150
5
VerhandlungDrucksache:
762/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 16.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Horte der Eltern-Kind-Gruppen - Weiteres Vorgehen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 22.10.2020, GRDrs 762/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die in der GRDrs 286/2017 beschlossene Ausnahmeregelung für die Hortbelegung und Hortumwandlung für die in der Anlage 1 genannten Horte von Eltern-Kind-Gruppen wird verlängert. Entgegen der bisherigen Beschlussfassung (vgl. GRDrs 199/2011; GRDrs 55/2013) können diese Horte aufgrund ihrer spezifischen Situation bis einschließlich Schuljahr 2025/2026 weiterhin ihre Hortplätze belegen, unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule des jeweiligen Kindes zur Verfügung stehen.

2. Bis einschließlich Schuljahr 2025/2026 (einschließlich Juli 2026) bzw. gegebenenfalls bis zur Umwandlung der Horte bzw. zum Auslaufen der Horte erhalten die in der Anlage 1 genannten Horte von Eltern-Kind-Gruppen weiterhin die kommunalen Betriebszuschüsse nach den Fördergrundsätzen in der jeweils gültigen Fassung.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Auf die Situation der Horte von Eltern-Kind-Gruppen müsse sie heute nicht ausführlich eingehen, so die Vorsitzende, da eine Übergangsregelung bestehe und dies bekannt sei. Heute werde vorgeschlagen, die beschlossene Aufnahmeregelung für die Hortbelegung und Hortumwandlung von Eltern-Kind-Gruppen bis einschließlich Schuljahr 2025/ 2026 zu verlängern.

StR Lazaridis (90/GRÜNE) bezieht sich auf den redaktionellen Beitrag "Galgenfrist für die Schülerhorte" der Stuttgarter Zeitung vom 16.11.2020 und betont, seine Fraktion wünsche die Prüfung einer Perspektive, ob die Horte zukünftig auch in die Bildungslandschaft passten. Die Angebote der kleinen Träger sieht er als wertvolle Bereicherung an und bemerkt, die Hortplätze eigneten sich kaum zur Umwandlung in Kitaplätze. Der Ansatz der Verwaltung werde grundsätzlich begrüßt, allerdings wolle seine Fraktion eine weitere Beschlussantragsziffer hinzufügen mit nachfolgendem Inhalt:

"Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat die Situation der Horte der Eltern-Kind-Gruppen im Anschluss an das Schuljahr 2024/2025 (September 2025) vor. Dies soll als Grundlage dafür dienen, über eine Fortführung der jetzt beschlossenen Ausnahmeregelung bzw. über die Gewährung der Betriebszuschüsse zu beraten."

Er verdeutlicht, statt eines Stichtags plädiere er dafür, dass ein Jahr vor Ende der Frist "eine Gesamtschau und eine Beratung" zu der dann vorliegenden Situation stattfinde.

Für einen sanften Übergang habe die CDU seit Jahren plädiert, so StRin Ripsam (CDU). Wenn dieser verlassen werde, könne sie der Vorlage nicht zustimmen. Mit einer Ergänzung um eine weitere Beschlussantragsziffer, wie sie von StR Lazaridis genannt worden ist, könne das vorgenannte Ziel nicht erreicht werden. In der Folge schlägt StRin Ripsam eine redaktionelle Anpassung der vorliegenden Beschlussantragsziffern vor und bemerkt, ob den Horten der Eltern-Kind-Gruppen nicht auch in Zukunft ein "Überleben gesichert" werden könne, müsse betrachtet werden. Im weiteren Verlauf spricht sich die Stadträtin für die Aufhebung des genannten Ultimatums aus.

StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) schließt sich den Äußerungen an und spricht sich ebenfalls für den Erhalt der Horte sowie für die vielfältigen Betreuungsangebote der kleinen Träger aus.

Für eine qualitativ hochwertige und rhythmisierte Ganztagsbetreuung plädiert dagegen StRin Meergans (SPD). Ihre Fraktion trete für einen Abbau der Hortplätze ein. Dabei stelle sich allerdings die Frage, wie es gelingen könne, dass sich die Eltern-Kind-Gruppen für eine Ganztagsbetreuung einsetzten. Aufgrund dessen stimme sie der Beschlussvorlage in der vorgestellten Fassung zu mit dem Hinweis, es sei für die Horte nicht zielführend, eine Perspektive für ausschließlich ein paar Jahre zu erhalten. Deswegen fordere sie ein Konzept, das den Abbau der Horte bis Juli 2026 möglich mache.

Die Erfahrung hätte gezeigt, so StRin Höh (FDP), dass viele Probleme mit der Ganztagsbetreuung einhergingen, wobei von den Eltern vielfältige Unterbringungsmöglichkeiten gewünscht werden. Sie spricht sich für die Vielfalt der Betreuungsmöglichkeiten aus und lehnt in der Folge ein Ultimatum bis einschließlich Schuljahr 2025/2026 ab.

Die Vorsitzende widerspricht und betont, es gebe sehr gute Ganztagsschulen, die sich qualitativ weiterentwickelten. Mit den Eltern-Kind-Gruppen gebe es ein alternatives Betreuungsangebot, das aber nur unter bestimmten Rahmenbedingungen funktioniere. Um die Hortplätze zu halten, plane die Stadt, die Eltern-Kind-Gruppen finanziell zu unterstützen. Vonseiten der Verwaltung plädiert BMin Fezer dafür, dass hinsichtlich des Regelwerks eine Bestandsaufnahme in ein paar Jahren vorgenommen werde.

Es sei festgestellt worden, dass die Horte eine Vielfalt in der Ganztagsbetreuung bereitstellten, äußert StRin von Stein (FW). Die Freien Wähler hätten sich bereits in der Vergangenheit für einen Verbleib der Horte in der Stadt ausgesprochen. Erst wenn offensichtlich werde, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Horten dramatisch geringer ausfalle, könne über den langsamen Abbau nachgedacht werden. Aktuell unterstützen die Freien Wähler den Erhalt der Eltern-Kind-Gruppen und deren angemessene finanzielle Förderung.

Aus Sicht der Eltern berichtet Frau Reinholdt von dem Wunsch nach einer vielfältigen Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der Horte. Im Namen der freien Träger äußert Herr Meier, die Träger seien über den Bestandsschutz bis 2026 erfreut, da somit Planungssicherheit bestehe. Er plädiert für eine Gesamtschau der Betreuungssituation im kommenden Jahr, um eine Gesamtstrategie unter den in Zukunft gültigen Rahmenbedingungen zu entwickeln.

Vonseiten der Verwaltung erörtert die Vorsitzende, es sei nicht geplant, alle paar Jahre eine Verlängerung vorzuschlagen. Die Situation der Horte hänge von den Rahmenbedingungen auf Bundes- sowie Landesebene ab. Deswegen sei ein Bericht geplant, allerdings nicht zum Anfang nächsten Jahres, da die Wahlergebnisse abgewartet werden müssen. Die Gemengelage werde rechtzeitig vor einer neuen Entscheidung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Ganztagsschule betrachtet, ergänzt die Vorsitzende.

Frau Weegmann meint, es müssten nicht ausschließlich die Eltern-Kind-Gruppen betrachtet, sondern mittels einer Gesamtstrategie die Vielfalt verstetigt werden.

Zu den Beschlussantragsziffern 1 und 2 regt StR Lazaridis an, das Wort "einschließlich" zu streichen und stattdessen das Wort "mindestens" einzufügen. Die Beschlussantragsziffern lauten demnach:

1. Die in der GRDrs 286/2017 beschlossene Ausnahmeregelung für die Hortbelegung und Hortumwandlung für der Anlage 1 genannten Horte von Eltern-Kind-Gruppen wird verlängert. Entgegen der bisherigen Beschlussfassung (vgl. GRDrs 199/2011; GRDrs 55/2013) können diese Horte aufgrund ihrer spezifischen Situation bis mindestens Schuljahr 2025/2026 weiterhin ihre Hortplätze belegen, unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule des jeweiligen Kindes zur Verfügung stehen.

2. Bis mindestens Schuljahr 2025/2026 (einschließlich Juli 2026) bzw. gegebenenfalls bis zur Umwandlung der Horte bzw. zum Auslaufen der Horte erhalten die in der Anlage 1 genannten Horte von Eltern-Kind-Gruppen weiterhin die kommunalen Betriebszuschüsse nach den Fördergrundsätzen in der jeweils gültigen Fassung.

wobei die Änderungen fett dargestellt sind.

Die Verwaltung trage die Änderungen in den Beschlussantragsziffern 1 und 2 mit, äußert die Vorsitzende.

Die Vorsitzende lässt über den Vorschlag der Verwaltung in der von StR Lazaridis vorgetragenen modifizierten Form abstimmen und stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang