Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
115
7
Verhandlung
Drucksache:
234/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin:
24.09.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Kappallo
fr
Betreff:
Investitionszuschuss für Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstr. 21, 70372 Stuttgart - Neubau Jugendhaus Wangen, Eybacher Str. 19, 70327 Stuttgart
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 06.09.2018, GRDrs 234/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstrasse 21, 70372 Stuttgart erhält für den Neubau des Jugendhauses Wangen, Eybacher Straße 19, 70327 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 100 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 3.637.100,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
4. Die Auszahlungen in Höhe von 3.637.100,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionskostenzuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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