Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
234/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin: 24.09.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Kappallo fr
Betreff: Investitionszuschuss für Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstr. 21, 70372 Stuttgart - Neubau Jugendhaus Wangen, Eybacher Str. 19, 70327 Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 06.09.2018, GRDrs 234/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstrasse 21, 70372 Stuttgart erhält für den Neubau des Jugendhauses Wangen, Eybacher Straße 19, 70327 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 100 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 3.637.100,00 Euro.

2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.

4. Die Auszahlungen in Höhe von 3.637.100,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionskostenzuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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