Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
12
5
Verhandlung
Drucksache:
995/2016
GZ:
SI
Sitzungstermin:
13.02.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
de
Betreff:
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - Umsetzung des Konzepts "Willkommensräume" der Task Force "Integration von Flüchtlingen" und Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 19.01.2017, GRDrs 995/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart bekennt sich zu dem Ansatz der Mehrgenerationenhäuser und bewertet ihn als Bestandteil einer sozialräumlichen Strategie, um das Zusammenleben der Generationen und Kulturen in den Stadtquartieren zu gestalten.
2. Der Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Konzepten der "Willkommensräume" mit der Projektlaufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 wird zugestimmt.
3. Der Weiterentwicklung des Familien- und Stadtteilzentrums Nord (Träger: Stuttgarter Jugendhaus gGmbH) zum Mehrgenerationenhaus wird zugestimmt.
Das Familien- und Stadtteilzentrum Nord ist eigenständiger Antragsteller bei dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus und wird die Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 30.000 EUR/Jahr in Personal- und Sachkosten umsetzen. Die notwendige kommunale Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus i. H. v. 10.000 EUR/Jahr ist im Rahmen der bestehenden städtischen Förderung im THH 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103162, Sonstige Förderung freier Träger, KGr. 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.
4. Der Weiterentwicklung des Gebrüder Schmid Zentrums (Sozialamt) mit dem Kooperationspartner und Mütterzentrum Süd zum Mehrgenerationenhaus wird zugestimmt.
Antragsteller für das Gebrüder Schmid Zentrum ist das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 30.000 EUR/Jahr für Personal- und Sachkosten wird hälftig für die Angebote des Gebrüder Schmid Zentrums und des Mütterzentrums Süd aufgeteilt.
Das Sozialamt wird mit dem Mütterzentrum Süd einen Weiterleitungsvertrag von 15.000 EUR/Jahr für Personal- und Sachkosten schließen. Die notwendige kommunale Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus i. H. v. 5.000 EUR/Jahr ist im Rahmen der bestehenden städtischen Förderung im THH 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103162, sonstige Förderung freier Träger, KGr. 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt. Das Mütterzentrum Süd wird die anteilige Fördersumme von 15.000 EUR/Jahr in Personal- und Sachkosten umsetzen.
5. Das Sozialamt wird ermächtigt, im Rahmen der Fördersumme von 15.000 EUR/Jahr für das Gebrüder Schmid Zentrum eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 25 % einer Vollzeitkraft (25 % in EG 9b TVöD) für die Aufgaben des Projektes für die Zeit vom 17.02.2017 bis zum 31.12.2020 einzustellen. Die notwendige kommunale Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus von 5.000 EUR/Jahr wird als Personaleinsatz in entsprechendem Umfang erbracht und ist insofern im THH 500, Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.70.00-500, Mehrgenerationenhaus Heslach, finanziert.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BM
Wölfle
verweist auf die umfangreiche Vorlage.
StR
Fuhrmann
(CDU), StRin
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE), StRin
Dr. Hackl
(SPD) und StR
Pantisano
(SÖS-LINKE-PluS) kündigen die Zustimmung ihrer Fraktionen bzw. der Fraktionsgemeinschaft zum Beschlussantrag an.
StR
Fuhrmann
merkt zum Betreff der GRDrs 995/2016 an, dass dieser aus Sicht seiner Fraktion dem tatsächlichen Programm nicht ganz gerecht wird, da es dort nur um die Umsetzung des Konzepts Willkommensräume und Task Force gehe. Das, was mit dem Programm Mehrgenerationenhaus eigentlich gewollt werde, gehe etwas unter.
In Ziffer 1 des Beschlussantrags werde nur ausgeführt, "zu gestalten", fährt StR Fuhrmann fort, aber nicht in welcher Form. Der Vorschlag seiner Fraktion wäre, wenn man das Programm auch inhaltlich fördern wolle, dass die Formulierung ergänzt wird: "… zu gestalten und zu unterstützen und zu fördern." Dann sei die Zielrichtung aus Sicht seiner Fraktion klar. Dieser erste Satz sei sozusagen das Erfüllungskriterium für das Bundesprogramm, bemerkt der
Vorsitzende
.
Nachdem das Projekt am 31.12.2020 endet, erkundigt sich StR
Fuhrmann
, ob es bereits Vorstellungen oder Absichtserklärungen über den Fortgang gibt.
StRin
Nuber-Schöllhammer
begrüßt das vom Bundesministerium aufgelegte Programm und dass die Stadt Stuttgart dieses unterstützt. Für sehr positiv halte sie, dass bei beiden Projekten (Familien- und Stadtteilzentrum Nord und Gebrüder Schmid Zentrum) die Unterstützung in Berufsbildung und Arbeit im Fokus stehe, und dass im Gebrüder Schmid Zentrum auch die geflüchteten Frauen besonders im Blick stünden.
Zum Thema Willkommensräume macht StRin Nuber-Schöllhammer darauf aufmerksam, dass in den Flüchtlingsunterkünften Willkommensräume fehlen, damit Flüchtlinge Bürger der Stadtteile in ihren Räumlichkeiten treffen und nicht nur Flüchtlinge in Generationenhäusern willkommen geheißen werden können. Diese Thematik habe zwar nichts mit dem Bundesprogramm zu tun, aber es müsse darauf geachtet werden, dass geflüchtete Menschen auch Bürger ihres Stadtteils einladen könnten.
BM
Wölfle
verdeutlicht, die Stadtverwaltung beteilige sich am Modellprojekt des Bundes mit einem Projekt, das vom Gemeinderat für gut befunden wurde, als der Bericht der Task Force Integration behandelt wurde, bei dem die Willkommensräume ein Schwerpunkt gewesen seien. Über die Umsetzung der notwendigen Gemeinschaftsflächen - er würde diese Flächen nicht Willkommensräume nennen - müsse zu gegebener Zeit diskutiert werden.
Die Aussagen zu Willkommensräumen bzw. Gemeinschaftsflächen von StRin Nuber-Schöllhammer und vom Vorsitzenden unterstützt StRin
Dr. Hackl
namens ihrer Fraktion. Es gehe um das Miteinander im Quartier, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte, und dies sei ausdrücklich zu begrüßen. Die Stadträtin thematisiert den 0,25-Stellenanteil und verweist auf verschiedene Projekte, sodass sich die Frage stelle, wer dann was macht. BM
Wölfle
bestätigt, dass es um diesen Stellenanteil geht und merkt an, dass es im Norden eine Vielzahl von Einrichtungen gibt. Dort werden sich die Mitarbeiter/-innen auf das konzentrieren, wo eine Lücke bestehe und nicht auf das, wo bereits Angebote bestehen. Es gehe um die Steuerung.
Abschließend stellt BM
Wölfle
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
zum Seitenanfang