Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 867/2021
Stuttgart,
09/29/2021


Bericht Bodenschutzkonzept Stuttgart (BOKS) 2019-2021



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und UmweltKenntnisnahmeöffentlich22.10.2021

Bericht:


Rückblick

Am 10.05.2005 sowie am 16.03.2006 wurden die Teile 1 und 2 zum Stuttgarter Bodenschutzkonzept beschlossen (GRDrs 124/2005, GRDrs 27/2006). Demnach werden bei sämtlichen Planungen mit Bodeninanspruchnahmen seit 01.05.2006 alle Bodeninanspruchnahmen in Bodenindexpunkten (BX) gemessen. Durch die gezielte Bewirtschaftung eines „Bodenkontingents“, dessen Ausgangswert 1000 Boden­indexpunkte betrug, sollen Böden der Qualitätsstufen „hoch“ und „sehr hoch“ laufend gesichert werden. Es wird angestrebt, den Bedarf an Boden(-flächen) möglichst vollständig im Innenbereich zu decken, insbesondere durch die Wiedernutzung bereits baulich genutzter Flächen. Dazu zählt die Nutzung von ehemals bebauten Flächen im Innenbereich, die aufgrund von Altlasten eine Sanierung durchlaufen haben bzw. durchlaufen müssen.

Die Verwaltung bzw. das Amt für Umweltschutz erhielt den Auftrag, alle 2 Jahre eine Bilanz zur Bodeninanspruchnahme einschließlich einer zugehörigen Analyse sowie Empfehlungen zur Zielerreichung vorzulegen. Zuletzt geschah dies für die zweijährige Bilanzperiode von Mai 2017 bis April 2019 im Rahmen der GRDrs 1073/2019.


Bilanz der Bodeninanspruchnahmen Mai 2019 bis April 2021

Die im siebten Bilanzzeitraum (Mai 2019 bis April 2021) in Kraft getretenen 19 Planungen sind in Anlage 1 aufgelistet.

Hierbei handelt es sich 16 Bebauungspläne, 2 Satzungen und ein Planfeststellungsverfahren. Für 4 Planungen hat sich eine Bilanzierung mangels Bodenbezug (lediglich Festsetzungen zu Nutzungen) erübrigt. Die Boden­inanspruchnahmen der 15 kalkulationsrelevanten Planungen, deren Flächen insgesamt ca. 26,3 ha betragen, verursachen einen Verlust von 3,9 BX. Damit reduziert sich der Punktestand im Bodenkontingent im Bilanzzeitraum von 770,7 auf 766,8 BX (Anlage 2, Abb. 1). Eingerechnet hierbei sind 2 Fälle, in denen durch Entsiegelung oder Umnutzung ein Zugewinn von 0,2 BX zu verzeichnen war. In der gegenständlichen Bilanzperiode gab es gemäß BOKS-Definition keine erheblichen Bodeninanspruchnahmen. Hiermit sind naturnahe Böden der Qualitätsstufen „hoch“ oder „sehr hoch“ mit Flächenanteilen von mehr als 500 m² gemeint. Auch Bodeninanspruchnahmen im Außenbereich, welche in der Regel überdurchschnittliche Bodenverluste verursachen, waren nicht zu verzeichnen (Anlage 2, Abb. 2).


Analyse der Bodeninanspruchnahmen und Empfehlungen

Die untere Bodenschutzbehörde wird bei allen Planungsverfahren mit Bodenbezug beteiligt und bringt die Bodenschutzbelange in die Verfahren ein. Dabei achtet sie auf eine sparsame Bodeninanspruchnahme, sorgsamen Umgang im Rahmen der Bebauung und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen allerdings keinen starken Schutz des Bodens vor. Umso wichtiger ist deshalb die im Stuttgarter Bodenschutzkonzept eingeführte Bodenkontingentierung, mit der sich Stuttgart zu einem sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Boden verpflichtet hat. Die seit 2006 in Stuttgart durchgeführten Bilanzierungen geben einen Überblick über den Bodenverbrauch und unterstützen so die Zielerreichung des BOKS. Für den 2-Jahreszeitraum von Mai 2019 bis April 2021 ergibt sich bei einer Detailbetrachtung folgendes Bild:

Alle im Bilanzzeitraum rechtskräftig gewordenen Planungen verursachen keine oder nur geringe Bodenverluste bis maximal 0,9 Bodenindexpunkte. In zwei Fällen lässt sich ein rechnerischer Gewinn von jeweils 0,1 Bodenindexpunkten nachweisen.

Insgesamt ist die Bilanzperiode 2019-2021 bei einem Verbrauch von 3,9 BX in der Gesamtschau durch einen sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Boden gekennzeichnet. Der Bodenverlust fällt im Vergleich zur vorangegangenen Periode 2017-2019 (5,7 BX) nochmals geringer aus. Allerdings kann der geringe Bodenverlust im Zeitraum 2017 bis 2021 nicht die überdurchschnittlichen Bodenverluste des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 1.3a von Stuttgart 21 auf den Fildern ausgleichen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2016 wurde ein Verlust von 109,4 BX bilanziert, so dass bei einem damaligen Punktestand von 776,4BX die einst vorhandenen Spielräume bereits bis in das Jahr 2025 ausgeschöpft sind.
Insofern schmälert auch der vergleichsweise geringe Bodenverbrauch von 3,9 BX das Bodenkontingent weiter auf 766,8 BX. Es konnten auch im aktuellen Bilanzzeitraum die überproportionalen Verluste der Vorjahre nicht abgefangen werden. Daher stellt der der aktuelle Stand von 766,8 BX im Bodenkontingent zwangsläufig eine Grenzmarke dar, an der weitere Planungen zu messen und künftige Zielvorgaben zu prüfen sind.


Nächste Bilanzperiode Mai 2021 bis April 2023

Aus vorgenannten Gründen entsprechen die Planungen den Zielvorstellungen des BOKS, wenn der Punktestand im Bodenkontingent

bis Ende April 2023 im Niveau von 766,8 Bodenindexpunkten

in etwa stabil gehalten werden kann.

Zu den Entwicklungen der Bodeninanspruchnahmen im Bilanzzeitraum 2021 bis 2023 berichtet die Verwaltung voraussichtlich nach der Sommerpause 2023. Über die Entwicklung des Bodenindex wird seit 2020 auch im „Nachhaltigkeitsbericht“ (Lebenswertes Stuttgart – Die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene) berichtet.

Ausblick

Derzeit sind einige Vorhaben in planerischer Vorbereitung, bei denen ein erheblicher Verlust an Bodenflächen und Bodenqualitäten und damit auch ein weiteres, deutliches Absinken des Bodenindex-Punktestandes zu erwarten ist.

Es sind dies
Für diese drei Planungen kann mit Rechtskraft und Umsetzung in naher Zukunft gerechnet werden. Sie bewirken zusammen einen Verlust von mindestens 40 BX und stellen auf Grund ihrer Größe und Lage im Bereich hochwertiger Böden im Außenbereich jeweils für sich genommen einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar. Die genannten Planungen werden intensiv von der unteren Bodenschutzbehörde begleitet mit dem Ziel einer soweit als möglich bodenschonenden Planung. Auch für die Umsetzung wird gemäß § 2 Abs. 3 des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes eine bodenkundliche Baubegleitung zur Minimierung der Schäden vorgesehen. Allerdings werden durch Überbauung in weiten Teilen der oben genannten Verfahrensgebiete die dortigen Böden dauerhaft zerstört.
Die aufgezeigte Entwicklung ist nicht nachhaltig im Sinne der Beschlusslage und für die Bewahrung von fruchtbaren Böden in und um Stuttgart. Eine Einhaltung der beschlossenen Ziele im Bodenschutz ist derzeit nicht zu erwarten. Auch ein möglicher Strategiewechsel, vermehrt Böden in den Außenbereichen zu überbauen und zu erschließen, würde weiter zu Verlusten von fruchtbarem Boden führen.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und vermehrt auftretender Wetterextreme wie Starkregen, Hitze oder langer Trockenphasen steigt die Bedeutung der Funktionen unserer lokalen Böden für gesunde Lebensverhältnisse in Stuttgart. Böden tragen z.B. durch Wasserspeicherung zur sommerlichen Kühlung, Hochwasservermeidung und zur sicheren Lebensmittelproduktion bei. Insbesondere die ackerbaulich genutzten Böden mit hohem Lössanteil können diese Bodenfunktionen in besonderem Maße erfüllen.

Im Sinne des Bodenschutzes wird daher empfohlen, keine weiteren Außenbereichsflächen bzw. -böden zu überplanen, sondern die Nachfrage nach Flächen durch eine Intensivierung der Innenentwicklung und eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen zu decken.









Beteiligte Stellen

Keine.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.
Keine.




Peter Pätzold
Bürgermeister







Bilanz der Flächeninanspruchnahme (Mai 2019 bis April 2021)





Abb. 1: Bodenverlust und Inanspruchnahme neuer (Boden-)Flächen mit



Abb. 2: Anteile der Planungsflächen und Bodenverluste im Bilanzzeitraum 01.05.2019 - 30.04.2021 im Innen- und Außenbereich





zum Seitenanfang