Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1251/2019
Stuttgart,
11/07/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Förderung Betriebskosten Feministisches Frauen*gesundheitszentrum
Stuttgart e. V. (FF*GZ)


Beantwortung / Stellungnahme

Das Feministische Frauen*gesundheitszentrum Stuttgart e.V. (kurz FF*GZ) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich als Frauenselbsthilfe- und Präventionsprojekt versteht und sich mit Themen rund um Feminismus, Körper und Sexualität auseinandersetzt. Auch das Thema Gesundheit wird aufgegriffen. Alle Tätigkeiten werden ehrenamtlich organisiert und durchgeführt.

Das Engagement und die Arbeit der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen im FF*GZ werden grundsätzlich begrüßt. Bei der Beurteilung des Antrags sollten aus Sicht der Verwaltung die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

1. Mehrere im Antrag beschriebene Tätigkeitsschwerpunkte des FF*GZ fallen aus Sicht des Gesundheitsamts primär in den Aufgabenbereich von Fachärzt/-innen.

2. Nach Kenntnisstand des Gesundheitsamtes werden im FF*GZ ausschließlich alternative Ansätze verfolgt. Analog zu vergleichbaren Angeboten, wie zum Beispiel in München und Berlin, sollten die angewendeten alternativen Verfahren aus unserer fachlichen Sicht jedoch unbedingt in Kombination mit schulmedizinischen Ansätzen vermittelt werden.

Zum Vergleich: Homepage FGZ München: „Wir informieren Frauen und Mädchen über präventive Möglichkeiten, schulmedizinische Verfahren und über Ergänzungen und Alternativen zur Schulmedizin“. Auch in Berlin werden Informationen zu „aktuellen schulmedizinischen und alternativen Behandlungsansätzen“ angeboten (Quelle: Homepage FFGZ e.V. Berlin).

3. Das Gesundheitsamt sieht es nicht als Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart an, Kosten für alternative Behandlungsmethoden zu übernehmen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden.

4. Bei der vom FF*GZ genannten Aufgabe der Präventionsarbeit in Bezug auf Essstörungen, Selbstverletzung, sexuelle Übergriffe sowie psychische Belastungen in Familien und Beruf sehen wir Doppelstrukturen durch die auf diesem Gebiet in Stuttgart bereits bestehenden Angebote.


Darstellung der Fördermöglichkeit nach den bestehenden Regelungen

1,0 Fachkraftstelle (Koordination) bei 80 % Förderung 62.000 €/Jahr
Sachkostenpauschale 1.950 €/Jahr
Mietkosten 9.000 €/Jahr

Zur beantragten Fachkraftstelle: Es wurden 43.000 €/Jahr beantragt. Bei der Annahme der üblichen Förderungssätze geht die Verwaltung jedoch von einem tatsächlichen Aufwand von 62.000 €/Jahr aus.

Die beantragten Mittel für einen jährlichen Betriebskostenzuschuss, für Honorarmittel sowie für eine institutionelle Förderung entsprechen nicht den derzeitigen Förderkriterien. Darüber hinaus gehende Förderungen beschließt der Gemeinderat.





Vorliegende Anträge/Anfragen

385/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 751/2019 Die FrAKTION; 905 SPD; 1145 PULS




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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