Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 591/2022
Stuttgart,
10/13/2022



Förderprogramm "Wer pflegt, wird gestärkt" - Inklusionspaket 3.0



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beirat für Menschen mit Behinderung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
24.10.2022
28.11.2022



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dem Inklusionspaket 3.0 (GRDrs 62/2021) wurde unter dem Titel „Wer pflegt, wird gestärkt“ ein Programm beschlossen, welches Personen im Stadtkreis Stuttgart zugutekommen soll, die eine*n Angehörige*n pflegen. Die Folgen der Corona-Pandemie haben diesen Personenkreis in starkem Ausmaß gefordert. Sie sollen hierdurch ein kleines Dankeschön erhalten.

Es soll ein Gutschein entwickelt werden, der in den Stadt­bezirken vor Ort im Einzelhandel, den Geschäften, Restaurants, Massage-Praxen, Theater u.a. eingelöst werden kann. Dies kann auch dazu dienen, kleine Betriebe und Unternehmen in den Stadtbezir­ken zu fördern, die durch die Corona-Pandemie Einbußen zu verzeichnen haben.

Als Nachweis wird eine Einstufung in Pflegegrad 3, 4 und 5, ein Schwerbehinder­tenausweis mit Merkzeichen „H“ für hilflos der zu betreuenden Person dienen. Anhand der Adresse wird sichergestellt, dass es sich um häusliche Pflege handelt.
Dafür wurde im Inklusionspaket 3.0 ein Budget von 48.500 € pro Jahr im aktuellen Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt.

Der nun konzipierte Entwurf für „Wer pflegt, wird gestärkt“ sieht folgendes vor:

1. Wer soll von „wer pflegt, wird gestärkt“ profitieren?
Zugänglich sein soll das Programm für alle Personen, die 2. Was wird angeboten?


Finanzielle Auswirkungen

Für das Programm wurden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 48.500 EUR im THH 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke bereitgestellt. Die genauen Kosten lassen sich derzeit noch nicht genau abschätzen und werden sich nach der Anzahl der eingehenden Anträge richten. Das bereits im Doppelhaushalt bereitgestellte Budget wird hierbei nicht überschritten werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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