Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 178/2022
Stuttgart,
04/28/2022


Kennzahlenvergleich der großen Großstädte 2019 / 2020 im Rahmen der Sozialhilfe



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich27.06.2022

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1


Die Sozialverwaltung legt hiermit den aktuellen Monitoringbericht über das Sozialhilfe-Benchmarking der großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland vor.

Der Benchmarkingkreis der großen Großstädte unter der Geschäftsführung der Hamburger Beratungsfirma con_sens GmbH beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit dem großen Themenspektrum rund um die existenzsichernden Leistungen.

Es liegen Kennzahlensets zur Betrachtung

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Möglichkeiten zum Austausch im Benchmarkingkreis sehr eingeschränkt. Für einige Städte war außerdem eine Datenerhebung bzw. Datenmeldung nur teilweise möglich.

Daher hat sich der Benchmarkingkreis im Jahr 2020 darauf verständigt, erst im Jahr 2021 einen Monitoringbericht mit den Daten aus den Jahren 2019 und 2020 zu erstellen.


In Anlage 1 werden die für die Landeshauptstadt Stuttgart besonders interessanten Daten und Ergebnisse aus dem Monitoring dargestellt.

In Anlage 2 ist der Monitoringbericht des Benchmarkingkreises beigefügt.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





Anlage 1
Zusammenfassung aus dem Monitoringbericht 2019 / 2020 des Benchmarkingkreises der 14 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland.

Anlage 2
Monitoringbericht 2019 / 2020 zu den existenzsichernden Leistungen des SGB XII und SGB II, zum Asylbewerberleistungsgesetz und zur Wohnungsnofallprävention.


Zusammenfassung aus dem Monitoringbericht 2019 / 2020 des
Benchmarkingkreises der 14 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland



Der Benchmarkingkreis der 14 großen Großstädte verfügt nach über 20-jährigem Bestehen über umfangreiche quantitative Vergleiche zu verschiedenen Bereichen der Sozialverwaltungen. Begleitet werden die Vergleiche jeweils von einem intensiven qualitativen Austausch, um im Sinne eines „voneinander Lernens“ Anregungen für eine Optimierung der eigenen Praxis zu erhalten.

Hierzu fanden bis Ende 2019 parallel zur Datenerhebung und Erörterung von vergleichbaren Daten Städteumfragen und Treffen für einen regelmäßigen Austausch in Form von Fach- und Arbeitsgruppentagungen statt, um die Arbeit in den Sozialverwaltungen qualitativ zu reflektieren.

Inhalte waren bisher u. a.
Seit 2020 sind die Möglichkeiten für diesen Austausch aufgrund der Corona-Pandemie sehr eingeschränkt. Gleichzeitig war es vielen teilnehmenden Städten nicht möglich, Datenerhebungen bzw. Datenmeldungen wie in den Vorjahren vorzunehmen.

Der Benchmarkingkreis hat sich daher im Jahr 2020 darauf verständigt, keinen Monitoringbericht für das Jahr 2019 zu erstellen. 2021 ist es gelungen, trotz weiterhin erschwerter Bedingungen, einen 103-seitigen Monitoringbericht zu erstellen, der die Ergebnisse aller Leistungsbereiche (SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit –, Leistungen im SGB II, Wohnungsnotfallprävention und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) der Jahre 2019 und 2020 enthält.

Im Folgenden werden Teilinhalte des Monitoringberichts zusammengefasst dargestellt:

Grundsätzliches

Die Corona-Pandemie hat auf alle Sozialverwaltungen der teilnehmenden Städte Einfluss. Dieser Einfluss betraf nicht nur die Abläufe und Arbeit im Benchmarkingkreis, sondern auch in den Ämtern mussten aufgrund der Kontaktbeschränkungen und geänderten Vorgaben ganz neue Regelungen getroffen werden. Pandemiebedingte Auswirkungen auf die Kennzahlen konnten, außer in den Bereichen der Wohnungsnotfallprävention und des SGB II, bisher nicht eindeutig festgestellt werden. Da der Rechtskreis des SGB II nicht durch das Sozialamt bearbeitet wird, ist – wie in den Vorjahren auch – in dieser Gemeinderatsdrucksache der Rechtskreis nicht aufgenommen.

Als wesentliche, rechtliche Veränderung für den Berichtszeitraum 2019 / 2020 ist auf die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hinzuweisen. Zum 01.01.2020 trat das neue Eingliederungshilferecht als 3. Teil im SGB IX in Kraft. In Stuttgart bedeutete dies eine Trennung von ca. 700 Fällen, welche existenzsichernde Leistungen nach SGB XII und gleichzeitig Eingliederungshilfe nach SGB IX erhielten. Auch galt es, neue Abläufe festzulegen, rechtliche Vorgaben umzusetzen und Schnittstellen zu klären. Außerdem mussten neue Zuständigkeiten im EDV-Verfahren OPEN/PROSOZ und in allen Datenerhebungen (intern und extern) berücksichtigt werden.

Einwohner (Monitoringbericht ab Seite 30)

Nachdem in den letzten Jahren bei fast allen teilnehmenden Städten ein Einwohnerzuwachs zu verzeichnen war, konnte für das Jahr 2020 bei fast allen Städten ein Rückgang festgestellt werden.
Für Stuttgart kann hier auf Informationen des Statistischen Amts verwiesen werden. Demnach ergaben sich mehr Weg- als Zuzüge. Dabei ist davon auszugehen, dass diese außergewöhnlichen Wanderungsverluste vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie insbesondere auf einen gebremsten Zuzug aus dem Ausland und von Studienanfängern sowie die zeitweise getrübte Arbeitsmarklage zurückzuführen sind.

Abbildung 1 Einwohnerentwicklung (Monitoringbericht Seite 31)

Transferleistungsdichte und –quote (Benchmarking) (Monitoringbericht ab Seite 35)

Im aktuell vorliegenden Bericht wurde zur bisherigen Transferleistungsdichte als neue Kennzahl die Transferleistungsquote aufgenommen.

Bei der bisher bereits genutzten Transferleistungsdichte werden die Leistungsbezieher (LB) von existenzsichernden Leistungen aus dem SGB XII und SGB II pro 1.000 Einwohner dargestellt.

Die Transferleistungsdichte stieg in Stuttgart von 75,63 im Jahr 2019 auf 78,62 im Jahr 2020. Dies ist überwiegend auf die Entwicklung im SGB II zurückzuführen, wie im Prinzip in fast allen teilnehmenden Städten.

Abbildung 2 Transferleistungsdichte (Monitoringbericht Seite 37)


Transferleistungsdichte
je 1.000 Einwohner
2019
2020
SGB XIIHLU a. E. Leistungsbezieher
0,67
0,69
GSI a. E. Leistungsbezieher
12,55
12,82
Zwischensumme SGB XII
13,22
13,51
SGB IIErwerbsfähige Leistungs-bezieher (ELB)
45,07
47,95
Nicht erwerbsfähige
Leistungsbezieher (NEF)
17,33
17,16
Zwischensumme SGB II
62,40
65,11
Gesamtsumme SGB XII plus SGB II
75,63
78,62

Bei der „neuen“ Transferleistungsquote (Benchmarking) werden zusätzlich die LB aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit einbezogen und der Anteil der Gesamtsumme an allen Einwohnern dargestellt.

Bis zum Jahr 2019 war in fast allen Städten ein Sinken dieser Quote zu verzeichnen. Aber auch hier ist nun für das Jahr 2020 eine Steigerung ersichtlich, die in allen Städten mit Sicherheit auf den von der Corona-Pandemie stark beeinflussten Bereich des SGB II zurückzuführen ist, zumal dieser den stärksten Anteil an der Gesamtsumme ausmacht.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage eine nur sehr geringe Steigerung (0,31%) zu verzeichnen.

Abbildung 3 Transferleistungsquote (Benchmarking) (Monitoringbericht Seite 35)

Die Leistungsbereiche des SGB XII

Bei den Kennzahlen (KeZa) zur Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (HLU a. v. E.) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen (GSI a. v. E.) wurde die textliche Ergänzung „ohne besondere Wohnform“ aufgenommen. LB, welche in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe leben, wurden bis 2019 als LB in Einrichtungen erhoben. LB in Einrichtungen waren nie Bestandteil des Benchmarkings. Seit dem 01.01.2020 sind diese LB jedoch ebenfalls LB außerhalb von Einrichtungen und würden daher in der Datenerhebung für das Benchmarking gezählt werden.

Nach einer Klärung im Rahmen der Projektleitertagungen wurde beschlossen, diese Personen auch weiterhin nicht im Benchmarking zu betrachten. Die bisher bewährten Zeitreihen hätten sonst nicht mehr fortgeführt werden können. Wesentlich für diese Entscheidung war, dass sich der Bedarf der Personen in den besonderen Wohnformen, und hierbei vor allem die Kosten der Unterkunft, grundsätzlich anders gestalten als bei den bisher betrachteten LB.

Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ohne LB in
besonderer Wohnform
(Monitoringbericht ab Seite 50)

Die Landeshauptstadt Stuttgart weist hier seit vielen Jahren eine geringe Dichte aus. Die Schnittstellengestaltung der Übergänge vom SGB II-Bezug bzw. in den Bezug von Grundsicherung ist schon seit vielen Jahren optimal.

Es ist davon auszugehen, dass sich diese Dichte auch in den kommenden Jahren nicht anders entwickeln wird.

Abbildung 4 Hilfe zum Lebensunterhalt, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 51)


LB in Stuttgart zum Stichtag 31.12.:
2019: 412 LB
2020: 419 LB



Betrachtet man die entsprechende Graphik zu den Brutto-Gesamtzahlungen, ist ersichtlich, dass sich die Auszahlungen pro Person in Stuttgart nicht wesentlich von den Werten der anderen Städte unterscheiden, was auf die relativ hohen Kosten der Unterkunft in den meisten Großstädten zurückzuführen ist.

Abbildung 5 Hilfe zum Lebensunterhalt, Brutto-Gesamtzahlungen (Monitoringbericht Seite 52)


Gesamtauszahlungen für Stuttgart:
2019: 3,17 Mio. EUR
2020: 3,15 Mio. EUR

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E., ohne LB in besonderer Wohnform (Monitoringbericht ab Seite 54)

Für die im Jahr 2020 aufgetretenen Steigerungen sind zwei Faktoren maßgeblich. Aufgrund der Coronakrise kam es in den meisten Städten zu mehr Neufällen als in den Vorjahren, da viele Senioren ihre Minijobs verloren haben. Auch muss die Wirkung der Wohngeldreform zum 01.01.2020 bedacht werden. Vergangene Wohngeldreformen hatten aufgrund der erweiterten Leistungen meist einen Rückgang der Leistungsbezieher zur Folge. Im Jahr 2020 ist anzunehmen, dass dies aufgrund der Fallzahlensteigerung durch die Coronakrise so nicht ersichtlich ist.

Grundsätzlich wird in allen Städten mit einer künftigen Steigerung der Fallzahlen gerechnet. Als Grund wird der demographische Wandel verbunden mit einer Zunahme von Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien gesehen.

Außerdem wird die Entwicklung der Mietkosten, vor allem auch der Heiz- und Energiekosten, den Zuwachs wahrscheinlich noch verstärken. Ob sich dies in alle Städten gleich entwickelt, bleibt abzuwarten.

Abbildung 6 Grundsicherung, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 55)


LB in Stuttgart zum Stichtag 31.12.:
2019: 7.715 LB
2020: 7.796 LB



Auch die Entwicklung der Rentenhöhe, neben den bisher genannten Punkten wie Kosten der Unterkunft, Neben- und Heizkosten sowie Wohngeld, wird als eine weitere Kennzahl im Benchmarking betrachtet.

Die Kennzahl 408.2 stellt dar, wie hoch die durchschnittliche anrechenbare Rente pro LB und Monat ist.


Die Entwicklung ist in den Städten sehr unterschiedlich. In Stuttgart konnte in den letzten Jahren stets eine, wenn auch geringe, Steigerung verzeichnet werden. Für das Jahr 2020 war dann jedoch ein Rückgang ersichtlich. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Aber es liegt nahe, dass auch in Stuttgart, wie bereits in den anderen Städten, die Leistungsbezieher u. a. aufgrund von unterbrochenen Erwerbsbiographien keine so hohen Rentenansprüche mehr erwirtschaften konnten.

Abbildung 7 Grundsicherung, Durchschnittliche Höhe der anrechenbaren Rente (Monitoringbericht Seite 58)


Anrechenbare Rente in Stuttgart pro LB und Monat:
2019: 386,68 EUR
2020: 384,38 EUR



Auch die Entwicklung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung wird im Rahmen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung betrachtet.

In dieser Zeitreihe ist ersichtlich, dass die Entwicklung bei allen Städten im Prinzip gleich ist. Der Bedarf steigt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2020 ist außerdem zu beachten, dass aufgrund der Coronakrise auf Bundesebene verschiedene Maßnahmen in der Leistungsgewährung beschlossen wurden. Unter anderem konnten, um Mietschulden und Umzüge zu vermeiden, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Genaue Detaildaten liegen hierzu nicht vor. Im Austausch mit den anderen beteiligten Städten war jedoch Konsens, dass unter anderem diese Regelung ein Grund für die Entwicklung ist.

Die Höhe der berücksichtigten Bedarfe waren in all den Jahren in München und Stuttgart immer am höchsten, die Differenz zwischen diesen beiden Städten wurde immer geringer. In 2020 kann München nun einen Rückgang der Bedarfe verzeichnen. Leider liegt hierfür bisher keine Begründung aus München vor. Gerade im Hinblick auf die bereits bekannten Steigerungen der Energiepreise ist die Entwicklung für die Folgejahre abzuwarten.

Abbildung 8 Grundsicherung, Bedarf für Unterkunft und Heizung (Monitoringbericht Seite 60)


Bedarf in Stuttgart für Unterkunft und Heizung:
2019. 463,20 EUR
2020. 498,41 EUR



Betrachtet man nun auch die Brutto-Ausgaben in der GSI a. v. E. pro LB und pro Monat ist bei allen Städten eine Steigerung in der Zeitreihe seit 2017 zu sehen. Die Steigerung fällt sehr unterschiedlich aus und ist stark von den jeweiligen Entwicklungen der vorgenannten Einzelwerte (Fallzahlen, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Rentenhöhe) abhängig.

Für die Folgejahre wird hier ein Blick auf den Einfluss der Regelungen zur Grundrente erforderlich sein.

Abbildung 9 Grundsicherung, Brutto-Ausgaben (Monitoringbericht Seite 59)


Gesamtauszahlungen für Stuttgart:
2019: 53,72 Mio. EUR
2020: 58,13 Mio. EUR


Der Nettoaufwand für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird zu 100 % durch den Bund erstattet. Unabhängig zu den Kosten im SGB XII wird jedoch in allen Sozialverwaltungen der teilnehmenden Städte die Personengruppe der Senioren aus sozialplanerischer Sicht betrachtet. Daher hat sich der Benchmarkingkreis entschlossen, dies als nächstes Thema für einen Schwerpunktbericht aufzugreifen. Bereits im Jahr 2015 wurde durch den Benchmarkingkreis in einem regulären Bericht ein solcher thematischer Schwerpunkt gesetzt. Für das Berichtsjahr 2021 ist nun ein Nachfolgebericht geplant.

Hilfe zur Gesundheit (Monitoringbericht ab Seite 62)

Die Krankenversorgung erfolgt überwiegend über die Krankenkassen. Für viele Leistungsbezieher wird der Krankenkassenbeitrag im Rahmen der HLU oder GSI berücksichtigt.

Es gibt jedoch auch Personen, für die es keine Möglichkeit einer Krankenversicherung gibt. Für diese Personen werden die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit – Hilfe bei Krankheit - übernommen.

Die überwiegende Zahl dieser Personen erhalten die Leistungen im Rahmen des § 264 Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG). Hierbei werden die Kosten durch die Krankenkassen abgerechnet und durch das Sozialamt erstattet.

Die Anzahl der Leistungsbezieher mit Leistungen in dieser Form wird immer geringer, zumal mit großer Sorgfalt die Möglichkeiten einer direkten Versicherung bei den Krankenkassen geprüft wird. Allerdings verbleibt der Aufwand stetig auf einem gleichen Niveau, da die betroffenen Personen älter werden, einhergehend mit höheren Bedarfen bei der Hilfe zur Gesundheit und damit steigenden Kosten je Leistungsbezieher.

Abbildung 10 Hilfe zur Gesundheit, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 63)


LB in Stuttgart zum Stichtag 31.12.:
2019: 711 LB
2020: 676 LB



Der Aufwand für die Leistung schwankt in einigen Städten über die Jahre hinweg. Manchen Städten ist es aufgrund der Abrechnungssystematik bei den Krankenkassen nicht möglich, regelmäßig vier Quartale pro Jahr mit den Krankenkassen abzurechnen. Dies ist in Stuttgart jedoch nicht der Fall, da es gute Absprachen mit den Krankenkassen gibt. Schwankungen sind in Stuttgart immer wieder auf Nachberechnungen für eine hohe Anzahl an Fällen, aber auch für sehr kostenintensive Fälle, welche vor Abrechnung sehr lange durch die Krankenkassen geprüft wurden, zurückzuführen.

Abbildung 11 Hilfe zur Gesundheit, Gesamtzahlungen (Monitoringbericht Seite 64)

Die Gesamtzahlung für Stuttgart:
2019: 8,28 Mio. EUR
2020: 7,87 Mio. EUR


Hilfe zur Pflege (Monitoringbericht ab Seite 65)


Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (HzP a. E.)

Die Dichte der LB sank aufgrund der Pflegereform, je nach Umsetzungsfortschritt in den Sozialverwaltungen, seit dem Jahr 2017 im Vergleich zu den Vorjahren. Man konnte jedoch davon ausgehen, dass sich alle Dichtewerte nach Umsetzung der Pflegereform wieder auf einem relativ festen Niveau einpendeln. Da in Stuttgart die Umstellungsarbeiten für alle Fälle innerhalb eines Jahres durchgeführt wurden, sind in der folgenden Graphik seit 2017 keine großen Schwankungen ersichtlich.

Für das Jahr 2020 ist in vielen Städten erneut ein Rückgang des Dichtewertes zu verzeichnen. Die Vermutung liegt nahe, dass viele Menschen die Pflege aufgrund der Corona-Pandemie in der Familie organisiert haben und keinen Pflegedienst beauftragen wollten. Darin waren sich alle am Benchmarking beteiligten Städte einig. Allerdings liegen hierzu leider keine Daten vor.

Außerdem muss für Stuttgart berücksichtigt werden, dass im Rahmen der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) LB, welche bisher gleichzeitig Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach SGB XII erhalten haben, seit 01.01.2020 die Leistungen der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX erhalten.

Abbildung 12 Hilfe zur Pflege, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 75)


LB in Stuttgart zum Stichtag 31.12.:
2019: 625 LB
2020: 556 LB


Betrachtet man die Auszahlungen pro LB ist über alle Städte hinweg eine Steigerung ersichtlich. Grund hierfür sind u. a. Steigerungen der Tariflöhne und auch der Ausbildungsumlagen, die zu Erhöhungen der Vergütungssätze führen. Hier sind keine Steuerungsmöglichkeiten durch die Städte möglich.

Abbildung 13 Hilfe zur Pflege, Bruttoauszahlungen a.E. (Monitoringbericht Seite 78)


Gesamtbruttoauszahlungen in Stuttgart:
2019: 12,88 Mio. EUR
2020: 11,78 Mio. EUR



Im Bereich der Hilfe zur Pflege wird auch immer das Verhältnis der LB in stationären Einrichtungen zu den LB im ambulanten Bereich betrachtet. Es wird also dargestellt, wie viele LB im ambulanten Bereich Leistungen erhalten im Verhältnis zu allen LB in der Hilfe zur Pflege.

Für Stuttgart ist für das Jahr 2020 ein Rückgang zu verzeichnen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass aufgrund der Corona-Pandemie sicherlich oftmals eine Entscheidung betreffend einer ambulanten oder stationären Versorgung anders getroffen wurde als in den Vorjahren.

Abbildung 14 Hilfe zur Pflege, ambulante Quote (Monitoringbericht Seite 74)



Im Bereich der LB in stationären Pflegeeinrichtungen ist für Stuttgart seit vier Jahren ein fast gleichbleibender Wert ersichtlich. Im Rahmen des Benchmarkings wurde jedoch von allen Städten für das Jahr 2020 eine Wechselwirkung der Auswirkungen des Angehörigenentlastungsgesetzes und höherer Entgeltsätze aufgrund Tarifsteigerungen mit einer evtl. geringeren oder späteren Belegung in den Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Regelungen für Pflegeheime gesehen.

Die Entwicklung im Jahr 2021 bleibt abzuwarten.

Abbildung 15 Hilfe zur Pflege, Dichte der LB i.E. (Monitoringbericht Seite 79)


LB in Stuttgart zum Stichtag 31.12.:
2019: 1.721 LB
2020: 1.733 LB


Trotz fast gleichbleibender Anzahl der LB zum Stichtag ist in fast allen Städten, auch in Stuttgart, eine Steigerung der Bruttoauszahlungen für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zu verzeichnen. Gründe hierfür sind u. a. die Regelungen des Angehörigenentlastungs-gesetzes sowie Erhöhungen der Entgeltsätze im Rahmen der Tarifsteigerungen.

Abbildung 16 Hilfe zur Pflege, Bruttoauszahlungen i.E. (Monitoringbericht Seite 80)


Gesamtbruttoauszahlungen in Stuttgart:
2019: 31,14 Mio. EUR
2020: 33,43 Mio. EUR


Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Monitoringbericht ab Seite 81)

Die Entwicklung dieser Dichtewerte ist in den Städten sehr unterschiedlich. Die Entwicklung hängt unter anderem von Zuweisungsquoten ab, die in der Vergangenheit nicht erfüllt oder auch übererfüllt waren. Aber auch die Zusammensetzung nach Nationalitäten hat Auswirkung auf die Entwicklung.

Für Stuttgart ist seit 2018 im Prinzip eine Stagnation ersichtlich. Seit Herbst 2021 ist jedoch wieder ein Anstieg der LB zu verzeichnen. Ob diese Entwicklung auch bei anderen Städten so erkenntlich sein wird, bleibt abzuwarten.

Abbildung 17 Asylbewerberleistungsgesetz, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 87)


LB in Stuttgart zum Stichtag 31.12.:
2019: 2.899
2020: 2.919


Wie oben bereits erwähnt hat u. a. die Zusammensetzung der LB nach Nationalitäten Auswirkung auf die Entwicklung der Dichtewerte. Wie in fast allen Städten sind auch in Stuttgart überwiegend Nationalitäten aus dem Nahen Osten vertreten. Allerdings sind auch sehr viele LB mit einer Nationalität aus Afrika in Stuttgart im Leistungsbezug (33 % im Vergleich zum Mittelwert von 18,87 %). Da dieser Personenkreis keine sehr guten Bleibeperspektiven hat, bleibt er lange im Leistungsbezug. Für diese LB scheidet ein Wechsel in den Rechtskreis des SGB II nach aktuellem Stand aus.

Abbildung 18 Asylbewerberleistungsgesetz, Anteile nach Staatsangehörigkeit (Monitoringbericht Seite 89)


Da in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedliche Regelungen zur Kostenerstattung mit dem Land gelten, werden im Benchmarking die Bruttoauszahlungen betrachtet.

Für Stuttgart ist hier entsprechend der Entwicklung der Fallzahlen ebenfalls eine Stagnation zu verzeichnen. Bei einem Vergleich der Bruttoauszahlungen pro LB mit den anderen Städten ist zu beachten, dass es gerade im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sehr unterschiedliche Buchungssystematiken und Unterbringungsformen gibt. Ein Vergleich mit anderen Städten ist daher nicht sinnvoll. Letztendlich ist ein Rückgang der Bruttoauszahlungen pro LB über alle Städte hinweg ersichtlich.

Abbildung 19 Asylbewerberleistungsgesetz, Bruttoauszahlungen (Monitoringbericht Seite 93)


Bruttoauszahlung in Stuttgart:
2019: 30,29 Mio. EUR
2020: 31,25 Mio. EUR

Prävention von Wohnungsnotfällen (Monitoringbericht ab Seite 94)

Bereits seit den letzten Jahren ist im Bereich der Neufälle in der Prävention von Wohnungsnotfällen ein Rückgang zu verzeichnen. Im Jahr 2020 ist er in manchen Städten noch stärker als in den Vorjahren. Dies ist sicherlich größtenteils auf die Maßnahmen der Bundesregierung wie z. B. Kündigungsmoratorium, verbesserter Mieterschutz, aber auch auf die Einschränkungen im Publikumsverkehr zurückzuführen.

Die Befürchtung, dass es nach Beendigung der Maßnahmen und aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in manchen Städten nach Ende der Corona-Pandemie zu einer Steigerung kommen könnte, besteht jedoch.

Abbildung 20 Prävention von Wohnungsnotfällen, Dichte Neuzugänge (Monitoringbericht Seite 97)


Neuzugänge in Stuttgart im Jahr:
2019: 1.115 Haushalte
2020: 791 Haushalte



In einer weiteren Graphik werden die durchschnittlichen Kosten pro Fall mit Leistungen nach dem SGB II und SGB XII dargestellt.

Je höher die Mieten in einer Stadt sind, desto höher kann der Bedarf an Mietschuldenübernahme sein. Einen großen Einfluss hat aber auch der Zeitpunkt, an dem eine Sozialverwaltung tätig wird.

In manchen Städten wurden, aufgrund der problematischen Unterbringungssituation im Jahr 2020, Mietschulden teilweise eher und auch mit höheren Beträgen übernommen.

Abbildung 21 Prävention von Wohnungsnotfällen, Kosten pro Fall (Monitoringbericht Seite 99)

Gesamtzahlung an Darlehen/Beihilfe SGB II und SGB XII in Stuttgart im Jahr:
2019: 703.488 EUR
2020: 429.531 EUR

Schlussbemerkung

Der Benchmarkingkreis betrachtet, zusätzlich zum bisher dargestellten Leistungsgeschehen in den verschiedenen Rechts- und Themenkreisen, auch ausgewählte Handlungsansätze.

Der Themenbereich „Ältere Menschen mit niedrigem Einkommen/Vermögen“ sowie „Aktivierung und Lebenslagenberatung“ ist ein neuer Schwerpunkt im Benchmarking. Bereits im Jahr 2015 wurde hierzu ein Bericht veröffentlicht. Ende des Jahres 2022 soll ein weiterer Bericht veröffentlich werden. Ob dieser Zeitplan einzuhalten ist, wird die Entwicklung im Laufe des Jahres zeigen.

Als weiterer Handlungsansatz ist weiterhin das Thema „Wohnen“ zu nennen. Der Schwerpunktbericht wurde mit GRDrs 163/2021 – „Wohnen in den Großstädten – Steuerungsansätze der Sozialverwaltungen“ vorgestellt. Zum Themenbereich der Unterbringung soll ein Austausch im Rahmen eines Fachtags mit interessierten Fachexperten stattfinden. Ob und unter welchen Bedingungen dieser Fachtag stattfinden kann, ist jedoch im Moment leider noch unklar.

Wir möchten außerdem noch gerne auf die neue Homepage des Benchmarkingkreises hinweisen.

Auf der Seite https://www.benchmarking-grossstaedte.de wird die Arbeit des Benchmarkingkreises vorgestellt. Dort sind für alle teilnehmenden Städte informative Stadtprofile erstellt und die wesentlichen Kennzahlen sowie aktuelle Berichte sind ebenfalls auf der Seite zu finden.


Abbildungsverzeichnis
HYPERLINK \l "_Toc102039735" Abbildung 1 Einwohnerentwicklung (Monitoringbericht Seite 31) PAGEREF _Toc102039735 \h 5
HYPERLINK \l "_Toc102039736" Abbildung 2 Transferleistungsdichte (Monitoringbericht Seite 37) PAGEREF _Toc102039736 \h 6
HYPERLINK \l "_Toc102039737" Abbildung 3 Transferleistungsquote (Benchmarking) (Monitoringbericht Seite 35) PAGEREF _Toc102039737 \h 7
HYPERLINK \l "_Toc102039738" Abbildung 4 Hilfe zum Lebensunterhalt, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 51) PAGEREF _Toc102039738 \h 8
HYPERLINK \l "_Toc102039739" Abbildung 5 Hilfe zum Lebensunterhalt, Brutto-Gesamtzahlungen (Monitoringbericht Seite 52) PAGEREF _Toc102039739 \h 8
HYPERLINK \l "_Toc102039740" Abbildung 6 Grundsicherung, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 55) PAGEREF _Toc102039740 \h 9
HYPERLINK \l "_Toc102039741" Abbildung 7 Grundsicherung, Durchschnittliche Höhe der anrechenbaren Rente (Monitoringbericht Seite 58) PAGEREF _Toc102039741 \h 10
HYPERLINK \l "_Toc102039742" Abbildung 8 Grundsicherung, Bedarf für Unterkunft und Heizung (Monitoringbericht Seite 60) PAGEREF _Toc102039742 \h 11
HYPERLINK \l "_Toc102039743" Abbildung 9 Grundsicherung, Brutto-Ausgaben (Monitoringbericht Seite 59) PAGEREF _Toc102039743 \h 12
HYPERLINK \l "_Toc102039744" Abbildung 10 Hilfe zur Gesundheit, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 63) PAGEREF _Toc102039744 \h 13
HYPERLINK \l "_Toc102039745" Abbildung 11 Hilfe zur Gesundheit, Gesamtzahlungen (Monitoringbericht Seite 64) PAGEREF _Toc102039745 \h 13
HYPERLINK \l "_Toc102039746" Abbildung 12 Hilfe zur Pflege, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 75) PAGEREF _Toc102039746 \h 14
HYPERLINK \l "_Toc102039747" Abbildung 13 Hilfe zur Pflege, Bruttoauszahlungen a.E. (Monitoringbericht Seite 78) PAGEREF _Toc102039747 \h 15
HYPERLINK \l "_Toc102039748" Abbildung 14 Hilfe zur Pflege, ambulante Quote (Monitoringbericht Seite 74) PAGEREF _Toc102039748 \h 16
HYPERLINK \l "_Toc102039749" Abbildung 15 Hilfe zur Pflege, Dichte der LB i.E. (Monitoringbericht Seite 79) PAGEREF _Toc102039749 \h 16
HYPERLINK \l "_Toc102039750" Abbildung 16 Hilfe zur Pflege, Bruttoauszahlungen i.E. (Monitoringbericht Seite 80) PAGEREF _Toc102039750 \h 17
HYPERLINK \l "_Toc102039751" Abbildung 17 Asylbewerberleistungsgesetz, Dichte der LB (Monitoringbericht Seite 87) PAGEREF _Toc102039751 \h 18
HYPERLINK \l "_Toc102039752" Abbildung 18 Asylbewerberleistungsgesetz, Anteile nach Staatsangehörigkeit (Monitoringbericht Seite 89) PAGEREF _Toc102039752 \h 18
HYPERLINK \l "_Toc102039753" Abbildung 19 Asylbewerberleistungsgesetz, Bruttoauszahlungen (Monitoringbericht Seite 93) PAGEREF _Toc102039753 \h 19
HYPERLINK \l "_Toc102039754" Abbildung 20 Prävention von Wohnungsnotfällen, Dichte Neuzugänge (Monitoringbericht Seite 97) PAGEREF _Toc102039754 \h 20
HYPERLINK \l "_Toc102039755" Abbildung 21 Prävention von Wohnungsnotfällen, Kosten pro Fall (Monitoringbericht Seite 99) PAGEREF _Toc102039755 \h 20



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