Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1461/2019
GZ:
JB
Sitzungstermin: 10.02.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Investitionszuschuss f. d. Kath. Kirchengemeinde Stuttgart-Johannes XXIII. vertr. d. d. Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastr. 118, 70190 Stuttgart - Brandschutzmaßnahme i. d. Kindertageseinrichtung, Sprollstr. 18, 70597 Stuttgart; - Offenlegung -



Die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 17.12.2019, GRDrs 1461/2019, liegt gemäß §35 GOG im Offenlegungsverfahren im Sitzungssaal auf. Dem nachfolgend aufgeführten Beschlussantrag wird nicht widersprochen; er ist damit gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO angenommen.

Beschlussantrag:

1. Die Kath. Kirchengemeinde Stuttgart-Johannes XXIII. vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastraße 118, 70190 Stuttgart, erhält für die Brandschutzmaßnahme in der Kindertageseinrichtung, Sprollstr. 18, 70597 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 33.638,00 Euro.

2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).

3. Die Zweckbindung des Zuschusses endet mit der Schließung der Einrichtung.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.

5. Die Auszahlungen in Höhe von max. 33.638,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513161, Investitionskostenzuschüsse für Kitas freier Träger, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Auf eine Frage von StR Lazaridis (90/GRÜNE), warum in eine Brandschutzmaßnahme in der Kita Sprollstraße 18, 70597 Stuttgart, investiert werde, obwohl dieses Gebäude demnächst abgerissen werden soll, entgegnet Herr Kolb (JugA), bei einer Brandverhütungsschau sei diese Thematik aufgekommen. Die Kath. Kirchengemeinde habe in Gesprächen mit dem Baurechtsamt versucht, von dieser Maßnahme abzusehen. Aus Gründen des Personal- und Kinderschutzes dürfe von der Maßnahme laut Baurechtsamt nicht abgerückt werden, unterrichtet Herr Kolb.
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