Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 231/2020
Stuttgart,
04/09/2020



Aufnahme neuer Träger von Kindertageseinrichtungen
in die Bedarfsplanung und Förderung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich25.05.2020



Beschlußantrag:

1. Die folgenden Träger werden in die kommunale Bedarfsplanung aufgenommen. Dadurch erhalten die Träger einen Anspruch auf die gesetzliche Mindestförderung
nach §8 KiTaG.

1.1 Naturstrolche e.V.

1.2 Seepferdchen Kita gGmbH


2. Von den Zusammenfassungen und Anmerkungen zu den eingereichten Trägerkonzeptionen wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Aufnahme von Trägern in die Bedarfsplanung, die erstmalig in Stuttgart eine
Kindertageseinrichtung eröffnen, soll laut Gemeinderatsbeschluss auf der Grundlage eines Einzelbeschlusses erfolgen.

Die Fördermittel für die vorgesehenen Einrichtungen wurden vom Gemeinderat
beschlossen (siehe Punkt Finanzielle Auswirkungen).

Die Verwaltung empfiehlt die Aufnahme nachfolgend genannter neuer Träger in die
Bedarfsplanung. Dadurch erhalten die Träger einen Anspruch auf die gesetzliche
Mindestförderung nach § 8 KiTaG (siehe auch Fördergrundsätze Kindertageseinrichtungen GRDrs 194/2014).


Übersicht über die neuen Träger und die geplanten Einrichtungen:
Träger
Geplantes
Angebot
Bezirk /
Standort
Stichworte zum Konzept /
Besonderheiten
Neue Träger (gemeinnützig)
1.Waldkindergarte
Naturstrolche e.V.
1 Gr. GT 3-6 J.Hedelfingen/ Rohracker
Standort noch in Prüfung
Waldkindergarten, dessen Konzept auf dem Bildungs- und Orientierungsplan Baden-Württemberg, dem situationsorientierten Ansatz und dem Erleben von Natur und Wald als Erfahrungs- und Bildungsraum gründet.
2.Seepferdchen Kita gGmbH3 Gr. GT 0-3 J. West/
Lindenspürstraße 38-44
Reine Krippeneinrichtung, deren Einrichtungskonzept auf dem Orientierungsplan Baden-Württemberg beruht und das pädagogische Konzept der Familiengruppen umsetzt.

Mit der Anlage 1 wird dem Gemeinderat eine kurze Zusammenfassung sowie
Anmerkungen zu den eingereichten Konzepten vorgelegt.

Aus Anlage 2 wird ersichtlich, welche Angaben von neuen Trägern bei ihrem Antrag auf Aufnahme in die Bedarfsplanung grundsätzlich erwartet werden. Der Träger ist darüber hinaus verpflichtet, eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (KVJS) einzuholen.

Es gibt keine rechtliche Handhabung, die Aufnahme in die kommunale Bedarfsplanung und damit die gesetzliche Mindestförderung von bestimmten, festgelegten Kriterien abhängig zu machen. Die Landesgesetzgebung sieht vor, dass die Aufnahme in die Bedarfsplanung allein unter Bedarfsgesichtspunkten zu erfolgen hat (§ 3 KiTaG).

Sollte der Träger darüber hinaus die freiwillige städtische Förderung in Anspruch nehmen, verpflichtet er sich, verschiedene Voraussetzungen gemäß Ziffer 3 der derzeit gültigen Grundsätze für die Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder (ohne Betriebskindertagesstätten) zu erfüllen.


Auf Wunsch können die ausführlichen Konzepte der Träger im Jugendamt eingesehen werden.




Finanzielle Auswirkungen

Die Fördermittel für die vorgesehenen Einrichtungen wurden vom Gemeinderat im
Rahmen des Haushalts 2020/2021 (GRDrs 587/2019) beschlossen.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Anmerkungen zu den vorgelegten Trägerkonzeptionen
Anlage 2: Vorgabe an die Träger



Anmerkungen zu den vorgelegten Trägerkonzepten

1. Naturstrolche e.V.
Waldkindergarten in Stuttgart – Hedelfingen/Rohracker
Der Verein Naturstrolche e.V. plant in Hedelfingen-Rohracker einen eingruppigen, ganztägigen Waldkindergarten für 3- bis 6-jährige Kinder zu eröffnen.
Bei dem Konzept handelt es sich um ein klassisches Konzept eines Wald- bzw. Naturkindergartens in Form einer Eltern-Initiative. Da es im Bezirk Hedelfingen bislang kein Angebot dieser Art gibt und die Zahl der Plätze für 3- bis 6-Jährige im Stadtteil Rohracker zu niedrig ist, wird das Angebot befürwortet. Es bereichert zudem die Angebotsvielfalt in Stuttgart.

Das pädagogische Konzept ist schlüssig dargestellt. Wald und Natur dienen als Lern- und Erlebnisraum und ermöglichen den Kindern eine ganzheitliche, naturverbundene Entwicklung. Alle Bildungsbereiche des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung werden angesprochen und können durch die Spiel-, Lern- und Sinneserfahrungen in Natur und Wald abgedeckt werden. Die Pädagogik beruht auf dem situationsorientierten Ansatz in Verbindung mit kontinuierlichen Tages-, Wochen und Jahresrhythmen, die einen sicheren Rahmen bieten. Beobachtung und Dokumentation im Rahmen der Bildungsförderung wird angesprochen, jedoch kein konkretes Instrument genannt.
Dem Träger wird empfohlen, sich einer Dachorganisation anzuschließen, um Unterstützung durch Fachberatung sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten etc. zu erhalten.

Die Verwaltung empfiehlt, den Träger Naturstrolche e.V. in die Bedarfsplanung aufzunehmen.


2. Seepferdchen Kita gGmbH
Krippengruppe der Seepferdchen Kita gGmbH – West, Lindenspürstraße 38-44
Der Träger Seepferdchen Kita gGmbH plant eine Kinderkrippe in Stuttgart-West mit drei Gruppen GT 0-3. Er ist 100%-Tochter der Seepferdchen Kita GmbH, die bereits eine Betriebskita mit drei Kleinkindgruppen in Stuttgart-Ost betreibt. Ursprünglich wurde die Seepferdchen Kinderkrippen in München für die Zielgruppe der 0- bis 3-Jährigen gegründet. Inzwischen zählen sie in München zu einem der größten privaten Trägern von Kinderkrippen. In Stuttgart wollen sie nun, mit dem zweiten Standort im Stuttgarter Westen, weiter ausbauen.

Die gemeinnützige Kindertagesstätte Seepferdchen Kita gGmbH hat einen Verwaltungssitz in der Rotebühlstraße 77 in Stuttgart, von wo aus sämtliche administrative Tätigkeiten übernommen werden. Der Standort für die neue dreigruppige Krippe ist in der Lindenspürstraße 38-44, in Stuttgart-West. Die Inbetriebnahme soll direkt nach Beendigung der Baumaßnahmen geschehen, was voraussichtlich im Juli 2020 der Fall sein wird. Das Angebot berücksichtigt mit seinen Öffnungszeiten von 07:30 – 17:30 Uhr die Bedarfe berufstätiger Eltern.

Die Jugendhilfeplanung hat das Vorhaben befürwortet, da in Stuttgart West ein hoher Bedarf an Kleinkindplätzen im Alter von 0-3 Jahren gegeben ist. Da im Stadtteil Rosenberg bereits eine hohe Kitadichte besteht, wird angenommen, dass der Übergang von der Kinderkrippe in eine andere Kita für 3-6Jährige möglich und gut umsetzbar sein wird.

Der Bildungs- und Orientierungsplan wird laut Träger- und Einrichtungskonzept umgesetzt. Es werden alle relevanten Bereiche abgedeckt. Besonderes Augenmerk wird auf die spielerische Entwicklung von grundlegenden Kompetenzen und die Förderung zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit gelegt. Die Entwicklungsdokumentation geschieht über Portfolios sowie die Beller-Entwicklungstabelle, in welcher die Entwicklungsveränderungen in den Bereichen Körperpflege, Umwelterfassung, sozial-emotionale Entwicklung, Spieltätigkeit, Sprache, Kognition, Grob- und Feinmotorik dargestellt und durch die pädagogischen Fachkräfte beschrieben werden können. Der Austausch zwischen Bezugsbetreuer*in und Eltern wird regelmäßig umgesetzt, um der ganzheitlichen Entwicklung der Kinder Rechnung zu tragen. Jährliche anonyme Eltern- und Mitarbeiterbefragungen runden das Profil des Trägers im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems ab.

Bei der Weiterentwicklung sollte der Träger die Öffnung in den Sozialraum sowie die Kooperation und Vernetzung mit den pädagogischen Einrichtungen und Institutionen noch stärker herausarbeiten und umsetzen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Träger Seepferdchen Kita gGmbH und die Einrichtung die Seepferdchen Kinderkrippe l38 in die Bedarfsplanung aufzunehmen.




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