Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7651-04.00
GRDrs 436/2024
Stuttgart,
06/21/2024



Stuttgarter Integrations- und Arbeitsmarktprogramm für Frauen (SINA)
- städtische Förderungen – Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SKF) und BeFF-Berufliche Förderung von Frauen e.V.




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.06.2024



Beschlußantrag:

1. Der Zuwendung an den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. zur Fortführung der Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen des SINA-Programms in Höhe von 72.500 EUR ab der Jahr 2024 ff. wird zugestimmt. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheids. 2. Der Zuwendung an den BeFF – Berufliche Förderung von Frauen e. V. für die angepasste, bedarfsorientierte Maßnahme für Alleinerziehende und Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnisse in Höhe von 77.000 EUR im Jahr 2024 und 78.000 EUR im Jahr 2025 wird zugestimmt. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheids. 3. Die Deckung der Zuwendung unter Ziffer 1 in Höhe der Aufwendungen von insgesamt 72.500 EUR ab 2024 ff. erfolgt aus dem hierfür veranschlagten Budget der Abteilung für Chancengleichheit OB-CG, THH 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.

4. Die Deckung der Maßnahme unter Ziffer 2 in Höhe von 77.000 EUR im Jahr 2024 und 78.000 EUR in 2025 erfolgt aus den hierfür veranschlagten Budget für Alleinerziehende und prekär Beschäftigte der Abteilung für Chancengleichheit OB-CG, THH 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.





Begründung:


Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018/2019 (GRDrs 611/2017) Mittel für die Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen sowie Mittel für die bedarfsorientierte Modifizierung von Maßnahmen (GRDrs 1122/2018) des SINA-Programms bereitgestellt. Dies umfasst (BBI) "Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren", (MIA) das Modellprojekt Alleinerziehende und (PRECASUS) Projekt für Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Für das Jahr 2024 stehen dafür insgesamt 247.300 EUR und ab 2025 290.800 EUR bereit. Das Ziel des SINA-Programms besteht darin, Frauen unabhängig von ihren Leistungsbezügen zu fördern, zu qualifizieren, insbesondere arbeitsmarktferne Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund etc. in ihrer sozialen Integration und Teilhabe durch Maßnahmen zu stärken und zu unterstützen. Gegebenenfalls werden die Maßnahmen entsprechend angepasst.

Zu Beschlussantrag 1

Die „Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen“, die Teil des SINA-Programms ist, bietet ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für alle Frauen in Stuttgart, unabhängig von ihrem Bezug von Leistungen nach SGB II/III. Diese Beratungsstelle ergänzt die bestehenden zeitlich befristeten Angebote durch zusätzliche Beratungsleistungen. Seit 2018 bietet SKF diese Beratungen weiterhin an (GRDrs 611/2017). Geplant ist die Fortführung der Beratungsstelle im Rahmen des SINA-Programms ab dem Jahr 2024. Die Personalkostensteigerungen wurden bis 2022 berücksichtigt. Seit 2023 erhält SKF jährlich 72.500 EUR, und diese Finanzierung soll auch ab 2024 fortgesetzt werden.

Zu Beschlussantrag 2

Es handelt sich um eine Maßnahme des SINA-Programms (GRDrs 611/2017) für die Zielgruppe Alleinerziehende und prekär beschäftigte Frauen, insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund. Die Kontaktstelle bei BeFF-Berufliche Förderung von Frauen e. V ist eine zentrale Anlaufstelle für Frauen mit beruflichen Fragen. Im Jahr 2022 hatten 30 % der intensiv beratenen Frauen einen Migrationshintergrund – 19 % besaßen einen ausländischen Pass und 11 % die deutsche Staatsbürgerschaft. 2023 ist die Zahl der Frauen mit Migrationsgeschichte die Beratung suchen und in Anspruche nehmen, gestiegen. Die Zuwanderung und der Zustrom von Flüchtlingen haben viele Frauen nach Deutschland gebracht. Eine bedeutende Anzahl von ihnen lebt bereits in Stuttgart. Derzeit stammt der Großteil der Frauen aus der Ukraine, aber auch seit langem aus anderen Teilen der Welt, darunter Syrien, Iran, Irak, Indien und verschiedene afrikanische Länder. Um diesen Frauen zu helfen, wurde die Maßnahme "Empowerment für zugewanderte und geflüchtete Frauen – Ankommen auf dem Arbeitsmarkt in Stuttgart" entwickelt.
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind bereits eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet, darunter 70 % Frauen mit Kindern. Die Mehrheit dieser Frauen ist alleinerziehend und verfügt über ein hohes Ausbildungs- und Qualifikationsniveau: 69 % von ihnen haben ein Studium abgeschlossen. Trotz dieser Qualifikationen haben nur 18 % seit ihrer Ankunft in Deutschland eine Arbeit gefunden. Aktuell planen 44 % der Geflüchteten, dauerhaft in Deutschland zu leben und die meisten von ihnen möchten auch arbeiten. Dies geht aus einer aktuellen Studie des IAB hervor.

Vor allem Fluchtmigration führt häufig zu einer erheblichen Dequalifikation. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, August 2021) sind nur 28 % der geflüchteten Frauen, die seit 2013 nach Deutschland gekommen sind, erwerbstätig, während dieser Anteil bei Männern 60 % beträgt. Viele Frauen haben somit noch keinen Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gefunden oder befinden sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen, die weit unterhalb ihrer Qualifikationen und Möglichkeiten liegen. Stand 7. Juli 2023 sind im Jobcenter Stuttgart 4.167 Ukrainer*innen im Hilfesystem (SGB II) gemeldet, davon sind 3.028 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von 72,7 %, wobei der Großteil dieser Frauen alleinerziehend ist.

BeFF setzt sich mit der Maßnahme "Empowerment für zugewanderte und geflüchtete Frauen" dafür ein, um die aktuelle Situation zu verbessern. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Frauen in Stuttgart berufliche Perspektiven zu eröffnen und ihr Potenzial im Wirtschaftsleben auszuschöpfen. Die Maßnahme ist zunächst für die Jahre 2024/2025 geplant und bietet qualifizierten zugewanderten Frauen konkrete Unterstützung bei der beruflichen Integration und Weiterentwicklung. Insbesondere sollen Frauen in prekären Lebenssituationen und Alleinerziehende profitieren. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden Mittel in Höhe von 77.000 EUR für das Jahr 2024 und 78.000 EUR für das Jahr 2025 benötigt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel zur Finanzierung der Beratungsstelle und der beschriebenen Maßnahme sind im Budget der Abteilung für Chancengleichheit OB-CG, THH 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke veranschlagt und werden hieraus gedeckt.



Beteiligte Stellen

WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper

Anlagen

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