Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 416/2017
Stuttgart,
06/21/2017


"Tagestreff Femmetastisch", Heusteigstraße 20, 70182 Stuttgart
- Neukonzeption des Bereichs Hauswirtschaft




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich03.07.2017

Bericht:


Seit 1993 unterhält der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart (SKF), Stöckachstr. 55, 70190 Stuttgart, den „Tagestreff Femmetastisch“ in der Heusteigstraße 20, 70182 Stuttgart, für Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß §§ 67 und 68 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Der Tagestreff ist als geschützter Ort ausschließlich für Frauen konzipiert. Die Klientinnen sind überwiegend wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht, weisen komplexe Problemlagen, von Gewalt geprägte Lebensumstände und psychische Beeinträchtigungen auf. Das Einzugsgebiet der Tagesstätte umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Fester Bestandteil der Konzeption des Tagestreffs ist die tägliche Versorgung der Klientinnen mit einem warmen Mittagessen und einem kostenlosen Vesper nachmittags. Die Konzeption sieht vor, bei der Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten die Klientinnen einzubeziehen und zu beteiligen. In der Vergangenheit haben freiwillige Helferinnen gemeinsam mit Klientinnen die Mahlzeiten unter der Regie einer hauswirtschaftlichen Fachkraft mit einem Stellenanteil von 50 % zubereitet.

Seit einiger Zeit ist es nicht mehr möglich, eine ausreichende Anzahl freiwilliger Helferinnen für die Küchenarbeit zu finden, die sich regelmäßig, längerfristig und zuverlässig engagieren. Ohne die freiwilligen Helferinnen fehlt die notwendige Anleitung der Klientinnen bei der Küchenarbeit. In der Folge ist die Versorgung mit einem täglichen warmen Mittagessen und die Beteiligung der Klientinnen nur noch eingeschränkt möglich.

Hinzu kommt der gestiegene Aufwand bei der Umsetzung der gesetzlichen Hygienestandards, Vorbeugemaßnahmen, Infektions- und Unfallverhütung entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene. Freiwillige Helferinnen und Klientinnen müssen hierzu regelmäßig von der hauswirtschaftlichen Fachkraft unterwiesen werden.


Damit in Zukunft wieder die tägliche Essensversorgung im „Tagestreff Femmetastisch“ unter Mitwirkung der Klientinnen sichergestellt werden kann, soll der Bereich Hauswirtschaft neu konzipiert werden. Kernpunkt der neuen hauswirtschaftlichen Konzeption ist die Umstellung vom Einsatz freiwilliger Helferinnen bei der Essenszubereitung auf eine hauptamtliche hauswirtschaftliche Fachkraft. Zur Umsetzung der Neukonzeption ist der Einsatz einer zusätzlichen hauswirtschaftlichen Fachkraft mit 0,5 Stellenanteilen notwendig. Zur Finanzierung der Neukonzeption des Bereichs Hauswirtschaft im „Tagestreff Femmetastisch“ werden zusätzlich 23.000 EUR im Jahr 2018 sowie 24.000 EUR ab 2019 benötigt. Darin enthalten ist eine Budgetsteigerung des Personalkostenanteils in Höhe von 2 %.

Für den Bereich Förderung von Fachberatungsstellen und Tagesstätten für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 und 68 SGB XII stehen im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 3.232.000 EUR sowie 3.286.000 EUR ab dem Jahr 2019 zur Verfügung. Das Budget dient der Förderung der Personal- und Sachkosten für 4 Fachberatungsstellen und 4 Tagesstätten. Insgesamt werden 40,4 Stellen gefördert. Davon entfallen 5,15 Stellen auf den Bereich Hauswirtschaft. Der SKF erhielt im Jahr 2016 für den Betrieb des „Tagestreffs Femmetastisch“ einen Personalkostenzuschuss für 1,5 pädagogische Fachkräfte und 0,5 Fachkräfte im Bereich Hauswirtschaft sowie einen Sachkostenzuschuss in Höhe von insgesamt 192.000 EUR.

Der SKF beantragt einen Zuschuss für eine zusätzliche Fachkraft (0,5 Stelle) im Bereich Hauswirtschaft entsprechend der Förderrichtlinien zur Umsetzung der Neukonzeption. Die Fachverwaltung begrüßt und unterstützt die vorgeschlagene Neukonzeption des SKF. Dadurch können Klientinnen an der Zubereitung der Mahlzeiten zuverlässig beteiligt, deren Kompetenzen aufgefrischt und alltagspraktische Fähigkeiten trainiert werden. Gleichzeitig wird mit dem Einsatz dieser Fachkraft (0,5 Stelle) die Einhaltung gesetzlicher Hygiene- und Sicherheitsvorgaben gewährleistet. In der Neukonzeption des Bereichs Hauswirtschaft sieht die Fachverwaltung eine wirksame Maßnahme, die sozialen Schwierigkeiten der Klientinnen zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
23
24
24
24
24
24
Finanzbedarf
23
24
24
24
24
24
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
3.232
3.286
3.286
3.286
3.286
2.286

Das Fachamt hat insgesamt 30 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister



Anlagen:

1. Antrag des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 08.03.2017

<Anlagen>

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Anlage 1 zu GRDrs 416_2017.pdf