Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
541/2022
Stuttgart,
09/05/2022
Investitionszuschuss für den Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Degerloch e.V., Kremmlerstr. 1a, 70597 Stuttgart – Mehrbedarf Umbau, Kremmlerstr. 1a, 70597 Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.09.2022
10.10.2022
Beschlußantrag:
1. Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Degerloch e.V., Kremmlerstr. 1a, 70597 Stuttgart erhält für den Mehrbedarf beim Umbau der Kindertageseinrichtung in der Kremmlerstr. 1a, 70597 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 521.680,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
4. Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt max. 521.680,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Da der Bedarf nach Krippen- und Ganztagesbetreuung im Waldorfkindergarten „Sonnenberg“ in den letzten Jahren gestiegen ist, wird der im Jahr 1974 eröffnete Kindergarten umgebaut und erweitert, da das bisherige Bestandsgebäude nicht mehr bedarfsgerecht ist und nicht den räumlichen Anforderungen einer Ganztagseinrichtung entspricht. Für diese Maßnahme erhielt der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e. V. einen Investitionszuschuss in Höhe von 650.438,00 Euro (GRDrs 1110/2020).
Während der Bauphase haben sich die Kosten zum einen aufgrund von sicherheitstechnischen Anforderungen erhöht. So mussten belastete Böden abgetragen werden und Auflagen bezüglich des Brandschutzes, wie z.B. der Einbau von feuerhemmenden Wänden und Brandschutztüren, umgesetzt werden. Weiterhin kommt hinzu, dass auch der Außenspielbereich, unter Umsetzung aktueller Sicherheitsstandards, an die zukünftige erhöhte Kinderzahl angepasst werden muss.
Außerdem ergaben sich Kostensteigerungen durch einen Architektenwechsel. Verschiedene Kostenbereiche waren in einer ersten Kalkulation nicht ausreichend eingeplant. Auch wurden notwendige Fachplaner nicht beteiligt. Hinzu kamen Auflagen und Notwendigkeiten, insbesondere durch den Anbau an das fast 50 Jahre alte Bestandsgebäude.
Stellungnahme Hochbauamt
Die Angemessenheit der Baukosten wurde durch das Hochbauamt bestätigt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 1.682.322,00 Euro. Der Zu-schussbedarf für den Umbau und die Angebotsveränderung beträgt 1.261.742,00 Euro.
Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden Mittel in Höhe von 650.438,00 Euro veranschlagt (GRDrs 587/2019).
Für den Mehrbedarf wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 Kosten in Höhe von 695.574,00 Euro angemeldet und Mittel in Höhe von 521.680,00 Euro veranschlagt (GRDrs 722/2021).
Insgesamt stehen somit 1.172.118,00 Euro für das Projekt zur Verfügung.
Weiterhin erhält der Träger einen Zuschuss von 136.400,00 Euro aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze.
Die Mittel werden für den Vollzug aus der Kita-Ausbaupauschale Projekt 7.519365, auf das Projekt 7.513161 umgesetzt.
Einmalige Kosten
Laufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
1.682.322,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss
(gerundet)
max. 1.172.118,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt Ja
Noch zu veranschlagen
Euro
Beteiligte Stellen
---
Vorliegende Anträge/Anfragen
---
Erledigte Anträge/Anfragen
---
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
<Anlagen>
zum Seitenanfang