Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 733/2020
Stuttgart,
09/17/2020


Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen
- Sachstand 2019 und Perspektiven




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich19.10.2020

Bericht:


In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 22.10.2018 wurde zuletzt über die Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen berichtet (GRDrs 748/2018 „Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen - Sachstand 2017 und Perspektiven“). Der vorliegende Bericht informiert ausführlich über die Ergebnisse der im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen durchgeführten Erhebung im Jahr 2019. Neben der Belegung zum Stichtag am 31.12.2019 liegen Daten über die Beendigungen der Betreuung im Jahr 2019 sowie über die Neuzugänge vor. Bei der Erhebung handelt es sich um eine Vollerhebung, bei der alle Stuttgarter Leistungserbringer, die Wohnbetreuung für psychisch erkrankte Menschen anbieten, mitgewirkt haben. Die Erhebung 2019 hat planungsrelevante Daten aller im Stuttgarter Stadtgebiet betreut wohnenden psychisch Erkrankten erfasst, unabhängig von der Leistungsträgerschaft.
Zum Vergleich mit den Daten 2019 stehen die Daten der letzten Vollerhebung in Klammer (Stichtag 31.12.2017).
Die wesentlichen Entwicklungslinien und Schlussfolgerungen, die aus den Ergebnissen der Erhebung abzuleiten sind, werden zusammenfassend dargestellt (s.
Anlage 1).

Berichtswesen Wohnen 2019

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) u. a. hat bei den Wohnangeboten für chronisch psychisch kranke Menschen ab dem 01.01.2020 für eine Systemumstellung gesorgt und die Unterscheidung in ambulante und stationäre Wohnangebote aufgehoben. Die stationären Wohnangebote sind weiterhin als besondere Wohnformen erhalten geblieben. Da zum Stichtag 31.12.2019 diese Umstellung noch nicht erfolgt war, wird in diesem Sachstandsbericht weiterhin die Formulierung stationäres Wohnen verwendet.

Im stationären Wohnen, d. h. in Wohnheimen und stationären Außenwohngruppen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, wurden zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 272 (256) Menschen betreut. Davon waren 55 (58) Plätze im geschlossenen Bereich belegt, in dem ausschließlich Menschen nach § 1906 BGB (geschlossene Unterbringung) untergebracht sind. Am Stichtag waren 16 Plätze mehr belegt als im Vergleichsjahr 2017.

Im ambulant betreuten Wohnen (ABW) wurden zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 873 (787) Personen betreut. Auch im ABW ist ein Anstieg gegenüber den Vergleichsjahren festzustellen. Im Jahr 2019 wurden 86 Personen mehr als im Jahr 2017 ambulant betreut.

Im Betreuten Wohnen in Familien (BWF) wurden zum Stichtag 3 (5) Personen betreut. Aufgrund der geringen Fallzahl des BWF liegt der Fokus der Auswertungsergebnisse auf dem ABW und der stationären Betreuung.

Der Zuwachs im ABW liegt bei 11 % (innerhalb 2 Jahren). Der Anteil der Menschen, die ambulant im eigenen Wohnraum betreut werden, ist weiter angestiegen. Während 2017 noch 318 Personen ambulant im eigenen Wohnraum betreut wurden, sind es am Stichtag im Jahr 2019 388 Personen (44 %). Im Trägerwohnraum wohnten 454 Personen (52 %) der Betreuten. In einer Einzelwohnung des Trägers leben 14 %, das sind 122 (127) Personen und in Wohngruppen sind 332 (340) Personen (38 %) untergebracht. Bei 31 Personen (4 %) fehlt die Angabe.

Im Jahr 2019 beendeten insgesamt 157 (151) Personen die Betreuung, wovon 14 (14) Personen verstorben sind. Die Fluktuation (die Beendigungen in Relation zum Bestand am Stichtag) betrug in den Wohnangeboten für psychisch Erkrankte im Stadtgebiet insgesamt lediglich 14 %, ein Prozentpunkt weniger als im vorherigen Berichtszeitraum (Stichtag 31.12.2017). Im stationären Wohnen beendeten 47 (49) Personen (30 %) die Betreuung. Die Fluktuation in den stationären Wohnangeboten betrug 17 % (19 %). Aus dem ABW zogen 110 (102) Personen (70 %) aus. Die Fluktuation im ABW betrug 13 % (13 %).

Im Jahr 2019 waren insgesamt 244 (195) Neuzugänge zu verzeichnen: Im stationären Wohnen wurden 66 (47) Personen (27 %) neu aufgenommen, im ABW 178 (148) Personen (73 %). Es sind folgende Wohnangebote neu hinzugekommen: das Wohnheim Wollinstraße in S-Zuffenhausen, das nun in Trägerschaft des Rehabilitationszentrums Rudolf-Sophien-Stift gGmbH (ehem. Wohnheim Freiberg der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.), ist. Es umfasst 24 stationäre Plätze, davon 12 geschlossene Plätze nach § 1906 BGB und 9 Wohnplätze im ambulant betreuten Wohnen. Sowie das Wohnheim Gasteiner Straße in S-Bad Cannstatt der Bruderhaus Diakonie – Stiftung Werner und Haus am Berg mit 29 stationären Plätzen, davon 14 geschlossene Plätze nach § 1906 BGB (die geschlossen Plätze waren zum Stichtag 31.12.2019 noch nicht belegt) und 9 Wohnplätze im ambulant betreuten Wohnen.

Zusammenfassung

Suchterkrankung
Insgesamt hatten zum Stichtag (31.12.2019) 321 (226) Klientinnen und Klienten (28 %)
neben einer psychischen Erkrankung eine Suchterkrankung. Dieser Wert ist um 6 Prozentpunkte – verglichen zum Jahr 2017 – angestiegen.
Betrachtet man nur die Neuaufnahmen im Jahr 2019 hatten 132 Personen (54 %) eine Suchterkrankung. Notwendig ist dauerhaft die Kooperation mit der Suchthilfe.

Somatische Erkrankung
Eine zusätzliche behandlungsbedürftige somatische Erkrankung hatten 291 (260) Personen (25 %), dieser Wert ist zur letzten Erhebung prozentual unverändert. Betrachtet man nur die Neuaufnahmen im Jahr 2019, haben 46 (56) Personen (19 %) eine behandlungsbedürftige somatische Erkrankung. Ein planungsrelevanter Aspekt an der Schnittstelle zur Pflege ist die sich in den kommenden Jahren weiter verändernde Altersentwicklung der Menschen in den Wohnangeboten, weil die Klienten/en zunehmend älter werden.

Wohnortnahe Versorgung
Bei 1.013 (922) Personen (88 %), die im Stadtgebiet betreut wurden, war die Landeshauptstadt Stuttgart auch der Leistungsträger. Zudem sind 24 (20) Personen sogenannte Selbstzahler aus Stuttgart und finanzierten ihre Betreuung aus eigenen Mitteln (2 %). 47 (43) Personen (4 %) waren in Leistungsträgerschaft einer Kommune aus der Region Stuttgart (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis und Göppingen), 37 (36) Personen (3 %) aus einem anderen Landkreis aus Baden-Württemberg, aus anderen Bundesländern 13 (13) Personen (1 %). Der Kategorie Verschiedenes sind 11 (13) Personen (1 %) zugeordnet (andere Kostenträger oder die Betreuungskosten wurden von einer Einrichtung der Forensik getragen) oder die Angabe fehlte.

Das Ziel, im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarterinnen und Stuttgarter anzubieten, ist somit sehr gut umgesetzt.

Einen erheblichen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung von Stuttgarterinnen und Stuttgartern war auf die Hilfeplankonferenz (HPK) Stuttgart zurückzuführen, da der Zugang in alle Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen zentral und transparent über die Hilfeplankonferenz (HPK) erfolgte. Mit Inkrafttreten der letzten Änderung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020 wurde das neue Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW eingeführt. Die Bedarfsermittlung wird vom Leistungsträger bzw. dem Fallmanagement durchgeführt. Die bisherige HPK Geschäftsführung wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart zum 31.12.2019 gekündigt. Die Gesamtplankonferenz nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist jedoch einer HPK nicht gleichzusetzen.

Seit dem 01.01.2020 gibt es ein Nachfolgegremium das „AST- Angebotsgremium für Soziale Teilhabe (für Menschen mit seelischen Behinderungen)“, das sich aktuell in der Erprobung befindet. Sobald sich das Gremium in seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise endgültig etabliert hat, wird im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet werden.

Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin




1. Ausführlicher Bericht

Ausführlicher Bericht

Ergebnisse der Erhebung Wohnen 2019

1. Allgemeine Informationen zur Erhebung

2. Belegung zum Stichtag 31.12.2019

3. Stationäres Wohnen
3.1 Hilfebedarfsgruppen
3.2 Pflegeeinstufung
3.3 Doppeldiagnosen
3.4 Tagesstruktur

4. Ambulant betreutes Wohnen
4.1 Wohnformen
4.2. Hilfebedarfsgruppen
4.3 Pflegebedarf
4.4 Doppeldiagnosen
4.5 Tagesstruktur

5. Leistungsträger

6. Beendigungen

7. Neuaufnahmen

8. Zusammenfassung und aktuelle Planungen

9. Die Situation der Landeshauptstadt Stuttgart im landesweiten Kontext


1. Allgemeine Informationen zur Erhebung

Über die Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen wurde zuletzt am 22.10.2018 berichtet (GRDrs 748/2018 "Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen – Sachstand 2017 und Perspektiven").

Das Berichtswesen ist als personenbezogene anonyme Erhebung angelegt. Es werden Bestandsdaten in den Wohnangeboten zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres erhoben sowie die Fluktuation, d. h. die Auszüge/Beendigungen und Einzüge/Aufnahmen in Betreuungsangebote im Kalenderjahr erfasst. Erhoben werden Daten zur Wohnbetreuung in der Landeshauptstadt Stuttgart, planungsrelevante soziodemografische Daten der Betreuten sowie Daten zur Tagesstruktur der Betreuten.

Ziel der jährlichen Bestandserhebung ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, aus denen sich Handlungsempfehlungen für den bedarfsgerechten Ausbau von Wohnangeboten ableiten lassen. Die Bereitstellung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur ist ein im Sozialgesetzbuch verankerter Pflichtauftrag an die Kommune (SGB I, § 17, Abs. 1, Ziffern 2 und 3). Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet zu Leistungen zur Sozialen Teilhabe (SGB IX § 113).

2. Belegung zum Stichtag 31.12.2019

Die Anzahl betreuter Personen verteilt sich zum Stichtag 31.12.2019 folgendermaßen auf die Einrichtungen in der Landeshauptstadt Stuttgart:

Stationäre Wohnangebote
2019
2017
Wohnheim Freiberg der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.
0
15
Wohnheime Reinsburgstraße, Leonberger Straße, Hasenbergstraße, Löwentor, Kräherwald, Wollinstraße und stationäre Außenwohngruppen Schlossbergstraße und Fuchswaldstraße des Rehabilitationszentrums Rudolf-Sophien-Stift gGmbH
155
142
Wohnheime Haus am Eugensplatz, Haus Gasteiner Straße und stationäre Außenwohngruppen der BruderhausDiakonie - Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
63
45
Wohnheim Sophienstraße des Caritasverbandes für Stuttgart e. V.
23
22
Wohnheime des Klinikums Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit, Stadthaus, Kliniknahes Wohnheim
31
32
Gesamt
272
256
davon geschlossene Plätze
55
58

Ambulant betreutes Wohnen (ABW)
2019
2017
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
357
334
Arbeiterinnen- und Arbeiterselbsthilfe e. V.
23
24
Furtbachkrankenhaus - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
15
12
Klinikum Stuttgart - Zentrum für Seelische Gesundheit
183
164
Caritasverband für Stuttgart e. V.
220
193
BruderhausDiakonie - Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
28
28
Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH
41
32
Vielseits GmbH
6
0
Gesamt
873
787

Betreutes Wohnen in Familien (BWF)
2019
2017
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
3
5

Zum Vergleich der Daten zum Stichtag 31.12.2019 stehen die Daten der letzten Vollerhebung (Stichtag 31.12.2017) in Klammer.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat bei den Wohnangeboten für chronisch psychisch kranke Menschen ab dem 01.01.2020 für eine erhebliche Systemumstellung gesorgt und die Unterscheidung in ambulante und stationäre Wohnangebote aufgehoben. Die stationären Wohnangebote sind weiterhin als besondere Wohnformen erhalten geblieben, in denen beispielsweise weiterhin gemäß § 43a SGB XI kein voller Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht.

Zudem wurden ab dem 01.01.2020 die existenzsichernden Leistungen aus dem bisherigen stationären Entgelt herausgelöst. Da zum Stichtag 31.12.2019 diese Umstellung noch nicht erfolgt war, wird in diesem Sachstandsbericht weiterhin die Formulierung stationäres Wohnen verwendet.

Insgesamt lebten 1.148 (1.048) Personen im Jahr 2019 in betreuten Wohnangeboten. Die Betreuungsformen zum Stichtag umfassen Ambulant betreutes Wohnen (ABW): 873 (787) Personen; das stationäre Wohnen mit Wohnheimen und stationären Außenwohngruppen (seit 01.01.2020 Besondere Wohnform): 272 (256) Personen, davon 55 (58) Personen in geschlossener Unterbringung, Betreutes Wohnen in Familien: 3 (5) Personen.

Entsprechend der Rückmeldungen des Fallmanagements des Sozialamts gibt es vereinzelt Verlegungen von Stuttgarter Leistungsberechtigten in Angebote außerhalb der Landeshauptstadt. Dies geschieht u. a. unter Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts (z. B. wenn Angehörige in anderen Stadt- oder Landkreisen leben). Insgesamt lebten 198 (145) Stuttgarter*innen zum Stichtag 31.12.2019 Wohnangeboten anderer Landkreise.

Im Folgenden wird von einer Gesamtzahl von 1.148 Personen ausgegangen. Sofern die Ausführungen ausdifferenziert sind, beziehen sie sich auf die Gruppe der stationär Betreuten (272 Personen) und der ambulant Betreuten (873 Personen). An einigen Punkten werden die Personen, die stationär geschlossen nach § 1906 untergebracht waren, detaillierter betrachtet (Stichtag 31.12.2017: 55 Personen). Aufgrund der geringen Fallzahl wird das Betreute Wohnen in Familien (BWF), (3 Personen) nicht detailliert ausgewertet.

2.1 Soziodemographische Daten (Stichtag 31.12.2019)

Gesetzliche Betreuung
Von den 1.148 Personen hatten 481 Personen (42 %) eine gesetzliche Betreuung, 667 Personen (58 %) hatten keine gesetzliche Betreuung.

Geschlecht
Unter den 1.148 Personen waren 642 (589) Männer (56 %) und 506 (454) Frauen (44 %), wie in den Vorjahren waren mehr Männer in der Betreuung als Frauen.

Alter
Insgesamt waren 349 (279) Personen 55 Jahre oder älter (30 %). Diese Altersgruppe ist um 4 Prozentpunkte angestiegen, ältere Personen nehmen in der Betreuung zu. Diese Gruppe wird bisher im Regelsystem versorgt, es gibt jedoch mehrere Planungen für ein spezielles Wohnangebot für diese Zielgruppe u. a. plant der Caritasverband für Stuttgart e. V. im Haus Martinus in S-Mitte 7 1-Zimmer Appartements für ältere psychisch Kranke. Bezug ist für Januar 2021 geplant. Gleichzeitig sind 34 Personen (3 %) unter 25 Jahre alt.

Lebensform

Von den 1.148 Betreuten leben 1.056 Personen (92 %) allein. Diese Gruppe ist um 2 Prozentpunkte angestiegen. In einer Partnerschaft leben 57 Personen (5 %), Annahme um 2 Prozentpunkte. Mit Familienangehörigen leben 32 Personen (3 %), bei 3 Personen fehlt die Angabe (< 1%).

Einkommen
Das Einkommen bzw. der Lebensunterhalt teilt sich wie folgt auf: Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX erhalten 592 (564) Personen (52 %), Arbeitslosengeld II erhalten 225 (204) Personen (20 %), Erwerbseinkommen haben 46 (32) betreute Personen (4 %), Arbeitslosengeld I erhalten 5 (8) Personen (< 1 %). Der Kategorie „Anderes Einkommen“ sind 255 (235) Personen (22 %) zugeordnet (darin zusammengefasst sind Rentenbezüge, Vermögen oder Zuverdienst), bei 25 Personen fehlt die Angabe (2%).


2.2 Migrationshintergrund

Einen Migrationshintergrund (Einwohner mit Migrationshintergrund sind Ausländer, eingebürgerte Deutsche und Aussiedler) haben 302 (296) Personen also 26 % der Betreuten. Zur Vorerhebung (Stichtag 31.12.2017) ist hier ein leichter Rückgang von 3 Prozentpunkten zu verzeichnen.

Die 302 Personen mit Migrationshintergrund teilen sich wie folgt auf: 117 Personen (9 %) stammen aus Süd-Ost-Europa, 56 Personen (5 %) stammen aus Osteuropa und aus Afrika kommen 48 der betreuten Personen (4 %). 41 Personen (4 %) stammen aus einer anderen Region Europas und aus einer anderen Region außerhalb Europas kommen 34 Personen (3 %). Bei 15 Personen (1 %) fehlt die Angabe, bzw. eine eindeutige Zuordnung in eine der vorgegebenen Kategorien war nicht möglich.


2.3 Diagnosen

Zum Stichtag 31.12.2019 hatten 705 (667) der Betreuten (61 %) als Hauptdiagnose eine schizophrene Störung, eine affektive Störung hatten 167 (130) Personen (15 %), 181 (173) Personen (16 %) eine Persönlichkeitsstörung, 55 (60) Personen (5 %) eine andere psychiatrische Hauptdiagnose, 25 (13) Personen (2 %) hatten als Hauptdiagnose eine Suchterkrankung und 8 (0) Personen Trauma als Hauptdiagnose (1 %), bei 7 (0) Personen fehlt die Angabe (< 1 %).


3. Stationäres Wohnen

3.1 Hilfebedarfsgruppen

Im stationären Wohnen gibt es fünf Hilfebedarfsgruppen (HBG). Hilfebedarfsgruppen bilden den Grad des Unterstützungsbedarfs einer Person ab. Je höher die Hilfebedarfsgruppe, umso höher ist der Unterstützungsbedarf.
Zum Stichtag waren von den 272 betreuten Personen 201 (185) Personen (74 %) der HBG 3 zugordnet, 62 (62) Personen (23 %) waren in HBG 2. Deutlich geringer waren die Anteile der HBG 4 mit 9 (7) Personen (3 %). In HBG 1, der Gruppe mit dem niedrigsten Hilfebedarf, und HBG 5, der Gruppe mit dem höchsten Hilfebedarf im stationären Wohnen, war wie in den Vorjahren keine Person zugeordnet.

3.2 Pflegeeinstufung

Die Daten zur Einstufung in die 5 Pflegegrade konnten nur teilweise beantwortet werden, weil die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe darüber keine Kenntnis haben oder die Personen nicht eingestuft sind. Die Einstufung in Pflegegrade teilt sich im stationären Wohnen wie folgt auf: eine Pflegeeinstufung hatten 111 (107) Personen (41 %), davon hatten 16 (24) Personen Pflegegrad 1 (6 %), Pflegegrad 2 hatten 78 (73) Personen (29 %) und in Pflegegrad 3 sind 16 (10) Personen (6 %) eingestuft. Eine (0) Person (<1 %) hatte eine Einstufung in Pflegegrad 5.
161 (129) Personen hatten keine Pflegeeinstufung (59 %), davon wurde bei 70 (21) Personen (26 %) keine Pflegeeinstufung beantragt, bei 21 (46) Personen wurde der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt (8 %), bei 10 (28) Personen (3 %) war keine Pflegeeinstufung für die Betreuung erforderlich und bei 60 (55) Personen (22 %) ist eine Einstufung nicht bekannt.

3.3. Doppeldiagnosen

Von den 272 Personen in den stationären Wohnangeboten hatten 198 Personen (73 %) neben der Hauptdiagnose eine zusätzliche Diagnose. 86 Personen hatten als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (32 %). Eine zusätzlich behandlungsbedürftige somatische Erkrankung hatten 95 Personen (35 %), eine Minderbegabung hatten 12 Personen (4 %) und ein Trauma als zusätzliche Diagnose hatten 5 Personen (2 %).
Im Bereich der geschlossenen Wohnplätze haben von 55 Personen 43 Personen (78 %) eine Doppeldiagnose. 24 Personen haben als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (44 %). Die Suchtmittel verteilen sich wie folgt: Alkohol: 18 Personen, Opioide: 4 Personen, Cannabis: 5 Personen, Sonstige Suchtmittel: 14 Personen.
Insbesondere Personen mit einem zusätzlichen illegalen Drogenkonsum und einen Unterbringungsbeschluss nach § 1906 stellen eine Herausforderung für die geschlossenen Wohnheime dar. Eine zusätzlich behandlungsbedürftige somatische Erkrankung haben 16 Personen (29 %), eine sog. Minderbegabung haben 3 Personen (5 %).

Diese Entwicklungen werden weiter dokumentiert, um gegebenenfalls spezielle Angebote in Kooperation mit der Suchthilfe und mit einem Schwerpunkt Pflege auszubauen.

3.4 Tagesstruktur

Im stationären Wohnen nutzen zum Stichtag 31.12.2019 227 (196) Personen (83 %) eine Tagesstruktur für psychisch kranke Menschen oder eine Tagesstruktur für Seniorinnen und Senioren. In einem WfbM-Arbeitsbereich waren 37 (39) Personen (14 %) beschäftigt. 6 (16) Personen (2 %) besuchten eine Maßnahme des WfbM-Bildungsbereiches bzw. der beruflichen Rehabilitation. Jeweils eine Person ging einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nach oder hatte eine andere bzw. selbstgestaltete Tagesstruktur (<1 %).

4. Ambulant betreutes Wohnen

4.1 Wohnformen

Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens ist in der Landeshauptstadt Stuttgart sehr vielfältig. Neben verschiedenen Wohngruppen (unterschiedlicher Größe und Wohngemeinschafts-Charakter) gibt es einzelne Apartments, frauen- und männerspezifische Wohnangebote sowie die Möglichkeit der Betreuung in der eigenen Wohnung.

Im Jahr 2019 nutzten 873 Personen das ambulant betreute Wohnen. Wie schon in den Vorjahren ist die Anzahl der Angebote damit erneut gestiegen. Im vorangegangen Berichtszeitraum (Stichtag 31.12.2017) lag die Zahl der ambulant betreuten Angebote bei 787. Dies entspricht einer Steigerung von 11 % innerhalb von zwei Jahren. Im Vorjahreszeitraum betrug die Steigerung 16,8 %. Dies ist vor allem auf den Anstieg der ambulanten Betreuung im eigenen Wohnraum zurückzuführen.

Von den 873 Personen im ambulant betreuten Wohnen wohnten 454 (467) Personen (52 %) in Trägerwohnraum, d. h. in Wohnraum, der entweder im Besitz des Trägers ist oder von diesem angemietet wird und über Untermietverträge weitergegeben wird. Die Klientinnen und Klienten erhalten einen Betreuungsvertrag und einen Mietvertrag, welche mit dem Träger geschlossen werden. Nach Beendigung der Betreuung kann das Mietverhältnis weiterbestehen. 122 (127) Personen wohnten alleine in einer Einzelwohnung (14 %), in einer Wohngemeinschaft 332 (340) Personen (38 %).

Eine Betreuung in der eigenen Häuslichkeit ist insbesondere sinnvoll, wenn die sozialen Bezüge bestehen bleiben sollen. 388 (318) Personen (44 %) verfügten über eigenen Wohnraum. Hier ist ein Anstieg von 70 Personen zum Vergleichsjahr 2017 zu verzeichnen. Bei 31 Personen fehlte die Angabe (4 %).

4.2 Hilfebedarfsgruppen

Im ambulant betreuten Wohnen gibt es eine Unterteilung in drei Hilfebedarfsgruppen (HBG). Der Hilfebedarf steigt von HBG 1 zu HBG 3 an. Die Beantragung eines Zuschlags ist möglich, um einen höheren Betreuungsbedarf zu decken. Im ABW waren zum Stichtag 499 (480) Personen (57 %) in HBG 2 eingestuft, 279 (231) Personen (32 %) in HBG 3 und 94 (72) Personen (11 %) in HBG 1 eingestuft. Bei einer (4) Person fehlte die Angabe (< 1 %). Insgesamt erhielten 66 (101) betreute Personen (8 %) eine Zuschlagszahlung: davon 56 (77) Personen (6 %) aus HBG 3, 9 (24) Personen (1 %) aus HBG 2. Eine Person war in HBG 1 eingestuft und bezog den Zuschlag (<1 %).

4.3 Pflegebedarf

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für Menschen, die ambulant über die Eingliederungshilfe betreut werden, ein wichtiger Baustein der Unterstützung. Die Einstufung in Pflegegrade teilte sich im ambulant betreuten Wohnen wie folgt auf: eine Pflegeeinstufung hatten 212 (200) Personen (24 %), davon hatten 57 (25) Personen Pflegegrad 1 (7 %), Pflegegrad 2 hatten 141 (162) Personen (16 %) und in Pflegegrad 3 waren 11 (12) Personen (1 %) eingestuft. 3 (1) Personen war in Pflegegrad 4 eingestuft (<1 %).
661 (587) Personen hatten keine Pflegeeinstufung (76 %). Bei 31 (29) Personen wurde der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt (4 %). Bei 179 (210) Personen (21 %) wurde er nicht beantragt und bei 432 (348) Personen (49 %) war eine Einstufung für die Betreuung nicht erforderlich und bei 17 Personen (2 %) war die Einstufung nicht bekannt, bei 2 Personen (<1 %) fehlte die Angabe.

4.4 Doppeldiagnosen

In den ambulant betreuten Wohnangeboten hatten 517 Personen (59 %) der 873 Personen neben der Hauptdiagnose eine zusätzliche Diagnose. 235 Personen hatten als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (27 %). Eine zusätzlich behandlungsbedürftige somatische Erkrankung hatten 196 Personen (22 %), ein Trauma als zusätzliche Diagnose hatten 49 Personen (6 %) und eine sog. Minderbegabung hatten 37 Personen (4 %).

4.5 Tagesstruktur

Im ABW ist die Tagesstruktur der Betreuten differenzierter als im stationären Wohnen: Im ABW besuchten 43 (159) Personen (5 %) ausschließlich die Tagesstätte eines gemeindepsychiatrischen Zentrums, 259 (238) Personen (30 %) hatten keine Tagesstruktur bzw. 140 Personen (16 %) hatten eine andere bzw. selbstgestaltete Tagesstruktur. In einem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) waren 137 (113) Personen (16 %) beschäftigt. In einem Zuverdienstangebot übten insgesamt 136 (111) (16 %) Personen eine arbeitsähnliche Tätigkeit aus. 29 (40) Personen (3 %) waren im Berufsbildungsbereich der WfbM/ berufliche Reha beschäftigt. Ein tagesstrukturierendes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder für Seniorinnen und Senioren hatten 24 (19) Personen (2 %). Einer Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt gingen 44 (37) Personen (5 %) nach. Bei 61 (70) Personen verteilte sich auf Bildungsmaßnahmen, Gelegenheitsjobs oder die Angabe fehlte (7 %).


5. Leistungsträger

Der Zugang in alle Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgte bis zum Stichtag 31.12.2019 zentral über die Hilfeplankonferenz (HPK) Stuttgart. Durch den gezielten Ausbau der letzten Jahre ist der Anteil an Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohnern in allen Betreuungsformen sehr hoch.

Bei 1.013 (922) Personen (88 %), die im Stadtgebiet betreut wurden, war die Landeshauptstadt Stuttgart auch der Leistungsträger. Zudem sind 24 (20) Personen sogenannte Selbstzahler aus Stuttgart und finanzierten ihre Betreuung aus eigenen Mitteln (2 %). 47 (39) Personen (4 %) waren in Leistungsträgerschaft einer Kommune aus der Region Stuttgart (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Göppingen), 37 (40) Personen (3 %) aus einem anderen Landkreis aus Baden-Württemberg, aus anderen Bundesländern 13 (13) Personen (1 %). In der Kategorie Verschiedenes sind 14 Personen (1 %), die einen anderen Leistungsträger hatten, z. B. eine Einrichtung der Forensik oder die Angabe fehlte.


Anzahl der Betreuten nach Leistungsträger und Betreuungsform
LeistungsträgerStationärABWBWFGesamtProzent
Stuttgart
246
764
3
1013
88
Selbstzahler aus Stuttgart
8
16
0
24
2
Nachbarlandkreise/ Region Stuttgart
7
40
0
47
4
übriges Baden-Württemberg
3
34
0
37
3
außerhalb Baden-Württemberg
3
10
0
13
1
verschiedenes
5
8
0
13
1
keine Angabe
0
1
0
1
1
Gesamt
272
873
3
1.148
100

Im stationären Wohnen stammten zum Stichtag 246 Personen (90 %) aus Stuttgart und 8 Personen (3 %) waren Selbstzahler aus Stuttgart (zusammen 93 %). Noch höher war die wohnortnahe Versorgung von Stuttgarter*innen bei den geschlossenen Wohnheimen. Zum Stichtag waren 54 (98 %) der 55 (56) geschlossenen Plätze mit Personen aus Stuttgart belegt.

Im ABW wurden zum Stichtag 764 (692) Personen (88 %) in Stuttgarter Leistungsträgerschaft betreut. 16 (20) Personen (1 %) waren sogenannte Selbstzahler, d. h. finanzieren ihre Betreuung aus eigenen Mitteln.

Das Ziel, auch im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarter*innen anzubieten, ist somit sehr gut umgesetzt.

Im Betreuten Wohnen in Familien (BWF) waren alle 3 Personen aus Stuttgart (100 %).


6. Beendigungen

Im Jahr 2019 beendeten 157 (151) Personen die Betreuung, wovon 14 (14) Personen (9 %) verstorben sind. Die Fluktuation (beendete Betreuungen im Verhältnis zu den am Stichtag belegten Plätzen) betrug 14 % (2017: 15 %).

Abzüglich der 14 Personen, die verstorben sind, haben 143 (137) Personen die Betreuung im Jahr 2019 beendet, davon erfolgten 111 Beendigungen bzw. 71 % (85 %) der Beendigungen geplant im gegenseitigen Einvernehmen, 42 Beendigungen bzw. 27 % (14 %) der Betreuungen wurden außerplanmäßig von Seiten der Klientinnen und Klienten oder des Trägers beendet. Bei 4 Beendigungen war kein Grund angegeben (2 %).


Die folgende Tabelle fasst die Gründe für eine Beendigung bzw. einem Auszug aus dem Wohnangebot zusammen, (sortiert nach dem prozentualen Anteil):

Grund für Beendigung
Betreuungsform
Gesamt
Prozent
stationärambulant
stationäres Wohnen
18
18
38
23
selbständig Wohnen ohne Betreuung
2
30
32
20
ambulant betreutes Wohnen
12
8
19
12
Sonstiges
0
18
18
12
Todesfall
2
12
14
9
Pflegeeinrichtung
1
9
10
6
Forensik/Haft
3
5
8
5
Wohnen bei Angehörigen
5
3
8
5
keine Angabe
0
4
4
4
stationäres Wohnen (geschlossene Plätze)
3
3
6
4
Einrichtung Wohnungsnotfallhilfe
1
0
1
< 1
Gesamt
47
110
157
100


In der Kategorie „Sonstiges“ sind einseitige Beendigungen, durch den Klienten (10 Personen) oder auch durch den Träger (8 Personen) zusammengefasst, bei denen der Grund für die Beendigung bzw. das Anschlusswohnen nicht angegeben waren.
Im stationären Wohnen beendeten insgesamt 47 (49) Personen (30 %) im Jahr 2019 die Betreuung, d. h. sind aus dem Wohnheim oder der stationären Außenwohngruppe ausgezogen. Die Fluktuation im stationären Bereich beträgt damit 17 %. Im vorherigen Berichtszeitraum lag die Fluktuation noch bei 19 %. Hier ist ein Rückgang um 2 Prozentpunkte zu verzeichnen.

Die meisten Beendigungen im stationären Wohnen erklären sich wie folgt: 18 Personen, die innerhalb Stuttgarts in ein anderes Wohnheim bei dem gleichen Träger oder ein Wohnheim bei einem anderen Stuttgarter Träger der Sozialpsychiatrie gewechselt sind.

Dies zeigt, dass die Versorgungsverpflichtung auch schwieriger Personen durch die Leistungserbringer innerhalb des GPV Stuttgart sehr gut umgesetzt wird, d. h. kommt es in der Versorgung über einen längeren Zeitraum zu andauernden Schwierigkeiten z. B. in der Nachbarschaft, besteht die Bereitschaft anderer Wohnheime bzw. Träger einen Umzug in ein anderes Wohnheim zu ermöglichen.

Weitere 12 Personen, wechselten in die ambulante Wohnbetreuung, davon waren 10 Personen der HBG 3 zugordnet. Diese Ergebnisse belegen, dass der Weg der Ambulantisierung erfolgreich realisiert werden konnte, sogar für Personen in der höchsten Hilfebedarfsgruppe (HBG 3), weitere 5 Personen zogen zu Angehörigen.

Im ABW beendeten 110 (102) Personen (70 %) 2017 die ambulante Wohnbetreuung. Dies entspricht einer Fluktuation von 13 %. Die Fluktuation ist damit gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr (Stichtag 31.12.2017) gleichgeblieben. Die meisten Beendigungen im ambulant betreuten Wohnen erfolgten dadurch, dass 30 Personen nach der Beendigung selbständig, ohne Wohnbetreuung, leben konnten. Dies war mit Abstand die größte Gruppe. In ein stationäres Wohnangebot zogen 18 Personen.

Zusätzlich wurde abgefragt, ob Personen, die die Betreuung im Jahr 2019 beendet nach außerhalb, in einen anderen Landkreis gezogen sind. Dies war bei 16 (19) Personen der Fall. In eine forensische Einrichtung wurden 5 (2) Personen verlegt. 3 (0) Personen zogen in ein ambulant betreutes Wohnangebot außerhalb Stuttgarts, weitere 3 (3) Personen zogen in eine Wohnung außerhalb Stuttgarts und lebten dort selbständig ohne Betreuungsleistungen. Jeweils eine Person zog in die gleiche Betreuungsform, die vom gleichen Träger in einem anderen Landkreis angeboten wird, eine Person zog geplant aus Stuttgart weg, z. B. auf Wunsch des gesetzlichen Betreuers, eine Person zog auf eigenen Wunsch in einen anderen Landkreis. Bei 2 (5) Personen fehlte die Angabe des Anschlusswohnens.

7. Neuaufnahmen

Im Jahr 2019 waren insgesamt 244 (195) Neuzugänge in die Wohn- und Betreuungsangebote zu verzeichnen. Im stationären Wohnen wurden 66 (47) Personen (27 %) in die Betreuung aufgenommen, davon auf geschlossenen Plätzen nach § 1906 BGB 20 (23) Personen. Im ABW waren 178 (148) Zugänge (73 %) zu verzeichnen.

137 Männer (56 %) und 107 Frauen (44 %) wurden aufgenommen. Davon waren 17 (13) Personen (7 %) unter 25 Jahre alt, 69 (57) Personen (28 %) waren zwischen 25 und 34 Jahren alt, zwischen 35 und 54 Jahren waren 111 (88) Personen (45 %) und 48 (37) Personen (20 %) waren 55 Jahre oder älter.

Bei 209 (172) Neuzugängen (86 %) war die Landeshauptstadt Stuttgart Leistungsträger, 10 Personen (4 %) waren Selbstzahler, drei Personen kamen aus der Forensik (1 %). Die übrigen 20 (16) Personen (8 %) stammten aus anderen Landkreisen, davon 8 Personen aus der Region Stuttgart, aus einem anderen Landkreis aus Baden-Württemberg kamen 8 Personen und von einem Landkreis außerhalb Baden-Württembergs wurden 4 Personen aufgenommen. Jeweils eine Person hatte eine andere Leistungsträgerschaft oder die Angabe fehlte (1 %).

Im Jahr 2019 wurden folgende Wohnangebote eröffnet: das Wohnheim Wollinstraße in S-Zuffenhausen, das nun in Trägerschaft des Rehabilitationszentrums Rudolf-Sophien-Stift gGmbH (ehem. Wohnheim Freiberg der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.), ist. Es umfasst 24 stationäre Plätze, davon 12 geschlossene Plätze nach § 1906 BGB und 9 Wohnplätze im ambulant betreuten Wohnen. Das Wohnheim Gasteiner Straße in S-Bad Cannstatt der Bruderhaus Diakonie – Stiftung Werner und Haus am Berg mit 29 stationären Plätzen, davon 14 geschlossene Plätze nach § 1906 BGB (die geschlossen Plätze waren zum Stichtag 31.12.2019 noch nicht belegt) und 9 Wohnplätze im ambulant betreuten Wohnen.

Beide Wohnangebote bieten ambulante sowie stationäre Wohnbetreuung unter einem Dach an. Dies bietet eine umfassende, durchlässige und individualisierte Leistungserbringung für die betreuten Personen, ohne dass es zu einem Abbruch von Beziehungen und zu einem Wechsel der Einrichtung kommen muss. So kann nachhaltig der Bedarf der wohnortnahen Versorgung von chronisch psychisch kranken Menschen mit einem umfassenden und intensiven Hilfebedarf gedeckt werden.

Die folgende Tabelle stellt den bisherigen Aufenthaltsort vor Einzug in ein Wohnangebot dar (sortiert nach dem prozentualen Anteil):
Aufenthalt vor Maßnahme
Betreuungsform
Gesamt
Prozent
stationärambulant
eigene Wohnung
3
79
82
34
Sonstiges
17
14
31
13
Wohnen mit Angehörigen
3
25
28
12
stationäres Wohnen
11
15
26
11
ambulant betreutes Wohnen
9
13
22
9
stationäres Wohnen (geschlossene Plätze)
14
2
16
7
Platz in Wohnungsnotfallhilfe
3
12
15
6
Forensik
5
5
10
4
Kinder- und Jugendeinrichtung
0
8
8
3
keine Angabe
0
4
4
1
Pflegeeinrichtung
1
1
2
< 1
Gesamt
66
178
244
100

Im stationären Bereich wurden 66 (47) Personen aufgenommen (27 %). Die meisten Neuaufnahmen (17 Personen) erfolgten in der Kategorie Sonstiges (u. a. Aufnahme aus Klinik (in Vorerhebung 8 Personen), Strafvollzugsanstalt). Weitere 14 (9) Personen sind auf geschlossene Plätze im stationären Wohnen aufgenommen, 11 (4) Personen wurden aus einem anderen stationären Wohnheim aufgenommen (Umzüge), aus einem ambulant betreuten Wohnangebot wurden 9(6) Personen aufgenommen, 5 (2) Personen wurden aus einer forensischen Einrichtung aufgenommen.

Im Jahr 2019 wurden 178 (148) Personen (73 %) in eine ambulant betreute Einrichtung aufgenommen. Wie bereits in der Vorjahreserhebung lebten vor der Aufnahme in das ABW die meisten 79 (64) Personen selbständig in einer eigenen Wohnung, bzw. 25 (11) Personen lebten bei Angehörigen. 15 (19) Personen wurden aus dem Bereich der Wohnungsnotfallhilfe, 15 Personen wurden aus einem stationären Wohnangebot aufgenommen. 14 Personen sind der Kategorie Sonstiges zugeordnet u. a. Klinikaufenthalt (2017: 16 Personen), Strafvollzugsanstalt). 13 (11) Personen haben das ambulant betreute Wohnangebot gewechselt. Weitere 12 (19) Personen kamen aus einer Einrichtung der Wohnungsnotfallhilfe.


8. Zusammenfassung und aktuelle Planungen

Das Ziel, eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarter*innen anzubieten, ist sehr gut umgesetzt.

Insgesamt hatten zum Stichtag 715 Personen (65 %) neben der Hauptdiagnose mindestens eine zusätzliche Diagnose. 321 Personen hatten als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (28 %). Dieser Wert ist um 6 Prozentpunkte verglichen zur Vorjahreserhebung angestiegen. Betrachtet man nur die Neuaufnahmen im Jahr 2019, haben 159 (108) Personen (66 %) mindestens eine weitere zusätzliche Diagnose, auch dieser Wert ist um 10 Prozentpunkte zur letzten Erhebung angestiegen. 132 (108) Personen hatten (54 %) eine Suchterkrankung. Zukünftige Erhebungen werden die Entwicklung weiter dokumentieren, um gegebenenfalls frühzeitig spezifische Angebote oder Angebote in Kooperation mit der Suchthilfe auszubauen.

Eine zusätzliche behandlungsbedürftige somatische Erkrankung hatten 291 Personen (25 %), dieser Wert ist zur letzten Erhebung unverändert. Betrachtet man nur die Neuaufnahmen im Jahr 2019, haben 46 (56) Personen (19 %) eine behandlungsbedürftige somatische Erkrankung. Ein planungsrelevanter Aspekt an der Schnittstelle zur Pflege ist die sich in den kommenden Jahren weiter verändernde Altersentwicklung der Menschen in den Wohnangeboten. Hier gibt es erste Überlegungen der Sozialplanung und einzelner Leistungserbringer das spezielle Wohnangebot für älter geworden chronisch psychisch kranke Menschen zu entwickeln.

Grundlage der Sozialplanung für chronisch psychisch kranke Menschen sind gemeinsame Planungen mit der Suchthilfe und der Wohnungsnotfallhilfe.

Aktuelle Planungen

Grundsätzlich gilt es, das Wohnangebot an den Schnittstellen zur Pflege, Suchthilfe und Wohnungsnotfallhilfe auszubauen. Weitere konkrete Planungen einzelner Leistungserbringer sind im Folgenden aufgelistet.

Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
Die Sozialplanung des Sozialamtes hat für die Entwicklung des „Quartiers am Wiener Platz“ einen Bedarf für 25 Personen in Sozialwohnungen angemeldet (siehe GRDrs 488/2017 „Entwicklung des Quartiers am Wiener Platz (ehem. Schoch-Areal)“). Im Rahmen dieses Bedarfs soll ein passgenaues ambulant betreutes Wohnangebot für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren an der Schnittstelle zwischen Sozialpsychiatrie, Behindertenhilfe und Wohnungsnotfallhilfe entwickelt werden. Die Wohnraumbedarfe sollen in Form eines integrierten und sozialraumorientierten Konzepts umgesetzt werden. Bauträger ist die Baugenossenschaft Neues Heim eG. Betriebsträger werden die Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. zusammen mit der Diakonie Stetten e. V. sein. Die Fertigstellung ist für 2023 geplant.

Zur Umsetzung und Einbindung der gemeldeten Bedarfe und weiterer sozialer Infrastrukturangebote in das neue Quartier sind neue Formen der verbindlichen und stadtweiten Zusammenarbeit notwendig. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart ist vom Gemeinderat beauftragt, mit dem Antrag „Gemeinsam: Quartiersentwicklung am Wiener Platz“ am Förderprogramm der Initiative Allianz für Beteiligung e. V. „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ teilzunehmen.

Die Projektleitung liegt bei der Abteilung Sozialplanung des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart; der wichtige zivilgesellschaftliche Projektpartner ist die Baugenossenschaft Neues Heim; die Projektbegleitung übernimmt das Büro Stadtberatung Dr. Sven Fries (GRDrs 812/2019 „Projektantrag im Förderprogramm Initiative Allianz für Beteiligung e. V. „Quartiersimpulse“ – Grundsatzbeschluss“).

Ziel soll sein, für eine funktionierende Quartiersgemeinschaft sorgen und erarbeiten, wie die gemeinschaftlichen Flächen und Räume im Quartier genutzt werden sollen.


Klinikum Stuttgart - Zentrum für Seelische Gesundheit
Im Wohnheim Stadthaus laufen aktuell Umbaumaßnahmen, um den Anforderungen der LHeimbauVO (u. a. Barrierefreiheit) gerecht zu werden. Die Frist zur Umsetzung wurde von der Heimaufsicht bis 2023 verlängert.

BruderhausDiakonie - Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
Das Haus am Eugensplatz wird aktuell umgebaut. Die Bewohner*innen befinden sich im Interimsquartier in der Humboldstraße in S-West. Nach dem Umbau stehen nur noch 25 der aktuell 31 stationären Plätze zur Verfügung. In neu konzipierten und landesheimbaukonformen Wohneinheiten werden die Bewohner*innen künftig auf vier Etagen begleitet werden. Für die sechs Personen werden Wohnmöglichkeiten entsprechend ihres Hilfebedarfs gesucht. Der Umzug ist für 2021 geplant.

Caritasverband für Stuttgart e. V.

Im Biberturm in S-Feuerbach werden Räumlichkeiten frei, so dass zusätzlich 3 Plätze ABW entstehen.

Im Haus Martinus in S-Mitte sollen 7 1-Zimmer Appartements für ältere psychisch Kranke entstehen. Bezug ist für Januar 2021 geplant.

In der Hackstraße in S-Ost sind durch den Wegzug eines Angebots der WNH sukzessive Wohneinheiten frei. Es soll ein Schnittstellen-Wohnangebot mit 24 Plätzen der Sozialpsychiatrie und WNH entstehen. Geplant sind 14 Plätze nach § 67 SGB XII und 10 Plätze nach § 53 SGB XII, seit 01.01.2020 § 102 SGB IX Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Betreuung soll durch ein gemeinsames Team der Sozialpsychiatrie und WNH erfolgen. Die Sozialplanung benötigt hierzu ein gemeinsames Planungsgespräch und die Vorlage eines Betreuungskonzepts.

Perspektivisch soll in der Brückenstraße in S-Bad Cannstatt bis Mitte 2024 ein ambulant betreutes Wohnangebot mit 16 - 19 Plätzen an der Schnittstelle zur Suchthilfe entstehen.

Arbeiterinnen- und Arbeiterselbsthilfe e. V.
Gemeinsam mit der Sozialplanung wurde ein Konzept zur Weiterentwicklung eines adäquaten Wohn- und Betreuungsangebots für junge Frauen ab 18 Jahren an der Schnittstelle zw. Sozialpsychiatrie und Wohnungsnotfallhilfe entwickelt. Die Platzzahl ist abhängig von den Räumlichkeiten, angedacht sind 5 - 10 Plätze in Einzelappartements. Die Sozialplanung hat für die ASH in S-Ost (Stöckach, EnBW-Areal) für das geplante Wohnangebot Bedarf angemeldet. Der Bebauungsplan soll Mitte 2022 beschlossen werden und der Baubeginn wird für das Jahr 2022 angestrebt.

Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH

Aktuell werden im Wohnheim Löwentor 26 geschlosse Plätze zu 11 offenen Plätzen und 15 geschlossen Plätzen in der besonderen Wohnform umgewandelt.

Das Mietobjekt der stationären Außenwohngruppe in der Hasenbergstraße mit 11 Plätzen wurde gekündigt. Auf dem Grundstück Am Kräherwald 147 wird ein weiteres Gebäude als Ersatz für die stationäre Außenwohngruppe errichtet. Das Bauvorhaben soll unabhängig vom bereits bestehenden Wohnheim Am Kräherwald mit einem eigenen pädagogischen Konzept betrieben werden.

Die stationären Außenwohngruppen in der Schlossbergstraße und der Fuchswaldstraße sind seit Mai 2020 in ambulant betreute Wohngemeinschaften umgewandelt worden.


9. Die Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart im landesweiten Kontext

Im Jahr 2019 erstellten der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Landkreistag und Städtetag zum fünften Mal eine landesweite „Dokumentation Gemeindepsychiatrischer Verbund Baden-Württemberg 2017/2018“. In der Dokumentation wird die Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Baden-Württemberg aus kommunaler Perspektive dargestellt (Stichtag: 31.12.2017). Untersucht werden im zweijährigen Turnus jeweils alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs.

Bei der stationären Wohnbetreuung lag die Landeshauptstadt Stuttgart mit 4,1 (4) Personen in der Eingliederungshilfe je 10.000 Einwohner unter dem Landesdurchschnitt mit 4,7 (4,6) Personen, jedoch unter der Quote der Stadtkreise – dort werden im Durchschnitt (4,9) 5 Personen je 10.000 Einwohner stationär versorgt.

Beim ambulant betreuten Wohnen lag Stuttgart mit (12,3) 10,8 Personen je 10.000 Einwohner weiter deutlich über dem Landesdurchschnitt 8,1 (7,6) und mit 11,2 Personen je 10.000 Einwohner leicht unter dem Durchschnitt der Stadtkreise 11,2 (9,7).

Im landesweiten Vergleich ist die Quote der Personen, die in stationären Wohnangeboten im eigenen Kreis betreut werden, in der Landeshauptstadt Stuttgart besonders hoch 90 % (93 %). Diese liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt mit 49 % (48 %) und ebenso über der Quote der Stadtkreise mit 62 % (62 %).

Eine Quote von 100 % ist aufgrund des individuellen Wunsch- und Wahlrechts der Klientinnen und Klienten nicht realistisch. Oft ist es der Wunsch, in der Nähe von Angehörigen zu leben. Teilweise spielen bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung auch fachliche oder persönliche Gründe eine Rolle.

Das Ziel, im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarter*innen anzubieten, ist somit sehr gut umgesetzt.

Fazit

In den nächsten zwei Jahren gilt es, die Wohnangebote an den Schnittstellen zur Pflege, Suchthilfe und Wohnungsnotfallhilfe weiterhin auszubauen bzw. eine Qualifizierung der Angebote vorzunehmen.

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Unterstützung für Menschen mit Behinderung nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet.

Einen erheblichen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung von Stuttgarter*innen war auf die Hilfeplankonferenz (HPK) Stuttgart zurückzuführen, da der Zugang in alle Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen zentral und transparent über die Hilfeplankonferenz (HPK) erfolgte. Die Hilfeplankonferenz war innerhalb des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) Stuttgart und auch der Sozialverwaltung ein wichtiges Instrument, um unklare Bedarfslagen zu plausibilisieren und die Bedarfsdeckung vorzubereiten.


Die Gesamtplankonferenz nach dem BTHG ist jedoch einer HPK nicht gleichzusetzen. Mit Inkrafttreten der letzten Änderung des BTHG zum 01.01.2020 wurde das neue Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW eingeführt. Die Bedarfsermittlung wird vom Leistungsträger bzw. dem Fallmanagement durchgeführt. Die bisherige HPK Geschäftsführung wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart zum 31.12.2019 gekündigt.

Seit dem 01.01.2020 gibt es ein Nachfolgegremium. Das „AST- Angebotsgremium für Soziale Teilhabe (für Menschen mit seelischen Behinderungen)“, befindet sich aktuell in der Erprobung. Für die kommenden zwei Jahre gilt es das Gremium zu etablieren und ggf. weiterzuentwickeln. Sobald sich das Gremium in seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise endgültig etabliert hat, wird im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet werden.



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