1. Allgemeine Informationen zur Erhebung
2. Belegung zum Stichtag 31.12.2019
4. Ambulant betreutes Wohnen 4.1 Wohnformen 4.2. Hilfebedarfsgruppen 4.3 Pflegebedarf 4.4 Doppeldiagnosen 4.5 Tagesstruktur
5. Leistungsträger
6. Beendigungen
7. Neuaufnahmen
8. Zusammenfassung und aktuelle Planungen
9. Die Situation der Landeshauptstadt Stuttgart im landesweiten Kontext 1. Allgemeine Informationen zur Erhebung Über die Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen wurde zuletzt am 22.10.2018 berichtet (GRDrs 748/2018 "Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen – Sachstand 2017 und Perspektiven"). Das Berichtswesen ist als personenbezogene anonyme Erhebung angelegt. Es werden Bestandsdaten in den Wohnangeboten zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres erhoben sowie die Fluktuation, d. h. die Auszüge/Beendigungen und Einzüge/Aufnahmen in Betreuungsangebote im Kalenderjahr erfasst. Erhoben werden Daten zur Wohnbetreuung in der Landeshauptstadt Stuttgart, planungsrelevante soziodemografische Daten der Betreuten sowie Daten zur Tagesstruktur der Betreuten. Ziel der jährlichen Bestandserhebung ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, aus denen sich Handlungsempfehlungen für den bedarfsgerechten Ausbau von Wohnangeboten ableiten lassen. Die Bereitstellung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur ist ein im Sozialgesetzbuch verankerter Pflichtauftrag an die Kommune (SGB I, § 17, Abs. 1, Ziffern 2 und 3). Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet zu Leistungen zur Sozialen Teilhabe (SGB IX § 113). 2. Belegung zum Stichtag 31.12.2019 Die Anzahl betreuter Personen verteilt sich zum Stichtag 31.12.2019 folgendermaßen auf die Einrichtungen in der Landeshauptstadt Stuttgart:
Lebensform
Von den 1.148 Betreuten leben 1.056 Personen (92 %) allein. Diese Gruppe ist um 2 Prozentpunkte angestiegen. In einer Partnerschaft leben 57 Personen (5 %), Annahme um 2 Prozentpunkte. Mit Familienangehörigen leben 32 Personen (3 %), bei 3 Personen fehlt die Angabe (< 1%).
Einkommen Das Einkommen bzw. der Lebensunterhalt teilt sich wie folgt auf: Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX erhalten 592 (564) Personen (52 %), Arbeitslosengeld II erhalten 225 (204) Personen (20 %), Erwerbseinkommen haben 46 (32) betreute Personen (4 %), Arbeitslosengeld I erhalten 5 (8) Personen (< 1 %). Der Kategorie „Anderes Einkommen“ sind 255 (235) Personen (22 %) zugeordnet (darin zusammengefasst sind Rentenbezüge, Vermögen oder Zuverdienst), bei 25 Personen fehlt die Angabe (2%).
2.2 Migrationshintergrund Einen Migrationshintergrund (Einwohner mit Migrationshintergrund sind Ausländer, eingebürgerte Deutsche und Aussiedler) haben 302 (296) Personen also 26 % der Betreuten. Zur Vorerhebung (Stichtag 31.12.2017) ist hier ein leichter Rückgang von 3 Prozentpunkten zu verzeichnen. Die 302 Personen mit Migrationshintergrund teilen sich wie folgt auf: 117 Personen (9 %) stammen aus Süd-Ost-Europa, 56 Personen (5 %) stammen aus Osteuropa und aus Afrika kommen 48 der betreuten Personen (4 %). 41 Personen (4 %) stammen aus einer anderen Region Europas und aus einer anderen Region außerhalb Europas kommen 34 Personen (3 %). Bei 15 Personen (1 %) fehlt die Angabe, bzw. eine eindeutige Zuordnung in eine der vorgegebenen Kategorien war nicht möglich. 2.3 Diagnosen Zum Stichtag 31.12.2019 hatten 705 (667) der Betreuten (61 %) als Hauptdiagnose eine schizophrene Störung, eine affektive Störung hatten 167 (130) Personen (15 %), 181 (173) Personen (16 %) eine Persönlichkeitsstörung, 55 (60) Personen (5 %) eine andere psychiatrische Hauptdiagnose, 25 (13) Personen (2 %) hatten als Hauptdiagnose eine Suchterkrankung und 8 (0) Personen Trauma als Hauptdiagnose (1 %), bei 7 (0) Personen fehlt die Angabe (< 1 %). 3. Stationäres Wohnen 3.1 Hilfebedarfsgruppen Im stationären Wohnen gibt es fünf Hilfebedarfsgruppen (HBG). Hilfebedarfsgruppen bilden den Grad des Unterstützungsbedarfs einer Person ab. Je höher die Hilfebedarfsgruppe, umso höher ist der Unterstützungsbedarf. Zum Stichtag waren von den 272 betreuten Personen 201 (185) Personen (74 %) der HBG 3 zugordnet, 62 (62) Personen (23 %) waren in HBG 2. Deutlich geringer waren die Anteile der HBG 4 mit 9 (7) Personen (3 %). In HBG 1, der Gruppe mit dem niedrigsten Hilfebedarf, und HBG 5, der Gruppe mit dem höchsten Hilfebedarf im stationären Wohnen, war wie in den Vorjahren keine Person zugeordnet. 3.2 Pflegeeinstufung Die Daten zur Einstufung in die 5 Pflegegrade konnten nur teilweise beantwortet werden, weil die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe darüber keine Kenntnis haben oder die Personen nicht eingestuft sind. Die Einstufung in Pflegegrade teilt sich im stationären Wohnen wie folgt auf: eine Pflegeeinstufung hatten 111 (107) Personen (41 %), davon hatten 16 (24) Personen Pflegegrad 1 (6 %), Pflegegrad 2 hatten 78 (73) Personen (29 %) und in Pflegegrad 3 sind 16 (10) Personen (6 %) eingestuft. Eine (0) Person (<1 %) hatte eine Einstufung in Pflegegrad 5. 161 (129) Personen hatten keine Pflegeeinstufung (59 %), davon wurde bei 70 (21) Personen (26 %) keine Pflegeeinstufung beantragt, bei 21 (46) Personen wurde der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt (8 %), bei 10 (28) Personen (3 %) war keine Pflegeeinstufung für die Betreuung erforderlich und bei 60 (55) Personen (22 %) ist eine Einstufung nicht bekannt. 3.3. Doppeldiagnosen Von den 272 Personen in den stationären Wohnangeboten hatten 198 Personen (73 %) neben der Hauptdiagnose eine zusätzliche Diagnose. 86 Personen hatten als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (32 %). Eine zusätzlich behandlungsbedürftige somatische Erkrankung hatten 95 Personen (35 %), eine Minderbegabung hatten 12 Personen (4 %) und ein Trauma als zusätzliche Diagnose hatten 5 Personen (2 %). Im Bereich der geschlossenen Wohnplätze haben von 55 Personen 43 Personen (78 %) eine Doppeldiagnose. 24 Personen haben als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (44 %). Die Suchtmittel verteilen sich wie folgt: Alkohol: 18 Personen, Opioide: 4 Personen, Cannabis: 5 Personen, Sonstige Suchtmittel: 14 Personen. Insbesondere Personen mit einem zusätzlichen illegalen Drogenkonsum und einen Unterbringungsbeschluss nach § 1906 stellen eine Herausforderung für die geschlossenen Wohnheime dar. Eine zusätzlich behandlungsbedürftige somatische Erkrankung haben 16 Personen (29 %), eine sog. Minderbegabung haben 3 Personen (5 %). Diese Entwicklungen werden weiter dokumentiert, um gegebenenfalls spezielle Angebote in Kooperation mit der Suchthilfe und mit einem Schwerpunkt Pflege auszubauen. 3.4 Tagesstruktur Im stationären Wohnen nutzen zum Stichtag 31.12.2019 227 (196) Personen (83 %) eine Tagesstruktur für psychisch kranke Menschen oder eine Tagesstruktur für Seniorinnen und Senioren. In einem WfbM-Arbeitsbereich waren 37 (39) Personen (14 %) beschäftigt. 6 (16) Personen (2 %) besuchten eine Maßnahme des WfbM-Bildungsbereiches bzw. der beruflichen Rehabilitation. Jeweils eine Person ging einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nach oder hatte eine andere bzw. selbstgestaltete Tagesstruktur (<1 %). 4. Ambulant betreutes Wohnen 4.1 Wohnformen Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens ist in der Landeshauptstadt Stuttgart sehr vielfältig. Neben verschiedenen Wohngruppen (unterschiedlicher Größe und Wohngemeinschafts-Charakter) gibt es einzelne Apartments, frauen- und männerspezifische Wohnangebote sowie die Möglichkeit der Betreuung in der eigenen Wohnung.
Im Jahr 2019 nutzten 873 Personen das ambulant betreute Wohnen. Wie schon in den Vorjahren ist die Anzahl der Angebote damit erneut gestiegen. Im vorangegangen Berichtszeitraum (Stichtag 31.12.2017) lag die Zahl der ambulant betreuten Angebote bei 787. Dies entspricht einer Steigerung von 11 % innerhalb von zwei Jahren. Im Vorjahreszeitraum betrug die Steigerung 16,8 %. Dies ist vor allem auf den Anstieg der ambulanten Betreuung im eigenen Wohnraum zurückzuführen.
Von den 873 Personen im ambulant betreuten Wohnen wohnten 454 (467) Personen (52 %) in Trägerwohnraum, d. h. in Wohnraum, der entweder im Besitz des Trägers ist oder von diesem angemietet wird und über Untermietverträge weitergegeben wird. Die Klientinnen und Klienten erhalten einen Betreuungsvertrag und einen Mietvertrag, welche mit dem Träger geschlossen werden. Nach Beendigung der Betreuung kann das Mietverhältnis weiterbestehen. 122 (127) Personen wohnten alleine in einer Einzelwohnung (14 %), in einer Wohngemeinschaft 332 (340) Personen (38 %).
Eine Betreuung in der eigenen Häuslichkeit ist insbesondere sinnvoll, wenn die sozialen Bezüge bestehen bleiben sollen. 388 (318) Personen (44 %) verfügten über eigenen Wohnraum. Hier ist ein Anstieg von 70 Personen zum Vergleichsjahr 2017 zu verzeichnen. Bei 31 Personen fehlte die Angabe (4 %). 4.2 Hilfebedarfsgruppen Im ambulant betreuten Wohnen gibt es eine Unterteilung in drei Hilfebedarfsgruppen (HBG). Der Hilfebedarf steigt von HBG 1 zu HBG 3 an. Die Beantragung eines Zuschlags ist möglich, um einen höheren Betreuungsbedarf zu decken. Im ABW waren zum Stichtag 499 (480) Personen (57 %) in HBG 2 eingestuft, 279 (231) Personen (32 %) in HBG 3 und 94 (72) Personen (11 %) in HBG 1 eingestuft. Bei einer (4) Person fehlte die Angabe (< 1 %). Insgesamt erhielten 66 (101) betreute Personen (8 %) eine Zuschlagszahlung: davon 56 (77) Personen (6 %) aus HBG 3, 9 (24) Personen (1 %) aus HBG 2. Eine Person war in HBG 1 eingestuft und bezog den Zuschlag (<1 %). 4.3 Pflegebedarf Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für Menschen, die ambulant über die Eingliederungshilfe betreut werden, ein wichtiger Baustein der Unterstützung. Die Einstufung in Pflegegrade teilte sich im ambulant betreuten Wohnen wie folgt auf: eine Pflegeeinstufung hatten 212 (200) Personen (24 %), davon hatten 57 (25) Personen Pflegegrad 1 (7 %), Pflegegrad 2 hatten 141 (162) Personen (16 %) und in Pflegegrad 3 waren 11 (12) Personen (1 %) eingestuft. 3 (1) Personen war in Pflegegrad 4 eingestuft (<1 %). 661 (587) Personen hatten keine Pflegeeinstufung (76 %). Bei 31 (29) Personen wurde der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt (4 %). Bei 179 (210) Personen (21 %) wurde er nicht beantragt und bei 432 (348) Personen (49 %) war eine Einstufung für die Betreuung nicht erforderlich und bei 17 Personen (2 %) war die Einstufung nicht bekannt, bei 2 Personen (<1 %) fehlte die Angabe. 4.4 Doppeldiagnosen In den ambulant betreuten Wohnangeboten hatten 517 Personen (59 %) der 873 Personen neben der Hauptdiagnose eine zusätzliche Diagnose. 235 Personen hatten als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (27 %). Eine zusätzlich behandlungsbedürftige somatische Erkrankung hatten 196 Personen (22 %), ein Trauma als zusätzliche Diagnose hatten 49 Personen (6 %) und eine sog. Minderbegabung hatten 37 Personen (4 %). 4.5 Tagesstruktur Im ABW ist die Tagesstruktur der Betreuten differenzierter als im stationären Wohnen: Im ABW besuchten 43 (159) Personen (5 %) ausschließlich die Tagesstätte eines gemeindepsychiatrischen Zentrums, 259 (238) Personen (30 %) hatten keine Tagesstruktur bzw. 140 Personen (16 %) hatten eine andere bzw. selbstgestaltete Tagesstruktur. In einem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) waren 137 (113) Personen (16 %) beschäftigt. In einem Zuverdienstangebot übten insgesamt 136 (111) (16 %) Personen eine arbeitsähnliche Tätigkeit aus. 29 (40) Personen (3 %) waren im Berufsbildungsbereich der WfbM/ berufliche Reha beschäftigt. Ein tagesstrukturierendes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder für Seniorinnen und Senioren hatten 24 (19) Personen (2 %). Einer Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt gingen 44 (37) Personen (5 %) nach. Bei 61 (70) Personen verteilte sich auf Bildungsmaßnahmen, Gelegenheitsjobs oder die Angabe fehlte (7 %). 5. Leistungsträger Der Zugang in alle Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgte bis zum Stichtag 31.12.2019 zentral über die Hilfeplankonferenz (HPK) Stuttgart. Durch den gezielten Ausbau der letzten Jahre ist der Anteil an Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohnern in allen Betreuungsformen sehr hoch. Bei 1.013 (922) Personen (88 %), die im Stadtgebiet betreut wurden, war die Landeshauptstadt Stuttgart auch der Leistungsträger. Zudem sind 24 (20) Personen sogenannte Selbstzahler aus Stuttgart und finanzierten ihre Betreuung aus eigenen Mitteln (2 %). 47 (39) Personen (4 %) waren in Leistungsträgerschaft einer Kommune aus der Region Stuttgart (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Göppingen), 37 (40) Personen (3 %) aus einem anderen Landkreis aus Baden-Württemberg, aus anderen Bundesländern 13 (13) Personen (1 %). In der Kategorie Verschiedenes sind 14 Personen (1 %), die einen anderen Leistungsträger hatten, z. B. eine Einrichtung der Forensik oder die Angabe fehlte. Anzahl der Betreuten nach Leistungsträger und Betreuungsform
Beide Wohnangebote bieten ambulante sowie stationäre Wohnbetreuung unter einem Dach an. Dies bietet eine umfassende, durchlässige und individualisierte Leistungserbringung für die betreuten Personen, ohne dass es zu einem Abbruch von Beziehungen und zu einem Wechsel der Einrichtung kommen muss. So kann nachhaltig der Bedarf der wohnortnahen Versorgung von chronisch psychisch kranken Menschen mit einem umfassenden und intensiven Hilfebedarf gedeckt werden.
Die folgende Tabelle stellt den bisherigen Aufenthaltsort vor Einzug in ein Wohnangebot dar (sortiert nach dem prozentualen Anteil):
Im Biberturm in S-Feuerbach werden Räumlichkeiten frei, so dass zusätzlich 3 Plätze ABW entstehen.
Im Haus Martinus in S-Mitte sollen 7 1-Zimmer Appartements für ältere psychisch Kranke entstehen. Bezug ist für Januar 2021 geplant.
In der Hackstraße in S-Ost sind durch den Wegzug eines Angebots der WNH sukzessive Wohneinheiten frei. Es soll ein Schnittstellen-Wohnangebot mit 24 Plätzen der Sozialpsychiatrie und WNH entstehen. Geplant sind 14 Plätze nach § 67 SGB XII und 10 Plätze nach § 53 SGB XII, seit 01.01.2020 § 102 SGB IX Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Betreuung soll durch ein gemeinsames Team der Sozialpsychiatrie und WNH erfolgen. Die Sozialplanung benötigt hierzu ein gemeinsames Planungsgespräch und die Vorlage eines Betreuungskonzepts.
Perspektivisch soll in der Brückenstraße in S-Bad Cannstatt bis Mitte 2024 ein ambulant betreutes Wohnangebot mit 16 - 19 Plätzen an der Schnittstelle zur Suchthilfe entstehen. Arbeiterinnen- und Arbeiterselbsthilfe e. V. Gemeinsam mit der Sozialplanung wurde ein Konzept zur Weiterentwicklung eines adäquaten Wohn- und Betreuungsangebots für junge Frauen ab 18 Jahren an der Schnittstelle zw. Sozialpsychiatrie und Wohnungsnotfallhilfe entwickelt. Die Platzzahl ist abhängig von den Räumlichkeiten, angedacht sind 5 - 10 Plätze in Einzelappartements. Die Sozialplanung hat für die ASH in S-Ost (Stöckach, EnBW-Areal) für das geplante Wohnangebot Bedarf angemeldet. Der Bebauungsplan soll Mitte 2022 beschlossen werden und der Baubeginn wird für das Jahr 2022 angestrebt. Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH
Aktuell werden im Wohnheim Löwentor 26 geschlosse Plätze zu 11 offenen Plätzen und 15 geschlossen Plätzen in der besonderen Wohnform umgewandelt.
Das Mietobjekt der stationären Außenwohngruppe in der Hasenbergstraße mit 11 Plätzen wurde gekündigt. Auf dem Grundstück Am Kräherwald 147 wird ein weiteres Gebäude als Ersatz für die stationäre Außenwohngruppe errichtet. Das Bauvorhaben soll unabhängig vom bereits bestehenden Wohnheim Am Kräherwald mit einem eigenen pädagogischen Konzept betrieben werden.
Die stationären Außenwohngruppen in der Schlossbergstraße und der Fuchswaldstraße sind seit Mai 2020 in ambulant betreute Wohngemeinschaften umgewandelt worden. 9. Die Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart im landesweiten Kontext Im Jahr 2019 erstellten der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Landkreistag und Städtetag zum fünften Mal eine landesweite „Dokumentation Gemeindepsychiatrischer Verbund Baden-Württemberg 2017/2018“. In der Dokumentation wird die Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Baden-Württemberg aus kommunaler Perspektive dargestellt (Stichtag: 31.12.2017). Untersucht werden im zweijährigen Turnus jeweils alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Bei der stationären Wohnbetreuung lag die Landeshauptstadt Stuttgart mit 4,1 (4) Personen in der Eingliederungshilfe je 10.000 Einwohner unter dem Landesdurchschnitt mit 4,7 (4,6) Personen, jedoch unter der Quote der Stadtkreise – dort werden im Durchschnitt (4,9) 5 Personen je 10.000 Einwohner stationär versorgt. Beim ambulant betreuten Wohnen lag Stuttgart mit (12,3) 10,8 Personen je 10.000 Einwohner weiter deutlich über dem Landesdurchschnitt 8,1 (7,6) und mit 11,2 Personen je 10.000 Einwohner leicht unter dem Durchschnitt der Stadtkreise 11,2 (9,7). Im landesweiten Vergleich ist die Quote der Personen, die in stationären Wohnangeboten im eigenen Kreis betreut werden, in der Landeshauptstadt Stuttgart besonders hoch 90 % (93 %). Diese liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt mit 49 % (48 %) und ebenso über der Quote der Stadtkreise mit 62 % (62 %). Eine Quote von 100 % ist aufgrund des individuellen Wunsch- und Wahlrechts der Klientinnen und Klienten nicht realistisch. Oft ist es der Wunsch, in der Nähe von Angehörigen zu leben. Teilweise spielen bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung auch fachliche oder persönliche Gründe eine Rolle. Das Ziel, im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarter*innen anzubieten, ist somit sehr gut umgesetzt. Fazit In den nächsten zwei Jahren gilt es, die Wohnangebote an den Schnittstellen zur Pflege, Suchthilfe und Wohnungsnotfallhilfe weiterhin auszubauen bzw. eine Qualifizierung der Angebote vorzunehmen. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Unterstützung für Menschen mit Behinderung nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet. Einen erheblichen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung von Stuttgarter*innen war auf die Hilfeplankonferenz (HPK) Stuttgart zurückzuführen, da der Zugang in alle Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen zentral und transparent über die Hilfeplankonferenz (HPK) erfolgte. Die Hilfeplankonferenz war innerhalb des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) Stuttgart und auch der Sozialverwaltung ein wichtiges Instrument, um unklare Bedarfslagen zu plausibilisieren und die Bedarfsdeckung vorzubereiten. Die Gesamtplankonferenz nach dem BTHG ist jedoch einer HPK nicht gleichzusetzen. Mit Inkrafttreten der letzten Änderung des BTHG zum 01.01.2020 wurde das neue Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW eingeführt. Die Bedarfsermittlung wird vom Leistungsträger bzw. dem Fallmanagement durchgeführt. Die bisherige HPK Geschäftsführung wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart zum 31.12.2019 gekündigt. Seit dem 01.01.2020 gibt es ein Nachfolgegremium. Das „AST- Angebotsgremium für Soziale Teilhabe (für Menschen mit seelischen Behinderungen)“, befindet sich aktuell in der Erprobung. Für die kommenden zwei Jahre gilt es das Gremium zu etablieren und ggf. weiterzuentwickeln. Sobald sich das Gremium in seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise endgültig etabliert hat, wird im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet werden. zum Seitenanfang