Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
668/2023
Stuttgart,
11/03/2023
Bericht zur Bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen 2023
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
27.11.2023
Bericht:
Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde vom deutschen Bundestag am 04.03.2020 die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen. Mit der Statistik und der von der Bundesregierung parallel vorbereiteten Wohnungslosenberichterstattung soll eine fundierte Datenbasis über Wohnungslosigkeit in Deutschland geschaffen werden. Ziel der Berichterstattung ist die Verbesserung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Bundes und die Schaffung einer Informationsgrundlage für politisches Handeln.
Die Erhebung wird als jährliche Stichtagserhebung zum 31. Januar durchgeführt, erstmalig zum 31. Januar 2022 (vgl. 592/2022 „Bericht zur Bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen 2022“). Das aktuelle Erhebungsjahr 2023 stellt somit die zweite Erhebung der Bundesstatistik über untergebrachte wohnungslose Personen dar. In der Landeshauptstadt Stuttgart wird die Sammlung, Aufbereitung und Übermittlung der Daten von der Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamts übernommen. Für die Statistik werden Daten über wohnungslose Personen erhoben, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen zum Stichtag Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind. Folgende Angaben werden an das Statistische Bundesamt übermittelt: Art, Beginn und Träger der Unterbringung, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Haushaltstyp und -größe.
Für die Erhebung der Bundesweiten Statistik wohnungsloser Menschen in Stuttgart für das Jahr 2023 wurden nach Vorgabe des WoBerichtsG § 3 Abs. 2 Notübernachtungsplätze, Sozialunterkünfte, Interimswohnen, Fürsorgeunterkünfte, betreute Wohnangebote nach § 67 SGB XII (Aufnahmehäuser, vollstationäre Wohnangebote, teilstationäre Wohnangebote, Ambulant Betreutes Wohnen), betreutes Übergangswohnen nach § 16a SGB II sowie Gemeinschaftsunterkünfte berücksichtigt.
In der Landeshauptstadt Stuttgart waren zum Stichtag 31.01.2023 - unter Berücksichtigung aller Zielgruppen der Bundestatistik wohnungsloser Personen - insgesamt 7.576 Menschen untergebracht, das entspricht 2.226 Personen mehr als im Vorjahr. Hiervon sind 2.926 Männer, 2.479 Frauen sowie 2.171 Kinder unter 18 Jahren gemeldet. Die gemeldeten Personen bilden insgesamt 4.090 Haushalte.
Dieser deutliche Anstieg ist ausschließlich durch die große Anzahl neu hinzugekommener ukrainischer Geflüchteter zu erklären, welche aufgrund aktuell fehlenden Wohnraums in Aufnahme- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Demnach hat sich die Anzahl der Menschen in Gemeinschaftsunterkünften vom Jahr 2022 mit 1.580 zum Jahr 2023 mit 3.817 Personen um 42 Prozent zum Stichtag erhöht.
Die Gesamtzahl der untergebrachten wohnungslosen Personen im Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe - folglich ohne geflüchtete Personen in Gemeinschaftsunterkünften - beträgt 3.759 Menschen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 3.770 Menschen gibt es hier keine nennenswerte Differenz.
Durch den Anstieg von Menschen aus der Ukraine ergeben sich damit zusammenhängende Veränderungen. So ist für den Erhebungszeitraum für das Jahr 2023 ein erhöhter Anteil von Frauen und Mehrpersonenhaushalten zu verzeichnen. Ebenso hat die Personengruppe mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zugenommen.
Im Bereich des Hilfesystems der Wohnungsnotfallhilfe (ohne geflüchtete Menschen aus Gemeinschaftsunterkünften), lassen sich nur leichte Veränderungen erkennen. So gibt es einen leichten Anstieg von älter werdenden Menschen sowie Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit (siehe
Anlage 1
).
Im Bundesvergleich der deutschen Großstädte belegt die Landeshauptstadt Stuttgart wiederholt Platz zwei der wohnungslosen Menschen mit 12,1 Wohnungslosen pro 1.000 Einwohner. Zu beachten gilt jedoch, dass es durch unterschiedliche Erhebungsmethoden sowie Datengrundlagen in den jeweiligen Kommunen zu teils signifikanten Unterschieden bei der zu übermittelten Statistik kommen kann. Demnach kann der Vergleich der deutschen Großstädte lediglich als Annäherung der tatsächlichen Wohnungslosen betrachtet werden.
Zieht man die Stichtagserhebung als Berechnung des Wohnbedarfs in Stuttgart heran, so ergeben sich Bedarfe für 2.655 Wohnungen für Einzelpersonen, 548 Wohnungen für Zwei-Personen-Haushalte, 729 Wohnungen für Haushalte mit 3 - 5 Personen sowie 158 Wohnungen für Haushalte mit mehr als 5 Personen. Insgesamt fehlen also alleine für die in dieser Statistik erfassten Personengruppe der Wohnungslosen in Stuttgart 4.090 Wohneinheiten.
Der vollständige Bericht zur Stichtagserhebung 2023 ist als
Anlage 1
beigefügt.
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dr. Alexandra SußmannBürgermeisterin
1. Bericht zur Bundesstatistik über untergebrachte wohnungslose Personen nach § 3 Abs. 2 WoBerichtsG, Auswertung für die Landeshauptstadt Stuttgart 2023
<Anlagen>
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GRDrs 668_2023 Anl. 1 Bericht zur Bundesstatistik untergebrachter wohnungsloser Personen 2023.pdf