Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 955/2017
Stuttgart,
11/06/2017


Das Gesamtprogramm Sprache nach dem Stuttgarter Modell 2018/2019



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Internationaler AusschussKenntnisnahmeöffentlich15.11.2017

Bericht:


1. Das Gesamtprogramm Sprache

Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt in Zusammenarbeit mit ihren Bündnispartnern sicher, dass die gesellschaftliche Integration der Zugewanderten zügig und nachhaltig erfolgt. Zentrales Element dabei ist ein qualitatives und bedarfsgerechtes Angebot zur Deutschförderung.

Der Bund hat in 2016 ein neues Gesamtprogramm Sprache für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene aufgelegt. Ziel ist eine systematische aufeinander aufbauende Sprachförderung aus einem Guss. Das Bundesinnenministerium ist für die Grundförderung im Rahmen der Integrationskurse bis Sprachniveau B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen zuständig, das Bundesarbeitsministerium für die darauf aufbauende berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF- Programm sowie nationale Berufssprachkurse gem. § 45a AufenthG) bis Sprachniveau C2. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert.

Der Steuerungskreis Stuttgarter Gesamtprogramm Sprache
Im Zuge der Veränderungen auf Bundesebene wurde 2017 auch die Sprachförderung in Stuttgart neu organisiert und der Steuerungskreis Stuttgarter Gesamtprogramm Sprache vom Referat SI eingerichtet. Unter Federführung der Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) treffen sich Vertreterinnen und Vertreter des BAMF, der Ausländerbehörde, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, des Sozialamts, des Welcome Centers, der Migrationsdienste sowie aller zugelassenen Sprachkursträger im vierteljährigen Turnus im Rathaus. Der Steuerungskreis dient der Abstimmung und Optimierung der Abläufe zwischen den beteiligten Stellen.

Für Stuttgart wurden vom BAMF insgesamt 25 Träger für die Durchführung von Integrationskursen oder Berufssprachkursen zugelassen, davon zwölf Träger für beide Kursarten, sechs Träger nur für Integrationskurse und sieben Träger nur für Berufssprachkurse. Alle Kursträger haben im Mai 2017 eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Stuttgart unterzeichnet, mit der sie sich zu einer verbindlichen Zusammenarbeit verpflichten.

Transparenz des Kursangebots
Die Landeshauptstadt hat eine eigene Kursdatenbank etabliert, die eine aktuelle Übersicht über alle Deutschkurse in Stuttgart bietet. Städtische Deutschkurse, Integrationskurse sowie Berufssprachkurse werden von der Clearingstelle sprachliche Integration des Sozialamts erfasst und im Internet (www.welcome.stuttgart.de/deutschkurse) veröffentlicht. Die zahlreichen neuen Kurse erfordern eine Erweiterung und Überarbeitung des bestehenden Systems. Dies erfolgt federführend durch die Clearingstelle sprachliche Integration in Kooperation mit SI-IP, der Abteilung eGovernement sowie der Online-Redaktion.

Zugang zu den Deutschkursen
Die Clearingstelle sprachliche Integration des Sozialamts dient als kompetente Service- und Beratungsstelle zum Thema Deutschkurse für die städtischen Ämter, für Beratungsdienste und für die Zuwanderer selbst. Sie berät schwerpunktmäßig Arbeitslose (ALG I – und ALG II Empfänger) und Flüchtlinge bezüglich der Teilnahme an städtischen Deutschkursen oder Integrationskursen und sorgt dafür, dass die genannten Zielgruppen möglichst schnell passgenaue Kursangebote erhalten. Zudem bieten das Welcome Center Stuttgart und die Migrationsdienste Deutschkursberatung für Neuzuwanderer an.

Reduzierung von Wartezeiten
Die Träger kooperieren im Netzwerk, um allen Personen innerhalb von sechs Wochen nach Ausstellung des Berechtigungsscheins oder der Verpflichtung einen Kursbeginn zu ermöglichen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zügig an andere Anbieter weitergeleitet, falls kein passendes eigenes Angebot vorhanden ist. Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive können seit Juni 2017 schneller mit dem Deutschlernen beginnen. Für sie entfällt das langwierige Antragsverfahren auf Kurszulassung beim BAMF, da nun das Sozialamt diese Zielgruppe zum Integrationskurs verpflichten kann. Seit Juni 2017 ist das Sachgebiet „Soziale Leistungen für Flüchtlinge“ in der Jägerstraße an das InGe-Online Verfahren des BAMF angeschlossen. Bis Ende September 2017 erfolgten bereits 70 Verpflichtungen zum Integrationskurs.

Rückmeldesystem an die verpflichtenden Stellen
Um nachverfolgen zu können, ob verpflichtete Personen zeitnah mit einem Kurs beginnen und diesen regelmäßig besuchen, wird ein verbindliches Rückmeldesystem aufgebaut. Ab September 2017 übermitteln die Träger dem Jobcenter, der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt die Anmeldebestätigung und melden ggf. die nicht ordnungsgemäße Teilnahme von verpflichteten Personen.


2. Bedarfsgerechtes Angebot an Bundeskursen

Integrationskurse
An den Integrationskursen des Bundes können Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus sowie Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (aus den Ländern Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) teilnehmen. Die verstärkte EU-Binnenwanderung und der Zuzug von Fachkräften ließ die Zahl der Integrationskurse in den letzten Jahren kontinuierlich steigen. Durch die hohe Zahl von Flüchtlingen verdoppelte sich das Kursangebot seit 2015. Im September 2017 verzeichnet das BAMF in Stuttgart ca. 400 laufende Integrationskurse. Bei einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 15 nehmen aktuell etwa 6.000 Personen an einem Integrationskurs in Stuttgart teil. Der Anteil der Flüchtlinge beträgt nach Schätzungen des BAMF 60 bis 70 Prozent.

Auch die Zahlen der Ausländerbehörde weisen auf einen stark gestiegenen Anteil von Flüchtlingen in den Integrationskursen hin. Die Ausländerbehörde hat bis 2015 jährlich rund 500 bis 800 Personen zum Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet, in 2016 erfolgte eine Steigerung auf 2.107 Personen, davon 1.398 Flüchtlinge (66 Prozent). Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. August 2017 erteilte die Ausländerbehörde bereits mehr als 1.514 Kursberechtigungen/ Kursverpflichtungen, davon 1.081 an Flüchtlinge (71 Prozent).

Berufssprachkurse (gem. §45a AufenthG)
Um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, können nach dem Integrationskurs Berufssprachkurse besucht werden. Wie bei den Integrationskursen, haben Personen mit einem gesicherten Aufenthalt sowie Asylbewerber aus den fünf Ländern mit hoher Schutzquote Zugang zu den Kursen. Darüber hinaus wurden die Berufssprachkurse seit August 2017 und bis voraussichtlich Dezember 2017 auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan geöffnet. Die Berechtigung oder Verpflichtung sowie die Vermittlung in einen Berufssprachkurs erfolgt über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das BAMF. Die Kurse sind in der Regel kostenfrei, lediglich Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag leisten.

Bei den Berufssprachkursen gibt es aufeinander aufbauende Module mit dem Sprachzielniveau B2, C1 und C2 sowie Module mit fachsprachlichen Kenntnissen für bestimmte Berufsfelder. Daneben werden Module mit dem Zielniveau A2 oder B1 für Teilnehmende der Integrationskurse angeboten, die das Niveau B1 nicht erreicht haben.

Zur Bedarfsplanung von Berufssprachkursen in Stuttgart treffen sich vierteljährlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF, des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, der Clearingstelle und der Abteilung Integrationspolitik. Für das zweite und dritte Quartal 2017 wurde jeweils ein Bedarf an 500 Kursplätzen ermittelt. Laut BAMF ist anhand der von den Trägern eingereichten Kursplanungen in Stuttgart ein ausreichendes Angebot vorhanden. Eine Umfrage bei Teilnehmenden in den Abschlussmodulen der Integrationskurse bestätigte diese Zahlen. Von Juni 2017 bis August 2017 wurden 597 Personen befragt. Davon gaben 505 an, anschließend einen Berufssprachkurs besuchen zu wollen.

Seit dem Start des Programms im 2. Halbjahr 2016 starteten in Stuttgart bereits 55 Berufssprachkurse, davon sechs Kurse in 2016 und 49 Kurse in 2017 (Stand Oktober 2017). Von den insgesamt 963 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stammen rund 54 Prozent aus den fünf Herkunftsländern mit sicherer Bleibeperspektive.

Berufsorientierte ESF-BAMF-Kurse
Das berufsorientierte ESF-BAMF-Programm läuft zum Jahresende 2017 aus. Diese Kurse sind mit integriertem Praktikum und stehen neben arbeitslosen Migrantinnen und Migranten auch Asylbewerbern offen, die nicht aus den fünf Ländern mit guter Bleibeperspektive stammen. In den letzten Jahren wurden jährlich etwa 25 ESF-BAMF- Kurse in Stuttgart durchgeführt, in 2017 sind 26 Kurse geplant. Insgesamt wird sich die Teilnehmerzahl im Jahr 2017 auf ca. 500 Personen belaufen, davon rund 180 Geflüchtete.


3. Ergänzende kommunale Deutschkurse mit Landesförderung
(VwV Deutsch für Flüchtlinge)

Als Ergänzung zu den Bundeskursen bietet Stuttgart seit 2002 kommunale Deutschkurse nach dem Stuttgarter Modell unter Koordination der Abteilung Integrationspolitik an (GRDrs 1145/2001, 742/2015 und 649/2016). Die städtischen Deutschkurse wenden sich an Zielgruppen, die vom Bund nicht gefördert werden bzw. nur durch ein niederschwelliges stadtteilorientiertes Angebot erreicht werden, z.B. ältere Migrantinnen und Migranten oder Flüchtlinge.

„Mama lernt Deutsch“
Ein zentraler Bestandteil sind die „Mama lernt Deutsch“ - Kurse. In 2016 wurden an zwölf Schulen 27 „Mama lernt Deutsch“-Kurse durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2017 waren es 17 Kurse à 100 Unterrichtsstunden. An den „Mama lernt Deutsch“ - Kursen 2016 nahmen 129 geflüchtete Frauen teil und im ersten Halbjahr 2017 waren es 73. Obwohl in den „Mama lernt Deutsch“ - Kursen viele Flüchtlingsfrauen teilnehmen, werden die Kurse nicht vom Land gefördert, da sie die Kriterien des Landesprogramms nicht erfüllen. Sie müssen weiterhin zu 100 Prozent kommunal finanziert werden. Auch 2018 und 2019 wird von einem Bedarf von rund 25 „Mama lernt Deutsch“- Kursen jährlich ausgegangen.

Deutschkurse für Flüchtlinge
Dank der Förderung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der VwV Deutsch für Flüchtlinge konnten die Deutschkurse seit 2015 bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dies ist wichtig, denn Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die nicht aus den 5 Ländern mit guter Bleibeperspektive stammen, sind weiterhin von den Integrationskursen ausgeschlossen. Sie haben in der Regel nach drei Monaten einen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den ESF-BAMF- Kursen und benötigen hierfür mindestens das Sprachniveau A1.

Die Vermittlung in die Deutschkurse erfolgt über die Clearingstelle sprachliche Integration des Sozialamts. Sie erteilt Flüchtlingen auf Antrag einen Berechtigungsschein für 348 Unterrichtsstunden Deutsch (drei 100-stündige Kursmodule sowie ein 48-stündiger Vorkurs), bzw. für 648 Unterrichtsstunden Alphabetisierung.

Von Januar 2015 bis September 2017 stellte die Clearingstelle insgesamt 2.910 Berechtigungsscheine aus (1104 in 2015/ 1065 in 2016/ 741 bis September 2017). Aus den Kursabrechnungen geht hervor, dass seit 2015 rund 2.000 Flüchtlinge einen städtischen Deutschkurs bzw. einen Kurs mit Landesförderung absolviert haben.

Die Förderperiode vom 01.01.2015 - 31.07.2016
Die erste Förderperiode des Landesprogramms „Deutsch für Flüchtlinge“ hatte eine Laufzeit von 19 Monaten. In dieser Zeit wurden 156 Kursmodule Deutsch und Alphabetisierung durchgeführt, davon 100 Kursmodule mit Landesförderung. Alphabetisierungskurse waren in der ersten Förderperiode nicht förderfähig und mussten zu 100 Prozent städtisch finanziert werden. Es konnten Landesmittel in Höhe von 237.190 EURO abgerufen werden. Die erforderliche städtische Ko-Finanzierung erfolgte aus HH-Mitteln von SI-IP.

In den 100 Kursmodulen, die durch das Land gefördert wurden, erhielten 424 Flüchtlinge zwischen 200 und 300 Unterrichtsstunden Deutsch. 74 Prozent der Teilnehmenden waren Männer, 26 Prozent Frauen. 177 Personen bestanden den Abschlusstest und erreichten mindestens das Sprachniveau A1. Nach dem Kurs besuchten 171 Flüchtlinge einen niveauhöheren Deutschkurs, drei wechselten auf eine Schule, 48 absolvierten ein Praktikum oder fanden eine Arbeitsstelle.

Die Förderperiode vom 01.07.2016 - 31.07.2017
In der zweiten Förderperiode, deren Laufzeit 13 Monate betrug, wurden insgesamt 98 Kursmodule Deutsch und Alphabetisierung für Flüchtlinge angeboten, davon 83 Kursmodule mit Landesförderung. Für die Kurse erhält die Landeshauptstadt Stuttgart voraussichtlich rund 220.000 EURO vom Land.

Aus Gründen der Qualitätssicherung wurden ab dem 2. Halbjahr 2016 die Kursleiterhonorare in den städtischen Kursen von 23 EURO auf 30 EURO pro Unterrichtsstunde erhöht. Hierfür sowie für die städtische Ko-Finanzierung der Landeskurse erhielt SI-IP in 2016 und 2017 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 216.500 EURO. Diese wurden komplett für die Kurse eingesetzt.

An den 83 Kursmodulen mit Landesförderung nahmen insgesamt 332 Flüchtlinge teil, davon 68 Prozent Männer und 32 Prozent Frauen. 136 Personen absolvierten erfolgreich den Abschlusstest und erreichten mindestens Sprachniveau A1. 167 Flüchtlinge besuchten anschließend einen weiteren Deutschkurs, 17 wurden in eine Qualifizierungsmaßnahme oder Schule vermittelt, neun Personen nahmen ein Praktikum oder eine Arbeit auf.

Die Förderperiode vom 01.08.2017 bis 31.03.2018 (mit Verlängerung bis 31.7.2018)
Die dritte Förderperiode hatte ursprünglich mit acht Monaten eine relativ kurze Laufzeit. Am 24. Oktober 2017 eröffnete das Land die Möglichkeit, den Förderzeitraum bis 31.07.2018 auf zwölf Monate zu verlängern und stellte weitere Mittel bereit.

Die Landeskurse sollen den Standards des BAMF angeglichen werden. Dies bedeutet, dass Lehrkräfte mit Zusatzqualifizierung eingesetzt werden sollen, was eine Erhöhung der Kursleiterhonorare in den Landeskursen ab dieser Förderperiode auf 35 EURO erfordert.

Bis Ende März 2018 sind 42 Kursmodule für ca. 105 Personen geplant. Dafür wurden vom Land bis zu 114.000 EURO bewilligt. Die Ko-Finanzierung von rund 76.000 EURO (incl. Erhöhung der Honorare) erfolgt in 2017 über Spendenmittel der Daimler AG (28.000 EURO aus dem Welcome Fonds) und in 2018 über die vorhandenen Budgetmittel für Deutschkurse von SI-IP.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat eine Verlängerung des Förderzeitraums bis 31. Juli 2018 sowie Landesmittel in Höhe von 130.000 EURO beantragt. Damit können voraussichtlich 50 weitere Kursmodule für rund 130 Flüchtlinge angeboten werden. Die erforderliche Ko-Finanzierung ist durch die Aufstockung der Haushaltsmittel für Deutschkurse bei SI-IP sichergestellt.

Das Land erstattet die Kosten für die Kurse erst nach Abschluss der Förderperiode und nach Vorlage und Prüfung des Abschlussberichts. Um Kurse in 2017 an die Träger ausbezahlen zu können, wird eine Vorfinanzierung der anteiligen Landesförderung in Höhe von 42.000 EURO in 2017 benötigt. Diese Mittel fließen 2018 wieder in den städtischen Haushalt zurück.


Vorkurse
Die Landesmittel der VwV Deutsch für Flüchtlinge können nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn die Kommune bereits Sprachförderung mit Mitteln der FlüAG-Pausschale anbietet. Daher werden seit 2016 in Stuttgart 48-stündige Vorkurse durchgeführt. Dieses Einstiegsangebot hat sich gut bewährt, denn dadurch können die Träger geeignete Gruppen für die anschließenden Deutschkurse zusammenstellen. In 2016 wurden 27 Vorkurse mit 447 Teilnehmenden angeboten, im ersten Halbjahr 2017 fanden 14 Vorkurse mit 182 Flüchtlingen statt. Für 2018 und 2019 rechnen wir jeweils mit einem Bedarf von rund 20 Vorkursen.



Kursbegleitende Kinderbetreuung
Seit 2016 stehen jährlich 75.000 EURO an kommunalen Mitteln für die kursbegleitende Kinderbetreuung zur Verfügung. Stuttgart stellt damit sicher, dass junge Mütter und Väter mit kleinen Kindern frühzeitig Deutsch lernen können. Denn nach wie vor fehlen Betreuungsplätze in den Kitas für Kinder unter drei Jahren. Der Bedarf an Kinderbetreuung in den Deutsch- und Integrationskursen ist durch den Zuzug von Flüchtlingen weiter gestiegen.

Die städtischen Deutschkurse werden bei Bedarf mit Kinderbetreuung angeboten, in 2016 und im ersten Halbjahr 2017 wurden 21 Kursmodule und fünf Vorkurse mit Kinderbetreuung durchgeführt. Zudem fand der Großteil der „Mama lernt Deutsch“- Kurse mit Kinderbetreuung statt. In 2016 wurden 23 „Mama lernt Deutsch“ - Kurse mit Kinderbetreuung durchgeführt und im ersten Halbjahr 2017 waren es 15 Kurse.

Zudem wurde 2016 in 13 Integrationskursen (38 Kursmodule) und 2017 in 16 Integrationskursen (39 Kursmodule) die Kinderbetreuung kommunal gefördert. Anbieter waren die AWO Stuttgart, der Caritasverband, die Sprachschule Metis und das Kolping Bildungswerk. Das BAMF hat im 2. Halbjahr 2017 die kursbegleitende Kinderbetreuung in den Bundeskursen wiedereingeführt. Verlangt wird eine Bescheinigung des örtlichen Jugendamts, dass die Voraussetzungen für eine adäquate Kinderbetreuung beim Kursträger am jeweiligen Standort erfüllt sind. Hierzu führte die Abteilung Integrationspolitik Gespräche mit dem Jugendamt und dem BAMF. Gemeinsam wurde eine Checkliste erarbeitet, in denen Standards bezüglich der Betreuungsräume, des Personals etc. definiert wurden. Mit der Bundesförderung können zukünftig wieder mehr Integrationskurse mit Kinderbetreuung angeboten werden. Das ist wichtig, denn die vorhandenen Kursplätze mit Kinderbetreuung reichen nicht aus. Laut Clearingstelle gibt es vor allem bei Alphabetisierungskursen und bei Frauenkursen Engpässe.

Mütter können die Wartezeit damit überbrücken, dass sie an einem „Mama lernt Deutsch“- Kurs teilnehmen oder einen kommunalen Deutschkurs mit Kinderbetreuung besuchen. Seit der zweiten Förderperiode der VwV Deutsch für Flüchtlinge sind auch Kurse mit Kinderbetreuung im Rahmen des Landesprogramms förderfähig. Mit den vorhandenen kommunalen Mitteln können jährlich weiterhin rund 50 Kursmodule/ Vorkurse mit Kinderbetreuung angeboten werden.


4. Ausblick

Das Ministerium für Soziales und Integration hat angekündigt, das Landesprogramm VwV Deutsch für Flüchtlinge fortzusetzen. Um die Landesförderung auch in Zukunft in Anspruch nehmen zu können, ist ein erhöhter Finanzierungsbedarf auf kommunaler Seite erforderlich. In 2018 und 2019 sollen jährlich zusätzlich 65 Kursmodule für Flüchtlinge angeboten werden. Hierfür werden die Haushaltmittel von SI-IP für Deutschkurse in 2018 und 2019 jeweils um 84.000 EURO aufgestockt.

Die Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) organisiert und plant die städtischen Deutschkurse in Kooperation mit verschiedenen Kursträgern. Die Anzahl der Kurse hat sich gegenüber 2014 von durchschnittlich 50 Kursmodulen jährlich auf 100 bis 150 Kursmodule verdoppelt bis verdreifacht. Die eingesetzten und von SI-IP bewirtschafteten Mittel steigerten sich von 140.000 EURO (2014) auf rund 500.000 EURO (2017). Ein Vergabeverfahren, umfangreiche Abrechnungen mit den Trägern sowie Verwendungsnachweise gegenüber dem Land führen zu einer starken Arbeitsbelastung bei SI-IP und sind dauerhaft nur mit personeller Verstärkung zu leisten.


Beteiligte Stellen

Ref. WFB






Werner Wölfle
Bürgermeister





Landesprogramm Deutsch für Flüchtlinge

Erste Förderperiode: 01.01.2015 – 31.07.2016 (19 Monate)




1. Geschlecht der Teilnehmenden (TN)






2. Teilnahme am Abschlusstest






3. Weiterentwicklung zu Kursende




Landesprogramm Deutsch für Flüchtlinge

Zweite Förderperiode: 01.07.2016 – 31.07.2017 (13 Monate)




1. Geschlecht der Teilnehmenden (TN)






2. Teilnahme am Abschlusstest (inklusive Alphabetisierungskurse)






3. Weiterentwicklung zu Kursende




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