Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
5606-02
GRDrs
666/2023
Stuttgart,
06/21/2023
Sportetat - Aktueller Überblick über notwendige Projekte und Planungen in den Jahren 2024 ff
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sportausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
04.07.2023
Bericht:
Im Hinblick auf die Beratungen zum Doppelhaushalt (DHH) 2024/2025 hat die Sportver-waltung als Basis für die Entscheidungen des Gemeinderats einen aktuellen Überblick über die notwendigen Projekte und Planungen ab dem Jahr 2024 erstellt. Diese Liste ist als Anlage 1 beigefügt und gliedert sich in folgende Bereiche:
Teil I Budgeterhöhungen und konsumtive Projekte
Zu den nachfolgend aufgelisteten Punkten wird jeweils auf die entsprechende haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage verwiesen, die die aktuelle Situation und die notwendigen Ressourcen ausführlich darstellt.
GRDrs 509/2023 Erhebliche Mehraufwendungen bei der Unterhaltung der Infrastruktur Sport- und Versammlungsstätten
GRDrs 510/2023 Eiswelt Stuttgart – Erhalt von attraktiven Veranstaltungsangeboten
GRDrs 560/2023 Sporthalle Waldau – Mehraufwand bei Betrieb der Tiefgarage
GRDrs 513/2023 Women’s Cycling Grand Prix und Brezel Race 2024 und 2025
GRDrs 514/2023 Projekt „Urban Sports Area“ am Österreichischen Platz (Paulinenbrücke)
GRDrs 515/2023 Projekt „Nachtschwärmer“ des Gemeinschaftserlebnis Sport (GES)
GRDrs 516/2023 Digitalisierung im Stuttgarter Sport
GRDrs 517/2023 Projekt „Sportpool“ des Sportkreis Stuttgart
GRDrs 522/2023 Zuschüsse zur Durchführung von Sportveranstaltungen;
EnBW DTB-Pokal
GRDrs 528/2023 Zuschüsse zur Durchführung von Sportveranstaltungen;
CitySportEvents auf dem Schlossplatz;
Beachvolleyball trifft Turnen
GRDrs 529/2023 Zuschüsse zur Durchführung von Sportveranstaltungen;
U18-Beachvolleyball
GRDrs 536/2023 Sportgebiet Waldebene Ost; Dauerbetrieb Busverkehr
GRDrs 557/2023 Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung
Teil II Neue Vorhaben
A Allgemeine Sportfreianlagen und Neubau Kunstrasenplätze
Aufsiedlungen und Nachverdichtungen von Wohngebieten sowie die insgesamt stetig wachsende Nachfrage nach Sport- und Bewegungsflächen erzeugen zusätzlichen Bedarf an Freisportanlagen. Auf Grund fehlender Flächen im Stadtgebiet sind zusätzliche Freisportanlagen – wenn überhaupt – nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich. Die bestehenden Anlagen gilt es daher zu erhalten, zu optimieren und die vorhandenen Flächen bestmöglich auszunutzen. Die Sportfreianlagen werden daher kontinuierlich optimiert, ausgebaut und saniert. Gerade die Freisportanlagen sind als offene Bewegungsflächen für die kommenden Generationen zu erhalten. Um diese Anlagen zukunftsfähig zu gestalten, sind auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen.
Zur verbesserten Ausnutzung der vorhandenen Flächen sollen im anstehenden DHH weitere Rasenfußballplätze in Kunstrasen (ohne Kunststoffgranulat) mit Fluchtlichtanlagen umgebaut werden. Die Beleuchtungsanlagen/Flutlichtanlagen werden, im Vorgriff auf eine bisher fehlende konkrete gesetzliche Regelung, in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde auf eine Lichtstärke/Lichtfarbe reduziert, die dem Schutz der Biodiversität Rechnung trägt.
Zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserschutzverordnung und zur Optimierung des Frischwasserverbrauchs sind auf den bestehenden Rasenplätzen weiterhin in erheblichem Umfang Sanierungsmaßnahmen der Beregnungsanlagen und der Wasserleitungen notwendig.
Der ADM-Sportpark (Vereinsgelände SV Stuttgarter Kickers e.V.) soll optimiert werden. Die baulich abgängigen (stadteigenen) Gebäude sollen durch einen Neubau der Stuttgarter Kickers ersetzt werden. Den Sportpark gilt es durch eine teilweise Neuanordnung der Sportfreianlagen zukunftsfähig auszurichten. Hierzu bedarf es zunächst vertiefter Planungen. Entsprechende Planungsmittel sind in der Bedarfsliste daher enthalten.
Das Sportgebiet an der Hafenbahnstraße im Stadtbezirk Obertürkheim ist u.a. die Heimat des VfB Obertürkheim e.V.. Durch eine jüngst mit dem VfB Stuttgart 1893 e.V. im Bereich Frauen- und Mädchenfußball eingegangene enge Kooperation, wird der Standort künftig größere Bedeutung erlangen. Um den steigenden Anforderungen – gerade auch für einen höherklassigen Fußball der Frauen und Mädchen (ggf. 3. oder 2. Bundesliga) – zu genügen, sollen die vorhandenen Sportanlagen optimiert und ausgebaut werden. Im nächsten Schritt soll dazu eine Machbarkeitsstudie erstellt und nach Konzepterstellung in die Planung eingestiegen werden. Die hierfür benötigten Finanzmittel sind in der beiliegenden Übersicht enthalten.
B Turn- und Sporthallen
Mit GRDrs 388/2022 wurde der Vorprojektbeschluss für den Neubau der Turn- und Versammlungshalle mit Stadtteilbibliothek Hedelfingen gefasst. Durch die Erweiterung des Projekts um die Stadtteilbibliothek ergeben sich weitere Projektkosten. Der Kostenanteil (Bau inklusive erwarteter Baupreissteigerung) für die Stadtteilbibliothek beträgt 10,41 Mio. EUR.
Es besteht weiterhin eine große Unterversorgung an gedeckten Sportanlagen. Im kommenden DHH werden die bereits beschlossenen Vorhaben weiter vorangetrieben. Neue Planungen soll es im kommenden DHH vor allem an den Standorten Stammheim, Vaihingen Bhf. und Weilimdorf geben. Hierfür sind Planungsmittel im Rahmen des „Hallenkonzeptes 2030“ eingestellt.
Teil des „Hallenkonzeptes 2030“ sind die sog. Frischlufthallen. Bei der Standortsuche für diesen Hallentyp hat sich gezeigt, dass zwar genügend funktional geeignete Standorte vorhanden wären, die Vorhaben jedoch in aller Regel an den baurechtlichen Rahmenbedingen scheitern. Außer diesen gedeckten, multifunktionalen Sportanlagen sind aus den gleichen Gründen auch Flächen für PV-Anlagen nicht im gewünschten und erforderlichen Maße realisierbar.
C Sondersportanlagen
Kein Projekt im Doppelhaushalt 2024/2025
D Sportförderung / Vereinsbauvorhaben mit Zuschuss über 300.000 EUR
Die hier aufgelisteten Vereinsbauvorhaben werden bei einer Förderung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung jeweils Zuschüsse in Höhe von über 300.000 EUR auslösen. Baukostenzuschüsse dieser Größenordnung können nicht aus der Pauschale beim Amt für Sport und Bewegung gedeckt werden, sondern müssen im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens einzeln beschlossen werden.
tus Stuttgart e.V.
: Die Gebäudeinfrastruktur des tus Stuttgart ist an allen drei Standorten auf der Waldau stark veraltet und umfänglich erneuerungsbedürftig. Mit dem Neubau dieser Infrastruktur einhergehen soll eine stärkere Zentralisierung und damit eine Neuordnung der Räumlichkeiten und Angebote des tus Stuttgart. Diese Neuordnung ist auch erforderlich, um perspektivisch den für eine dritte Eislaufhalle benötigten Standort neben den beiden bestehenden Hallen der Eiswelt Stuttgart verfügbar zu machen. Um in diese umfangreichen Planungen einsteigen zu können, benötigt der tus Stuttgart einen Zuschuss zu den Planungskosten. Dieser Zuschuss wird perspektivisch in der Gesamtsumme des zu erwartenden Baukostenzuschusses aufgehen.
SV Stuttgarter Kickers e.V.
: Die (stadteigene) Gebäudeinfrastruktur im ADM-Sportpark bedarf einer umfassenden Erneuerung. Durch moderne und damit klimaneutrale Ersatzbauten des Vereins soll der Sportpark mit einer zukunftsweisenden Sportinfrastruktur ausgestattet werden. Um in diese umfangreichen Planungen einsteigen zu können, benötigt der SV Stuttgarter Kickers einen Zuschuss zu den Planungskosten. Dieser Zuschuss wird perspektivisch in der Gesamtsumme des zu erwartenden Baukostenzuschusses aufgehen.
Stuttgart-Cannstatter Ruderclub e.V.
: Der Stuttgart-Cannstatter Ruderclub errichtet auf seinem Gelände unter Einbeziehung der Bedarfe des Stuttgarter Canu-Club e.V. eine neue Bootshalle. Die Kosten für die neue Bootshalle werden sich auf rund 850.000 EUR belaufen. Der ermittelte städtische Zuschuss zu diesem Bauvorhaben beträgt 340.000 EUR.
SV Vaihingen e.V.
: Das Umkleide- und Funktionsgebäude des SV Vaihingen ist stark sanierungsbedürftig und entspricht aus sportfunktionaler Sicht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Für den Ersatzneubau dieses Gebäudes an gleicher Stelle rechnet der Verein mit Baukosten in Höhe von 3 Mio. EUR. Der Anteil eines städtischen Zuschusses daran beträgt gemäß den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung 1,2 Mio. EUR.
SV Cannstatt e.V.
: Die Zahl der Kinder in Deutschland, die nicht schwimmen können, hat sich innerhalb der letzten fünf Jahre verdoppelt (FORSA-Umfrage 2022). Um dem Mangel an Wasserflächen in Stuttgart entgegenzutreten, will der SV Cannstatt auf seinem Gelände am Mombachbad ein zusätzliches Lehrschwimmbad errichten. Der Gesamtaufwand für den Verein für das Projekt beläuft sich auf voraussichtlich 9,6 Mio. EUR. Die Realisierung ist nur mit einem erheblichen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % möglich. Dies entspricht einer Zuschusshöhe von 8,7 Mio. EUR.
Sportvg Feuerbach e.V.
: Feuerbach gehört zu den Stadtbezirken mit einer hohen Unterversorgung an Hallenzeiten. Neben normgerechten Sporthallen kann hier teilweise Abhilfe durch den Bau einer Frischlufthalle geschaffen werden. Die Sportvg Feuerbach verfügt auf ihrem Gelände im Wilhelm-Braun-Sportpark über das zum Bau einer Frischlufthalle erforderliche Plan- und Baurecht. Der Anteil eines städtischen Zuschusses an den Baukosten einer Frischlufthalle durch die Sportvg Feuerbach beträgt gemäß den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung 305.000 EUR.
TSV Uhlbach e.V.
: Für die Aufstockung des Vereinsheims sowie umfangreicher energetischer Sanierungen (z.B. neues Dach, Umkleiden mit Duschräumen) und die Verlagerung/Neugestaltung des Kinderspielplatzes kalkuliert der TSV Uhlbach gemäß aktueller Berechnungen mit einem Aufwand in Höhe von ca. 1,2 Mio. EUR. Der Anteil eines städtischen Zuschusses an den Baukosten beträgt gemäß den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung 450.000 EUR.
E Laufbahnsanierungsprogramm
Das Sanierungsprogramm für Kunststofflaufbahnen (GRDrs 552/2013, „Leichtath-letikanlagen in Stuttgart“) muss als wichtiger Baustein für die Sanierung von Vereinssportstätten dringend weitergeführt werden.
Von den derzeit bestehenden elf vom AfSB verwalteten Rundlaufbahnen konnten in den vergangenen Jahren bereits vier umfassend saniert und modernisiert werden. In den Jahren 2023 bis 2025 sollen zwei weitere Anlagen einer Sanierung unterzogen werden (Sportvg Feuerbach und SV Vaihingen). Von den verbleibenden fünf Anlagen stufen Tiefbauamt und Sportverwaltung den Handlungsbedarf am Gehrenwaldstadion (TB Untertürkheim) am dringlichsten ein. Aufgrund der geologischen Besonderheiten ist jedoch mit einem erhöhten Aufwand zu rechnen. Nach Abschluss der ausführlichen Untersuchungen des Untergrundes im laufenden Jahr, sollen im Anschluss konkrete Planungen und Maßnahmen erarbeitet werden. Entsprechende Planungsmittel sind berücksichtigt. Eine Sanierung der Anlage wird für den Doppelhaushalt 2026/2027 angestrebt.
F Energetische Infrastruktur
Die EU-Gebäuderichtlinie (2018) fordert, dass Bauherren und Eigentümer für größere Parkplätze Ladepunkte und die Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorsehen. Betroffen sind Personenkraft- und Lieferfahrzeuge. In Deutschland setzt das Gesetz zur Elektromobilitätsinfrastruktur für Gebäude (GEIG) diese Vorgaben um. Diese Verpflichtung gilt damit auch für gedeckte städtische Sportanlagen.
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
Anmeldeliste_52_Stand 20.06.2023 (Ämterbedarfsliste)
<Anlagen>
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GRDrs 666_2023_Anmeldeliste_52_Stand 21.06.23.pdf