Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 83/2018
Stuttgart,
02/16/2018



Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB), Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart - Ausbau des Angebots ab dem Jahr 2018




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussBeschlussfassungöffentlich19.03.2018



Beschlußantrag:

1. Der Planung zur Umsetzung des Ausbaus der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) entsprechend den Beschlüssen des Doppelhaushaltes 2018/2019 wird zugestimmt.

2. Der angepassten Fassung der „Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen“ (Stand: 30.01.2018) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Anlage 2) wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Umsetzung des Ausbaus der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden ausgehend von GRDrs 74/2017 „Soziale Schuldnerberatung in Stuttgart – Ausbau der Kapazitäten für Beratung und Prävention in der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart ab 2018“ Mittel in Höhe von 119.000 EUR im Jahr 2018 sowie 121.000 EUR ab dem Jahr 2019 zur Förderung von Personal- und Sachkosten von weiteren 3 Stellen für qualifizierte, unterstützende Sachbearbeitung bereitgestellt, mit dem Ziel, künftig die Wartezeiten für alle Zielgruppen auf maximal 6 Monate zu begrenzen. Insgesamt hat die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart künftig 18,65 Stellenanteile.

In Anlage 1 hat die ZSB dargelegt, wie der Ausbau umgesetzt wird. Im Ergebnis soll Ende 2019 die Wartezeit für alle Zielgruppen nicht mehr als 6 Monate betragen. Vorrangig werden „arbeitslose Selbstmelder“ in die weiterführende Beratung aufgenommen. Für diese Zielgruppe bestehen derzeit die längsten Wartezeiten. Im vierten Quartal 2017 warteten rd. 170 Personen (vor allem Selbstmelder) länger als 12 Monate auf den Beginn der weiterführenden Beratung.

Ende 2018 wird die ZSB über den Stand des Ausbaus und die Entwicklung der Wartezeiten berichten.

2. Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen

Die Überarbeitung der mit GRDrs 515/2010 „Förderung der sozialen Schuldner-/
Insolvenzberatung der Zentralen Schuldnerberatungsstelle Stuttgart (ZSB)“ beschlossenen „Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen“ war insbesondere wegen des Ausbaus der ZSB um 3 Stellen für qualifizierte, unterstützende Sachbearbeitung ab dem 01.01.2018 erforderlich. Gleichzeitig wurden die Richtlinien redaktionell überarbeitet und in folgenden Punkten aktualisiert:


Bisher erstattete die ZSB gegenüber der Sozialverwaltung vierteljährlich bis spätestens 20 Tage nach Quartalsende einen Zwischenbericht (Monitoring). Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass eine halbjährliche Berichterstattung mit einer Abgabefrist von 30 Arbeitstagen nach Quartalsende ausreichend ist, um aktuelle Entwicklungen zu erkennen und zu bewerten (vgl. Ziffer 2.10.2 der Richtlinien).

Die von der ZSB jährlich in der weiterführenden Beratung mindestens abzuschließenden Fälle werden entsprechend der erhöhten Personalausstattung von bislang 550 Fällen um 120 Fälle auf 670 Fälle erhöht (vgl. Ziffer 3.4 der Richtlinien).

Entfallen sind folgende Ziffern:

Ehem. Ziffer 2.10.3
„Das Benchmarking der Schuldnerberatungsstellen ist auf unbefristete Zeit ausgesetzt.“

Ehem. Ziffer 3.6
Da der Auszug der ZSB aus dem Gebäude Eberhardstr. 33 bereits im Jahr 2013 stattfand, kann dieser Punkt entfallen.


Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe
430 – Transferaufwendungen, gedeckt.




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

1. Umsetzungsplanung zum Ausbau der ZSB
2. Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen
(Stand: 30.01.2018) mit Wirkung ab 01.01.2018


<Anlagen>



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GRDrs 83_2018 Anl. 2.pdfGRDrs 83_2018 Anl. 2.pdfGRDrs 83_2018 Anl. 1.pdfGRDrs 83_2018 Anl. 1.pdf