Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Referat Jugend und Bildung

Gz: SI, JB
GRDrs 329/2024
Stuttgart,
07/01/2024



Fortschreibung der Förderung und Ausbau von SFZ- bzw. BG-PLUS-Einrichtungen und Stadtteilhäusern in Sozialamt und Jugendamt
Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2024/2025




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.07.2024
22.07.2024



Beschlußantrag:

1. Dem Ausbau der Förderung von Begegnungsstätten für Ältere PLUS, Stadtteil- und Familienzentren PLUS und Stadtteilhäusern wird zugestimmt (Anlage 1). 2. Der Anpassung des Rahmenkonzepts für Stadtteilhäuser (Anlage 2) sowie der Anpassung des Raumprogramms für Stadtteilhäuser (Anlage 3) wird zugestimmt.

3. Den fortgeschriebenen Grundsätzen für die Förderung von Begegnungsstätten für 4. Den fortgeschriebenen Grundsätzen für die Förderung von Begegnungsstätten für
5. Den fortgeschriebenen Grundsätzen für die Förderung von Stadtteil- und Familienzentren PLUS ab 1. Januar 2024 wird zugestimmt (Anlage 6).

6. Den fortgeschriebenen Grundsätzen für die Förderung von Stadtteilhäusern ab
7. Mit Inkrafttreten der oben genannten Grundsätze werden die bisherigen Fördergrundätze, Grundsätze und Einzelbeschlüsse, sowie sonstige Regelungen bis zum
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen und Detailregelungen zu erlassen.
9. Die Aufwendungen werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ gedeckt.


Begründung:


Ausgangssituation

In den Vorbereitungen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurden zwei Mitteilungsvorlagen,

zu den aktuellen Entwicklungen und Vorhaben eingebracht.

In den folgenden Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurden weitere Informationen über die 1. und 2. Ergänzung zur GRDrs 145/2023 sowie mit der 1. Ergänzung zur GRDrs 343/2023 vorgelegt. Daraufhin wurden Mittel für den Ausbau sowie die Fortschreibung der Förderung von Stadtteil- und Familienzentren PLUS, Stadtteilhäusern und Begegnungsstätten für Ältere PLUS bereitgestellt.
Mit dieser Beschlussvorlage werden die notwendigen Sachbeschlüsse herbeigeführt, um die getroffenen Haushaltsentscheidungen umzusetzen.

Zu Beschlussantrag 1

Neben allgemeinen Förderverbesserungen (Beschlussantrag 3-6) hat der Gemeinderat in seinen Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen, Mittel für den Ausbau und die Aufnahme von weiteren zwei Begegnungsstätten für Ältere sowie von zwei Stadtteil- und Familienzentren in die PLUS Förderung bereitzustellen.

Jugendamt

Das Stadtteil- und Familienzentrums FiZ Wangen sowie das Kinder- und Stadtteilzentrum Stuttgart (Fasanenhof), welche bislang als Stadtteil- und Familienzentrum gefördert wurden, werden ab 2024 ff. in die kommunale SFZ PLUS-Förderung aufgenommen.
Für den Ausbau werden je SFZ PLUS 32.850 EUR in 2024 und 35.500 EUR ab 2025 ff. bereitgestellt. Das MüZe Vaihingen wird im Laufe des Jahres 2024 in die Stadtteilhaus Förderung übernommen. Hierfür wurden 17.100 EUR in 2024 und 207.800 EUR ab 2025 ff. bereitgestellt. Ebenso werden 368.200 EUR ab 2025 ff. für die Betriebskosten für das Stadtteilhaus Stöckach bereitgestellt.

Sozialamt

Die Begegnungsstätten für Ältere in S-Wangen und S-West wurden ab 2024 ff. in die kommunale BG PLUS-Förderung aufgenommen. Hierfür werden ab dem Jahr 2024 insgesamt 35.000 EUR p. a. dauerhaft bereitgestellt. Für die zweijährige Modulerprobung „Gemeinwesenarbeit“ erhält das Stadtteilhaus im Hallschlag bis zu 41.000 EUR in 2024 und bis zu 43.000 EUR in 2025. Für das noch im Bau befindliche neue Stadtteilhaus in S-Stammheim, aktuell noch eine Begegnungsstätte für Ältere, werden 80.000 EUR in 2025 und 160.000 EUR p. a. ab 2026 für Betriebskosten bereitgestellt.

Zu Beschlussantrag 2

Die Möglichkeit zur Einrichtung einer Außenstelle macht die Erweiterung bzw. Anpassung des Rahmenkonzepts sowie des Raumprogramms für Stadtteilhäuser notwendig.
Eine erste Außenstelle wurde für das SFZ Giebel in Hausen eingerichtet. Der Gemeinderat hat in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024 beschlossen, hierfür Mittel bereitzustellen. Der entsprechende Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse wurde mit GRDrs 254/2024 in den Jugendhilfe- sowie den Sozial- und Gesundheitsausschuss eingebracht.

Zu Beschlussantrag 3-7

Derzeit werden 9 Stadtteil- und Familienzentren Plus nach den Grundsätzen des Jugendamtes, 26 Begegnungsstätten für Ältere und 5 Begegnungsstätten für Ältere PLUS nach den Grundsätzen des Sozialamtes sowie 5 Stadtteilhäuser nach den gemeinsamen Grundsätzen von Jugendamt und Sozialamt kommunal gefördert. In den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurden folgende Förderverbesserungen beschlossen:
Diese Förderverbesserungen haben Auswirkungen auf die Grundsätze für die Förderung von Stadtteil- und Familienzentren PLUS, Begegnungsstätten für Ältere, Begegnungsstätten für Ältere PLUS und Stadtteilhäuser in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Dementsprechend werden die bestehenden Fördergrundsätze fortgeschrieben, sie sind in Anlage 4 bis Anlage 7 beigefügt. Die Höhe der Förderung der Willkommensfrühstücke wurde um die tarifliche Personalkostensteigerung erhöht.
Die Anpassung der Förderrichtlinie für die vom Jugendamt geförderten bzw. den Ausbau von Stadtteil- und Familienzentren wurde mit GRDrs 254/2024 in den Jugendhilfe- bzw. Sozial- und Gesundheitsausschuss eingebracht.

Jugendamt

Für die Höhergruppierung in TVöD SuE 15 werden in 2024 64.300 EUR und ab 2025 ff. 65.500 EUR und für die verbesserte Förderung der Reinigungskosten ab 2024 27.100 EUR jährlich für die Stadtteil- und Familienzentren PLUS und Stadtteilhäuser bereitgestellt. Für die Erhöhung der Pauschalen der Mittagstischförderung werden ab 2024 jährlich zusätzlich 84.000 EUR für vom Jugendamt geförderte Stadtteil- und Familienzentren PLUS und Stadtteilhäuser zur Verfügung gestellt.

Sozialamt

Für die 26 Begegnungsstätten für Ältere, 5 Begegnungsstätten PLUS sowie 2 Stadtteilhäuser werden ab dem Jahr 2024 p. a. dauerhaft 252.000 EUR für die Höhergruppierung in TVöD SuE 15, 70.000 EUR für die verbesserte Förderung der Reinigungskosten und 507.000 EUR für die Erhöhung der Pauschalen der Mittagstischförderung zur Verfügung gestellt, d. h. in Summe 829.000 EUR jährlich.


Finanzielle Auswirkungen

Jugendamt

Die für die Förderung von Stadtteil- und Familienzentren PLUS sowie vom Jugendamt geförderte Stadtteilhäuser notwendigen Haushaltsmittel wurden zum Haushaltsplan 2024/2025 (258.200 EUR in 2024, 823.600 EUR ab 2025 ff.) im Teilhaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103162 Sonstige Förderung freier Träger, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke bereitgestellt.

Sozialamt

Für die Förderung der Weiterentwicklung und des Ausbaus von Begegnungsstätten für Ältere, Begegnungsstätten für Ältere PLUS sowie der vom Sozialamt geförderten Stadtteilhäuser werden im Jahr 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 905.000 EUR, im Jahr 2025 bis zu 987.000 EUR und ab dem Jahr 2026 bis zu 1.026.000 EUR zum Haushaltsplan 2024/2025 im Teilhaushalt 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003162, Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 431000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke bereitgestellt.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Isabel Fezer
Bürgermeisterin Bürgermeisterin


Anlagen

- Übersicht über den Ausbau der Förderung von Begegnungsstätten für Ältere PLUS, Stadtteil- und Familienzentren PLUS und Stadtteilhäusern (Anlage 1)
- Rahmenkonzept Stadtteilhäuser (Anlage 2)
- Raumprogramm Stadtteilhaus (Anlage 3)
- Grundsätze für die Förderung von Begegnungsstätten für Ältere in der Landes-hauptstadt Stuttgart ab 1. Januar 2024 (Anlage 4)
- Grundsätze für die Förderung von Begegnungsstätten PLUS in der Landeshauptstadt Stuttgart ab 1. Januar 2024 (Anlage 5)
- Grundsätze für die Förderung von Stadtteil- und Familienzentren PLUS in der Landeshauptstadt Stuttgart ab 1. Januar 2024 (Anlage 6)
- Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Landeshauptstadt Stuttgart ab 1. Januar 2024 (Anlage 7)



Ausbau der Förderung von Begegnungsstätten für Ältere PLUS, Stadtteil- und Familienzentren PLUS und Stadtteilhäusern

Der Ausbau der Förderung von Begegnungsstätten für Ältere, Begegnungsstätten PLUS, Stadtteil- und Familienzentren PLUS und Stadtteilhäusern umfasst die Erhöhung des Budgets für die Reinigungskosten für alle Einrichtungen, die Eingruppierung der Leitungsstellen in TVöD SuE 15 sowie die Erhöhung der Mittagstischpauschalen.
Zusätzlich erfolgt der Ausbau von einem Stadtteil- und Familienzentrum zu einem Stadtteilhaus, von zwei Stadtteil- und Familienzentren zu PLUS-Einrichtungen und die Förderung der Betriebskosten für das Stadtteilhaus in Stöckach ab 2025.

Projekte Jugendamt
Mehrbedarf gemäß Fördergrundsätzen
2024 in EUR
2025 in EUR
Verbesserung der Förderung
Erhöhung der Förderung der Reinigungskosten von 27,20 EUR/qm auf bis zu 35,35 EUR/qm
27.100 EUR
27.100 EUR
Höhergruppierung der Leitungskräfte von SuE 12 nach SuE 15 TVöD
64.300 EUR
65.500 EUR
Erhöhung der Förderung für den
regelmäßigen Mittagstisch in SFZ PLUS / Stadtteilhäusern
84.000 EUR
84.000 EUR
Zwischensumme
175.400 EUR
176.600 EUR
Ausbau zum Stadtteilhaus
Stöckach
Betriebskosten für das Stadtteilhaus Stöckach
0 EUR
368.200 EUR
MüZe Vaihingen
Förderung des Stadtteil- und Familienzentrum MüZe Vaihingen als Stadtteilhaus
17.100 EUR
207.800 EUR
Zwischensumme
17.100 EUR
576.000 EUR
Aufnahme in die PLUS Förderung
Stadtteil- und Familienzentrums FiZ Wangen als Stadtteil- und Familienzentrum PLUS
65.700 EUR
71.000 EUR
Kinder- und Stadtteilzentrum Stuttgart (Fasanenhof) als Stadtteil- und Familienzentrum PLUS
Zwischensumme
65.700 EUR
71.000 EUR
SUMME Jugendamt gesamt
258.200 EUR
823.600 EUR

*Insgesamt wurden in den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 für die Erhöhung der Förderung für den regelmäßigen Mittagstisch bei SFZ, SFZ PLUS und Stadtteilhäuser 180.000 EUR ab 2024 ff. bereitgestellt. Der Ausbau für SFZ ist in der Vorlage „Fortschreibung der Förderung und Ausbau von Stadtteil- und Familienzentren“ (GRDrs 254/2024) dargestellt.


Sozialamt
Mehrbedarf gemäß Fördergrundsätzen
2024 in EUR
2025 in EUR
Verbesserung der Förderung
Erhöhung der Förderung der Reinigungskosten von 27,20 EUR/qm auf bis zu 35,36 EUR/qm (vgl. GRDrs 145/2023)
70.000 EUR
70.000 EUR
Höhergruppierung der Leitungskräfte von EG 9 nach SuE 15 TVöD (vgl. GRDrs 145/2023 inkl. Tarifsteigerung)
285.000 EUR
285.000 EUR
Erhöhung der Förderung für den
regelmäßigen Mittagstisch
(vgl. GRDrs 343/2023)
507.000 EUR
507.000 EUR
Zwischensumme
862.000 EUR
862.000 EUR
Ausbau
Umwandlung in STH in S-Stammheim
125.000 EUR
80.000 EUR
Umwandlung in BG Plus in S-Wangen und S-West
35.000 EUR
35.000 EUR
Modelerprobung GWA im STH Hallschlag
41.000 EUR
43.000 EUR
Zwischensumme
201.000 EUR
158.000 EUR
SUMME Sozialamt gesamt
1.063.000 EUR
1.020.000 EUR



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