Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
95
1b
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 23.07.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Krasovskij de
Betreff: Aktuelle Information zur Zukunft des Projektes Rückkehrberatung der Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt (AGDW)
- mündlicher Bericht -

Einleitend erinnert BM Wölfle daran, dass in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 25.06.2018 darüber informiert wurde, dass der Förderantrag der Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt (AGDW) für die Rückkehrberatung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als förderunwürdig eingestuft worden sei und deshalb abgelehnt werde. Die Enttäuschung und das Unverständnis der Stuttgarter Sozialverwaltung und des Sozial- und Gesundheitsausschusses über diese Entscheidung sowie den dringenden Appell des Gremiums, die Rückkehrberatung auch künftig sicherzustellen, habe er in zwei Briefen an den neuen Präsidenten des BAMF, Herrn Sommer, kundgetan, so der Bürgermeister weiter. Am Freitag, 20.07.2018, sei nun die Antwort von Herrn Sommer bei der Sozialverwaltung eingegangen. Darin bedauere er mitteilen zu müssen, dass der Förderantrag der AGDW trotz der eindringlichen Forderung aus Stuttgart nicht bewilligt werde könne. Der Präsident des BAMF habe weiterhin mitgeteilt, so BM Wölfle weiter, dass von 24 eingegangenen Anträgen nur 12 anerkannt werden konnten, da insgesamt nur 14,6 Mio. Euro an Finanzmitteln zur Verfügung gestanden hätten, die Gesamtsummer der eingegangenen Anträge sich aber auf
20,7 Mio. Euro belaufen habe.


Im Folgenden bekräftigt der Vorsitzende erneut seine Kritik an der Entscheidung des Bundesministeriums. Als weitere Vorgehensweise schlägt er vor, der AGDW zu signalisieren, dass die zur Aufrechterhaltung der Rückkehrberatung notwendigen Personalstellen auf jeden Fall bis zum Herbst dieses Jahres, bzw. bis zu einer Entscheidung des Gemeinderates über die Zukunft des Projektes, durch die Stadt Stuttgart sichergestellt würden. Damit könne dem Verein versichert werden, dass er die bis dahin aufgelaufenen Kosten nicht selbst tragen müsse, was die Existenz der AGDW akut gefährden würde.

Ferner werde die Sozialverwaltung bis zur ersten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses nach der Sommerpause in Abstimmung mit der Stadtkämmerei und dem Träger ein Konzept entwickeln und eine Vorlage erstellen, in welcher Form die Rückkehrberatung ohne die EU-Fördermittel auch künftig aufrechterhalten werden könnte. Der Bürgermeister betont, dass es sich bei dem Konzept um ein spezielles Stuttgarter Modell handeln werde.

Im weiteren Verlauf der Aussprache wird die Entscheidung des BAMF von StR Fuhrmann (CDU), StR Stopper (90/GRÜNE), StRin Dr. Hackl (SPD), StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS), StRin Bodenhöfer-Frey (FW) und StRin Yüksel (FDP) bedauert und kritisiert. Übereinstimmend betonen die Stadträtinnen und Stadträte die Wichtigkeit des Angebotes der Rückkehrberatung, und erklären ihre Zustimmung zur von BM Wölfle vorgeschlagenen Vorgehensweise. Ferner überstützen die Ratsmitglieder die Auffassung der Verwaltung, dass es für die Zukunft der Rückkehrberatung ein Stuttgarter Konzept brauche, und die Stadt nicht einfach Ausfallbürge für die wegbrechenden Finanzmittel sein solle.

StR Fuhrmann legt den Antragsstellern nahe, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Bundesministeriums einzulegen.

In seiner Wortmeldung stellt StR Dr. Fiechtner (BZS23) die Effizienz der Rückkehrberatung infrage. Mit Hilfe des Projektes seien innerhalb von drei Jahren 1349 Menschen in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Dies sei ein ausbaufähiger Wert, so der Stadtrat. Ferner erklärt er, dass das Projekt seiner Ansicht nach ausschließlich Asylberechtigten und Flüchtlingen zugutekommen sollte. Geduldete ohne Bleibeperspektive in Deutschland hätten die Grenze illegal überquert und müssten konsequent abgeschoben werden.


Abschließend hält BM Wölfle fest, dass Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise bestehe. Das Angebot der Rückkehrberatung werde bis zur endgültigen Entscheidung des Gemeinderates nach der Sommerpause sichergestellt, und die Sozialverwaltung werde in Abstimmung mit der Stadtkämmerei und dem Träger ein Konzept erarbeiten, in welcher Form das Angebot künftig aufrechterhalten werden könnte.


BM Wölfle stellt fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von dem Bericht Kenntnis genommen.

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