Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
107/2024
Stuttgart,
02/19/2024
Fortschreibung der Förderung für das Fanprojekt
Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2024/2025
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
18.03.2024
Beschlußantrag:
1. Der Erhöhung der Fördersumme für das Fanprojekt Stuttgart wird zugestimmt. (34.700 EUR in 2024 und 48.900 EUR ab 2025 ff.)
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen für Detailregelungen zu erlassen.
Begründung:
In den Haushaltsplanberatungen wurden Mittel für den Ausbau der Förderung des Fanprojekts bereitgestellt. Mit dieser Beschlussvorlage wird der notwendige Sachbeschluss herbeigeführt.
Zu Beschlussantrag 1
Das 2017 eingerichtete Fanprojekt des Fanprojekts Stuttgart e.V. ist ein Jugendhilfeangebot, das mit seinem Ansatz junge Menschen dabei unterstützt, eine positive Fankultur (VFB Stuttgart 1893 AG und SV Stuttgarter Kickers e.V.) zu entwickeln und zu erhalten. Das Fanprojekt erhält eine städtische Förderung, welche 25% der Gesamtförderung ausmacht. Diese Förderung wird durch das Land Baden-Württemberg verdoppelt. Die weiteren 50% werden vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga e.V. (DFL) in der entsprechenden Höhe finanziert. Durch eine Projektförderung der „Aktion Mensch“ ist es möglich Angebote für Jugendliche mit Einschränkungen anzubieten. Die erfolgreich eingeführten Angebote zeigen, dass ein großer Bedarf besteht. Diese Projektförderung läuft im Dezember 2024 aus. Zudem sind die Betriebskosten durch Mieterhöhungen und Inflation signifikant gestiegen. Der Träger hat eine Erhöhung der Fördersumme beantragt, um inklusive Angebote im Kinder- und Jugendbereich zu verstetigen und die höheren Betriebskosten zu kompensieren.
Der Gemeinderat hat in den Haushaltsplanberatungen beschlossen, Mittel in Höhe von 34.700 EUR in 2024 und 48.900 EUR ab 2025 ff. bereitzustellen.
Die weitere Abstimmung mit dem Träger des Fanprojekts hat ergeben, dass die Zuschusserhöhung sowohl für Personal- als auch für Sachaufwendungen verwendet werden soll. Daher wird die Fördersumme analog des Verhältnisses zwischen Personal- und Sachkostenförderung der bisherigen Fördersumme aufgeteilt.
Der Träger erhält daher in 2024 zusätzlich 29.000 EUR Personalkostenförderung und 5.700 EUR Sachkostenförderung. Ab dem Jahr 2025 erhöht sich die zusätzliche Förderung auf insgesamt 40.600 EUR Personal- und 8.300 Sachkostenförderung.
Die Personalkostenförderung wird vorbehaltlich einer Gemeinderatsentscheidung entsprechend der Tarifentwicklung des TVöD SuE fortgeschrieben.
Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Haushaltsmittel wurden zum Haushaltsplan 2024/2025 bereitgestellt.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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