Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
72
1
Verhandlung
Drucksache:
397/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin:
25.06.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
Frau Brüning, Herr Spatz (beide SozA)
Protokollführung:
Herr Krasovskij
fr
Betreff:
Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in
Sozialpensionen
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 14.06.2018, GRDrs 397/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
In das Thema einführend erklärt BM
Wölfle,
die Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen konnte nicht zuletzt dank einer Anregung aus der Mitte des Gemeinderats und der Unterstützung des Gremiums auf den Weg gebracht werden. Im Zuge der vergangenen Haushaltsplanberatungen habe der Gemeinderat die notwendigen Personalressourcen bewilligt.
Der Bürgermeister meint weiter, dass die Zielgruppe von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern in Sozialpensionen, deren Zahl kontinuierlich ansteige, in der Vergangenheit leider viel zu selten im Fokus gestanden habe. Er sehe es aber als eine Verpflichtung an, diese Menschen in Zukunft zu unterstützen und ihnen zu helfen.
Bezugnehmend auf die Anlage 1 zur Vorlage (S. 5) macht BM Wölfle eine Verdeutlichung. Er erklärt, dass mit 19 Haushalten, die meisten der untergebrachten Familien und Alleinerziehenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen würden. Damit würden sie aber nicht die Mehrheit aller in den Pensionen wohnhaften Personen ausmachen, sondern nur 14,1 %. Die weiteren, am häufigsten vertretenen Herkunftsländer der Familien/Alleinerziehenden in Sozialpensionen seien Syrien, Rumänien, der Irak und Bulgarien (vgl. Anlage 3).
Zu Fragen von StR
Bott
(CDU) führt Frau
Brüning
(SozA) aus, anerkannte Geflüchtete, die aus der Anschlussunterbringung ausziehen, hätten als Stuttgarter Einwohner auch das Anrecht auf Nutzung der städtischen Regeldienste. Dazu gehörten im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe auch die Sozialpensionen, in denen anerkannte Asylbewerber und deren evtl. nachkommende Familienmitglieder im Falle von (drohender) Obdachlosigkeit untergebracht werden könnten, falls sie vorher länger als drei Monate in Stuttgart in einer eigenständig beschafften Wohnung/Wohnungsmöglichkeit gewohnt haben. Vor dem Hintergrund des Familiennachzuges werde man beobachten müssen, wie sich der Anteil der Geflüchteten mit Kindern in den Sozialpensionen entwickeln werde und welche Schritte dann ggf. unternommen werden müssten, um die Integrationschancen dieser Menschen zu verbessern, so die Verwaltungsmitarbeiterin weiter.
Zum Thema Familiennachzug bei Flüchtlingen ergänzt Herr
Spatz
(SozA), die nachgekommenen Familienmitglieder von anerkannten Flüchtlingen, die in Flüchtlingsunterkünften lebten, würden in den Unterkünften untergebracht. Dort könne auch eine entsprechende Sozialarbeit stattfinden. Im selben Kontext erklärt er, dass die Stadt Stuttgart sich auch auf Wunsch des Gemeinderates dazu entschlossen habe, bis zum Jahr 2020 die 7-Quadratmeter-Regelung nicht nur für die rund 1.500 Geflüchteten in der vorläufigen Unterbringung, sondern auch für die Menschen in der Anschlussunterbringung umzusetzen. Damit erhöhe sich die Zahl auf rund 7.000 Menschen. Es wäre ansonsten nicht zu vermitteln gewesen, wenn die Menschen, die vorläufig untergebracht seien, mehr Wohnraum erhielten, als die in der Anschlussunterbringung, so der Leiter des Sozialamts. Die Entscheidung der Stadt wird in der Folge von StR
Dr. Fiechtner
(BZS23) kritisiert. Dies sei aus Sicht des Stadtrats auch im Hinblick auf den drastischen Wohnraummangel in Stuttgart kein vernünftiges und sparsames Vorgehen.
Darauf erklärt BM
Wölfle
, das geplante Vorgehen in Sachen der 7-Quadratmeter-Regelung sei eine durch die Mehrheit des Gemeinderates begrüßte, akzeptierte und gewollte Entscheidung und dafür ist er dem Gemeinderat dankbar. Es gehe darum, den Geflüchteten sowohl in der vorläufigen Unterbringung als auch in der Anschlussunterbringung die gleichen Bedingungen zu bieten.
StR
Fuhrmann
(CDU) äußert sich ebenfalls zum Thema Geflüchtete und erklärt, er halte es für sinnvoller, Geflüchtete, die aus der Anschlussunterbringung in eine eigene Wohnung ausziehen, diese aber wieder verlieren, nicht in Sozialpensionen, sondern erneut in der Flüchtlingsunterkunft aufzunehmen. Dadurch würden die Sozialpensionen entlastet und die Geflüchteten könnten weiterhin die soziale Betreuung in den Unterkünften in Anspruch nehmen.
Dazu führt BM
Wölfle
aus, vor allem, wenn noch Verbindungen zu Ehrenamtlichen und Sozialarbeitern bestünden, sei die Unterbringung in der Flüchtlingsunterkunft sicherlich vernünftiger, als in einer Sozialpension. Eine notwendige Voraussetzung seien aber auch räumliche Kapazitäten in der Unterkunft.
Ergänzend hierzu erklärt Herr
Spatz
gegenüber StR Fuhrmann, Geflüchtete, die aus der Anschlussunterbringung in eine eigene Wohnung ausziehen oder in Sozialpensionen untergebracht werden, würden noch während des Zeitraums von einem Jahr nach dem Auszug durch Sozialarbeiter betreut.
Gegenüber StR Bott erläutert Frau
Brüning
, die in der Anlage 1 (S. 9) erwähnte Verweildauer von mehr als zwei Jahren bei 62% aller Familien und Alleinerziehenden beziehe sich auf die Anschlussangebote und nicht die Sozialpensionen. Bei den Wohnangeboten im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe, finanziert im Rahmen der psychosozialen Beratung im SGB II, in der Hackstraße und im Unteren Dornbusch handle es sich um weiterführende Wohnangebote mit Betreuung. Dort würden Alleinerziehende mit Kindern einziehen, die nicht über einen Wohnberechtigungsschein (A-Schein) verfügten. Die Verweildauer von Familien und Alleinerziehenden in den eigentlichen Sozialpensionen sei vergleichsweise kurz, so Frau Brüning weiter. Wie in der Anlage 1, S. 6, dargestellt, würde die Mehrzahl der Familien/Alleinerziehenden zwischen drei und sechs Monaten (36 Haushalte) sowie zwischen sechs und zwölf Monaten (31 Haushalte) in den Sozialpensionen verbringen. Nur die wenigsten lebten dort mehr als zwei Jahre. Dies liege auch daran, dass das Jugendamt erwirkt habe, dass Familien/Alleinerziehende mit Kindern unter einem Jahr sofort einen A-Schein bekämen. Für größere Familien gebe es zudem mehr Sozialwohnungen als für Einzelpersonen. Grundsätzlich strebe die Verwaltung an, die Aufenthaltsdauer in den Sozialpensionen so kurz wie möglich zu halten.
Zu einer weiteren Frage von StR Bott erklärt Frau Brüning, dass die Eltern bei einem Auszug aus den Sozialpensionen oder dem Umzug in eine neue Unterkunft/in die Anschlussangebote, an ihrem neuen Wohnort bei der Suche nach Kita- oder Schulplätzen für ihre Kinder unterstützt würden. Hierfür sei aber das Jugendamt zuständig.
Ferner spricht StR
Bott
mit Verweis auf die Anlage 1 (S. 10) den steigenden Bedarf von Wohnangeboten mit Betreuung für Familien/Alleinerziehende, die in Sozialpensionen untergebracht seien und sozialpädagogische Unterstützung vor Ort benötigten, an. Der Stadtrat erkundigt sich, ob hier durch den geplanten Neubau des Gebäudes zusammen mit der Vector Stiftung im Areal Neckarpark Q2 eine gewisse Entlastung der Situation erreicht werden könne. Dies wird von Frau
Brüning
bejaht. Es sei entscheidend, betont sie weiter, den Familien in den Sozialpensionen sowie in den anderen Wohnangeboten, Anschluss an die Angebote im Quartier zu ermöglichen (Prozess der Aneignung des Sozialraumes). Insbesondere den Kindern müssten die verschiedenen Lern- und Spielorte zugänglich gemacht werden, damit die Gefahr von Ausgrenzung und Isolation gemindert werde. Sie stehe diesbezüglich in einigen Stadtteilen bereits in Kontakt mit Bildungskoordinatoren und es gebe auch eine enge Kooperation mit dem Jugendamt.
Im Namen ihrer Fraktion begrüßt StRin
Seitz
(90/GRÜNE) die Vorlage. Sie betont die Wichtigkeit einer angemessenen Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Rahmen des Betreuten Übergangswohnens in Stuttgart derzeit nur 19 Wohneinheiten zur Verfügung stünden, begrüßt die Stadträtin die Planungen für ein neues Wohngebäude im Areal Neckarpark. Sie dankt der Vector Stiftung für die Unterstützung dieses Projektes.
Nach einer Frage von StRin Seitz erläutert Frau
Brüning
, die Schaffung und Bereitstellung von weiteren Plätzen in Wohnangeboten bedeute nicht im Umkehrschluss, dass dadurch die Einweisung von Familien in die Sozialpensionen unwahrscheinlicher werde. Bei drohender Obdachlosigkeit würden die Betroffenen immer zuerst in eine Sozialpension vermittelt. Dies sei eine Form der Akutunterbringung, ein weiterführendes Wohnangebot stehe nie sofort zur Verfügung. Die Einzüge in die Sozialpensionen seien dabei in den seltensten Fällen geplant. Wenn eine Familie oder eine alleinerziehende Person mit Kind/Kindern untergebracht werden müsse, würden sich die Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle mit allen Betreibern von Sozialpensionen in Verbindung setzen, mit denen Belegungsvereinbarungen bestünden, um eine Unterkunftsmöglichkeit ausfindig zu machen. Sie übermitteln dann alle Informationen wie Adresse der Unterkunft, möglicher Einzugstermin, Schlüsselkaution etc. an das Beratungszentrum, das den gesamten Einzug organisiere.
Im Folgenden begrüßt StRin
Seitz
das Präventionsprojekt zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit von Familien und Alleinerziehenden, das von der Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamts mit Unterstützung der Vector Stiftung umgesetzt werde. Dem schließt sich auch StRin
Yüksel
(FDP) an. Das Projekt habe zum Ziel, den Anteil der Familien und Alleinerziehenden, die in Stuttgart wohnungslos werden, zu reduzieren und damit eine ordnungsrechtliche Unterbringung in einer Sozialpension bereits im Vorfeld zu verhindern. Durch diese Unterstützung sollen Betroffene befähigt werden, ihre Wohnung selbständig und dauerhaft erhalten zu können, Mietzahlungen pünktlich zu leisten und Konflikte mit der Nachbarschaft konstruktiv zu lösen.
Anschließend führt Frau
Brüning
aus, dass Familien im eigentlichen Sinne keine offizielle Zielgruppe der Wohnungsnotfallhilfe seien. Von Seiten des Sozialamts bestehe zunächst einmal lediglich die Verpflichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung in die Sozialpensionen. Man müsse den Menschen bei drohender Wohnungslosigkeit ein Dach über dem Kopf bieten. Eine möglicherweise notwendige Betreuung der Kinder und Eltern finde in der Sozialpension aber nicht statt. Sie habe nun die große Hoffnung, dass sich durch das Fallmanagement in den Sozialpensionen die Situation für die Familien und Kinder dort verbessern werde. Dabei sei es, so Frau Brüning weiter, nicht immer ganz einfach, die Bedarfe genau zu erfassen, da Familien in Sozialpensionen keine homogene Gruppe darstellen würden. Was sie verbinde, sei die gemeinsame Lebenssituation. Auch die Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle würden die einziehenden Personen nicht persönlich, sondern nur vom Telefon kennen. Durch das Fallmanagement sei künftig eine engere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ämtern (Sozialamt, Jugendamt und Jobcenter) sowie eine effektivere Auswertung der zur Bedarfsermittlung wichtigen Daten möglich.
Im Weiteren berichtet Frau Brüning, dass Familien bislang von Wohnangeboten der Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) ausgeschlossen gewesen seien. Nur wenige Städte würden hier geringe Ausnahmen machen. Die Stadt Stuttgart wolle dies nun im Neckarpark erproben, was ein Paradigmenwechsel sei. Der Ausschluss für Familien begründet sich bislang in der Auffassung, dass Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (chronisch psychisch Kranke und/oder Suchtmittelabhängige) nicht mit Kindern zusammenwohnen und für deren Aufwachsen Verantwortung tragen können/sollten. In diesen Fällen seien die Kinder in der Vergangenheit immer fremduntergebracht gewesen. Die Wohnungsnotfallhilfe und die Hilfe für Familien galten bislang als nicht miteinander vereinbar. Hier müssten künftig bundesweit Angebote entwickelt werden, die von der Wohnungsnotfallhilfe und der Jugendhilfe gemeinsam getragen würden, erklärt die Verwaltungsmitarbeiterin. Beim Projekt im Neckarpark habe der Caritasverband beispielsweise den Jugendhilfebereich hinzugezogen.
StR
Ehrlich
(SPD) äußert in seiner Wortmeldung großes Bedauern darüber, das in einer reichen Stadt wie Stuttgart, die sich zudem der Kinderfreundlichkeit verschrieben habe, derart viele Kinder in Sozialpensionen leben müssten. Es sei vor allem auch im Hinblick auf die Zukunft der Kinder sehr wichtig, dass diese Familien nun in den Blick genommen und konsequent unterstützt würden. Ähnlich äußert sich auch StRin
Gröger
(SPD). Seine Fraktion teile die Auffassung, so StR
Ehrlich
weiter, dass die Regeldienste und nachhaltige Unterstützungsstrukturen gestärkt und etabliert werden müssten und gleichzeitig das Ziel verfolgt werden sollte, die Aufenthaltsdauer in den Sozialpensionen zu verkürzen. Die Vorlage löse bei ihm zwiespältige Gefühle aus, so der Stadtrat weiter. Er habe, obwohl vieles versucht werde, den Eindruck einer gewissen Hilflosigkeit der Verwaltung bei diesem Thema.
Hierzu erklärt BM
Wölfle,
er sei ebenfalls nicht glücklich darüber, dass Familien oder Alleinerziehende mit Kindern in Sozialpensionen untergebracht werden müssen. Angesichts der angespannten Wohnungssituation in der Stadt gebe es aber manchmal keine andere Lösung. Grundsätzlich werde, wie in der Sozialarbeit üblich, versucht, die Not der Betroffenen so gut es geht zu lindern und Schnittstellen so einzurichten, dass die Menschen durch die verschiedenen Hilfsangebote auch wirklich erreicht würden.
StR
Ehrlich
bittet im Weiteren darum, in einem Bericht, möglichst anhand von Fallbeispielen darzustellen, wie das Jugendamt mit den Regeldiensten der Wohnungsnotfallhilfe zusammenarbeitet, um die Familien und Kinder zu unterstützen.
Dazu führt Frau
Brüning
aus, das Jobcenter habe monatlich zwecks Kostenverlängerung einmal Kontakt zu den Personen in den Sozialpensionen. Die Beratungszentren des Jugendamts würden den Familien alle sechs bis acht Wochen einen Beratungstermin anbieten, und falls es Schwierigkeiten gebe, werde auch die Zentrale Fachstelle informiert. Die Zentrale Fachstelle stehe ansonsten nur im telefonischen Kontakt mit den Fachdiensten. In den meisten Fällen funktioniere die Kooperation mit den Beratungszentren gut. Schwierigkeiten gebe es nur, wenn die Personen nicht zu den Beratungsgesprächen erscheinen würden. In der Vergangenheit habe es in solchen Fällen keine personellen Kapazitäten für Hausbesuche gegeben. Mit Hilfe des Fallmanagements habe man nun die Möglichkeit, bei Bedarf, Krisenintervention vor Ort machen zu können und den Kontakt zwischen der Familie und dem Beratungszentrum wiederherzustellen.
In diesem Zusammenhang spricht sich BM
Wölfle
dafür aus, dass die Vorlage und das Thema Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen im Allgemeinen auch im Jugendhilfeausschuss beraten werden sollen, und zwar in der Sitzung am 24.9.2018. Dabei könnten eventuell auch schon konkrete Fallverläufe geschildert werden.
Daraufhin regt StRin
Gröger
eine gemeinsame Klausur des Sozial- und Gesundheitsausschusses, des Jugendhilfeausschusses sowie des Schulbeirates zu dem Thema an. Alle beteiligten Stellen müssten an einem Strang ziehen, um zu einer zufriedenstellenden langfristigen Lösung im Sinne der Familien und Alleinerziehenden mit Kindern zu kommen. Dazu gehöre auch, sich ausreichend Zeit für die Beratung des Themas zu lassen und sich über in anderen Städten praktizierte Lösungen zu informieren.
BM
Wölfle
plädiert dafür, im nächsten halben Jahr zunächst die gewonnenen Erkenntnisse nach der Einführung des Fallmanagements abzuwarten und auszuwerten. Daraus könnten dann durch die Verwaltung entsprechende Schlussfolgerungen gezogen und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Diese würden dann zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich im Sozial- und Gesundheitsausschuss, dem Jugendhilfeausschuss und dem Schulbeirat diskutiert.
Auf Nachfragen der StRe Ehrlich und Dr. Fiechtner erklärt Frau
Brüning
, eine genauere Differenzierung der Kinder in den Sozialpensionen nach ihrem Alter, könne sie derzeit nicht vornehmen. Sie werde sich beim Jugendamt erkundigen, ob entsprechende Daten vorliegen würden.
Im weiteren Verlauf der Aussprache äußern sich StRin
Halding-Hoppenheit
(SÖS-Linke-PluS) und StRin
Bodenhöfer-Frey
(FW) positiv zur Vorlage. Sie unterstreichen ihrerseits die Notwendigkeit einer Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen und der Prävention von Wohnungslosigkeit. StR Bodenhöfer-Frey erklärt, die Vorlage mache deutlich, dass es in Stuttgart an Sozialwohnungen fehle.
Auch StRin
Yüksel
unterstützt die Vorlage. Es sei erschreckend, so die Stadträtin weiter, dass laut Vorlage zum Stichtag 1.3.2018 in den Sozialpensionen 258 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren untergebracht gewesen seien.
StR
Dr. Fiechtner
macht darauf aufmerksam, dass eine Vielzahl, der in den Sozialunterkünften untergebrachten Personen keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen würden. Er möchte wissen, ob es sich bei den Familien aus dem Nicht-EU-Ausland um anerkannte Flüchtlinge oder um geduldete Personen handle. Ferner stellt er die Frage, ob die aus Bulgarien und Rumänien stammenden Personen zur Gruppe der Sinti und Roma gehören würden und hier möglicherweise eine Ermessensausweisung greifen könnte.
Frau
Brüning
erklärt, bei den Familien aus Bulgarien und Rumänien handle es sich nicht um Personen mit einer Rückfahrkarte. Sie würden aufgrund der Freizügigkeit nach Deutschland einreisen und hätten per se keinen Sozialhilfeanspruch. Wenn diese Personen aber einer Beschäftigung nachgingen, der Verdienst jedoch nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für sie und ihre Familie ausreiche, hätten sie Anspruch auf aufstockende Leistungen.
In diesem Kontext fragt StR
Dr. Fiechtner,
ob in solchen Fällen auch die Angehörigen der EU-Ausländer Anspruch auf Sozialleistungen hätten, und wenn ja, welche.
Daraufhin erklärt BM
Wölfle
, für die Frage der Sozialleistungen nach SGB II sei Herr Peeß (Jobcenter) zuständig und man werde das Thema ausführlich darstellen, wenn dieser das nächste Mal im Sozial- und Gesundheitsausschuss anwesend ist.
Im Folgenden betont Herr
Spatz
, dass es sich bei der Beseitigung von Wohnungslosigkeit um eines der Kerngeschäfte des Sozialamtes handle. Dabei müsse die Stadt Stuttgart gemäß dem Polizeigesetz auch obdachlose Menschen aus Baden-Württemberg unterbringen. Falls jemand beispielsweise zu einem Bekannten oder Verwandten nach Stuttgart ziehe, diese Wohngelegenheit nach ein paar Wochen aber wieder verliere, würde er oder sie schnell den Status des sogenannten "gewöhnlichen Aufenthalts" erlangen. In solchen Fällen müsse die Stadt auftretende Obdachlosigkeit beseitigen. Ein Drittel der Plätze in Wohnangeboten für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) seien zudem in Stuttgart. StR
Dr. Fiechtner
äußert sein Unverständnis darüber, dass die Stadt Stuttgart mit 600.0000 Einwohnern rund ein Drittel der Obdachlosen in einem Bundesland mit 10,5 Mio. Einwohnern unterbringen müsse.
Im weiteren Verlauf bedankt sich Herr
Spatz
bei den Ratsmitgliedern für die Genehmigung der zusätzlichen Personalressourcen für die Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen im Rahmen der vergangenen Haushaltsplanberatungen sowie den antragsstellenden Fraktionen für den Impuls. Ferner erwähnt er im Zusammenhang mit der Vorbeugung von Wohnungslosigkeit auch das Präventionsprojekt zur Verhinderung wiederholter Mietschulden von Familien.
Zudem spricht der Leiter des Sozialamts die Planungen für ein Anschlussangebot (rund 25 Wohnungen sollen hier entstehen) für Familien und Alleinerziehende mit Kindern im Areal des Neckarparks an. Derzeit befinde man sich in Gesprächen mit der Vector Stiftung und werde den Ratsmitgliedern darüber berichten, sobald erste Ergebnisse vorliegen. Ferner sei es ein erklärtes Ziel der Verwaltung, so Herr Spatz weiter, die Menschen aus den Sozialpensionen langfristig wieder in den normalen Wohnungsmarkt zu vermitteln.
Nachdem sich StR
Ehrlich
für die Beendigung des Tagesordnungspunktes ausspricht, stellt StR
Stopper
(90/GRÜNE) einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte.
BM
Wölfle
lässt über den Antrag abstimmen und hält fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Antrag bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu.
Danach stellt BM
Wölfle
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 397/2018
Kenntnis genommen
.
zum Seitenanfang