Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 259/2017
Stuttgart,
05/18/2017


Betreuungsvereine - Finanzierung der Querschnittsarbeit ab 2018



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich26.06.2017

Bericht:

Auftrag von Betreuungsvereinen

Betreuungsvereine leisten mit ihren hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern einen Beitrag zur Entlastung der kommunalen Betreuungsbehörden. Die Aufgaben der Betreuungsvereine sind in § 1908 f Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Danach muss ein Betreuungsverein gewährleisten, dass er eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, diese beaufsichtigt, weiterbildet und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert sind. Er muss sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer bemühen, diese in ihre Aufgaben einführen, sie fortbilden und sie sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen, planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren und einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen.

Zum gesetzlichen Auftrag der Betreuungsvereine, der gesetzlichen Betreuung, gehört ebenso die Querschnittsarbeit.

Finanzierung der Betreuungsvereine

Betreuungsvereine erhalten ausschließlich für gesetzliche Betreuungen Entgelte, die je nach Vermögensverhältnissen der Betreuten aus der Justizkasse oder aus Privatvermögen gezahlt werden. Weitere Einnahmen werden durch das Führen von Vorsorgevollmachten erwirtschaftet. Dazu kommen Spenden und Mitgliedsbeiträge in geringem Umfang. Für Querschnittsaufgaben gibt es keine Entgeltregelung. Die Kosten hierfür können nur über Zuschüsse des Landes und der Kommunen finanziert werden.

Seit dem 01.01.2011 fördert das Land Baden-Württemberg Querschnittsarbeit in Betreuungsvereinen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen (VwV BtV) auf der Grundlage des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG BtG) nach folgenden Kriterien:

1. Jeder Betreuungsverein erhält eine Grundförderung in Höhe von 7.500 EUR/Jahr.

2. Jeder Betreuungsverein kann jährlich eine Zusatzförderung erhalten für


Jeder Betreuungsverein kann damit einen Landeszuschuss in Höhe von maximal 25.600 EUR erhalten. Diese leistungsorientierte Art der Förderung von Querschnittsarbeit soll ein Anreiz für Betreuungsvereine sein, sich verstärkt um Ehrenamtliche zu bemühen.
Das Land Baden-Württemberg geht in seiner VwV BtV davon aus, dass sich Kommunen an der Finanzierung der Querschnittsarbeit mindestens in gleicher Höhe beteiligen (vgl. VwV BtV Ziff. 5 Satz 2). Auf dieser Grundlage schlug die Sozialverwaltung bereits mit GRDrs 380/2015 "Betreuungsvereine - Förderung der Querschnittsarbeit" vor, die Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart anzupassen und einen Zuschuss in gleicher Höhe wie das Land zu gewähren.

Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert seit 1992 die Querschnittsarbeit von Betreuungsvereinen (GRDrs 534/1992 „Umsetzung des Betreuungsgesetzes und des Betreuungsbehördengesetzes, kommunale Förderung von Betreuungsvereinen“). Gefördert werden der Evangelische Betreuungsverein Stuttgart e. V., der Betreuungsverein des Sozialdienstes der katholischen Frauen e. V., der Betreuungsverein Stuttgart-Filder e. V. sowie der Anthropos Betreuungsverein Stuttgart e. V - seit Beginn der Förderung beträgt der Zuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart für die Querschnittsarbeit 16.872,63 EUR/Jahr je Verein. Seit dem Jahr 2016 gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart gemäß GRDrs 164/2016 "Betreuungsvereine - Förderung der Querschnittsarbeit" eine Zusatzförderung in Höhe von insgesamt 10.000 EUR/Jahr zum Ausbau der Querschnittsarbeit.

Infolge der Zusatzförderung in Höhe von 10.000 EUR/Jahr ab dem Jahr 2016 konnte die Anzahl der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 40 gesteigert werden, davon waren 23 neu gewonnene ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Damit stieg auch die Anzahl der ehrenamtlich geführten Betreuungen um 47 auf 335. Die Entwicklung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer (EA) sowie die der ehrenamtlich geführten Betreuungen zeigt folgende Tabelle:

Jahr
31.12.
EA Betreuer
Anzahl neu gewonnene
EA Betreuer
Betreuungen durch EA
Anzahl
Veränderung zum Vorjahr
Anzahl
Veränderung zum Vorjahr
2005
180
199
2006
178
-2
191
-8
2007
158
-20
167
-24
2008
172
+14
178
+11
2009
184
+12
192
+14
2010
174
-10
191
-1
2011
190
+16
17
206
+15
2012
203
+13
20
218
+12
2013
238
+35
24
252
+34
2014
268
+30
25
282
+30
2015
273
+5
29
288
+6
2016
313
+40
23
335
+47
Der weitere Mittelbedarf zur Anpassung des städtischen Zuschusses an den maximal möglichen Landeszuschuss berechnet sich wie folgt:

Maximaler Landeszuschuss für 4 Betreuungsvereine (4 x 25.600 EUR) 102.400 EUR
abzgl. städtisches Förderbudget für Querschnittsarbeit ./. 77.500 EUR
zusätzlicher Mittelbedarf pro Jahr = 24.900 EUR

Unter der Annahme, dass alle Vereine die maximale Förderung des Landes erhalten, ergäbe sich jährlich ein Mittelmehrbedarf für die Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von gerundet 25.000 EUR. Da es schwierig ist, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu finden, wird eine stufenweise Zuschusserhöhung über einen Zeitraum von 3 Jahren vorgeschlagen.

Es besteht ein besonderes Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart, dass die Betreuungsbehörde durch die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine entlastet wird, indem gesetzliche Betreuungen in geeigneten Fällen von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern geführt werden. Damit Betreuungsvereine in der Lage sind, die ihnen gesetzlich übertragenen Querschnittsaufgaben umfassend und in der erforderlichen Qualität erledigen zu können, ist es notwendig, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart an der Finanzierung der Querschnittsarbeit angemessen beteiligt. Ohne das Engagement der Betreuungsvereine in der Querschnittsarbeit, müsste in der Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart Personal aufgestockt werden.

Nur mit städtischem Zuschuss kann die Landesförderung abgerufen werden. Entsprechende Anträge auf Anpassung des städtischen Zuschusses an die Landesförderung haben die Betreuungsvereine gestellt. Diese sind in Anlagen 1 bis 4 beigefügt.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
10
20
25
25
25
25
Finanzbedarf
10
20
25
25
25
25
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
78
78
78
78
78
78

Das Fachamt hat insgesamt 30 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen.

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister



Anlagen:

1. Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V
2. Antrag des Evangelischen Betreuungsvereins Stuttgart e. V.
3. Antrag des Betreuungsvereins Stuttgart-Filder e. V.
4. Antrag des Anthropos Betreuungsvereins Stuttgart e. V.


<Anlagen>

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