Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
69
2
Verhandlung
Drucksache:
1307/2021
GZ:
Sitzungstermin:
27.06.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Krasovskij
fr
Betreff:
Der regionale Europäische Sozialfonds - Abschluss der Förderperiode 2014 - 2020 und Start der neuen Förderperiode ESF Plus 2021- 2027
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 13.12.2021, öffentlich, Nr. 171
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 16.05.2022, öffentlich, Nr. 53
jeweiliges Ergebnis: Vertagung
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 29.11.2021, GRDrs 1307/2021. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Im Verlauf der kurzen Aussprache wird die Vorlage durch die StRinnen
Rühle
(90/GRÜNE) und
Dr. Hackl
(SPD) sowie StR
Dr. Reiners
(CDU) begrüßt. Die Ratsmitglieder betonen den innovativen Ansatz zahlreicher Projekte im Rahmen des regionalen Europäischen Sozialfonds (ESF), wodurch unterschiedliche Zielgruppen erreicht werden konnten.
Durch StRin
Rühle
wird positiv hervorgehoben, dass mittlerweile einige bewährte Projekte nach ihrem Abschluss in die städtische Regelförderung übernommen worden sind bzw. durch die Träger weiter finanziert werden. Die Stadträtin bittet die Verwaltung mit Blick auf die nächsten Haushaltsplanberatungen um rechtzeitige Mitteilung, falls weiterer Mittelbedarf zur Sicherung bewährter Projekte bestehe.
Mit Verweis auf digitale Angebote und Formate betont StRin Rühle, dass die technischen Zugangsvoraussetzungen (bspw. entsprechende WLAN-Infrastruktur in Flüchtlingsunterkünften etc.) für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unbedingt sichergestellt werden müssten.
In ihrer Wortmeldung hebt die Stadträtin in diesem Zusammenhang hervor, dass im Rahmen der ESF-Förderung ein besonders hoher Anteil an Menschen mit Migrations-/
Fluchthintergrund sowie Angehörige von Minderheiten vertreten seien. StRin Rühle regt an, Überlegungen anzustellen, um ggf. auch andere Förderinstrumente entsprechend anzupassen, damit diese Zielgruppen besser erreicht werden könnten.
In diesem Kontext betont auch Frau
Lavadinho
(Ref. SI), dass gerade in Krisensituationen und für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (bspw. mangelnde Deutschkenntnisse) dank der ESF-Maßnahmen außerhalb strikter Finanzierungvorgaben der Regelangebote gezielt entwickelt und für die Zielgruppe angeboten werden konnten.
Bezugnehmend auf die neue Förderperiode des regionalen ESF Plus begrüßt StRin
Rühle
die Ausweitung der Themensetzungen und Zielgruppen. Angesichts der bislang hohen Anteile an Kofinanzierung für die Träger der einzelnen Projekte zeigt sich die Stadträtin über die Bewilligung der kommunalen Kofinanzierungsmittel im Rahmen der vergangenen Haushaltsplanberatungen erfreut. Dies wird im Folgenden auch durch StRin
Dr. Hackl
begrüßt.
Auf Nachfragen durch StR
Dr. Reiners
sowie StRin
Müller-Enßlin
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) eingehend, erklärt Frau
Lavadinho
, dass für den ESF Plus zukünftig weniger europäische Fördermittel zur Verfügung stünden. Da Baden-Württemberg ein konjunkturstarkes Land sei, wurden zudem weniger europäische Fördermittel an das Bundesland zugeteilt. Durch den Übertrag von 40 % der Fördermittel aus dem Förderprogramm EFRE in den ESF Plus sei es erst möglich geworden, den regionalen ESF in der vorliegenden Form anbieten zu können.
Im Folgenden plädiert StRin
Dr. Hackl
dafür, dass im Zuge der neuen Förderperiode des regionalen ESF Plus durch die Projekte neben der Zielgruppe der Frauen insbesondere auch die Zielgruppe junger benachteiligter Menschen in den Blick genommen werden sollte.
Im weiteren Verlauf nimmt Frau
Lavadinho
Stellung zu Fragen der Ratsmitglieder hinsichtlich des Förderjahres 2022 im ESF Plus. Sie erklärt, dass aufgrund der zeitnahen ESF Sonderausschreibung "React-EU" und der Kofinanzierungsvorgabe von 60 % des Gesamtvolumens des Antrages, erstmals im regionalen ESF weniger Anträge eingegangen seien als förderfähig gewesen wären. Anders als in der Vorlage angegeben, könnten nicht ausgeschöpfte Mittel allerdings nicht mehr in das Folgejahr übertragen werden.
Für die kommenden Förderjahre werde erhofft, dass mit der Bewilligung der kommunalen Kofinanzierungsmittel (bis zu 200.000 EUR pro Träger jährlich bis 2027) noch mehr Träger für einen ESF-Antrag gewonnen werden könnten, die bislang die hohe Kofinanzierung nicht aufbringen konnten. Somit könnten auch die vielfältigen Ziele des ESF ausgeschöpft werden, da die Kofinanzierung unabhängig vom SGB II-Bezug erfolgen kann.
Abschließend werden weitere wenige Verständnisfragen der
Ratsmitglieder
zur Vorlage durch Frau
Lavadinho
beantwortet.
Danach stellt BMin
Dr. Sußmann
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 1307/2021
Kenntnis genommen
.
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