Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
291/2018
Stuttgart,
03/29/2018
Angebotserweiterung für die Beratungsstellen von Fetz e.V und
Wildwasser e.V. - Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushalts-
beschlüsse 2018/2019
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
23.04.2018
Beschlußantrag:
1. Der Förderung einer 50%-Stelle für die Beratungsstelle des Frauenberatungs- und Therapiezentrums (Fetz) e.V., Schlossstraße 98, 70176 Stuttgart zum Ausbau der
Beratung für Frauen mit Behinderung nach sexualisierter Gewalt wird zugestimmt.
2. Der Förderung einer 50%-Stelle für die Beratungsstelle von Wildwasser e.V.,
Stuttgarter Straße 3, 70469 Stuttgart zum Ausbau der Beratung für Frauen mit
Behinderung nach sexualisierter Gewalt wird zugestimmt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Gemeinderat hat in den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 beschlossen, ab 01.01.2018 Mittel für die Förderung von jeweils 50% zusätzlichem Fachpersonal inkl. der entsprechenden Sachkosten zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Fachberatung für Frauen mit Behinderung nach sexualisierter Gewalt ausgebaut werden. Die beiden Träger werden das Angebot jeweils eigenständig durchführen und dabei miteinander kooperieren.
Für diesen Ausbau ergibt sich auf Grundlage einer 90%-Förderung ein Betrag i.H.v. jeweils 36.400,- Euro.
Die Arbeit wird sich auf drei Bausteine konzentrieren:
a) Präventionsarbeit durch Öffentlichkeitsarbeit und Workshops
b) Kooperation mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe und Qualifizierungs-angebote für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
c) zielgruppenspezifische Beratung von Frauen mit Behinderung und von ihren
Angehörigen
Beide Einrichtungen befassen sich schon länger mit dem Thema „Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung“. Unter anderem wurde durch Fetz e.V. das Netzwerk LISA – Leben in Sicherheit für alle – aufgebaut. Dieses Netzwerk dient u.a. auch der weiteren Abstimmung im Rahmen des Aufbaus der Beratungsangebote.
Für das neue Angebot wird von den Trägern, in Rücksprache mit dem Jugendamt, ein Berichtswesen bzw. Jahresstatistik erarbeitet.
Die Förderung der bisherigen Fachkraftstellen (jeweils 2,5 Stellen) erfolgt noch auf
Vertragsbasis. Mit den Trägern wird derzeit individuell abgestimmt, ob im Zuge des Ausbaus eine Umstellung auf Bescheidförderung erfolgen kann. Dadurch könnte eine Umsatzsteuerpflicht, die bei Verträgen auf Seiten des Trägers entstehen kann, aus-geschlossen werden.
Die gesamte Förderung würde dann auf Grundlage der einheitlichen und transparenten Fördersystematik erfolgen (GRDrs 718/2015). In diesem Fall wird mit den Trägern jeweils ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
Andernfalls erfolgt lediglich die Förderung der zusätzlichen Stellenanteile auf Basis von Bescheiden. Die Verträge werden zum 31.12.2019 gekündigt, um die Förderungen anschließend zusammenzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt vorhanden.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
-
<Anlagen>
zum Seitenanfang