Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
109
6
Verhandlung
Drucksache:
713/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin:
24.09.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
Herr Spatz, Herr Luz (beide SozA)
Protokollführung:
Herr Krasovskij
de
Betreff:
Vertragsverlängerung über Wachdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Ziegelbrennerstraße
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 03.09.2018, GRDrs 713/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Vertragsverlängerung über Wachdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Ziegelbrennerstraße im Umfang von voraussichtlich 372.000 EUR in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 wird zugestimmt.
2. Die genannten Aufwendungen sind im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003140, Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 420, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, finanziert.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Von StR
Dr. Fiechtner
(BZS23) wird die Notwendigkeit von Wachdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Ziegelbrennerstraße im Speziellen sowie allgemein aller Wachdienstleistungen im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte der Landeshauptstadt Stuttgart in Frage gestellt. Für die Unterkunft in der Ziegelbrennerstraße würden vom 1.10.2018 bis zum 30.9.2019 insgesamt 372.000 EUR an Kosten für die Wachdienstleistungen anfallen, was kein geringer Betrag sei, so der Stadtrat.
Daraufhin begründet Herr
Spatz
(SozA) die Notwendigkeit der Wachdienstleistungen für die Ziegelbrennerstraße. In der Unterkunft seien überwiegend Personen untergebracht, die bereits in anderen Unterkünften oder außerhalb dieser durch schwieriges oder unangepasstes Verhalten auffällig geworden seien. Beispielsweise durch Konflikte mit anderen Bewohnern oder mehrfache Verstöße gegen die Hausordnung. Häufig hätten diese Menschen auch psychische Probleme und könnten auch nicht ohne weiteres gemeinsam mit Familien zusammenleben. Schon in der Vergangenheit habe es in der Stadt Stuttgart das Instrument gegeben, solche Personen in speziellen Unterkünften unterzubringen, die rund um die Uhr überwacht werden. Dies habe sich bewährt, denn der Wachdienst könne in Krisensituationen sofort deeskalierend eingreifen, oder wenn nötig, die Polizei oder den Rettungsdienst verständigen. Die Wachdienstleistungen hätten somit nicht nur für die Bewohner selbst, sondern auch für das Umfeld der jeweiligen Unterkunft positive Auswirkungen. Ähnlich äußern sich im weiteren Verlauf der Aussprache auch BM
Wölfle
und Herr
Luz
(SozA). Zusätzlich zu den Wachdienstleistungen werde gerade ein ehrenamtlicher Unterstützerkreis für die Bewohner der Ziegelbrennerstraße aufgebaut, mit dem Ziel, die Menschen auch an andere Hilfsangebote wie z. B. Gemeindepsychiatrische Zentren zu vermitteln, berichtet Herr Luz.
Nach einer Frage von StR Dr. Fiechtner erklärt Herr
Spatz
, die Beauftragung des Wachdienstes erfolge präventiv und nicht, weil es Hinweise auf aktuelle oder vergangene Delikte in der Unterkunft in der Ziegelbrennerstraße gebe. Zu den Kosten für die aktuellen Wachdienstleistungen im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte in Stuttgart verweist der Leiter des Sozialamts auf die Vorlage bzw. die dort genannten Drucksachen zu den mobilen und unterkunftsbezogenen Wachdienstleistungen.
Im Folgenden äußert sich StRin
Bulle-Schmid
(CDU) zustimmend zur Vorlage. Die Wachdienstleistungen seien wichtig. Aus Berichten von Bekannten, die in der Nähe der Unterkunft Ziegelbrennerstraße wohnen, könne sie bestätigen, dass sich die Nachbarschaft dadurch deutlich sicherer fühle, so die Stadträtin.
Die Nachfrage von StR
Dr. Fiechtner
, ob in der Unterkunft in der Ziegelbrennerstraße auch Gefährder untergebracht seien, wird von Herrn Luz verneint. Die Verwaltung stehe grundsätzlich in engem Kontakt mit der Polizei, erklärt er. Falls der Verdacht einer Eigen- oder Fremdgefährdung bestehe, würden die betroffenen Personen in Untersuchungshaft oder anderen stationären Einrichtungen untergebracht.
Danach stellt BM
Wölfle
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
beschließt
bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt
.
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