Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
20
2
Verhandlung
Drucksache:
707/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
08.02.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2020, Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse von 2010/2011 bis 2020/2021 sowie der Beschlüsse in den zugehörigen Sachstandsberichten
- Anträge zu Angebotsveränderungen und zum
weiteren Ausbau
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.12.2020, öffentlich, Nr. 159
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 602
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.11.2020, GRDrs 707/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011, 2012/2013, dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/ 2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015, dem 5. Sachstandsbericht 2014 (GRDrs 640/2014), dem 6. Sachstandsbericht 2015 (GRDrs 233/2015), der Haushaltsbeschlüsse 2016/ 2017, dem 7. Sachstandsbericht 2016 (GRDrs 658/2016), dem 8. Sachstandsbericht 2018 (GRDrs 688/2018)sowie der Haushaltsbeschlüsse 2020/2021 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).
2. Den aufgeführten Angebotsumstellungen und -erweiterungen (Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 7) wird zugestimmt. Damit verbunden ist die Schaffung von 116 Ganztagsplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie ein Platzausbau bei den 3- bis 6-Jährigen insgesamt von 62 Plätzen. Bei den Kleinkindplätzen führt die Umsetzung einer Vorgabe des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales beim städtischen Träger (siehe Ausführliche Begründung zu Beschlussantrag 2, S.14) und damit in der Gesamtsumme zu einem Platzabbau von zwölf Kleinkindplätzen. Durch Angebotsveränderungen und Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze bei den freien Trägern kommen in der Summe sieben ganztägige Kleinkindplätze hinzu. Die Umwandlung von Hortplätzen in Plätze für unter 6-Jährige sowie teilweiser Hortabbau führt zu einem Platzabbau von 153 Hortplätzen.
3. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen (Anlage 4, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).
4. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 17,4317 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1a bis 1d). Das Jugendamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen auf 17,4317 Stellen (1 Stelle in Entgeltgruppe S 13, 1 Stelle in Entgeltgruppe S 9, 4,0596 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 7,9286 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,2000 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 1,2435 Stellen in Entgeltgruppe EG 3) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2021 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 48,1699 Stellen gestrichen werden. Davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 9, 15,9470 in Entgeltgruppe S 8b, 20,2366 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 3,8500 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 2,7485 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 4,3878 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü.
Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022/2023 entschieden.
Durch die Schaffungen und Streichungen in Summe betrachtet ergeben sich Stellenstreichungen in Höhe von -30,7382 Stellen.
5. Der dargestellten Finanzierung (Anlage 2, Finanzübersicht) wird zugestimmt. Diese Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.
6. Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Teilfinanzhaushalt 510 in Höhe von 3.943.408 EUR bei Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) durch Mittelumbuchung aus dem Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird zugestimmt.
BMin
Fezer
bittet nach einer sehr knappen Einführung um entsprechende Wortmeldungen. StR
Lazaridis
(90/GRÜNE) bedankt sich für die umfangreiche Vorlage und äußert sich zunächst zur Schulkindbetreuung. Wichtig sei seiner Fraktion, dass beide Modelle, die Ganztagsschule sowie das Schülerhaus, den Bedarf abdeckten. Die Förderfähigkeit beider Modelle sei wichtig, da der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 beschlossen sei. Dabei unterstütze der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit 2 Mrd. € beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung.
Zur Kindertagesbetreuung teilt StR Lazaridis mit, er hoffe, dass die Kitas schnellstmöglich geöffnet werden können. Bei der Kleinkindbetreuung komme es ausnahmsweise zu einem Platzrückgang, stellt er fest. Diese Situation stelle sich ebenfalls bei den 3- bis 6-Jährigen dar, wobei der Versorgungsgrad unter dem von 2019 liege. Diese Situation sehe er als sehr kritisch an, wobei teilweise Projekte aus dem Doppelhaushalt 2014/ 2015 noch nicht umgesetzt seien. Aktuell entstehe durch eine Angebotsumstellung sogar die Situation eines Platzrückgangs. Unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen und sich noch im Umsetzung befindlichen Plätze steige der statistische Versorgungsgrad bei den unter 3-Jährigen auf ca. 55 %. Unter Annahme der Kinderzahlprognosen des Statistischen Amts für das Jahr 2025 auf ca. 52,6 %. Zum aktuellen statistischen Versorgungsgrad bei den 3- bis 6-Jährigen mit 96,8 % führt StR Lazaridis aus, diese Situation liege an der neuen Jahrgangsberechnung mit Verlegung des Einschulungsstichtags auf den 30.06., den viele Eltern gewollt hätten, mit der Auswirkung, dass mehr Kinder für ein weiteres Kindergartenjahr in der Kita verbleiben. StR Lazaridis interessiert, wie die Verwaltung mit der Situation umzugehen plane und ob eine Task Force benötigt werde, um bei der Versorgung mit Betreuungsplätzen voranzukommen.
Eventuell könnte die Verwaltung über den neuen OB Dr. Nopper oder über StR Dr. Nopper über einen kurzen Dienstweg das Thema voranbringen. Im Rahmen der Angebotsumstellung sei in der Vorlage von Stellenstreichungen die Rede; diese Vorgehensweise empfinde er widersprüchlich, nachdem dringend Fachkräfte benötigt werden. Hierzu erläutert Herr
Mattheis
(JugA), die Stellenstreichungen sorgten vom Ergebnis her dafür, dass die Lücke kleiner werde. Die Streichungen ergäben sich aus der veränderten Angebotsform. Es sei nie die Situation eingetreten, dass Personal übrig gewesen sei, also mehr Personal als Stellen, verdeutlicht Herr Mattheis. Dabei handle es sich um eine kalkulatorische Richtgröße, die sich aus dem Personalschlüssel und den entsprechenden Gruppen ergebe. StRin
Höh
(FDP) fasst zusammen, rechnerisch seien anstatt 240 nur 210 offene Stellen vorhanden. Von Stellenstreichungen in der Vorlage zu sprechen, könne sie nicht nachvollziehen.
Zum Sachstandsbericht bemerkt StRin
Ripsam
(CDU), sie schließe sich den Äußerungen ihres Vorredners in der Frage an, welche Ideen und Möglichkeiten müssten unternommen werden, damit der Versorgungsgrad erreicht werde. Dabei sieht sie Gespräche mit dem KVJS als notwendig an. Darüber hinaus interessiert die Stadträtin die Anzahl von leerstehenden Räumlichkeiten aufgrund des Personalmangels. Weiter fragt StRin Ripsam bezüglich der in Anlage 6, Liste 5, Seite 12 aufgeführten Rubrik "Übernahme Mietdelta", was es damit auf sich habe. Hierbei handle es sich um eine planerische Richtigstellung - bei Investorenprojekten werde mit einer bestimmten Quadratmetermiete, beispielsweise 10 m² im Außenbereich und 12 m² im Innenbereich, geplant, erklärt Herr
Mattheis
. Bei Fertigstellung des Baus stelle sich heraus, ob nachfinanziert werden müsste. Dabei handle es sich um eine kalkulatorische Größe, die nicht eingeplant sei, ergänzt Herr Mattheis. Die Zahl werde für die Weiterförderung benötigt.
Darüber hinaus fragt StRin
Ripsam
nach den Betriebskosten der Kitas, die die Stadt pro Jahr aufwendet. Zur Betriebskostenförderung teilt Herr
Mattheis
mit, es werde nicht zwischen Betriebskosten und Personalkosten unterschieden. Die Förderung im Jahr 2020 belief sich auf rund 225 Mio. € inklusive Personal- und Sachkosten.
Bezogen auf die Seite 10 der GRDrs 707/2020 interessiert StRin
Ripsam,
warum die Fertigstellung des Typenbaus der städtischen Tageseinrichtung Freibadstraße 84 in Vaihingen sich bis April 2023 hinziehe. Dazu merkt Herr
Mattheis
im Nachgang der Sitzung per E-Mail an: "Zum Zeitpunkt der Planaufstellung für den Haushalt 2018/2019 im Jahr 2017 war die Fertigstellung des Projekts für 2021 angegeben, aktuell ist die Fertigstellung für das Frühjahr 2023 vorgesehen. Der Verzug ergibt sich einerseits aufgrund der Personalkapazität zu diesem Zeitpunkt und der deswegen notwendig werdenden getakteten Planungsstarts, sodass generell eine Verzögerung der Kita-Ausbaumaßnahmen eintrat. Nachdem die konkrete Planung für das Projekt aufgenommen wurde, ergab sich eine weitere deutliche Verzögerung durch den mit dem Vorprojektbeschluss (GRDrs 112/2020) erfolgten Auftrag, den Typenbau zum Plusenergiestandard weiterzuentwickeln. Die damit verbundenen Auflagen und erforderlichen Abstimmungen und Planungen mit verschiedenen Akteuren haben zu einem längeren Vorlauf geführt. Der hieraus resultierende zusätzlich erforderliche Projektbeschluss ist mit GRDrs 634/2020 im Oktober 2020 erfolgt."
Bezogen auf die Hortbetreuung an Ganztagsschulen vermisst StRin
Ripsam
den entsprechenden Prozentsatz in der Vorlage. Zur Anlage 4, GRDrs 707/2020, erkundigt sie sich nach dem Versorgungsgrad in der Versorgungsentwicklung. Sich anschließend an die Äußerungen seiner Vorrednerinnen erkundigen sich StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) und StRin
Höh
nach der Anzahl der Betreuungsplätze, die aufgrund des Fachkräftemangels beim städtischen sowie bei den freien Trägern nicht besetzt seien. Es seien 1.100 nicht besetzte Plätze vorhanden, da die Fachkräfte fehlen, äußert Frau
Dr. Heynen
(JugA). Trägerübergreifend werde ein Personalmonitoring aufgebaut, das sehr kompliziert sei, was den Trägern weitere Bürokratie abverlange. Herr
Mattheis
ergänzt, nicht belegte Plätze beim städtischen Träger belaufen sich auf 1.100 sowie bei den freien Trägern auf rund 700 Plätze. Eventuell gebe es die Möglichkeit, in den anstehenden Haushaltsplanberatungen einen erweiterten Tarif+ zu beschließen, merkt StR
Pantisano
an.
StRin
Meergans
(SPD) bemängelt angesichts des Versorgungsgrads besonders das Fehlen der Plätze für die Kinder in den Spielstuben, dem heutigen TOP 4, der sich mit dem Thema beschäftige. Wie bereits ihre Vorredner*innen sieht die Stadträtin durch die Möglichkeit des Quereinstiegs eine Chance, den Fachkraftausbau voranzutreiben. Die Stellenstreichung, die in der Vorlage genannt sei, sieht StRin
Höh
- wie auch einige Vorrednerinnen - angesichts des Fachkräftemangels als sehr kritisch an. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung hinke seit Jahren hinterher, bemerkt StRin
von Stein
(FW). Die ganze Gemengelage trage dazu bei, dass der Ausbau zu langsam vonstattengehe. Sie fragt, warum der Begriff Privatschulen in der Vorlage verwendet werde und warum diese nicht Schulen in freier Trägerschaft genannt werden. Hierzu erläutert Frau
Dr. Heynen,
hierbei handle es sich um freie Träger in der Jugendhilfe, die von den Mitgliedern des Rats anerkannt seien. Es gebe rechtliche Vorgaben im SGB VIII, die anders für die Schulen lauteten. Die Betriebserlaubnis werde vom Landesjugendamt erteilt und beaufsichtigt, gegebenenfalls auch entzogen, verdeutlicht sie.
Herr
Schulze-Gronemeyer
freut sich über die umfassende Vorlage, die eine Grundlage für die Planung bei den freien Trägern darstelle. Anschließend geht er auf die neue Stichtagsregelung, die neue Jahrgangsberechnung für die zukünftig zu versorgenden 3- bis 6-Jährigen und die Gruppengrößenregelung bei den 0- bis 3-Jährige ein. Bei den 0- bis 3-Jährigen gelte die für den Ausbau gegoltene Vereinbarung trotz mehrfacher Gespräche mit dem KVJS leider nicht mehr. Die Beendigung der Sondervereinbarung führe in den altersgemischten Gruppen zu einer Platzreduzierung von jeweils einem Kleinkindplatz und damit in der Summe zu einem Platzrückgang. Der Ausbau der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) sei nach wie vor der Schlüssel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und in der Folge sämtliche Gruppen mit Personal auszustatten. Ergänzend erwähnt Frau
Weegmann,
die Personalbeschaffung sei schwierig. Durch PiA sei gleichwohl viel erreicht worden, allerdings müsse kontinuierlich ausgebildet werden. Hinsichtlich der Anwerbung von ausländischen Fachkräften bemerkt sie, aufgrund von Corona sei die Rekrutierung zum Erliegen gekommen. Wenn sich die Regelungen wieder gelockert haben werden, müssten wieder ausländische Fachkräfte angeworben werden.
Auf die Fragen von StRin
Ripsam
und Frau
Weegmann
zum Budget des Jugendamts teilt Herr
Mattheis
mit, der Mehrbedarf von 3,9 Mio. € werde aus den nicht benötigten Betriebsmitteln finanziert. Auf die Investitionskosten bezogen könnten keine neuen Vorhaben aus dem Budget finanziert werden, verdeutlicht er.
Herr
Dr. Bock
spricht sich aus Elternsicht für den Ausbau der Schulkindbetreuung aus und schließt sich in seinen Ausführungen StR Lazaridis an. Der Wegfall der flexiblen Schulkindbetreuung werde von der Elternschaft negativ gesehen, teilt er mit. Abgesehen von der Betreuung in der Grundschule bestehe ein Defizit in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen. Durch den Wegfall der Hortplätze gebe es kein Betreuungsangebot mehr für die Kinder in den Klassen 5 bis 7 während des Nachmittags und in den Schulferien. Diese Situation sehe er als sehr problematisch an. Die Anstrengungen, die in der Personalgewinnung unternommen werden, so Herr Dr. Bock, wolle er nicht schmälern. Den Ausdruck "Fachkräfte könne man sich nicht backen" hörten Eltern allerdings seit Jahren. Er hoffe, dass die Kommune den Wettbewerb um Betreuungskräfte besser führe als die Landesregierung diesen bei den Lehrer*innen.
Die
Vorsitzende
geht auf die flapsige Bemerkung ihrerseits ein und bemerkt, die Verwaltung versuche alles, phantasievoll und fortschrittlich mit den Trägern Fachkräfte zu gewinnen, und dabei sei die Kommune mit der Entwicklung der PiA-Ausbildung an der Spitze im Land. Sämtliche Möglichkeiten, die vorhanden seien, werden ausgeschöpft. Das sei ihr wichtig zu betonen, so die Vorsitzende. Es wäre schön, wenn der Gesamt-elternbeirat die Situation so einschätze.
StR
Ebel
(AfD) geht auf den Fachkräftemangel ein und bemerkt, mit Gehaltssteigerungen gäbe es volkswirtschaftlich keinen Fachkräftemangel, da diese den Fachkräftemangel auf bestimmte Zeit hinaus beheben würden. Zu den volkswirtschaftlichen Überlegungen könne sich die Verwaltung nicht äußern, so die
Vorsitzende,
da sich im Rahmen eines Gesamtvergütungsgefüges bewegt werde, sowohl im öffentlichen Dienst als auch insgesamt bei der Stadt.
Im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit und Armutsprävention meint Herr
Hardt,
die betroffenen Kinder müssten schnellstmöglich eine Kita besuchen. Dabei erkundigt er sich, ob es eine stadtteilbezogene Analyse gebe, wie groß der Anteil an armen Kindern sei, die eine Kita besuchten. Über die Bonuscard können diese Kinder erfasst werden, informiert Frau
Dr. Heynen.
Allerdings werden nicht im Detail alle sozialen Lebenslagen der Kinder erfasst.
Zu den Wortmeldungen äußert die
Vorsitzende,
Fakt sei, zusätzliche Plätze werden ausgebaut und angeboten. Allerdings sei ein Kinderzuwachs in Stuttgart zu verzeichnen, der die Quote relativiere. Es müsse ebenfalls festgestellt werden, bei den 3- bis 6-Jährigen falle die neue Stichtagsregelung massiv ins Gewicht, was mit 1.600 Kindern zu Buche schlage, die zusätzlich in den Kitas bei den 3- bis 6-Jährigen betreut werden müssen. Diese 1.600 Plätze fehlen und können von nachrückenden Kindern nicht besetzt werden. Die Flexibilität, die sich die Eltern bei der Betreuung wünschten, wie sie von StR Lazaridis und Herrn Dr. Bock vorgetragen worden ist, sei nachvollziehbar. Allerdings wollen die Eltern auch, dass ihre Kinder betreut werden. Beides zugleich werde für eine gewisse Übergangszeit schwierig werden, verdeutlicht die Vorsitzende. Zu den Fragen, wie die Verwaltung mit den Herausforderungen umgehe, bemerkt sie, mit PiA sowie mit der Anwerbung ausländischer Fachkräfte werde dem Fachkräftemangel begegnet. Zu den räumlichen Möglichkeiten, wie sie von Mitgliedern des JHA genannt worden seien, wolle sie nicht verhehlen, dass an der einen oder anderen Stelle noch nachjustiert werden könne. Das Nadelöhr sei schlichtweg der Fachkräftemangel, betont BMin Fezer.
Im Rahmen des Anspruchs hinsichtlich der Schulkindbetreuung werde es noch knapper auf dem Markt der Fachkräfte. An Herrn
Dr. Bock
gerichtet merkt die
Vorsitzende
an, die Betreuung der Kinder in den weiterführenden Schulen werde schwierig werden. Die Verwaltung arbeite an dem Thema, aber es fehlten einfach Fachkräfte. Dank Corona könnten sich nichtqualifizierte Fachkräfte aktuell qualifizieren, ergänzt Frau
Dr. Heynen.
An StRin
Ripsam
gerichtet informiert Herr
Mattheis,
mit der GRDrs 101/2020 sei zuletzt über die Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Stuttgart berichtet worden. Durch die coronabedingten Lockerungen seien insgesamt beim städtischen Träger 90 Nichtfachkräfte rekrutiert worden. Von den Nichtfachkräften werde sich erhofft, dass manche dieser Nichtfachkräfte sich für eine Fachkraftausbildung entscheiden. Zu der Zielgruppe der Nichtfachkräfte zählen Schulabgänger*innen, Personen in der Findungsphase oder Menschen mittleren Alters, die sich neu orientieren wollen. Er hoffe, dass der Optimismus von Frau Dr. Heynen, wie sie ihn geäußert habe, greife. Bundesweit würden rund 500.000 Fachkräfte im Jahr 2025 fehlen. Zum kommenden Haushalt hin werden entsprechende Vorschläge zur Praxisintegrierten Ausbildung PiA, zur Kinderpfleger*innen-Ausbildung und zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte unterbreitet. Ergänzend erwähnt Herr Mattheis, er sehe eine Imagekampagne für den Beruf der Erzieherin für erforderlich an, da sich in den letzten Jahren viel in Richtung einer angemessenen Bezahlung getan habe.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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