Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
151
15
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
16.11.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
die Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Verschiedenes - Information zur geplanten Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart
Für das Jahr 2020 sei eine erneute Satzungsänderung angestrebt und angekündigt worden, die größtenteils auf eine redaktionelle Überarbeitung abziele, informiert die
Vorsitzende.
Zum Hintergrund erläutert sie, im Gemeinderat am 04.07.2019 sei die Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der LHS (GRDrs 649/2019) einstimmig beschlossen worden. Diese beinhaltete die Änderung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII und die Anrechnung des Oberbürgermeisters als stimmberechtigtes Mitglied sowie die Änderung der Anzahl der und des Vorschlagsrechts für die stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII.
Im Folgenden führt die Vorsitzende aus, die Satzung solle größtenteils redaktionell überarbeitet und der neuen Rechtschreibung angepasst werden. Des Weiteren solle die in § 5 geregelte Frist zur Anhörung des Jugendhilfeausschusses (im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 LKJHG) vor der Beschlussfassung des Gemeinderats von 4 auf 2 Wochen verkürzt werden. Das Wahlverfahren der 8 stimmberechtigten Mitglieder solle in die Satzung für das Jugendamt aufgenommen werden. Die Satzungsänderung werde im 1. Quartal des Jahres 2021 realisiert werden.
Zur Beurkundung
Kappallo / pö
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