Ausgangslage:
Für die sechs "Kitas S-Plus" der Modellphase (01.09.2020 bis 31.08.2024) wurde von September 2022 bis Juni 2023 eine Evaluation vom Lehrstuhl für Frühkindliche Bildung und Erziehung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg durchgeführt. Die Ergebnisse und der Evaluationsbericht wurden mit der GRDrs 848/2023 dargestellt. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die "Kitas S-Plus" einen wesentlichen Beitrag für das Stuttgarter Programm "Kita für alle" leisten und dass sowohl die gemeinsam entwickelten Qualitätsstandards (GRDrs 864/2022) als auch das Verfahren und die Begleitung der "Kitas S-Plus" durch die Zentrale Informations- und Beratungsstelle (ZIB) sich sehr bewährt haben. Ein zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderung besteht und es lange Wartelisten sowie eine hohe Dauer bis zum Erhalt eines Kita-Platzes gibt, sodass der Ausbau der "Kitas S-Plus" in Stuttgart empfohlen wurde (Anlage 1 zu GRDrs 848/2023, Seite 119).
Bestätigt wurden diese Ergebnisse durch die Rückmeldungen der Expert*innen, die an der Entwicklung der Stuttgarter Leitlinie "Kita für alle" beteiligt waren (Eltern, Kita-Träger- und Einrichtungsvertreter*innen, sonderpädagogische Fachkräfte und Verwaltungsmitarbeiter*innen): Sie äußerten, dass die "Kitas S-Plus" einen sehr guten Beitrag für die Teilhabe und Förderung von Kindern mit Behinderung leisten. Infolgedessen wurde für die Erreichung des Leitlinien-Ziels einer wohnortnahen Versorgung mit Kita-Plätzen für alle Kinder folgende Maßnahme beschlossen (GRDrs 124/2023, Anlage 1):
Die Auswahl weiterer "Kitas S-Plus" erfolgte durch das Gesundheitsamt (Zentrale Informations- und Beratungsstelle - ZIB) und das Jugendamt (Jugendhilfeplanung). Folgende Auswahlkriterien wurden mit der GRDrs 174/2023 beschlossen: 1. Verteilung der "Kitas S-Plus" auf unterschiedliche Stadtbezirke bzw. bei großen Bezirken auf unterschiedliche Stadtteile 2. Ausgewogene Verteilung auf unterschiedliche Träger (Trägervielfalt) 3. Bereitschaft des gesamten Teams, sich auf die Entwicklung und Umsetzung einer "Kita S-Plus" einzulassen. 4. Bereitschaft und schriftliche Zusicherung des Trägers,
Zu Beschlussantrag 2: Änderung des Personalschlüssels der Inklusions-Fachkräfte
Für die Modellphase der "Kitas S-Plus" (01.09.2020 bis 31.08.2024) wurde mit der GRDrs 84/2019 zunächst festgelegt, dass für die Begleitung eines Kindes mit Behinderung 0,2 Stellenanteile einer Inklusions-Fachkraft gefördert werden. Daraus ergeben sich bislang pro Kind 7,8 Stunden pro Woche = 1,56 Stunden pro Tag für die Förderung und Begleitung des Kindes, Vor- und Nachbereitungszeiten, Eltern- und Kooperationsgespräche sowie Fallkonferenzen. Die Evaluation der "Kitas S-Plus" (GRDrs 848/2023) hat aufgezeigt, dass in den Einrichtungen überwiegend Kinder mit Mehrfachdiagnosen betreut werden. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die bisher festgelegten Förderstunden pro Kind nicht ausreichend sind. Deutlich wird dies auch daran, dass mittlerweile über ein Drittel der Kinder zusätzliche Einzelfallhilfe erhalten. Mit den "Kitas S-Plus" soll genau das vermieden werden: Die Strukturförderung soll so ausgestaltet sein, dass keine zusätzlichen Anträge und Mittel notwendig sind gemäß des Inklusions-Grundsatzes „Nicht das Kind, sondern die Strukturen müssen sich anpassen“. Daher ist eine zentrale Handlungsempfehlung der Evaluation, die bisherige Förderung von 0,2 Fachkraft-Stellen/pro Kind zu erhöhen (GRDrs 848/2023, Seite 116). Die Fachverwaltung folgte dieser Empfehlung und führte mit Träger- und Einrichtungsvertreterinnen der "Kitas S-Plus" eine Analyse durch, um den tatsächlichen Stundenbedarf der bislang geförderten Kinder zu ermitteln und daraus einen Mittelwert zu erstellen. Diese Analyse ergab, dass durchschnittlich rund 14 Stunden/Woche pro Kind für dessen Förderung und Begleitung, Vor- und Nachbereitungszeiten, Eltern- und Kooperationsgespräche sowie Fallkonferenz geleistet werden. Daher wird mit Abschluss der Modellphase zum 01.09.2024 der Personalschlüssel von 20% VZK für die Inklusionsfachkraft pro Kind auf 35% erhöht. Daraus ergeben sich pro Kind 13,65 Stunden pro Woche = 2,73 Stunden pro Tag für die Förderung und Begleitung des Kindes, Vor- und Nachbereitungszeiten, Eltern- und Kooperationsgespräche sowie Fallkonferenzen. Den Personalkosten für die "Kitas S-Plus" stehen Finanzierungsmittel aus Eingliederungshilfeleistungen (EGH-Leistungen) nach SGB IX gegenüber, denen im Teilhaushalt des Sozialamtes (THH 500) Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Für die Modellphase errechneten sich die Finanzierungsmittel aus einem Mittelwert (Stand: 2018/2019) an pauschal ausgezahlten EGH-Leistungen von 840 EUR/Kind/Monat. Grundlage hierfür war die GRDrs 360/2006, mit der beschlossen wurde, dass EGH-Leistungen für Kinder mit Behinderung durch eine Monatspauschale gewährt werden GRDrs 360/2006: Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) zur Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen gem. § 1 Abs. 2 und 3 KiTaG ab 01.01.2006 (maximal 870 EUR/Monat/Kind; in begründeten Fällen Erhöhung um bis zu 30% = maximale Monatspauschale 1.131 EUR/Monat/Kind). Mit der Umsetzung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) seit 2020 ist diese Form der pauschalierten Eingliederungshilfeleistungen nicht mehr gesetzeskonform, da sie die im BTHG festgeschriebene Bedarfsorientierung nicht gewährleistet. Infolgedessen werden für die Umstellung von der pauschalen zur personenzentrierten Leistungs- und Vergütungssystematik aktuell Verhandlungen zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart als Leistungsträgerin und den Trägern der Stuttgarter Kindertageseinrichtungen als Leistungserbringern geführt. Mit der GRDrs 174/2023 wurde bereits mitgeteilt, dass sich durch die neue bedarfsorientierte Systematik der Eingliederungshilfe der Mittelwert an ausgezahlten EGH-Leistungen und damit auch die Refinanzierungssumme erhöhen wird. Für die neue Vergütungssystematik für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen hat das Sozialamt Mischsätze für Fachleistungsstunden ermittelt, die sich nach der Anzahl der Kinder mit Behinderung richtet, die in einer Kindertageseinrichtung betreut und gefördert werden („Pooling“). Für die Berechnung der Finanzierungsmittel aus EGH-Leistungen wurden die nach aktuellem Verhandlungsstand berechneten Sätze pro Fachleistungsstunde zu Grunde gelegt (noch nicht abschließend festgelegt), woraus sich eine Refinanzierungsquote von rund 100% ergibt. Eine Übersicht über die Finanzierungsmittel aus EGH-Leistungen nach SGB IX ab dem 01.09.2024 ist als Anlage 4 beigefügt. Zu beachten ist, dass die hier aufgezeigten Finanzierungsmittel aus dem SGB IX letztendlich im Teilhaushalt des Sozialamts zu einem von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragenden Aufwand führen.
Zu Beschlussantrag 3: Förderung von Supervision für bestehende Kitas
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024/2025 wurden Mittel für sechs weitere „Kitas S-Plus“ bereitgestellt (GRDrs 174/2023). Ein Bestandteil dieser Fördermittel ist eine Pauschale für Fall- und Teamsupervisionen sowie die fachliche Begleitung in Höhe von 1.700 EUR je Einrichtung.
Für die bestehenden sechs „Kitas S-Plus“ gab es diesen Förderbaustein bisher nicht. Im Rahmen der Vorlage GRDrs 174/2023 wurde der Baustein für die bestehenden „Kitas S-Plus“ zwar aufgeführt, versehentlich aber nicht als Mehrbedarf ausgewiesen.
Die bestehenden „Kitas S-Plus“ sollen nicht schlechter gestellt werden als die neu beschlossenen Einrichtungen. Ab 01.01.2024 erhalten auch die bestehenden „Kitas S-Plus“ die Pauschale für Fall- und Teamsupervisionen sowie die fachliche Begleitung in Höhe von 1.700 EUR je Einrichtung.
Zu Beschlussantrag 4: Förderung der Inklusionsfachkräfte des IFK-Pools bei den kirchlichen Kita-Trägern
In den Haushaltsberatungen 2024/2025 wurden Mittel für die Förderung von Inklusionsfachkräfte-Pools (IFK-Pools) bei den kirchlichen Kita-Trägern bereitgestellt (GRDrs 174/2023). Hintergrund für die Notwendigkeit von IFK-Pools ist der Umstand, dass es kaum mehr gelingt, auf Honorarbasis Inklusionsfachkräfte im Rahmen der Eingliederungshilfe zu finden. Für Fachkräfte ist es wesentlich attraktiver, festangestellt zu sein, ebenso ist der generelle Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich spürbar. Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung mitunter nicht aufgenommen werden können, weil keine Fachkraft für die stundenweise Begleitung und Förderung gefunden wird. Ein Fachkräftepool ermöglicht die Festanstellung von Fachkräften, fördert den professionellen Austausch der Inklusionsfachkräfte und macht es den Trägern leichter, qualifizierte Fachkräfte für die Einzelfallhilfe mit geringem Aufwand zu finden. Den Personalaufwendungen stehen Finanzierungsmittel vom Stuttgarter Sozialamt gegenüber. Diese ergeben sich aus dem Umstand, dass ein Kind mit Behinderung bei entsprechendem Bedarf Anspruch auf Eingliederungshilfe-Leistungen nach SGB IX hat. Durch diese Finanzierungsmittel wird damit gerechnet, dass ein Großteil der Kosten für den direkten Einsatz der Inklusionsfachkräfte refinanziert wird. Der Umsetzungsbeschluss für die Teamleitung inklusive Koordinationsmanagement der IFK-Pools bei den kirchlichen Kita-Trägern wurde bereits mit GRDrs 207/2024 getroffen. Nach aktuellem Verhandlungsstand (21.6.2024) wird ein Entgeltsatz von 45,94 EUR je Fachleistungsstunde erstattet. Entsprechend der Ausführungen in GRDrs 174/2023 wird ein täglicher Bedarf von 3 Fachleistungsstunden je Kind angenommen, was zu einer monatlichen Erstattung von rd. 2.984 EUR (15 h/Woche x 4,33 x 45,94 EUR) führt. Bei 17 Kindern entspricht dies einer jährlichen Erstattung von rd. 608.700 EUR., die bei Vollauslastung die Kosten des IFK-Pools deckt. Die Koordinationsstellen (GRDrs 207/20249) können nur teilweise refinanziert werden. Sollten die Aufwendungen der Träger nicht durch die EGH-Erstattungen gedeckt werden können, wird der Fehlbetrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Personalkosten abzüglich der Erstattungen des Sozialamts aus EGH-Leistungen durch das Jugendamt gefördert. Die Förderquote beträgt 100%. Diese Erstattungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX stellen letztendlich einen Aufwand im Teilhaushalt des Sozialamts dar, welcher ausschließlich von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragen ist.
Zu Beschlussantrag 5: Zusätzliche Personalstellen für die städtischen Kitas S-Plus Für die neu eingeführten städtischen Kitas S-Plus ergibt sich bei einem Personalschlüssel von 0,35 VZK je Kind ein Personalbedarf von 5,25 VZK (bei 15 Plätzen), vgl. Tabelle 1 sowie Anlage 2. Die Erhöhung des Personalschlüssels bei den bestehenden Einrichtungen von 0,2 auf 0,35 VZK je Kind ergibt einen Mehrbedarf von 2,25 VZK (bei 15 Plätzen), so dass ab 01.09.2024 insgesamt 7,5 zusätzliche VZK in Entgeltgruppe S 9 TVöD SuE erforderlich werden, vgl. Anlage 3 (Fußnote 2). Die gesamten Personalkosten einschließlich der Verbesserung bei den bestehenden „Kitas S-Plus“ können durch Finanzierungsmittel aus der Erstattung der Eingliederungshilfe sowie durch die im zum Haushalt 2024/2025 bereitgestellten Mittel gedeckt werden (vgl. finanzielle Auswirkungen Ziff.1a). Eine haushaltsneutrale Stellenschaffung ist somit im Vorgriff auf den Stellenplan 2026/2027 möglich.
Zu Beschlussantrag 6: Ermächtigung von Durchführungsbestimmungen
Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Fördergrundsätze legitimiert, mit Detailregelungen Konkretisierungen der beschlossenen Fördergrundsätze festzulegen, um damit auf unvorhersehbare Sachverhalte zu reagieren. Finanzielle Auswirkungen Für die o.a. Maßnahmen ergibt sich nachfolgend dargestellter Finanzbedarf. Es kann nach aktuellem Verhandlungsstand davon ausgegangen werden, dass diese Bedarfe durch die neu mit dem Sozialamt zu vereinbarenden Vergütungssätze im Rahmen der Eingliederungshilfe (EGH), THH 500 Sozialamt, Amtsbereich 5003210 Eingliederungshilferecht (Teil 2 SGB IX) weitgehend refinanziert werden können. Für die Finanzierungslücke wurden in den Haushaltsberatungen 2024/2025 entsprechende Fördermittel bereitgestellt. Die Finanzierungsmittel aus der Eingliederungshilfe bei den SGB IX-Leistungen führen im Teilhaushalt des Sozialamtes zu einem Aufwand, der letztendlich von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragen ist. 1. Neue Kita S-Plus Einrichtungen sowie Erhöhung Personalschlüssel a) Städtischer Träger (THH 510, Amtsbereich 5103651 Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen)
Beteiligte Stellen Die Referate WFB und AKR haben mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Isabel Fezer Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1: Standortkarte "Kitas S-Plus" ab 2024/2025 Anlage 2: Förderung der neuen "Kitas S-Plus" ab 2024/2025 - Übersicht Anlage 3: Förderung der Bestands-"Kitas S-Plus" ab 2024/2025 - Übersicht Anlage 4: Finanzierungsmittel aus EGH-Leistungen - Übersicht Standortkarte "Kitas S-Plus" (alphabetisch geordnet nach Bezirken) zum Seitenanfang