Behörde/Anregung | Stellungnahme | Berück-sichtigung |
Beteiligter Nr. 1
(Schreiben vom 31.03.2011)
Die Nähe des geplanten Hochhauses zum Hubschrauberlandeplatz des Robert-Bosch-Krankenhauses wird bei schlechten Sichtverhältnissen als gefährlich erachtet. | Um Gefahrensituationen auszuschließen, muss eine Hochhausbebauung mit einem Hindernisfeuer (Beleuchtung) versehen werden. Hierzu ist im Baugenehmigungsverfahren die Luftfahrtbehörde zu beteiligen. Im Textteil ist ein entsprechender Hinweis enthalten | ja |
Es wird befürchtet, dass das geplante Hochhaus, das von vielen Teilen Stuttgarts aus sichtbar sein wird, unter politischen Aspekten einen negativen Eindruck vermittelt. | Das geplante Hochhaus ist im Städtebaulichen Rahmenplan Stuttgart-Feuerbach Pragsattel dargestellt, der im Jahr 2003 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Der Bebauungsplan dient somit der Umsetzung dieses politischen Willens. Ein negativer Eindruck durch das geplante Hochhaus ist somit nicht zu befürchten. | nein |
Es wird befürchtet, dass ein Hochhaus unmittelbar neben dem Theaterhaus bei den Besuchern keinen guten Eindruck hinterlässt. | Das geplante Hochhaus ist Teil eines Ensembles aus vier Hochhäusern, das sich um die Rheinstahlhalle, in der sich das Theaterhaus befindet, platziert und den städtebaulichen Akzent der City Prag bildet. Höhe und Standort wurden im Rahmen einer städtebaulichen Untersuchung festgelegt. Ein negativer Eindruck auf die Besucher des Theaterhauses ist nicht zu befürchten. | nein |
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Hochhaus auf einem der höchsten Punkte der Stadt bedrohlich und nicht ästhetisch wirkt. | Beim Pragsattel handelt es sich zwar um einen exponierten Standort für das geplante Hochhaus. Er wird jedoch vom Burgholzhof im Nordosten und vom Killesberg im Südwesten überragt. Somit ist eine bedrohliche Wirkung des Hochhauses nicht zu befürchten. | nein |
Es wird eine Nutzung als Bordellhochhaus befürchtet. | Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Bordelle und bordellartige Betriebe nicht zulässig. Die angesprochene Nutzung ist deshalb nicht zu befürchten. | nein |
Es wird befürchtet, dass zukünftig weitere Hochhäuser auf dem Pragsattel genehmigt werden. | Bereits der bisherige Bebauungsplan „Arbeitsstättengebiet Feuerbach-Ost“ (1996/14) sieht vier mögliche Hochhäuser an diesem Standort vor. Dieses Hochhausensemble wurde im städtebaulichen Rahmenplan Pragsattel im Jahr 2003 vom Gemeinderat bestätigt. Die Errichtung von vier Hochhäusern im Bereich der City Prag entspricht also dem politischen Willen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass zusätzlich zum geplanten Hochhaus drei weitere Hochhäuser errichtet werden. | nein |
Beteiligter Nr. 2
(Schreiben vom 01.04.2011)
Es wird angeregt, die Erschließung von der Stresemannstraße zur Rheinstahlstraße dem tatsächlichen Grundstücksverlauf anzupassen, und darauf hingewiesen, dass die Straßenkante bei einer Aufweitung der Fahrbahn direkt auf die Gebäudeecke Stresemannstraße 79 und die dort liegende Tiefgaragenausfahrt zuläuft. | Im Bereich der Zufahrt von der Stresemannstraße in die Rheinstahlstraße gehen die Festsetzungen von der bestehenden Situation aus und schaffen zusätzlich die Möglichkeit einer Verbreiterung zur Herstellung einer zweiten Richtungsfahrspur für die Ausfahrt in die Stresemannstraße. Eine Anpassung an Grundstücksgrenzen ist hierzu nicht erforderlich.
Die Nutzung der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes Stresemannstraße 79 wird hierdurch nicht beeinträchtigt. | nein |
Es wird dafür plädiert, dass die Grundstückserschließung dadurch sichergestellt wird, dass die Gebäudezufahrt der öffentlichen Hand und nicht einem Investor gehört. | Die Grundstückserschließung ist durch das festgesetzte Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit ausreichend gesichert. | nein |
Es wird gefordert, dass auch während der Bauzeit die Tiefgaragennutzung beim Gebäude Stresemannstraße 79 sichergestellt wird. | Die Forderung wird zur Kenntnis genommen, und es wird entsprechend verfahren. Eine Regelung auf der Ebene des Bebauungsplans ist jedoch nicht möglich. | ja |
Beteiligter Nr. 3
(Schreiben vom 07.04.2011)
Es wird befürchtet, dass durch die geplanten Hochhausbebauung der Wohnwert im Wohngebiet Im Götzen / Hildebrandstraße / Stresemannstraße erheblich gemindert wird. | Ausgehend von den Ergebnissen einer Verschattungsuntersuchung lässt sich feststellen, dass sich im Winter im Wohngebiet Im Götzen / Hildebrandtstraße / Stresemannstraße keine Verschattung durch das geplante Hochhaus ergibt. Im Sommer ist in den Abendstunden für den nördlichen Teil des Wohngebiets von einer Verschattung auszugehen. Diese ist jedoch auf eine Dauer von unter einer Stunde beschränkt. Außerdem wird die Verschattung aufgrund des niedrigen Sonnenstands und der daraus resultierenden diffusen Lichtverhältnisse nur gering wahrgenommen. Somit ist keine erhebliche Minderung des Wohnwerts zu befürchten. | nein |
Die topografische Lage zwischen Killesberg und Burgholzhof wird für ein Hochhausensemble als denkbar ungeeignet erachtet. | Der Pragsattel ist als Standort für ein Hochhausensemble geeignet. Die exponierte Lage gewährleistet eine Fernwirkung des Hochhausensembles nach Süden bis zur Innenstadt Stuttgarts und nach Norden bis zu den äußeren Stadtbezirken. Durch die Lage am Tiefpunkt zwischen den Höhenzügen des Killesbergs und des Burgholzhofs fügt sich das Hochhausensemble in die topografische Situation ein. | nein |
Es wird darauf hingewiesen, dass an der Fassade des Wachter-Hochhauses viele Vögel zugrunde gehen. | Im Textteil des Bebauungsplans ist ein Hinweis enthalten, dass zur Vermeidung von Vogelschlag an Glas- und Fensterfronten die Empfehlungen einschlägiger Fachliteratur zu berücksichtigen sind.
Im Rahmen der Gebäudeplanung wird ein qualifiziertes Fachbüro eingeschaltet.
Im Kaufvertrag wird ein entsprechender Passus aufgenommen. | ja |
Eine Bebauung in Höhe der Mercedes-Benz-Bank wird als angemessen erachtet. | Die Höhenfestsetzungen orientieren sich im überwiegenden Teil des Plangebiets an der Höhe der Mercedes-Benz-Bank. Lediglich an der Nordwestecke wird eine höhere Bebauung zugelassen, um das unter städtebaulichen Aspekten gewünschte Hochhaus realisieren zu können. | nein |
Behörde/Anregung | Stellungnahme | Berück-sichtigung |
Amt für Umweltschutz
(Schreiben vom 02.09.2009)
Naturschutz und Landschaftspflege
In den Textteil soll eine Festsetzung zur Vermeidung des Vogelschlags an Glas- und Fensterfronten und von lichtbedingten Irritationen von Zugvögeln durch Beachtung einer einschlägigen Veröffentlichung aufgenommen werden. Ein qualifiziertes Fachbüro soll eingeschaltet werden. | Der Textteil des Bebauungsplans wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
Im Rahmen der Gebäudeplanung wird ein qualifiziertes Fachbüro eingeschaltet.
Im Kaufvertrag wird dies durch eine entsprechende Regelung gesichert. | teilweise |
Der Textteil soll um eine Festsetzung zur Installation von energiesparender, streulichtarmer sowie insekten- und vogelverträglicher Außenbeleuchtung ergänzt werden. Es wird empfohlen, ein qualifiziertes Fachbüro einzuschalten. | Der vorhandene Hinweis im Textteil des Bebauungsplans wird um die Vogelverträglichkeit ergänzt. Eine Festsetzung ist nicht möglich, da das Baugesetzbuch eine Festsetzung mit dem genannten Inhalt nicht vorsieht.
Im Rahmen der Gebäudeplanung wird ein qualifiziertes Fachbüro eingeschaltet. | teilweise |
Der Einbau von Quartierelemente für Gebäude bewohnende Tierarten in den neuen Baukörpern soll festgesetzt werden. Dabei sollte pro 10 laufende Meter Fassade ein Nistquartier eingeplant werden. Eine entsprechende Traufgestaltung ist vorzunehmen. Die Einschaltung eines qualifizierten Fachbüros wird empfohlen. | Die Anregung wird im Rahmen der Gebäudeplanung berücksichtigt; ein qualifiziertes Fachbüro wird eingeschaltet.
Im Kaufvertrag wird dies durch eine entsprechende Regelung gesichert. | ja |
Für alle Dachflächen, die dafür geeignet sind, ist eine extensive Begrünung unter Verwendung von gebietsheimischen Kräutern festzusetzen. | Die Pflicht zur extensiven Dachbegrünung ist bereits im Textteil enthalten. Die für die Verwendung geeigneten heimischen Pflanzenarten werden bei den Hinweisen des Textteils ergänzt. | ja |
Soweit möglich sollen wasserdurchlässige, begrünte Verkehrsflächen festgesetzt werden. | Eine Begrünung der Verkehrsflächen erfolgt durch die Baumquartiere in den Verkehrsflächen nördlich und westlich der geplanten Bebauung. Diese befinden sich außerhalb des Plangebiets.
Darüber hinaus liegen keine Verkehrsflächen vor, die wasserdurchlässig befestigt oder begrünt werden können. | nein |
Die Verwendung von gebietsheimischem Pflanz- und Saatgut ist festzusetzen. | Die Gehölzarten in den Hinweisen des Textteils werden entsprechend angepasst, die heimischen Pflanzenarten für die extensive Dachbegrünung ergänzt. | ja |
Die Fernwirkung des Hochhausturms auf den Rosensteinpark und den Killesbergpark ist im Umweltbericht zu prüfen und abzuhandeln. | Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. | ja |
Die durch das Hochhaus verursachten Verschattungen sind im Umweltbericht zu prüfen und abzuhandeln. | Die Auswirkungen der durch das Hochhaus verursachten Verschattungen sind im Umweltbericht bereits dargestellt (vgl. Ziffer 2.3). | nein |
Immissionsschutz
Es wird empfohlen, ein vollständiges Gutachten nach TA Lärm für alle relevanten Lärmquellen und Immissionsorte anfertigen zu lassen. Damit kann in Verbindung mit dem bereits erstellten Verkehrslärmgutachten festgestellt werden, ab welchem Stockwerk bzw. auf welcher Seite des Hochhauses Wohnnutzung sinnvoll bzw. möglich ist. | Der Anregung wird entsprochen. Ein entsprechendes Gutachten wurde erstellt; die Ergebnisse sind in den Umweltbericht aufgenommen. | ja |
Energie
Maßnahmen zur Bedarfsminderung entsprechend der GRDrs 86/2008 sind bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu übernehmen. Dies schließt die Verpflichtung des Vorhabenträgers ein, bei Fertigstellung des Vorhabens eine Bestätigung eines Sachverständigen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das realisierte Gebäude die im Vertrag formulierten Anforderungen hinsichtlich des Energiebedarfs erfüllt. | Die Regelungen werden in den Kaufvertrag übernommen. | ja |
Es wird um die Übersendung der Mehrfertigungen/Kopien der unterzeichneten Verträge gebeten. | Der Bitte wird nachgekommen. | ja |
Deutsche Telekom AG
(Schreiben vom 01.09.2009)
Es wird um Rücksichtnahme auf die im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationslinien gebeten. Weiter wird um eine frühzeitige Information über Beginn und Ablauf von Baumaßnehmen gebeten. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, und es wird entsprechend verfahren. | ja |
EnBW Regional AG
(Schreiben vom 26.08.2009)
Es wird darum gebeten, den Bauinteressenten darauf hinzuweisen, dass er sich möglichst frühzeitig mit uns zur Planung der Versorgung in Verbindung setzt. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, und es wird entsprechend verfahren. | ja |
Flughafen Stuttgart GmbH
keine Stellungnahme eingegangen |  |  |
Gesundheitsamt
(Schreiben vom 07.09.2009)
Es wird vorausgesetzt, dass der unter Punkt 3.3 der Begründung angeführte Richtfunkstrahl bezüglich seines Abstands zu Aufenthaltsbereichen für Menschen einen Abstand bzw. eine Feldstärke besitzt, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entspricht. | Der Richtfunkstrahl existiert mittlerweile nicht mehr. Die Leitung wurde deaktiviert. Eine weitere Berücksichtigung der Trasse ist nicht erforderlich.
Die Begründung wird entsprechend angepasst. |  |
Handwerkskammer Stuttgart
(Schreiben vom 17.09.2009)
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. |  |  |
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
(Schreiben vom 07.09.2009)
Es wird um Informationen über den weiteren Verlauf der Planungen gebeten. | Die IHK wird bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans benachrichtigt. | ja |
Innenministerium Baden-Württemberg
(Schreiben vom 17.08.2009)
Die Belange des Innenministeriums als Luftfahrtbehörde sind von der Planung nicht tangiert. Eine weitere Beteiligung ist nicht erforderlich. |  |  |
Kabel Baden-Württemberg
(Schreiben vom 14.08.2009)
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. |  |  |
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg
keine Stellungnahme eingegangen |  |  |
Naturschutzbeauftragter Winfried Haug
(Schreiben vom 19.08.2009)
In Anbetracht der geplanten Höhenentwicklung werden raumwirksame Freiflächen als wünschenswert erachtet. Es wird jedoch angezweifelt, ob dies bei der sehr hohen GRZ und durch die vorgesehene Begrünungspflicht erreicht wird, und ob so eine harmonische Einbindung der Neubebauung erzielt werden kann.
Es wird vorgeschlagen, das Maß der Begrünungsverpflichtung zu konkretisieren. | Im Bereich der City Prag ist eine Bebauung mit hoher Dichte und städtischem Charakter vorgesehen. Diese soll durch ein Raster von maximal 6-geschossigen Bauquartieren, das sich um die historische Gewerbehalle des Theaterhauses anordnet, gegliedert werden. Weiter sollen vier Hochhäuser als Ensemble um den zentralen Bereich platziert werden. Diese Ziele sind Inhalte des städtebaulichen Rahmenplans Stuttgart-Feuerbach Pragsattel.
Zur Realisierung dieser städtebaulichen Ziele ist eine sehr hohe GRZ erforderlich. Freiflächen sind lediglich im zentralen Bereich um das Theaterhaus vorgesehen. Eine Begrünung erfolgt durch außerhalb des Geltungsbereichs liegende Bäume in den Straßenräumen; darüber hinaus sind keine weiteren Grünstrukturen vorgesehen.
Die geplante Neubebauung ist aus diesem städtebaulichen Rahmenplan entwickelt, weshalb von ihrer harmonischen Einbindung in die umgebenden Baufelder ausgegangen werden kann.
Zusätzliche Begrünungsvorschriften oder die Konkretisierung der bereits festgesetzten sind deshalb nicht erforderlich. | nein |
Es wird um Prüfung gebeten, ob schon bisher Eingriffe in das Landschaftsbild zulässig sind, wie es mit dem geplanten Hochhaus vorgesehen ist. | Der heute rechtsgültige Bebauungsplan lässt an vier Standorten im Bereich der City Prag Hochhäuser (Höhen zwischen 61 m und 85 m) zu. Einer dieser Standorte liegt unmittelbar nördlich des Plangebiets auf dem Grundstück der Mercedes-Benz Bank (zulässige Höhe 70 m). Somit sind schon bisher Eingriffe in das Landschaftsbild zulässig, wie es mit dem geplanten Hochhaus vorgesehen ist. | nein |
Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Neubebauung Folgen für ziehende Vögel ergeben. Deshalb wird vorgeschlagen, mittels eines geeigneten Monitorings zu überprüfen, dass tatsächlich keine Beeinträchtigungen heimischer Vogelarten auftreten. Sollte es zu nennenswerten Schlagopferzahlen kommen, sind weitere Anstrengungen zur Minimierung dieser Folgen geboten. | Der Textteil des Bebauungsplans wird um einen Hinweis zur Vermeidung von Vogelschlag ergänzt.
Im Rahmen der Gebäudeplanung werden unter Beteiligung eines qualifizierten Fachbüros die erforderlichen Maßnahmen vorgenommen, um die Gefahr des Vogelschlags zu minimieren. Im Kaufvertrag wird dies durch eine entsprechende Regelung gesichert. |  |
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
(Schreiben vom 02.09.2009)
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Plangebiet vorkommenden Schichten des Gipskeupers lokal setzungsempfindlich und von geringer Stand- und/oder Tragfestigkeit sein können. Weiter können örtlich Verkarstungserscheinungen angetroffen werden.
Bei geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planung wird ingenieurgeologische Beratung durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung im Zuge der Hochbauplanung ist bereits erfolgt. | ja |
Regierungspräsidium Stuttgart
(Schreiben vom 31.08.2009, vom 10.09.2009 und vom 29.03.2011)
Denkmalschutz
Es wird darum gebeten, einen Hinweis auf § 20 DSchG zum Fund von Kulturdenkmalen in den Bebauungsplan einzufügen. | Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan bereits enthalten. | ja |
Raumordnung
Es werden keine Bedenken vorgebracht. |  |  |
Luftverkehr
Es wird darauf hingewiesen, dass am geplanten Hochhaus die Nachtkennzeichnung dringend erforderlich ist. | Der Textteil wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. | ja |
Es wird gebeten, die Luftfahrtbehörde im Genehmigungsverfahren erneut zu beteiligen. | Der Bitte wird entsprochen; der Hinweis im Textteil wird entsprechend ergänzt. | ja |
Eventuell zum Einsatz kommende Baukräne, die eine Höhe von max. 100 m ü. Grund überragen, sind gesondert zu beantragen. | Die Anregung wird zur Kenntnis genommen, und es wird im Baugenehmigungsverfahren entsprechend verfahren. | ja |
Straßenwesen und Verkehr
Es wird darauf hingewiesen, dass am geplanten Hochhaus eine Nachkennzeichnung an allen exponierten Stellen erforderlich ist. Im Hinblick auf die Festlegung der Hinderniskennzeichnung wird um Beteiligung beim Baugenehmigungsverfahren gebeten. | Der Textteil wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. | ja |
Es wird darauf hingewiesen, dass das benachbarte Robert-Bosch-Krankenhaus über einen Hubschrauberlandeplatz für Rettungszwecke verfügt und dass ein neuer Landeplatz auf der Südseite derzeit in Planung ist. Es ist mit Schalleinwirkungen durch Rettungshubschrauber zu rechnen. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Schalleinwirkungen müssen hingenommen werden. Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt. | ja |