Auch bei Messungen sahen sich die Wissenschaftler in ihrer Annahme bestätigt: „In der Stadt Guangzhou sind die Konzentrationen von aromatischen Kohlenwasserstoffen in der Luft nach dem Verbot von Zwei-Takt-Mopeds im Jahr 2005 um mehr als 80 Prozent gefallen.“
Die Nutzung von Laubbläsern insbesondere mit Verbrennungsmotor sind in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt. Der Betrieb solcher Geräte ist nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr, sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt. Wer solche Geräte außerhalb der genannten Zeiten betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nach kann §§ 9 Abs. 2 Nr. 1 der 32. BImSchV, 62 Abs. 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetz geahndet werden kann. Hier wird deutlich, dass der Einsatz vor allem von lärmenden, luftverschmutzenden Geräten und Maschinen nur sehr eingeschränkt erlaubt ist – eine Kontrolle der erlaubten Einsatzzeiten und der zulässigen Lärmpegel solcher Geräte muss zumindest stichprobenartig ermöglicht und durchgeführt werden – zum Schutz der Anwohner und deren Gesundheit. Auch die EU-Richtlinie 2000/14/EG fordert dies eingangs: „Eine Senkung des zulässigen Schallleistungspegels dieser Geräte und Maschinen dient dem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger sowie dem Schutz der Umwelt. Ferner sollte die Öffentlichkeit über die Höhe der Geräuschemissionen dieser Geräte und Maschinen unterrichtet werden.“ Das Umweltbundesamt konstatiert: „Unnütz ist dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen. Dabei entsteht viel Lärm, viel Anstrengung und die Gewissheit, dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können. Ebenso wenig empfehlenswert ist die Benutzung eines Laubbläsers zur Beseitigung von Kehricht. Dabei wird mehr Staub aufgewirbelt als letztlich in der Tonne landet.“ Thomas Adler Hannes Rockenbauch (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Laura Halding-Hoppenheit Gutrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek
Luigi Pantisano Stefan Urbat Christian Walter https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-laub