2. Erhöhung gesamte Funktionsentschädigung
Pauschal rund 20 % - gerundet, z. B. Abt Kom. von 2400,00 € auf 3000,00 €
Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten hier:
Maschinistenausbilder je Löschfahrzeug, Kassier, Kindergruppen usw.
Kosten: rund 320.000,00 € (entspricht + rd. 75.000,00 €)
Stichwort Ehrenamt muss man sich leisten können (Inflation, Energiekosten usw.)
3. „49 Euro-Ticket“
Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe einer jeden Gemeinde, die Freiwillige Feuerwehr ist eine wichtige und unverzichtbare Stütze in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Landeshauptstadt Stuttgart, die wird mit dem praktizierten SSV – Prinzip in der Feuerwehr Stuttgart deutlich. Auf den Feuerwehrbedarfsplan wird verweisen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr versehen ihren Dienst im Namen der Landeshauptstadt Stuttgart und sie sind somit in der Ausübung ihres ehrenamtlichen Dienstes einem Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart bzw. eines freien Träges gleichzusetzen.
Kosten: (49 € x 12 x 1200 Personen rund 705.600 Euro)
4. Aufwandsentschädigung
Erhöhung Faktor + 2,5 zum derzeitigen Stand auf 300,00 € im Jahr
Erhöhung von 10 auf 25 € pro Monat
300 € x 1200 Personen entspricht Kosten: jährlich 360.000 € (entspricht + 216.000 € )
E. Förderung Einführung Kindergruppen
1. Anschubfinanzierung
Pauschale Zuwendung pro Abteilung für Gründung: 2500,00 €
(Materialausstattung usw.) Es wird für diesen Bereich einen Landeszuschuss geben, Höhe noch unbekannt voraussichtlich ebenfalls 2.500,00 €
2. Ausdehnung der Zuwendungen für die Kameradschaftskassen für den Bereich Kindergruppen
Die Kindergruppen sind als Zuwendungszweck für die Zuwendungen zur Kameradschaftspflege seither ausgenommen. Grund hierfür ist sicherlich das Fehlen des Zuwendungstatbestands (Kindergruppe) in der Feuerwehrsatzung. Die „Kraft des Faktischen“ entzieht dieser Denkweise jedoch die Grundlage. In den Abteilungen Botnang, Rohracker, Sillenbuch, Hedelfingen, Zazenhausen und bald in Wangen werden Kindergruppen mit einem besonderen Engagement getätigt. Unstrittig dürfte zudem sein, dass es sich bei dieser Maßnahme um „Jugendarbeit in der Feuerwehr“ im Sinne des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit dem VIII Teil des Sozialgesetzbuches und weiter in Verbindung mit dem Jugendbildungsgesetz BW handelt. Das Feuerwehrgesetz enthält für die Aufnahme in die Jugendfeuerwehr kein Mindesteintrittsalter. Organisatorisch werden die Kindergruppen in Baden-Württemberg der Jugendfeuerwehr zugeordnet (Kindergruppe in der Jugendfeuerwehr).
7 Gruppen x 15 Personen x 60,00 € Kosten: = 6.300,00 €
G. Erhöhung Sachkostenzuschuss der Brandschutzerziehung
Im Jahr 2012 wurde der jährliche Sachkostenzuschuss für die stadtweite präventive Brandschutzerziehung auf 5.000,00 € für Beschaffungen für Verbrauschmateriealien, Neuanschaffungen usw. festgelegt. Bedingt durch Kostensteigerungen wird nunmehr eine Erhöhung um 2000.00 € auf insgesamt 7.000,00 € beantragt.
II. Aus- und Fortbildung für die Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr
Überprüfung Maßnahmen HHP 2022/2023 ggf. weitere Forderung
Bedarf: Motorsäge-Aus- und Fortbildung, auch für DLK
Verstetigung Digitale Ausbildung, Schulung und Weiterbildung für Kräfte der FF, Qualifizierung Ausbilder, Ausbildung Medientechnik mit Bereitstellung von der entsprechenden Technik
Aufstockung von Programmen mit externen Referenten
Ausbildungsoffensive Jugendleiter/Kindergruppenleiter
Lehrgänge/Ausbildung für die Jugendgruppenleiter/Kindergruppenleiter in Form von Methodik, Didaktik, Erlebnispädagogik, Präventionsmaßnahmen 8000,00 €
· 175 Jahre Feuerwehr in S:
2024 50 TEUR, 2025 75 TEUR, 2026 175 TEUR Werbung/Durchführung
· Die Errichtung einer Erinnerungsstele für 50 TEUR an Bruno Jacoby am Degerlocher Standort der FRW 5 am Bruno-Jacoby-Weg, vorzugsweise im Jahr 2024 (Finanzhaushalt) – Priorität: „nice to have“