Antrag vom 07/25/2017
Nr. 225/2017

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Schertlen Ralph (STd), Die STAdTISTEN
Betreff

Videokonferenzen und bildunterstützte bzw. bildbegleitete Kommunikation rund um das Rathaus

Einleitung

Ämter und somit auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über das Stadtgebiet verteilt. Ämterübergreifende Kommunikation findet somit oft auch ortsübergreifend statt. Althergebracht bedeutet dies, dass manche Themen fernmündlich besprochen werden können, andere jedoch - insbesondere wenn Dokumente gemeinsam gesichtet werden müssen - die Reise einer oder mehrerer Personen zur Folge haben.

Aus Gründen der Arbeitszeitersparnis, Reisezeitreduktion und zur Vermeidung von reisebedingter Umweltbelastung gehen zunehmend mehr Firmen und Einrichtungen dazu über, Informationsaustausch via Internet zu vollziehen. Dies gestattet, dass nicht nur zwei sondern nahezu beliebig viele Teilnehmer an einer Videokonferenz teilnehmen können. Dabei können alle Teilnehmer die gleichen Dokumente betrachten, jeder Teilnehmer kann Dokumente präsentieren, es können wie gewohnt dazu die notwendigen Inhalte besprochen werden.

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch große Firmen wie Daimler oder Bosch nutzen beispielsweise Skype, um oben beschriebene Vorzüge für ihre Mitarbeiter zu heben und sie von Dienstfahrten zu entlasten.

Der Stadt Stuttgart stünde solch ein System ebenfalls gut zu Gesicht, könnte sie damit doch zeigen, dass auch eine Stadtverwaltung kontemporäre Technologie einzusetzen und gewinnbringend zu nutzen vermag.






Ist solch ein System installiert, so sollten daraus auch in gewissem Umfang Sitzungsbeiträge von Verwaltungsmitarbeitern bei Ausschusssitzungen abgerufen werden. Dies würde den Mitarbeitern langes, zeitlich schwer vorhersehbares Warten im Sitzungssaal ersparen, da sie beim Aufruf ihres Tagesordnungspunktes direkt vom Arbeitsplatz aus zugeschaltet werden könnten und auch die Vortragsfolien in den Sitzungssaal übertragen könnten. Anreise und Wartezeit würden entfallen.


Solch ein System darf natürlich nicht dazu benutzt werden, gänzlich den persönlichen Kontakt herunterzufahren. Der persönliche Kontakt ist äußerst wichtig und solch ein Videokonferenzsystem sollte lediglich der Vereinfachung dienen, wenn bereits ein persönlicher Kontakt vorhanden ist. Gelegentliche persönliche Treffen bzw. auch das persönliche Erscheinen in Ausschusssitzungen zu sensiblen bzw. erklärungsintensiven Themen müssen beibehalten werden.


Vorteile der Umsetzung wären beispielsweise:







Antrag
Dr. Ralph Schertlen
Die STAdTISTEN


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