1. Seit wenigen Wochen steht an der Hauptradroute 1 an der Ecke Feinstraße / Tübinger Straße ein Stoppschild für den stadteinwärts kommenden Radverkehr. Aus Sicht der Planer scheint hier dem stadtauswärts fahrenden Kfz-Verkehr beim Linksabbiegen nicht zugemutet werden zu können, die Vorfahrt für entgegenkommende Radfahrer zu beachten.
Dies ist überhaupt nicht nachvollziehbar, da a) ein Stoppschild für Radfahrer auf der Hauptradroute nicht vermittelbar und noch weniger praxistauglich ist, b) das Kfz-Verkehrsaufkommen nicht immens hoch ist, c) die bisherige Lösung nicht wirkt, wie ein eindrückliches Video (ersichtlich über „Radfahren in Stuttgart“ => Suchbegriff „Stoppschild“ vom 23.5.2015) zeigt, da Kfz (sogar ein nicht im Einsatz befindliches Polizeifahrzeug!!!) nach wie vor durch die misslungene Absperrung in den erforderlichen Schlangenlinien „geradeaus“ durch die Sperre fahren.
Zur Verbesserung der Situation wird stattdessen angeregt, auf der Tübinger Straße für den Radverkehr in beide Richtungen Vorrang einzuräumen durch entsprechende Beschilderung, ggf. den von der Feinstraße einfahrenden sowie den links in die Feinstraße abzweigenden Kfz-Verkehr durch Schweller auf die zu beachtende Vorfahrt hinzuweisen sowie die Pfosten zur Sperrung der Geradeausfahrt für den Kfz-Verkehr so eng zu setzen, dass KEINE Kfz-Durchfahrt mehr möglich ist. Um die dann vorfahrtsberechtigten Radfahrer besser in den Blick der Autofahrer zu rücken, sollten die rot-weißen Querbalken entfallen bzw. durch kleinere Quadrate an den einzelnen Pfosten ersetzt werden, wobei auf jeder Seite mindestens einmalig so viel Platz bleiben muss wie für die Durchfahrt mit einem Kinderanhänger am Fahrrad benötigt wird (also ca. 1.20m).
Gerade im Sinne der Akzeptanz von Verkehrsbeschilderungen ist diese beantragte Änderung dringend geboten! Ferner erfordert die „Leichtigkeit des Verkehrs“ (hier der sich aus eigener Kraft bewegende Radfahrer) eine fahrradfreundliche Vorfahrtsbeschilderung.
2. Die Litfasssäule an der Heilbronnerstraße steht sehr unglücklich im Blickfeld mitten auf dem Geh-/Radweg, weswegen Sie entfernt werden soll. Als Alternativstandort wird vorgeschlagen, statt der Säule VOR der Einmündung der Kriegerstraße ein (Wechsel-)Schild NACH der Einmündung im Grünstreifen zu platzieren.
3. Bisher ist die Hauptradroute 1 vom Marienplatz in Richtung Vaihingen beim Marienplatz über den schmalen und stark frequentierten Fußweg vor dem Rewe-Markt geführt. Dies führt häufig zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern.
Im Sinne einer Entspannung der Situation sollte die Hauptradroute bis zur Tannenstraße auf der Böblinger Straße geführt werden, dann in die Tannenstraße hinein und ab dann auf der Möhringer Straße. Hierbei ist insbesondere auf die gute Ausschilderung zu achten!
4. Das bereits 2006 durch die Beschlüsse der Bezirksbeiräte von Feuerbach sowie Zuffenhausen als solches erkannte Problem des Kfz-Durchgangsverkehrs auf der Kleingärtnerzufahrt im Bereich der Langenburger Straße besteht nach wie vor, bzw. seit der Umgestaltung des Kelterplatzes vor wenigen Jahren sogar mehr denn je. Viele Autofahrer haben diesen schmalen Weg als zwar illegale, jedoch lohnende Abkürzung für sich entdeckt. Da der Weg sehr schmal und durch den Pflanzenbewuchs sowie die Kurven sehr unübersichtlich ist, stellt dies eine große Gefahr für die hohe Anzahl der Radfahrer, die diese Verbindung zwischen Pragsattel und Kelterplatz nutzen, dar. Die Beschilderung des Durchfahrtverbots hilft seit Jahrzehnten nicht, erfolgte gelegentliche Kontrollen durch den Vollzugsdienst lindern das Problem bestenfalls zeitweise.
Um hier endlich gefahrlosen Radverkehr zu ermöglichen, ist es deswegen geboten, durch bauliche Maßnahmen (Pfosten o.ä.) die Durchfahrt für Kfz zu verhindern. Kleingärtner können nach wie vor aus der einen oder anderen Richtung zu ihrem Garten fahren, eventuell ist dies mit einem Umweg verbunden.
Da sich seit der Entfernung der Schienen in der Krailenshalde eingebürgert hat, auf der krailenshaldener Seite der Einfahrt in diesen Radweg zu parken, wodurch auf diesem Weg für den Radverkehr nur noch ein gefährlich schmaler Streifen verbleibt, wird ferner beantragt, dort ein Halteverbot einzuführen (was eigentlich sowieso gegeben ist, da es sich nicht um eine Straße handelt, jedoch vom Vollzugsdienst mangels angeblich nicht ausreichend klarer Rechtslage nicht geahndet wird).