Sozialtarife für Strom und Gas einführen
Die Strompreise für private Haushalte sind im letzten Jahrzehnt stark angestiegen, von ca. 14 Cent/kWh im Jahr 2000 auf derzeit im Bundesschnitt ca. 26 Cent je Kilowattstunde. Einer zunehmenden Zahl von Haushalten fällt es schwer, die gestiegenen und weiter ansteigenden Stromkosten für den unmittelbaren Lebensbedarf aufzubringen. Dabei ist für die unmittelbar betroffenen Haushalte die Frage nach Anteil und Ursachen der Steigerung zunächst ohne Bedeutung. Entscheidend ist, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben muss, zumindest über den durchschnittlichen „Normalbedarf“ an Strom für ein gutes Leben zu verfügen.
Wenn auch nicht alle unbezahlten Rechnungen Resultat fehlenden Einkommens sind, so ist die stetig zunehmende Zahl von Stromsperrungen doch ein klares Indiz für „Energiearmut“. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale sind bundesweit jährlich schätzungsweise 800.000 Haushalte von Stromsperrungen betroffen. In Stuttgart waren nach einem Zeitungsbericht rund 2.000 Haushalte betroffen.
Ganz besonders machen sich die gestiegenen Stromkosten für Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen bemerkbar, exemplarisch ist hier die Situation von Menschen mit ALG II-Bezug. Nach einem Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“ haben die Energieversorger im Jahr 2011 allein rund 200.000 ALG II-Empfänger/innen den Strom gesperrt. Dies ist nicht überraschend, reichen die im Regelsatz angesetzten Stromkosten von 29,07 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bei einem Durchschnittspreis von 26 Cent je Kilowattstunde doch nur für knapp 1400 Kilowattstunden im Jahr, während bei einem Single-Haushalt von einem „Normalverbrauch“ von 1700 kWh p.a. ausgegangen wird. Der Paritätische spricht in einem aktuellen Gutachten von einer Differenz zwischen Regelsatzanpassung und Strompreisentwicklung in Höhe von 4,83 Euro (1-Pers-HH) bis 13,55 Euro (5-Personen-HH) in 2012. Ähnliche Berechnungen lassen sich für andere Transfergeldempfänger/innen erstellen, z.B. Grundsicherungs- oder Bafög-Bezieher/innen aber eben auch anhand der Entwicklung der realen Haushaltseinkommen für viele Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen nahe der Armutsgefährdungsgrenze.
Wünschenswert wäre hier eine Erhöhung der bundeseinheitlich festgelegten Sätze bei den Sozialtransfers. Da dies jedoch nicht absehbar erscheint, muss die Stadt ihrer Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge nachkommen. Wir beantragen daher: