2. Welche Richtlinien gelten für die Belegung privater Unterkünfte, z.B. den Sozialpensionen, hinsichtlich Personal, pädagogischer Betreuung und Kosten der Unterkunft bzw. werden diese Bedingungen den Privatvermietern überlassen?
3. In welchen Fällen wird dort pädagogisches Personal eingesetzt.
4. Wie viele der Sozialpensionen sind von privaten Vermieter_innen angemietet und werden nicht in Trägerschaft von Sozialunternehmen geführt? Wie hat sich dieser privat angemietete Wohnraum in den letzten zehn Jahren entwickelt a) hinsichtlich der Anzahl der Bewohner_innen mit und ohne voll- und minderjährige Kinder. b) hinsichtlich der Belegungsdichte und Verweildauer c) hinsichtlich der Ausgaben der Stadt d) hinsichtlich der Preisspannen der Quadratmeterpreise für die Mieter_innen und des durchschnittlichen Quadratmeterpreises für die Mieter_innen.
5. Wie erfolgt die Wertbemessung der Liegenschaften/Wohnungen von Privatvermietern? Bis zu welchen (maximalen) Quadratmeterpreisen ist die Stadt bereit, solche Räumlichkeiten anzumieten? Wie groß war die Preisspanne pro Quadratmeter in den letzten fünf Jahren?
6. Wäre es angesichts der erreichten Ausgabenhöhe der Landeshauptstadt Stuttgart für die Anmietung von privatem Wohnraum zur Notfallunterbringung wirtschaftlicher, eigenen kommunalen Wohnraum dafür zu schaffen?
7. Zu welchen Leistungen sind die privaten Vermieter_innen der "Sozialhotels"/ "Sozialpensionen" gegenüber der Stadt und gegenüber den Mieter_innen verpflichtet? Wie erfolgt die Kontrolle, ob diese Verpflichtungen von Vermieter_innen eingehalten werden?
8. Wie viele Beschwerden über den Zustand der Wohnungen in Sozialpensionen liegen dem Sozialamt im Jahr 2017 vor? Von welchen Zeiträumen zur Behebung von schwerwiegenden Mängeln (wie nicht abschließbare Wohnungstüren, kein warmes Wasser, o.ä.) können die Bewohner_innen ausgehen?
9. Werden Kontrollen in Form von Bau-/Wohnungsbesichtigungen vorgenommen, um mögliche brandschutzrechtliche und bauliche Mängel in Augenschein zu nehmen und Mängelbeseitigung vom Vermieter zu verlangen? Wenn ja, in welchem Turnus erfolgen solche Begehungen oder Kontrollen?
10. Werden in den städtischen und privaten Sozial- (Fürsorge) Unterkünften auch Geflüchtete untergebracht? Gilt bei Geflüchteten in diesen Fällen die Satzung für Wohnungslose (z.B. als (Notfall-Anschlussunterbringung) oder die Satzung für die Unterbringung Geflüchteter?
11. In der Straßenzeitschrift trottwar 09/2018 wird berichtet, dass der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Stuttgart drei Sozialpensionen an die Stadt Stuttgart vermietet. Bestehen seitens der Stadt Stuttgart Bedenken hinsichtlich Interessenkollisionen?
Wir beantragen: 1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie alle Familien mit Kindern binnen eines Jahres prioritär aus den Sozial-/Notfallunterkünften in (Sozial-)Wohnungen vermittelt werden können.
2. Wir beantragen die Offenlegung von Verträgen der Stadt Stuttgart mit Vermieter_innen von Sozialpensionen, Fürsorge- und Notfallunterkünften, wenn diese zugleich städtische Angestellte sind?
Laura Halding-Hoppenheit Hannes Rockenbauch Thomas Adler (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Gutrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek Luigi Pantisano
Stefan Urbat Christian Walter