1. Der Bau und Betrieb einer Quartiersgarage wird nicht weiterverfolgt. Die diesbezüglichen Hinweise werden aus der Beschlussvorlage gestrichen. Darüber hinaus beauftragen wir folgende Maßgaben für die Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Bergstraße und der angrenzenden Kreuzungsbereiche zu berücksichtigen: 2. Die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit Schrittgeschwindigkeit (Verkehrszeichen 325.1) in der Bergstraße, um für die Kinder und Eltern das sichere Queren der Straße und des Platzes zu ermöglichen. Die bauliche Ausgestaltung wird dementsprechend angepasst. 3. Die Herstellung ausreichend dimensionierter Gehwegbreiten mit mindestens 2,50 m, gemäß Verkehrsentwicklungskonzept 2030.
4. Die Belange von Eltern, die ihr Kind mit dem Fahrrad oder Lastenfahrrad zur Kita bringen werden besonders berücksichtigt. Insbesondere sind geeignete Abstellanlagen vorzusehen. Begründung: Erfolgt mündlich Christoph Ozasek