Antrag vom 01/13/2021
Nr. 5/2021

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Polleraugen – Markierungen auf der Radwegeoberfläche erhöhen Verkehrssicherheit

Eine Voraussetzung für die gute Erkennbarkeit von Pollern auf kombinierten Geh- und Radwegen und reinen Radwegen ist die in der ERA geforderte Markierung auf der Radweg-Oberfläche. Die länglichen Keile aus weißer Randmarkierung sind sehr sichere Markierungen, um das Auffahren auf einen Poller im Dämmerlicht, bei schlechter Witterung und nachts zu vermeiden.

Zum Gefahrenpotenzial von schlecht gekennzeichneten Polleranlagen ist zu berücksichtigen, dass bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einer derartigen Sperreinrichtung regelmäßig nur Sachschäden am Fahrzeug entstehen, während bei der Kollision eines Fahrrades in aller Regel die Gesundheit der Radfahrenden auf dem Spiel steht.

Wir wollen das Radfahren in der Stadt fördern und deshalb soll es auch sicher gestaltet sein. Gerade Geh- und Radwege oder auch reine Radwege sind öfters schwach oder gar nicht ausgeleuchtet. Von dem her ist es geboten, konsequent um die Poller auf der Oberfläche Markierungen aufzubringen und die Poller selbst mit Reflektoren auszustatten.


+/+
Poller mit Reflektoren ausgestattet und Bodenmarkierung
-/-
Alte Bodenmarkierung nicht ersetzt, Poller ohne Reflektoren
-/-/-
Poller dunkel, ohne Reflektoren, fehlende Bodenmarkierung

Dem einen oder der andern im Mobiltelefon versunkenen Fußgänger*in mit Blick nach unten, kann dies genauso eine hilfreiche Vorwarnung sein.

In manchen Fällen könnten die Metallhindernisse ersatzlos entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, dann empfiehlt der ADFC moderne Kunststoffpoller. Sie vermindern nicht nur die Folgen eines Aufpralls, sondern sind oft auch besser sichtbar als Metallpoller.

Die Musterlösung des Landes Baden-Württemberg empfiehlt Warnmarkierungen um Poller mit 5 Metern Länge – in Stuttgart sind derzeit Längen von 2 Meter gängige Praxis. Die künftige Stuttgarter Lösung soll sich an den Richtlinien des Landes orientieren.

Aus dem jährlichen Radetat stehen Haushaltsmittel zur Verfügung.


Deshalb beantragen wir:

1. Alle bestehenden Poller der Radinfrastruktur werden, so noch nicht geschehen, mit einer Bodenmarkierung (Polleraugen) und Reflektoren versehen.

2. Bei Neuaufstellung von Pollern auf Geh- und Radwegen und reinen Radwegen bringt die Stadt künftig von vornherein Reflektoren und Bodenmarkierungen (Polleraugen) um und an die neuen Poller an.


Gabriele Munk Christine Lehmann Andreas Winter


zum Seitenanfang