Antrag vom 10/01/2018
Nr. 299/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen für die EnBW-Areale Hackstraße und Gaisburg

Die festgefahrenen Verhandlungen zwischen Stadt und EnBW hinsichtlich der städtebaulichen Neuordnung nicht betriebsnotwendiger Flächen im Stuttgarter Osten wollen wir nicht länger akzeptieren. Wichtige strategische Vorhaben der Stadt, wie die Wohnraumversorgung, das Projekt „Stadt am Fluss“, aber auch die Schaffung von Betriebsflächen für die Strom- und Gasversorgung durch die StuttgartNetze als Konzessionärin und die Stadtwerke Stuttgart kommen nicht voran.

Zum Wohle der Allgemeinheit ermöglicht das Baugesetzbuch mit dem Instrument der Entwicklungssatzung nach §165 BauGB diesen Schwebezustand durch mangelhafte Kooperationsbereitschaft der Eigentümerseite zu beenden. Da eine Einigung im Wege von Verhandlungen nicht ersichtlich ist, wollen wir dieses bewährte Instrument zur Anwendung bringen. Es ermöglicht der Stadt, als letzte Option bei ausbleibender Kooperationsbereitschaft Seitens der EnBW, zum nicht entwicklungsgetriebenen Verkehrswert ins Eigentum der brachliegenden Flächen zu kommen. Flächen, die ursprünglich über die TWS unter Kontrolle der Stadt standen. Die Wiedernutzung der brachliegenden und nicht betriebsnotwendigen Flächen findet zum Wohle der Allgemeinheit statt.

Wir beantragen nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung, spätestens in der übernächsten Sitzung des Gemeinderats diesen Antrag und damit die folgenden Beschlusspunkte zur Beratung und Abstimmung aufzurufen:


Christoph Ozasek Thomas Adler Hannes Rockenbauch
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)

Laura Halding-Hoppenheit Gutrun Müller-Enßlin

Luigi Pantisano Stefan Urbat Christian Walter


zum Seitenanfang