Behörde / Träger öffentlicher Belange / Stellungnahme | Stellungnahme der Verwaltung |
Amt für Umweltschutz
Naturschutz und Landschaftspflege
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Da an Lärmschutzwänden aus Glas regelmäßig Vögel zu Tode kommen, wird um eine Festsetzung zur Vermeidung von Vogelschlag an Glas- und Fensterfronten gebeten.
Grundwasserschutz
Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen keine Bedenken. Es wird empfohlen den Hinweis zum Wasserschutz zu ändern.
Energie
Es wird darum gebeten, eine Verpflichtung zur Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
Stadtklimatologie
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Plangebiet erheblichen verkehrsbedingten Immissionsbelastungen unterliegt. Hinsichtlich der Luftschadstoffe ergeben Berechnungen, dass entlang der Löffelstraße mit Überschreitungen des ab 2010 gültigen Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) zu rechnen ist. Für Feinstaub (PM 10) ist die Einhaltung der seit 2005 geltenden Grenzwerte zu erwarten. Die vom Gemeinderat beschlossenen Zielwerte für die Luftqualität in Stuttgart werden nach diesen Berechnungen für beide Komponenten Stickstoffdioxid und Feinstaub überschritten.
Es wird empfohlen, die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Ziffer 24 BauGB (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen) auch auf die Luftschadstoffimmissionen auszudehnen. Als Hinweis könnte angeführt werden, dass die Mittelungspegel in der Löffelstraße nach der Verkehrslärmkartierung 1998 des Amtes für Umweltschutz 75-80 dB (A) tags und 70-75 dB(A) nachts betragen. | Ein entsprechender Hinweis ist in den Textteil des Bebauungsplanes aufgenommen worden. Außerdem wird der städtebauliche Vertrag, der mit dem Vorhabensträger für den Umbau des Parkhauses abgeschlossen werden soll, eine entsprechende Regelung enthalten.
Der Hinweis wurde entsprechend der
Empfehlung überarbeitet.
Eine entsprechende Bestimmung wird in den Vertrag aufgenommen.
Im städtebaulichen Vertrag und in der Begründung zum Bebauungsplan wird auf diesen Belang hingewiesen.
Die Festsetzung wird wie empfohlen erweitert. Der Hinweis wird aufgenommen. |
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Es wird darum gebeten, die Planung an die im Planbereich bereits vorhandenen Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG anzupassen. Bei der Planung neuer Baumstandorte soll das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen beachtet werden.
Sollten trotzdem eine Verlegung bzw. Schutzmaßnahmen notwendig werden, sind der Deutschen Telekom die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.
Es wird außerdem darum gebeten, die Telekom über Beginn und Ablauf der Baumaßnahme so früh wie möglich, mindestens 14 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu informieren. | Die Leitungen verlaufen im Bereich der
öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans.
Im städtebaulichen Vertrag und in der
Begründung zum Bebauungsplan wird auf diesen Belang hingewiesen. |
EnBW Regional AG Regionalzentrum Stuttgart
Die Versorgung des Areals mit Wasser und Energie ist gesichert.
Für die neu entstehenden Gebäuderiegel ist ein neues Anschlusskonzept zu konzipieren.
An Bauinteressenten sollte der Hinweis gegeben werden, sich möglichst frühzeitig mit der EnBW zur Planung der Versorgung im Gebiet in Verbindung zu setzen.
Im Bereich des Geh- und Fahrrechts befindet sich teilweise eine 400 Volt Kabeltrasse der EnBW, es wird um ein Leitungsrecht gebeten. | Im städtebaulichen Vertrag und in der
Begründung zum Bebauungsplan wird auf diesen Belang hingewiesen.
Das Leitungsrecht ist in den Bebauungsplan aufgenommen worden. |
Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Im Plangebiet stehen unter setzungsempfindlichem Lösslehm und Verwitterungston größerer Mächtigkeit eine Wechselfolge von unterschiedlich festen und harten Ton-, Kalk-, und Sandsteinbänken des Unterjuras an. Die Lockergesteine nahe der Geländeoberfläche quellen und schrumpfen in Abhängigkeit von der jahreszeitlich wechselnden Durchfeuchtung. Schichtwasserzutritte aus klüftigen Hartgesteinsbänken sind möglich. Bei geotechnischen Fragen wird ingenieurgeologische Beratung durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
Das Plangebiet liegt außerhalb von bestehenden und geplanten Wasser-schutzgebieten, aber innerhalb der Außenzone des Heilquellenschutzgebiets für die staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg (Rechtsverordnung für das Heilquellenschutzgebiet vom 11.06.2002). Hierauf ist in der Begründung des Bebauungsplans bereits hingewiesen. Aus hydrogeologischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. | Im städtebaulichen Vertrag und in der
Begründung zum Bebauungsplan wird auf diesen Belang hingewiesen.
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Verband Region Stuttgart
Aus regionalplanerischer Sicht stehen der Nachverdichtung des Parkhauses mit Büronutzungen keine Ziele entgegen. Es wird angeregt, Anlagen zur solaren Energiegewinnung zuzulassen. | Die Festsetzung zu Dachflächen wurde ergänzt: soweit mind. 80 % der Dachfläche begrünt sind, sind Anlagen zur Sonnenenergienutzung zulässig. |
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
Die hervorragende Anbindung an das ÖPNV-Netz soll in der endgültigen Begründung des Bebauungsplans dargestellt werden. | Ein entsprechender Hinweis ist in der
Begründung enthalten. |