Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS-32
GRDrs 427/2024
Stuttgart,
06/11/2024



Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.06.2024
27.06.2024



Beschlußantrag:


Begründung:


Die Ausländerbehörde der Landehauptstadt Stuttgart arbeitet bisher - im Gegensatz zur Mehrzahl der Ausländerbehörden in Deutschland – noch immer mit Papierakten. Dies erschwert die zügige Bearbeitung der Vorgänge. Die Akteikräfte müssen beispielswiese für eine persönliche Vorsprache die entsprechenden Akten aus dem Keller holen und vorbereiten und nach dem Termin wieder zurückbringen. Zudem verhindern die Papierakten eine Bearbeitung der Vorgänge durch die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde im Homeoffice. Auch dadurch sind die Arbeitsplätze unattraktiver als in Bereichen, in denen bereits Homeoffice angeboten werden kann. Die Papierakte bei der Ausländerbehörde macht zudem bei Wohnsitzwechseln von Ausländern eine digitale Übermittlung der Ausländerakten zwischen den Kommunen unmöglich. Für eine zügigere Bearbeitung der Vorgänge, für eine Attraktivitätssteigerung der Arbeitsplätze sowie für den Austausch von Akten zwischen Kommunen erscheint die Digitalisierung der Ausländerakten unabdingbar.
Im Rahmen der Task Force Bürgerservice (Bürgerbüros und Ausländerbehörde) wurde die Digitalisierung als Maßnahme zur Effizienzsteigerung der Sachbearbeitung bei der Ausländerbehörde priorisiert.

Bereits im Jahr 2022 wurde eine Bedarfsanalyse zur Digitalisierung von Papierakten der Ausländerbehörde auch im Hinblick auf die Implementierung des stadtweiten Dokumentenmanagementsystems (DMS) durchgeführt. Die Analyse ergab, dass alle rd. 100.000 aktiven Akten durch einen externen Scandienstleister digitalisiert werden sollen. Hingegen scheint eine Digitalisierung aller Altakten, etwa weitere 110.000 Akten, aufgrund der reinen Aufbewahrung zur Wahrung gesetzlicher Archivfristen zunächst nicht vordringlich.

Die Digitalisierung der aktiven Akten ist notwendig, um mit den zu erzeugenden Digitalisaten in der E-Akte arbeiten zu können. Die Digitalisierung der Akten durch einen externen Scandienstleister ist erforderlich, da eine Digitalisierung in Eigenleistung durch die Dienststelle hinsichtlich des bereits bestehenden enormen personellen und räumlichen Ressourcenmangels nicht realisierbar ist.

Die Dienstleistung soll über das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamtes (DLZ) im Rahmen eines Vergabeverfahrens extern vergeben werden.

Kostenschätzung

Als Grundlage für die qualitative Kostenschätzung zur Drittvergabe der Digitalisierung dienen die Erfahrungswerte des Jobcenters aus dem Jahr 2019. Daraus ergibt sich folgender Vergleich:


Finanzielle Auswirkungen

Für die Digitalisierung von aktiven Ausländerakten entstehen qualifiziert geschätzte Projektkosten i. H. v. 1,6 Mio. EUR. Die Mittel werden nach Vertragsschluss voraus- sichtlich im Jahr 2025 abfließen.

Die Deckung der (einmaligen) Aufwendungen in Höhe von bis zu 1,6 Mio. EUR erfolgt im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnishaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT – Kontengruppe 440 - sonstige Aufwendungen.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.


Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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